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Order van't GeneraalsversamelingEerste Stuk - Het Generaalsverzameling
Artikel 1
Die Generaalsverzameling tagt permanent.Artikel 2
Leden van't Generaalsverzameling sind alle B?rger Feldenaus.Tweede Stuk - De Eerste Lid
Artikel 3
Das Eerste Lid wird aus der Mitte der Generaalsversameling heraus mit der Mehrheit der g?ltig abgebenen Stimmen gew?hlt. Eerstes Lid ist der Kandidat, der die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen kann, Tweedes Lid ist der Kandidat, der die zweith?chste Stimmenzahl erreicht hat.Artikel 4
Das Eerste Lid und sein Stellvertreter bleiben im Amt, bis die Generaalsverzameling Nachfolger gew?hlt hat.Artikel 5 Auf Antrag von mindestens 2 Mitgliedern kann die Generaalsverzameling dem Eersten Lid das Vertrauen entziehen, indem sie mit einfacher Mehrheit einen Nachfolger w?hlt.
Artikel 6
Bei R?cktritt bleibt das Eerste Lid im Amt, bis sein Nachfolger gew?hlt ist.Derdes Stuk - Rederecht
Artikel 7
Rederecht haben alle B?rger Feldenaus sowie der Gouverneur Feldenaus.Artikel 8
Das Eerste Lid ist berechtigt, Ordnungsrufe zu verteilen und Kamerlede zeitweise aus einer Debatte auszuschlie?en. Ordnungsrufe k?nnen bei Verst??en gegen die Order erteilt werden. Sie gelten nur f?r die entsprechende Debatte.Vierdes Stuk - Stemmings
Artikel 9
Die Generaalsversameling entscheidet, sofern dies nicht anderweitig vorgesehen ist, durch die Mehrheit der auf "Protest" und "Keen Protest" lautenden Stimmen.Artikel 10
Das Eerste Lid hat f?r eine ordnungsgem??e Kennzeichnung von Abstimmungen und Aussprachen zu sorgen.Artikel 11
Abstimmungen werden vom Eersten Lid er?ffnet und geschlossen und dauern maximal 72 Stunden. Sie k?nnen vorzeitig geschlossen werden, wenn eine unumst??liche Mehrheit f?r oder gegen den Antrag erreicht wurde.Vijfdes Stuk - Aandrag
Artikel 12
Antr?ge d?rfen von jedem Lid van't Generaalsverzameling sowie dem Gouverneur in die Generaalsverzameling eingebracht werden.Artikel 13
Auf Antrag eines Lids mu? eine Diskussion von mindestens 48 Stunden folgen. Danach kann der Antrag vom Eersten Lid nach Aufforderung durch den Antragsteller vorzeitig zur Abstimmung gestrellt werden. Eine Aussprache dauert maximal 72 Stunden.Sestes Stuk - Verklaringen
Artikel 14
Diese Order tritt in Kraft, sobald sie mit einfacher Mehrheit von der Generaalsversameling beschlossen wurde.Artikel 15
Sie bleibt g?ltig, bis die Generaalsversameling eine neue Order beschlie?t.
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