IV/05 discussie 05: Wet oor "De Hullandsche Bank"

  • Gleich zu Beginn m?chte ich bemerken, dass es doch sicherlich 'Wet over "De Hullandse Bank" ' hei?en m?sste, oder irre ich?

  • erhebt sich von seinem Platz

    Sie sagen es mein Koning. :)
    Aber es steht ihnen frei eine Version des Gesetzes auf Oostburgisch zu ver?ffentlichen.
    Ich m?chte der Regierung aber auch als Koninklijke Ambassadeur in't Landesraad im Namen Oostfields danken und ganz besonders im Namen der Stadt Middelburg, dem Sitz meines Herzogtums, daf?r, dass Middelburg Sitz der Hullandse Bank wird.
    Dies ist eine besondere Ehre, die Bankenzentrale nach Middelburg zu legen, und sicherlich f?rderlich f?r die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Region Middelburg.
    Anmerken m?chte ich noch, dass sich die oostburgische Schreibweise hat sich nicht nur in der ?berschrift eingeschlichen, sondern im gesamten Schriftwerk.

    Eine ?nderung m?chte ich anregen, um den Schutz des Kontoinhabers zu gewehrleisten.

    Quote

    Artikel 9
    De Hullandsche Bank ist nicht verpflichtet, staatlichen Beh?rden Auskunft ?ber Konten zu geben.

    Hier sollte zum Schutze des Kontoinhabers, welcher der Bank der Hullande voller Vertrauen in die H?nde legt, sollte zumindest davor bewahrt werden, dass die Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden d?rfen.

    Eine solche Erg?nzung sollte hinzugef?gt werden.

  • Hooggeborner Hertog,

    was euern Einwand bez?glich Artikel 9 angeht, so verstehe ich nicht ganz. Immerhin mu? die Bank ja gar keine Auskunft geben. Oder meint ihr, da? wenn die Bank freiwillig eine Auskunft gibt, da? es dann nicht an Dritte weitergegeben werden darf?

    Wo haben sich denn weitere Oostburger eingeschlichen?

    Piet van Hasseldijk

    Prins van Oostfield

    Minister-President der Hollunderlande

    Uncle of The Queen

  • Hoogedelgestrenge Wethouders!

    Nachdem seit mehr als 24 Stunden keine Wortmeldung mehr erging, schlie?e ich die Aussprache und leite die Abstimmung ein.
    Zudem weise ich Zijne Excellentie und den Hoogedelgestrengen Wethouder Puts ausdr?cklichst auf die althergebrachten Ansprechformen in den Staten-Generaal hin, die es einzuhalten gilt (siehe hier). Sollten die Herrschaften weiterhin mit dieser offensichtlichen Verletzung der Ordnung fortfahren, sehe ich mich leider gezwungen, von dem mir von Amts wegen zustehenden Ermahnungsrecht gem?? Art. 8 der Orde gebrauch zu machen.

    Frits van Hogen
    Rentner

    Beatus ille, qui procul negotiis.

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