Oostfield geg. Ijsselbergen (01/04)

  • *Betritt in der Richterobe den Gerichtssaal*
    *Setzt sich auf seinen Stuhl*
    *nimmt sein H?mmerchen und schl?gt damit dreimal auf die Richterbank ein*
    *spricht danach:*


    Ich er?ffne hiermit das Verfahren Oostfield gegen Ijsselbergen.

    Ich bitte als erstes die Vertreter der Prozessparteien, sich hier einzufinden und ihre Anwesenheit zu best?tigen.
    Danach k?nnen wir dann mit dem Prozess beginnen.

    Jonkheer Abraham van Helsing
    Opperste Raadsheer a.D.

  • Als Proze?vertreter f?r Oostfield fungiere ich, Piet van Hasseldijk.

    Edit: Ich bin nat?rlich anwesend. ;)

    Piet van Hasseldijk

    Prins van Oostfield

    Minister-President der Hollunderlande

    Uncle of The Queen

  • Bedankt, edelachtbaare Jonkheer!

    Hiermit trage ich erneut die Klageschrift vor:

    Edelachtbaare Jonkheer!

    Das Anliegen dieser Klage ist vor allem, die Schaffung eines Exempels, welches f?r das Gewoontesrecht dienen kann, zu vermeiden. Vereniging war in der Vergangenheit immer die Stadt der Einigung - Aber sie war auch der Zankapfel zweier K?nige und damit st?ndig der Teilung ausgesetzt. In wechselnder Weise Folge besetzten die K?nige aus Ijsselbergen und Oostfield immer wieder die neue Hauptstadt um so Vergeltung f?r eine Handlung des anderen zu ?ben oder sei es blo? um die eigene Macht zu demonstrieren. Vereniging war also immer wieder wechseln in der Verwaltung Ijsselbergens oder Oostfields - Aus dieser Tatsache heraus hatten die B?rger des jeweils anderen Landes immer dann Repressalien zu bef?rchten, wenn nicht ihr eigener Landesherr die Herrschaft ?ber Oostfield aus?bte.

    Aus dieser Tatsache heraus hat sich eine Praxis gebildet, die bis zum Antrage des Mijnheer Verdonks ungeschriebenes Gesetz war: Niemand wohnte offiziell in Vereniging, sondern arbeitete dort nur. So konnten sich die Einwohner Verenigings bei der Besetzung durch "fremde" Truppen darauf berufen, da? man ja nur auf der Durchreise sei und eine Internierung konnte vermieden werden. Diese Praxis ist bis in die heutigen Tage belegbar, ich f?hre hierzu die folgenden drei Beweisst?cke an:

    B?rgerliste Ijsselbergen
    B?rgerliste Oostfield
    Hull?ndisches B?rgerverzeichnis nach St?dten

    Die B?rgerlisten Oostfields und Ijsselbergens gelten jeweils bis zur Inbetriebnahme eines zentralen, elektronischen B?rgerverzeichnisses. Auch hieran l??t sich belegen, da? es in der j?ngeren Geschichte der Republiek de Hollunderlande keinen offiziellen Einwohner Vereiniging gab, gleichwohl lebten und arbeiteten hunderttausende von Menschen tagt?glich in Vereniging.

    Es l??t sich daher mit Recht seinen, da? eine Situation des Gewoontesrecht entstand. Jedoch l??t sich aufgrund der freien W?hlbarkeit des Wohnsitzes f?r Mijnheer Verdonk ihm das Recht in Vereniging zu wohnen nat?rlich nicht verneinen.

    Nun hat aber der Eerste Senator des Vrijstaats Ijsselbergen dem oben genannten vorschnell die B?rgerschaft Ijsselbergens zugesprochen. Woher leitet sich die Zust?ndigkeit Ijsselbergens f?r Vereniging ab, woher wissen wer, wer die B?rger der Hauptstadt verwalten soll, wo werden die Vereniginger B?rger zuk?nftig kl?ren? Dies sind offene Fragen, die man wegen der besonderen Situation der Stadt in der Vergangenheit noch kl?ren mu?.

    Die neue Hauptstadt wurde von beiden K?nigen zurecht auf der Grenze beider l?nder errichtet, so da? keines der beiden L?nder zuk?nftig im Vorteil sein sollte, noch die Oberherrschaft ?ber die Stadt habe.

    So ist es denn f?r das Koninkrijk Oostfield ein nicht hinnehmbarer Akt, da? die Regering von Ijsselbergen durch einen Pr?zedenzfall versucht, da? Gewoontesrecht auf seine Seite zu ziehen um zuk?nftig die Verwaltungshoheit ?ber Vereniging zu haben. Dies steht der Tradition der Hollunderlande, edelachtbaare Jonkheer, v?llig entgegen und deshalb sind die Antr?ge anzunehmen.

