Van Hogen geg. de Voorbode

  • *Betritt in Richterrobe den Gerichtssaal und setzt sich*
    *Nimmt sein H?mmerchen und schl?gt damit drei Mal auf das Richterpult*

    Ich er?ffne hiermit das Verfahren van Hogen geg. de Voorbode.

    Ich bitte die Prozessparteien ihre Anwesenheit zu best?tigen, damit wir mit dem Prozess beginnen k?nnen.


    Es ergeht ferner der folgende Beschluss:
    Der Antrag auf einstweilige Verf?gung wird abgelehnt.

    Begr?ndung: Der Aufwand, welcher durch vor?bergehendes Au?erkraftsetzen und anschlie?endes erneutes Inkraftsetzen entsteht, ist in Abw?gung zur M?glichkeit, ein m?glicherweise gesetzwiedrig Zustande gekommenes Gesetz f?r den Zeitraum weiter in geltung zu lassen, woduch nach Ansicht des Gerichtes kein weitergehender Schaden entsteht, zu aufw?ndig. Dem Antrag auf einsweilige Anordnung kann daher im Sinne einer Aufwands- und Schadensabw?gung nicht stattgegeben werden.

    Jonkheer Abraham van Helsing
    Opperste Raadsheer a.D.

  • Sollte der Vorboode es vorziehen, nicht vor den Schranken dieses Gerichtes zu erscheinen, wird in seiner Abwesenheit verhandelt.
    Ich setze eine Frist von 24 Stunden, in denen sich der Vorboode melden soll.

    Jonkheer Abraham van Helsing
    Opperste Raadsheer a.D.

  • Es wird in abwesenheit des Vorbooden verhandelt, sofern er sich nicht im Verlaufe des Verfahrens noch meldet.

    Mijnheer van Hogen, sie k?nnen nun mit ihren Ausf?hrungen beginnen.

    Jonkheer Abraham van Helsing
    Opperste Raadsheer a.D.

  • Edelachtbaare Jonkheer!

    Am 1. Februar h.a. verk?ndete der Voorbode hier das "Wet over de Vervanging", das zuvor - wohlgemerkt am selben Tage - die Sanktion des Landesraads, nicht aber des Gesprekjekamer erfahren hatte. In ebendiesem Punkt liegt der Versto? des Voorbode gegen Art. 7 Abs. 2 des Wet over de Opgaven en de Organisatie van de Staten-Generaal en de Wetgeving. Dieser Artikel besagt:

    Quote


    2. Gesetze, die im Landesraad beschlossen wurden, werden danach der Gesprekjekamer vorgelegt. Sollte ein solches Gesetz dort keine Mehrheit finden, so mu? der Landesraad erneut dar?ber beraten und der Gesprekjekamer zuleiten. Wenn die Gesprekjekamer es erneut ablehnt, so ist die Ablehnung null und nichtig.

    Dies ist nachweislich nicht geschehen. Des weiteren hei?t es in Art. 9 Abs. 1 leg. cit., ich zitiere:

    Quote


    1. Gesetze treten in Kraft, wenn sie ordnungsgem?? beschlossen und vom Presidenten binnen 72 Stunden unterzeichnet wurden.

    Ich habe nun dargelegt, da? dieses Gesetz nicht ordnungsgem?? beschlossen wurde, da gegen Art. 7 Abs. 2 leg. cit. versto?en wurde. Eine Bedingung f?r das Inkraftreten dieses Gesetzes ist also nicht erf?llt, der President hat einen nicht ordnungsgem??en Gesetzesbeschlu? mit seiner Unterschrift sanktioniert. Daher meine Forderung, da? dieses Hohe Gericht das "Wet over de Vervanging" f?r ung?ltig erkl?re, da es nicht rechtm??ig zustandegekommen sei.

    Edelachtbaare Jonkheer, ich bin mit meinen Ausf?hrungen vorerst am Ende.

