In diesem Raum verkündet die Botschaft zukünftig die neuesten Nachrichten aus den Vereinigten Staaten.
Ambassade van't VSA
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Hier in den Ausstellungsräumlichkeiten finden sie allgemeine Informationen über die Vereinigten Staaten von Astor, darunter auch eine Kopien des Vertrages zur "International Securtiy Organisation".
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Die derzeitige Regierung der Vereinigten Staaten von Astor
Der XVI.Präsident wurde am 1.10.07. in das Amt eingeführt und leitet ein Kabinett welches von der Republican Party (RP) gestellt wird.XVI. President of the United States
Andrew MadisonVice President of the United States
Shana JeffersonSecretary of State
Außenminister
George W. HayesSecretary of Defense
Verteidigungsminister
Steve McQueenSecretary of Intelligence Affairs
Minister des Geheimdienstes
Alricio ScriptatoreAttorney General
Justizministerin
Shana JeffersonDerzeitige Mandatsverteilung im U.S. Congress
House of Representatives
Republican Party: 4 Sitze
Democratic National Committee: 3 Sitze
President of HoR: George W. Hayes (RP)U.S. Senate
Republican Party: 5 Sitze
Democratic National Committee: 1 Sitz
Unabhängige: 2 Sitze
President of Senate: Alricio Scriptatore -
Der Präsident
Die Exekutive obliegt dem Präsidenten, der jeweils im Januar, Mai und September in einer indirekten Wahl bestimmt wird. Jeder Bundesstaat verfügt über eine von seiner Bevölkerung und Wahlbeteiligung abhängige Zahl von Wahlmännerstimmen (Electoral Votes); die Wahlmännerstimmen eines Staats gehen an denjenigen Kandidaten, der im Staat die meisten Wählerstimmen auf sich vereint. Die Anzahl der Amtszeiten ist auf zwei beschränkt.
Der Präsident ernennt und entlässt als Staatsoberhaupt die übrigen Mitglieder der Bundesregierung (Secretaries), alle Bundesrichter, sowie alle anderen Amtsträger des Bundes und führt den Oberbefehl über die Streitkräfte.
Die bisherigen U.S. Präsidenten
I. Präsident: Carsten Schmidt, Staatsgründer Astors
II.Präsident: Rod Andriz
III. Präsident: Andrej Kapinsky
IV. Präsident: Victor McSmith
V. Präsident: Ole Jann
VI. Präsident: Anakin Skywalker
VII. Präsident: Bastian Vergnon (DNC)
VIII. Präsident: Jerome Davenport (RP)
IX.Präsident: Bastian Vergnon (DNC)
X. Präsident: Harvey Oswald (RP)
XI. Präsident: Horatio Nunokawa (DNC)
XII. Präsident: Andrew Madison (RP)
XIII. Präsident: Alricio Scriptatore (RP)
XIV. Präsident: Tyler Evans (DNC)
XV. Präsident: John Robert Waller (RP)
XVI. Präsident: Andrew Madison (RP)
(Anmerkung: Bis einschließlich der Amtszeit des IV. Präsidenten gab es zusätzlich den vom Kongress gewählten Premierminister als Regierungsoberhaupt, der Präsident war also nur Staatsoberhaupt.)Der Kongress
Die Legislative wird vom Kongress (Congress) wahrgenommen, der sich in zwei Kammern, das Repräsentantenhaus und den Senat, gliedert. Die beiden Kammern tagen gemeinsam, stimmen jedoch getrennt ab. Eine Vorlage kann nur angenommen werden, wenn ihr beide Kammern zustimmen. Der Präsident des Repräsentantenhauses steht gleichzeitig dem Kongress vor, dessen Stellvertreter der Präsident des Senats ist.
Das Repräsentantenhaus (House of Represenatives) ist, als Vertretung des Volkes, die erste Kammer des Kongresses. Ihm gehören sieben Mitglieder an, die jeweils im März, Juli und November direkt vom Volk gewählt werden. Alle Gesetze und Bestimmungen die den Haushalt betreffen, stehen im alleinigen Kompetenzbereich des Repräsentantenhauses.
Der Senat (Senate), die zweite Kammer, ist die Vertretung der Bundesstaaten. Die acht Senatoren werden für eine Amtszeit von sechs Monaten gewählt, wobei alle zwei Monate Wahlen stattfinden, bei denen jeweils ein Teil der Senatorenmandate neu besetzt wird. Dem Senat obliegt die Bestätigung der vom Präsidenten ernannten Amtsträger.
Das Bundesgericht
Die Judikative obliegt dem Bundesgericht (Supreme Court), dem der Oberste Bundesrichter (Chief Justice) vorsitzt. Er wird vom Präsidenten, unter Zustimmung des Senats, auf eine Amtszeit von sechs Monaten ernannt. Das Bundesgericht ist das Verfassungsgericht und die letzte Instanz - und zur Zeit auch die einzige Instanz - in Astor. Es entscheidet in Kompetenzstreitigkeiten zwischen den Bundesinstitutionen, sowie zwischen dem Bund und den Bundesstaaten und nimmt Wahlprüfungen vor.