    Piet van Hasseldijk

    Prins van Oostfield

    Minister-President der Hollunderlande

    Uncle of The Queen

  • Edelachtbaare Jonkheer!

    Es sei mir erlaubt, voranzustellen, dass der Wunsch nach einer g?tlichen Einigung seitens des Koninkrijk Oostfield von dem Vrijstaat Ijsselbergen mitgetragen, ja begr??t wird. Es ist ein h?chst bedauernswerter Umstand, dass in dieser f?r die Republiek so wichtigen Frage in der Vergangenheit keine Einigung, nein, da kein Konflikt an sich bestand ist es besser zu sagen L?sung, gefunden werden konnte. Gereicht dieser Prozess nun eben dazu, einen kl?renden Prozess anzusto?en, dann ist dies ohne Zweifel ein Erfolg.

    Edelachtbaare Jonkheer van Helsing, das Koninkrijk Oostfield will mit dieser Klage erreichen, dass verhindert wird, das ein Exemplum f?r das Gewoontrecht zu verhindert und daher solle die Staatsb?rgerschaft von Mijnherr Verdonk im Vrijstaat aberkannt werden. Ich werde nun die Position darlegen, die ich vertrete.

    Edelachtbaare Jonkheer van Helsing, de groot Vrijbrief sichert allen Hull?ndern zu, dass ihnen gestattet ist, ihren ?Wohnsitz frey zu w?hlen?. Dies umfasst selbstverst?ndlich auch jene B?rger, die es beabsichtigen, sich in unserer Hauptstadt niederzulassen. Der Umstand, dass keine politische L?sung f?r ein verwaltungstechnisches Problem gibt, ist zun?chst daf?r unerheblich. Wer in Vereniging aber B?rger sein m?chte, dem ist dies nach der Argumentation Oostfields dadurch verwehrt, dass es keine eindeutige Rechtslage ?ber die Behandlung der Hauptstadt gibt; ergo gebe es auch nur Bewohner, Arbeiter usw. in dieser Stadt. Als Beweis daf?r werden die B?rgerverzeichnisse der Republiek angef?hrt, welche jedoch nach meiner ?berzeugung diese Argumentation nicht zu untermauern verm?gen. Die Verzeichnisse geben weder ?ber die zitierten Hundertausenden Aufschluss, noch verm?gen Sie zu belegen, dass alle Bewohner Verenings au?erhalb registriert sind.

    Edelachtbaare Jonkheer van Helsing, der Senat befand sich in der schwierigen Lage, abzuw?gen, ob die B?rgerschaft erteilt werden k?nne. Unsere Entscheidung kam durch den einfachen Schluss zustande, dass Mijnherr Verdonk sowohl B?rger von Vereniging als auch des Vrijstaats Issjelbergens werden wollte. Unter dem Anblick des oben zitierten Grundsatz aus dem ?Vrijbrief? erschien es daher dem Senat unm?glich, die B?rgerschaft abzulehnen, denn die Konsequenz daraus w?re, dass es Mijnheer Verdonk unm?glich w?re, B?rger der Republiek zu werden. Hielte er an seinem Plan, und das w?re sein gutes Recht, fest, B?rger Verenigens zu werden und der Vrijstaat w?rde daraufhin einen Antrag auf B?rgerschaft aufgrund einer nicht gekl?rten Verwaltungsfrage ablehnen, so w?re Mijnheer Verdonk sozusagen staatenlos.

    Dies alles ist daher nicht als Bestreben aufzufassen, Vereniging in irgendeiner Form an den Vrijstaat zu binden.

    Edelachtbaare Jonkheer van Helsing, es ist die ?berzeugung des Vrijstaats, dass dieses Gericht es in Ermangelung einer L?sung des Problems in der Frage ?Verenigens? nicht vermag, ein Urteil zu f?llen, welches einem B?rger freien Willens des Vrijstaats Issjelbergens die Staatsb?rgerschaft aberkennt. Den zweiten Antragspunkt, und da spreche ich sicher f?r alle B?rger der Republiek, muss auch ohne ein Urteil angegangen werden und wie ich zu Beginn erw?hnte, besteht dazu alle Bereitschaft von meiner Seite aus. Aber solange der Status Verenigens nicht gekl?rt ist, kann auch kein Urteil gef?llt werden. Daher ist die Klage abzuweisen.