    Edit: Stilistische Korrekturen

    Frits van Hogen
    Rentner

    Beatus ille, qui procul negotiis.

  • Edelachtbaare Jonkheer!

    Bitte entschuldigt meine Abwesenheit. Der Portier wollte mich nicht vorlassen. Ich w?rde nun gerne am Proze? teilnehmen und zuerst folgendes Statement verlauten lassen: Ich habe falsch gehandelt, in der Tat. Dennoch erschien eine Notwendigkeit gegeben und das Gewoontesrecht sollte mir hier R?ckendeckung geben.

  • Edelachtbaare Jonkheer!

    Der Voorbode m?ge bitte darlegen, inwieweit er sein Vorgehen durch das Gewonnterecht gedeckt sieht. Mir ist kein solcher Pr?zendenzfall bekannt.

    Frits van Hogen
    Rentner

    Beatus ille, qui procul negotiis.

  • Edelachtbaare Jonkheer!

    Es ist in der Tat so, da? es hier noch keinen Pr?zedenzfall gab. Jedoch verweise ich auf andere, dem Gewoontesrecht bekannte F?lle, in dem abweichend von der kodifizierten Sachlage gehandelt wurde.

    Als Beispiel seien hier Abstimmungen in der Gesprekjekamer genannt, die bereits vor Verabschiedung des Eersten Grooten Wijzigingswets (Link ), mit V??r, Tegen oder Onthouding vom Kamervoorzitter zur Abstimmung gestellt wurden. Obwohl die Gesch?ftsordnung ganz klar die Verwendung von den Abstimmungsoptionen "Ja" oder "Nein" vorsah (?brigens nicht Enthaltung. Obwohl anders schriftlich festgehalten, setzte sich der Kamervoorzitter hier absichtlich ?ber geltendes Recht hinweg, da es sich in der Situation als n?tzlicher erwies, die von mir genannte Praxis zu beschreiten.

    Als anderes Beispiel mag gelten, da? die monatlichen Regeringsrapporte bereits unter President Per Gynt eingestellt wurden, da es nicht sinnvoll erschien, diese vom Gesetz vorgeschriebene Praxis fortzusetzen.

    In der Tat gibt es in der hull?ndischen Praxis noch mehr solcher Pr?zedenzf?lle, in denen die vom Gesetz vorgeschriebene Praxis aus Gr?nden der Pragmatik und der Dringlichkeit bzw. Durchf?hrbarkeit ignoriert wurde um so effizienter zu arbeiten.

    Zum Zeitpunkt der Verk?ndung des Wet over de Vervanging schien eine Notsituation vorzuliegen, die von mir als Voorbodem eine Abweichung von der gesetzlichen Praxis forderte. W?re dieses Gesetz den von den Gesetzen vorgeschriebenen Weg gegangen, so h?tte es noch mindestens 7 Tage gedauert, bis es verk?ndet werden w?rde, ganz zu schweigen davon, da? es m?glicherweise eine Ablehnung in der Gesprekjekamer gegeben h?tte. Dies h?tte bedeutet, da? es noch fast 3 Wochen gedauert h?tte, bis das Gesetz fertig zur Verk?ndung gewesen w?re.

    Gleichzeitig bitte ich den edelachtbaaren Jonkheer die Situation des Landes zu dem betreffenden Zeitpunkt zu bedenken: Das Land war ohne Pr?sident. Zijne Excellentie Puts van Middelburg war krank und das Land somit ohne rechtm??ige v?lkerrechtliche Vertretung, dazu kam, da? die Au?enministerin, die edelgrootachtbaare Mevrouw van Reen sich ebenfalls nicht in der ?ffentlichkeit zeigte. Es war in der Tat so, da? die Republiek dringend einer F?hrung bedurfte.