Die Bundesstaaten
Die Vereinigen Staaten bestehen aus acht, weitgehend autonomen, Bundesstaaten. Alle Bereiche, die in der Bundesverfassung ausdrücklich den Bundesinstitutionen zustehen, obliegen alleine den Bundesstaaten. Die Legislative der Bundesstaaten bilden ausschliesslich Volksversammlungen, sogennante Assemblys. Einem Bundesstaat steht ein Gouverneur (Governor) vor, der je nach Staat, alle vier bis sechs Monate gewählt wird.
Die Gouverneure tagen in der National Governor's Conference, um alle Bereiche die zwar den Bundesstaaten zustehen, jedoch nicht von einzelnen Bundesstaaten erledigt werden können, zu koordinieren.
Politische Parteien
Die Politischen Parteien haben in Astor keinen gesetzlichen Sonderstatus, dennoch tragen sie die entscheidende Rolle bei der Meinungsbildung. Die astorische Politik ist durch den werteliberalen und wirtschaftssozialen Democratic National Committee (DNC), sowie die wertekonservative und wirtschaftliberale Republican Party of Astor geprägt. In den letzen Jahren konnten sich keine weiteren Parteien etablieren, so dass man mittlerweile von einem Zweiparteien-System sprechen kann
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Das Land
Die Vereinigten Staaten von Astor wurden am 25. Juni 2000 von Carsten Schmidt gegründet, der auch erster Präsident wurde. Die präsidiale Demokratie bestehen aus den acht Bundesstaaten Assentia (Albernisch), Astoria State (Albernisch), Chan-Sen (Chinopisch/Albernisch) Freeland (Barnstorvisch/Albernisch), New Alcantara (Albernisch/Colonisch), Peninsula (Albernisch/Colonisch), Hybertina und den Southern Territories (beid Mixed).
Hauptstadt ist Astoria City in Astoria State, in welcher sich auch der Sitz des Rat der Nationen befindet.
Auf eine Fläche von 2.897.440 km² leben etwa 130 Millionen Menschen. Damit sind die Vereinigten Staaten der größte Staat auf der Karte der Graphein Foundation, der sie als Gründungsmitglied angehören.
Weiter Zahlen und Fakten finden Sie hier
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Vertrag der International Security Organisation
Die hohen vertragsschließenden Parteien,
vertreten durch ihre Staatsoberhäupter, namentlich
IHRE MAJESTÄT, DIE KÖNIGIN VON ALBERNIA,
DER PRÄSIDENT DER VEREINIGTEN STAATEN VON ASTOR,
DER PRÄSIDENT DER REPUBLIK DER HOLLUNDERLANDE,
persönlich anwesend oder durch gesetzmäßige Vertreter und Repräsentanten vertreten,sind zusammengekommen um die Wünsche und Ziele ihrer Nationen, die eine große Übereinstimmung aufweisen, in einem gemeinschaftlichen Vertragswerk festzulegen und schließen daher
IM WUNSCH, mit allen Völkern der Staatengemeinschaft gemeinsam in Frieden und Freiheit, den höchsten Werten für das Zusammenleben der Völker und Grundlage für alle persönlichen Freiheiten und Grundrechte, zu leben,
IN DER ÜBERZEUGUNG, dass die Werte der Freiheit und des Friedens die höchsten Werte aller Völker der Staatengemeinschaft sind und dass jedem Volk diese Werte unumstößlich und unabstreitbar zustehen,
IM WISSEN, dass die von den hohen vertragsschließenden Parteien begründeten Werte und Ziele Grundlagen, Fundamente oder wichtige Anregungen für die Verbreitung von Freiheit und Frieden in der Geschichte gebracht haben und auch noch in der heutigen Zeit bringen,
IN DER ERKENNTNIS, dass es starke Vorreiter braucht, die diese höchsten Werte im Kampf gegen Despotie und Tyrannei in die Welt hinaustragen, verbreiten und aufrechterhalten und die für alle anderen Staaten eine Vorbildfunktion wahrnehmen, um ihnen ein leuchtendes Beispiel der Umsetzung dieser Werte zu bieten,
ENTSCHLOSSEN, als Begründer dieser gemeinschaftlichen Werte diese Funktion als historischen und moralischen Auftrag wahrzunehmen und zu auszuüben,
IN ANBETRACHT DESSEN in der moralischen Pflicht, die anderen Staaten und Nationen auf ihrem Weg hin zu Frieden und Freiheit zu unterstützen, zu korrigieren und zu fördern und für die Sicherheit als Grundlage dieser Werte zu sorgen,
GELEITET von den Zielen, ein gemeinschaftliches System der Verteidigung und der Sicherheit für die gesamte Welt zu errichten, welches Freiheit und Frieden für die gesamte Welt durch die Fähigkeit zur Abwehr aller Bemühungen, diese zu beschädigen, zu beseitigen und zu untergraben, sichert,