    Kobus Platvoet
    Minister van Buitenlandse Zaken de Hollunderlande

  • Bedankt, edelachtbaare Jonkheer.

    Quote


    Wer in Vereniging aber B?rger sein m?chte, dem ist dies nach der Argumentation Oostfields dadurch verwehrt, dass es keine eindeutige Rechtslage ?ber die Behandlung der Hauptstadt gibt;

    Es ist niemanden verwehrt, edelachtbaare Jonkheer, nur ist es eben zur Zeit niemandem m?glich, da es nicht klar erkenntlich ist, welches Land hier die Landesb?rgerschaft zusprechen mu?.

    Tritt der Fall ein, da? Kompetenzen nicht klar gekl?rt sind, so sollte es in einem Rechtsstaat selbstverst?ndlich sein, da? vor jeglichen Entscheidungen eine Kl?rung ?ber die Zust?ndigkeiten erfolgt. Genau dies soll hier geschehen.

    Quote


    ergo gebe es auch nur Bewohner, Arbeiter usw. in dieser Stadt. Als Beweis daf?r werden die B?rgerverzeichnisse der Republiek angef?hrt, welche jedoch nach meiner ?berzeugung diese Argumentation nicht zu untermauern verm?gen. Die Verzeichnisse geben weder ?ber die zitierten Hundertausenden Aufschluss, noch verm?gen Sie zu belegen, dass alle Bewohner Verenings au?erhalb registriert sind.

    Die B?rgerverzeichnisse sind ausreichend. Immerhin k?nnen f?r unsere Argumentationen nur B?rger der Hollunderlande herangezogen werden, alle anderen sind unerheblich.

    Quote


    Unsere Entscheidung kam durch den einfachen Schluss zustande, dass Mijnherr Verdonk sowohl B?rger von Vereniging als auch des Vrijstaats Issjelbergens werden wollte. Unter dem Anblick des oben zitierten Grundsatz aus dem ?Vrijbrief? erschien es daher dem Senat unm?glich, die B?rgerschaft abzulehnen, denn die Konsequenz daraus w?re, dass es Mijnheer Verdonk unm?glich w?re, B?rger der Republiek zu werden.

    Es w?re Mijnheer nicht unm?glich gewesen B?rger der Republiek zu werden, er h?tte ja nur vorerst woanders hinziehen m?ssen und h?tte dan um Kl?rung bitten m?ssen. Zumal sein Wohnsitz ja nach meinen Beispielen gerne Vereniging h?tte sein k?nnen, nur eben nicht der registrierte. Er h?tte es nur so machen m?ssen, wie Generationen von B?rgern vor ihm.

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    Dies alles ist daher nicht als Bestreben aufzufassen, Vereniging in irgendeiner Form an den Vrijstaat zu binden.

    Das glaube ich dem achtbaaren Senator gerne, jedoch w?re es die logische Konsequenz des Gewoontesrechts gewesen.

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    Edelachtbaare Jonkheer van Helsing, es ist die ?berzeugung des Vrijstaats, dass dieses Gericht es in Ermangelung einer L?sung des Problems in der Frage ?Verenigens? nicht vermag, ein Urteil zu f?llen, welches einem B?rger freien Willens des Vrijstaats Issjelbergens die Staatsb?rgerschaft aberkennt.

    Dieses Gericht mu? die B?rgerschaft aberkennen, da es durch Unrecht zustande kam und durch eine Nichtaberkennung Unrecht zu geltendem Gewoontesrecht wird und somit der Grundsatz der Unver?nderheit der Grenzen beider L?nder gebrochen wird, da Ijsselbergen so faktisch die Oberhoheit ?ber Vereniging erh?lt.

    Piet van Hasseldijk

    Prins van Oostfield

    Minister-President der Hollunderlande

    Uncle of The Queen

  • Edelachtbaare Jonkheer von Helsing,

    ich denke die unterschiedlichen Position wurden zur Gen?ge dargelegt und bed?rfen von meiner Seite aus keiner weiteren Erg?nzung oder Erwiderung, da dies weder Neues noch Wichtiges hervorbringen w?rde. Der Vrijstaat Issjelbergen machte sich keines Unrechts schuldig und daher sei noch einmal gesagt, dass ohne eine au?ergerichtliche Kl?rung des Zustands auch dieses Gericht, edelachtbaare Jonkheer, kein Urteil f?llen m?ge, welches dem Antrag des Koninkrijk Oostfield entspricht.

    Kobus Platvoet
    Minister van Buitenlandse Zaken de Hollunderlande

  • Bedankt, Mijnher Platvoet.