    Edelachtbaare Jonkheer! Diese F?hrung war keinesfalls eine Diktatur, sie war durch das Gesetz nur darauf beschr?nkt, solange zu regieren, wie Zijne Excellentie Puts van Middelburg krank war - Eine Gefahr f?r die Republiek war durch dieses Gesetz also nicht gegeben.

    Wohl ist keine v?lkerrechtliche Vertretung durchaus eien Gefahr f?r eine Republik. Daher schien es mir meine Plficht, dieses Gesetz zu verk?nden, und damit der Republiek zu einer F?hrung zu verhelfen. Es war, wie in den von mir genannten F?llen zur vom Gesetze abweichenden Handlung, n?tzlicher f?r den Staat. Es erm?glichte den Hollunderlanden, edelachtbaare Jonkheer, zu dem Zeitpunkt eine effiziente Regierung.

    Daher bitte ich darum, mein Handeln nicht zu verurteilen, sondern f?r rechtens zu erkl?ren, um die Republiek in Zukunft auch handlungsf?hig zu zeigen und somit ein Signal zu geben, da? Ausnahmesituationen auch Ausnahmehandlungen erfordern.

  • Edelachtbaare Jonkheer!

    Lassen Sie mich im folgenden auf die Argumentation des Vorbooden eingehen, die in schier unglaublicher Rohheit ?ber die unterschiedlichen Sachlagen hinwegfegt. Er f?hrt uns ein Beispiel an, das wohl denselben Sachbestand aufweisen mag - es handelt sich um Gesetzesbruch -, dessen Konsequenzen aber nicht mit denen zu vergleichen sind, die sein Handeln hervorgerufen hat oder gar hervorrufen wird, sollte das Hohe Gericht sein Handeln f?r recht befinden: Denn wer wird ernsthaft behaupten, die unterschiedliche Benennung von Abstimmungsoptionen br?chte das Verfassungswesen ins Schwanken? Ist es nicht vielmehr so, da? es dabei lediglich darauf kommt, seine Zustimmung oder Ablehnung zum Verhandlungsgegenstande kundzutun? Folgt daraus nicht, da? dieses Beispiel f?r diesen Fall belanglos ist? Lassen Sie mich subsumieren: Es handelte sich dabei um keinen Gesetzesbruch, der in seiner Bedeutung dem, den der Voorbode begangen hat und den ich als rechts- und vaterlandsliebender B?rger anzuzeigen f?r meine Pflicht halte und hielt, gleichkommt. Im Gegenteil, es handelt sich dabei um eine Lapalie, die - gegen?bergestellt mit dem Rechtsbruch des Voorboden - verbla?t bis hin zur Unkenntlichkeit.
    Nun verh?lt es sich aber so, da? der Voorbode durch sein eigenm?chtiges Vorgehen einen Grundpfeiler des hull?ndischen Parlamentarismus ins Wanken gebracht hat: Das Zusammenwirken von Landesraad und Gesprekjekamer, Manifestation der Einheit der Hollunderlande in ihrer Vielfalt, Manifestation des f?deralen Gedankens, der unserem Vaterland seit nunmehr mehr als 2 Jahrhunderten zu Glanz und Glorie gereicht. Wer diese Vorgangsgutweise guthei?t, ?ffnet der weiteren Untergrabung unseres Verfassungswesen T?r und Tor. Der achtbaare Voorbode sollte, nein mu?, sich folgendes gew?rtigen: Gewohnheitsrecht im hull?ndischen Sinne bedeutet nicht:"Untergrabe das Verfassungswesen nach Belieben, ich erlaube es", es fl?stert uns mit wissendem, aber nicht zuletzt mahnendem, Augenzwinkern zu:"Auch ich vermag nicht alles zu sanktionieren und habe meine Grenzen".
    Soweit, so gut. Es lohnt ferner, die Rechtfertigungsversuche des Voorboden cum grano salis, wie der Lutisanier so treffend sagt, unter die Lupe zu nehmen. Man versucht da, uns weiszumachen, die Situation h?tte das ?bergehen der Gesprekjekamer nahezu provoziert - edelachtbaare Jonkheer, ehrliche Staatsb?rger: Das Gegenteil ist der Fall. Gerade eine Notsituation fordert, da? die Gesprekjekamer als basisdemokratisches Element der Legislative ihr durch Gesetz und Tradition verb?rgtes Mitsprache- und Vetorecht umso umsichtiger wahrnehme. Gerade eine Notsituation verbietet es, da? EIN Mann, noch dazu ein klassisches Zeremonienamt, sich das Recht anma?e, Recht zu beugen. Ich bestreite hingegen nicht, da? eine Notsituation es zuweilen gebietet, s?mtliche Staatsgewalt auf einen Mann oder einen beschr?nkten Personenkreis zu konzentrieren, um rasches Handeln zu gew?hrleisten. Ohne Mandat der Legislative, ohne staatsgef?hrdende Notsituation, ohne vorhergehende Beratung der Legislative ist derlei allerdings unn?tig und unrechtens. Denn, edelachtbaare Jonkheer, worin bestand ?berhaupt eine Notsituation? Doch sicherlich nicht darin, da? der President bei Anwesenheit seiner Stellvertreterin sich einem l?ngeren Spitalsaufenthalt unterziehen mu?te! Der President hatte bei Regierungsantritt seinen rechtm??igen Stellvertreter ernannt, der seine Aufgaben ?bernehmen h?tte m?ssen. Ich gehe daher so weit, diesem unrechtm??ig in Kraft getretenen Machwerk jegliche Legitimation abzusprechen.
    Ich bin damit am Ende meines Pl?doyers angelangt und halte es f?r meine Pflicht als rechtschaffender Hull?nder, meine Forderung auf Verurteilung der Verfahrensweise des Voorboden - und damit gleichsam das Fundament hull?ndischer Rechtstaatlichkeit - zu untermauern.

