Hier finden sich wichtige Dokumente der Gereformeerden Kerk.
Wichtige Dokumente
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Wet oor de RijkskerkDe hooggeborenen Heeren van't Hooge Raad van Oostfield annonceeren hiemee haar verstandhouding met de koninklijke voorslag. Hen hebben deze voorslag vir dat welzijn van't Koninkrijk Oostfield en zijn volk besloten.
Eerste Stuk - Algemeen
Artikel I
Der Koning stellt die Verbindung zwischen weltlicher und geistiger Macht dar. Als oberster Repr?sentant des Koninkrijks ist der gleichzeitig der oberste Schutzherr der Gereformeerden Kerk und Verteidiger des Glaubens.Artikel II
Die Reformation stellt die Grundlage der Erneuerung und des Erfolgs des Koninkrijks Oostfield dar. Die Gereformeerde Kerk ist daher die Rijkskerk des Koninkrijks Oostfield.Tweede Stuk - Administratie
Artikel III
Der Koning als Oberhaupt der Gereformeerden Kerk tr?gt den Titel "Verdediger van Geloof".Artikel VI
Dem Koning untergeordnet ist der Presbyter von Oostburg als geistiger Leiter der Kirche. Er tr?gt den Titel "Landesprobst" und erh?lt den Rang eines Bischofs.Artikel V
Das Hertogdom Middelburg sowie die Graafschappen Oostburg und Oostfield bilden jeweils eine Kerkprovincie, der ein Presbyter vorsteht.Artikel VI
Die Vertretung der Kirchenmitglieder ist die Generaalsynode.Artikel VII
Die Vertretung der Kerkprovincies ist das Presbyterium.Derdes Stuk - Presbyter
Artikel VIII
Die Presbyter der Kerkprovincies werden auf Voorslag des Eerste Ridder van de Regering durch den Koning ernannt.Artikel IX
Die hooggebornen Heern des Hoogen Raad k?nnen ebenfalls Vorschl?ge f?r einen Presbyter machen.Artikel X
Presbyter k?nnen durch die Provincialsynode ihres Presbyteriums abgew?hlt oder durch den Koning entlassen werden.Artikel XI
Presbyter sind f?r die geistige F?rsorge in ihrer Kerkprovincie verantwortlich und vertreten ihre Kerkprovincie gegen?ber der Gereformeerden Kerk.Vierde Stuk - Presbyterium
Artikel XII
Das Presbyterium besteht aus den Presbytern und entscheidet ?ber
1. die kirchlichen Finanzen
2. die Einrichtung bzw. Aufl?sung von Kirchengemeinden
3. die Bildung neuer Kerkprovincies
4. weiteres, das ihnen ?berragen wurde
Entscheidungen des Presbyteriums ben?tigen den Consent des Konings.Artikel XIII
Das Presbyterium vertritt die Gereformeerde Kerk am Hofe und bei anderen Regierungen.Vijfde Stuk - Synoden
Artikel XIV
Die Provincialsynoden entscheiden ?ber
1. die Abwahl des Presbyters ihrer Kerkprovincie
2. die Bestellung von Pastoren innerhalb ihrer Kerkprovincie
3. das Mitglied ihrer Kerkprovincie in der Generaalsynode
4. die Kirchenverfassung ihrer Kerkprovincie
5. weiteres, das ihnen ?berragen wurdeArtikel XV
In den Provincialsynoden sind alle Kerklids der jeweiligen Kerkprovincie Mitglied. Ausgeschlossen sind die Presbyter.Artikel XVI
Die Generaalsynode entscheidet ?ber
1. theologische Streit- und Richtungsfragen
2. die Einstellung nicht-ordinierter Mitarbeiter
3. weiteres, das ihr ?bertragen wurdeArtikel XVII
In der Generaalsynode sind die von den Provincialsynoden gew?hlten Kerklids Mitglieder. -
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Eredienstorde van de Gereformeerde KerkIntroductie
Der Eredienst wird durch das Gel?ut der Kirchenglocken begonnen. Sie l?uten f?r etwa 3 Minuten. Danach folgt das Orgelspiel "Gloria Hullandia" f?r 4 Minuten.
Die Gemeinde erhebt sich, nach diesem Orgelspiel tritt der Pastor auf die Kanzel um die Gemeinde zu begr??en, danach setzt diese sich wieder. Der Pastor verliest allgemeine kirchliche Nachrichte und auch sonstige weltliche Neuigkeiten, die er f?r wichtig h?lt.
Eredienst
Nach dieser Introductie steigt der Pastor von der Kanzel hinab und setzt sich auf die f?r ihn und andere Honoratioren bestimmte Bank. Die Gemeinde stimmt f?r den Beginn des eigentlichen Gottesdienstes einen Psalm an, begleitet von der Orgel. Darauf folgt ein weiteres Kirchenlied, wiederum begleitet von der Orgel.
Nach diesen Ges?ngen steigt der Pastor erneut auf die Kanzel um eine ausgew?hlte Stelle aus der Bibel zu verlesen. Darauf folgt die meist halbst?ndige Predigt. Danach steigt der Pastor erneut von der Kanzel und es wird wieder ein Lied gesungen.
Danach hat ein ausgew?hltes Gemeindemitglied die Gelegenheit, eine ausgesuchte Stelle aus der Bibel zu verlesen. Im Anschlu? daran folgt der Segen des Pastoren an die Gemeinde, jedoch ohne auf der Kanzel zu stehen.
Die Gemeinde singt daraufhin zwei Psalmen. Der Pastor steigt wiederum auf die Kanzel, die Gemeinde erhebt sich zur gemeinsamen F?rbitte und dem anschlie?enden Vaterunser.
Zu einem weiteren Lied steigt der Pastor wieder von der Kanzel. Als Abschlu? des Eredienstes folgt das gemeinsame Glaubensbekenntnis, die Gemeinde wartet bis der Pastor pers?nlich Pforte der Kirche ?ffnet. Die Gemeinde verl??t danach unter Orgelkl?ngen die Kerk, der Pastor verabschiedet m?glichst alle Gemeindemitglieder pers?nlich.
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GlaubensbekenntnisIch glaube an Gott, den Vater,
den Sch?pfer des Himmels und der Erde.Und an Jesus Christus,
Gottes eingeborenen Sohn,
den Erl?ser von unseren Schmerzen
und unserem Leid.Ich glaube an die Jungfrauengeburt,
die Wiederauferstehung und die Unfehlbarkeit der unergr?ndlichen Wege des Herrn.Und ich glaube an die Pr?destination,
an mein, durch unseren Herrn, den Allm?chtigen,
vorherbestimmtes Schicksal.Nur strengste Pflichterf?llung kann mein Heil mir bringen,
kann mir zeigen, welche Wege unser Erl?ser f?r mich auserkoren hat.Ich glaube an die Vergebung meiner S?nden
allein durch unseren Heiland Jesus Christus,
an seine G?te und sein Verst?ndnis f?r die,
die glauben und unbeirrt seinen Worten folgen.Mein gelebter Glaube ist unersch?tterlich verbunden
mit der heiligen christlichen Kirche,
der Gemeinschaft der Heiligen
und der Verk?ndung des Evangeliums.
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