    Mijnherr van Hasseldijk, wenn Sie nochmals erwiedern wollen, so haben Sie nun die Gelegenheit dazu.
    Ich bitte jedoch darum, dies kurz zu halten und hierbei keine schon ausgef?hrten Punkte langatmig zu wiederholen, damit wir hier bald zu einem Urteil kommen k?nnen.

    Jonkheer Abraham van Helsing
    Opperste Raadsheer a.D.

  • Edelachtbaare Jonkheer van Helsing,
    alles wichtige wurde bereits gesagt und ich verzichte auf eine weitere Erwiderung. Das Koninkrijk Oostfield ist der unbedingten Auffassung, da? hier ein Unrecht geschah, da keine Zust?ndigkeit Ijsselbergens vorlag und es deshalb keine rechtm??ige Zusprechung der B?rgerschaft geben konnte, sie daher aberkannt werden mu?.

    Piet van Hasseldijk

    Prins van Oostfield

    Minister-President der Hollunderlande

    Uncle of The Queen

  • Bedankt, Mijnherr van Hasseldijk.

    Entschldigen Sie bitte die Verz?gerung, nach dem Anschlag war ich ja im Krankenhaus, und dann die Geschenke f?r die Kinder und das ganze Weihnachts-Brimborium.

    Dann schlie?e ich hiermit die Verhandlung, der Hoge Raad wird sich zur Urteilsfindung zur?ckziehen.
    Das Urteil wird jedoch vorraussichtlich erst im neuen Jahr ergehen k?nnen, da ich mich ab morgen f?r einige Tage, bis Anfang Januar, nochmals auf Kur begeben muss (RL: bis ca. zum 08.01. im Ski-Urlaub bin).

    Jonkheer Abraham van Helsing
    Opperste Raadsheer a.D.

      • IN NAAM VAN DE REPUBLIEK

        ergeht im Prozess

        Koninkrijk Oostfield tegen Vrijstaat Ijsselbergen

        das nachfolgende

        U R T E I L:

        Der erste Klagepunkt wird durch den Hogen Raad zur?ckgewiesen, dem zweiten Klagepunkt wird stattgegeben.

        Beide Parteien werden daher aufgefordert, sich auf ein gemeinschaftliches Verfahren bez?glich der Vergabe der Staatsb?rgerschaften f?r Vereniging zu einigen und das getroffene Ergebnis dem Hogen Raad nach getroffener ?bereinkunft zur Kenntnis zu bringen, um die Einhaltung und Umsetzung dieses Urteiles zu best?tigen.

        F?r die bis zur Einigung durch die Landesteile vergebenen Staatsb?rgerschaften im Gebiet von Vereniging ist diese zu treffende Regelung anschlie?end nachtr?glich zur Anwendung zu bringen.


        Begr?ndung:
        Zu Klagepunkt I:
        Vereniging ist, wie im Prozess vorgebracht wurde, jeweils zur H?lfte auf dem Landesgebiet des Landsdeelen Oostfield und Ijsselbergen errichtet worden.
        Es ist daher rechtlich zul?ssig, das jeder Landesteil f?r das Gebiet Verenigings, welches auf seinem Territorium liegt, Staatsb?rgerschaften vergibt.
        Der Hoge Raad erkennt daher die Vergabe der Staatsb?rgerschaft als rechtm??ig an und weist die Klage des Koningrijk Oostfield zur?ck.

        Zu Klagepunkt II:
        Die beiden Prozessparteien werden aufgefordert, in Gespr?chen eine ?bereinkunft ?ber das Verfahren der Verwaltung und der Vergabe der Staatsb?rgerschaften von Vereniging zu finden.
        Rein rechtlich gilt zwar die durch das Gericht unter Punkt I. geschilderte Situation, jedoch ist das Gericht der Ansicht und der ?berzeugung, dass es nicht dienlich ist, wenn f?r die B?rger einer Stadt zwei verschiedene und unterschiedliche Bestimmungen im Bezug auf die Staatsb?rgerschaft gelten.
        Das Gericht gibt daher dem Klagepunkt II. statt und trifft das genannte Urteil, nach welchem sich beide Parteien auf ein gemeinschaftliches Verfahren zu einigen haben.


        Rechtsg?ltigkeit:
        Dieses Urteil ist rechtsg?ltig und bindend mit dem Tage seiner Verk?ndung.
        Es sind keine Rechtsmittel gegen dieses Urteil m?glich.


        Am 10. Januar des Jahres 2004,
        der Hoge Raad van de Republiek de Hollunderlande
        Jonkheer Abraham van Helsing
        Opperste Raadsheer

      Jonkheer Abraham van Helsing
      Opperste Raadsheer a.D.

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