    Frits van Hogen
    Rentner

    Beatus ille, qui procul negotiis.

  • Ich entschuldige mich vielmals f?r die Verz?gerungen.

    Um zum Abschluss zu kommen, bitte ich die ehrenwerten Prozessparteien nun um ihre Pl?doyers.

    Es sind von nunan keine Verfahrensantr?ge mehr m?glich.

    Mit dem Pl?doyers beginnt der Kl?ger, welcher binnen 72 Stunden sein Pl?doyer halten m?chte, danach m?chte der Beklagte binnen 72 Stunden nach dem Pl?doyer des Kl?gers sein Pl?doyer halten.

    Anschlie?end wird sich das Gericht zur Urteilsfindung zur?ckziehen.

    Vielen Dank.

    Jonkheer Abraham van Helsing
    Opperste Raadsheer a.D.

  • Edelachtbaare Jonkheer!

    da ich der Meinung bin, den Sachverhalt und meine Forderung auf das Ausf?hrlichste dargelegt zu haben, belasse ich es dabei. Vielmehr harre ich gespannt des Pl?doyers des Vorbooden.

    Frits van Hogen
    Rentner

    Beatus ille, qui procul negotiis.

  • Edelachtbaare Jonkheer

    Ich m?chte Euch bitten, mir einen Aufschub von 24 Stunden zu gew?hren, da ich leider derzeit ?ber wenig Zeit verf?ge und aufgrund famili?rer Probleme nicht zum Schreiben eines Pl?doyers kam. Ich danke Euch.

  • Edelachtbaare Jonkherr!

    Man verzeihe mir mein ungefragtes Dreinreden, allerdings denke ich, da? es f?r den Voorboden an der Zeit ist, sein Pl?doyer abzugeben. Immerhin sollte es in unser aller Interesse liegen, diese Causa nun endlich beilegen zu k?nnen.

    Frits van Hogen
    Rentner

    Beatus ille, qui procul negotiis.

Participate now!

Don’t have an account yet? Register yourself now and be a part of our community!