IN DER ABSICHT, jeden Auswuchs der Intoleranz, der Unfreiheit, der Tyrannei und jede Bedrohung der Sicherheit der in Frieden und Freiheit lebenden Völker abwehren und verhindern zu können,dieses Vertragswerk mit den für alle seine Mitgliedsstaaten bindenden Regelungen zu Erreichung ihrer gemeinsamen Ziele, durch gemeinsame Verknüpfung ihrer Bemühungen der Außen- und Sicherheitspolitik
- die Werte der Freiheit und des Friedens in der gesamten Welt zu verbreiten
- die Sicherheit der gesamten Welt vor Unfreiheit und Tyrannei in gemeinschaftlicher Verteidigungs- und Sicherheitspolitik zu erreichen
- ihre Anstrengungen in der Außen- und Sicherheitspolitik zu koordinieren und zu verknüpfen
- den Frieden und die Freundschaft unter den befreundeten Völkern der hohen vertragsschließenden Parteien zu vertiefen und zu erweitern
und gründen zur Durchführung dessen die International Security Organisation.Art. 1: Die hohen vertragsschließenden Parteien schließen sich zu einem Bündnis namens „International Security Organisation“ zusammen, welche mit dem in Kraft treten dieses Vertrages als eigenes Subjekt des Völkerrechtes gegründet ist und besteht.
Art. 2: Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich, ihre internen Konflikte auf friedliche Weise und durch Gespräche und Konsultationen, im Zweifelsfalle unter Einbindung eines oder mehrerer Vermittler, beizulegen und zu lösen und keine kriegerischen Handlungen gegeneinander vorzunehmen.
Art. 3: Die Vertragspartner verpflichten sich, ihre Bemühungen und Handlungen der Außen- und Sicherheitspolitik durch gegenseitige Informationen, Absprachen und Konsultationen zu koordinieren und gemeinschaftlich durchzuführen und Handlungen zu unterlassen, welche den Interessen eines oder mehrerer der anderen Mitglieder der Organisation oder dieser als Gesamtes unter der Berücksichtigung ihrer Ziele zuwiderliefen.
Art. 4: Die hohen vertragsschließenden Parteien erklären ihre immerwährende Bereitschaft, sich im Sinne einer aufrichtigen internationalen und überstaatlichen Zusammenarbeit an allen Handlungen zu beteiligen, deren Ziel die Gewährleistung des Weltfrieden und der internationalen Sicherheit ist und verpflichten sich, diese Ziele mit allen ihnen möglichen Mitteln zu erreichen.
Art. 5: Um die Ziele dieses Vertrages nachhaltiger zu verwirklichen, werden die hohen vertragsschließenden Staaten einzeln und gemeinsam durch ständige, wirksame Selbsthilfe und gegenseitige Unterstützung die Kraft jedes einzelnen Staates und der Gesamtheit der Staaten, bewaffnete Maßnahmen zum Zwecke der Selbstverteidigung, zum Zwecke der Verteidigung der Organisation und der Verteidigung und Durchsetzung der Ziele des Vertrages zu treffen, erhöhen.
Art. 6: Für den Fall eines Konfliktes oder einer Krise unter Mitwirkung eines oder mehrerer der unterzeichnenden Vertragsstaaten, in der es zu einer militärischen Eskalation kommt und keine andere probate Lösungsmöglich mehr offen oder gangbar ist, verpflichten sich die vertragsschließenden Parteien, dem Vertragsstaat oder den Vertragsstaaten, welche in diesen militärischen Konflikt verwickelt sind, individuell und in der Absprache mit den anderen Vertragsparteien Unterstützung in dem Maße, in dem sie es als erforderlich und angemessen erachten, eingeschlossen der Entsendung militärischer und bewaffneter Kräfte oder anderweitiger kriegerischer Maßnahmen, zukommen lassen.
Sie werden gleichfalls in gemeinschaftlichen Konsultationen über die Maßnahmen beraten, die zur Wiederherstellung und zur zukünftigen Aufrechterhaltung von Frieden und Freiheit in der Staatengemeinschaft notwendigerweise zu ergreifen sind.Art. 7: Für den Fall, dass es die Vertragsparteien nach den in diesem Vertragswerk genannten Bestimmungen für erforderlich halten und beschließen, können die Bestimmungen des Art. 6 auch auf solche Staaten angewendet werden, die sich in einem bewaffneten Konflikt gegen eine Macht befinden, die den Frieden und die Freiheit eines Volkes oder der gesamten Staatengemeinschaft gefährdet, sich jedoch nicht zur Geltung dieses Vertrages bekannt hat.
Im Falle, dass es die Vertragsparteien nach den in diesem Vertragswerk genannten Bestimmungen für erforderlich halten und zum dem Schluss kommen, dass der betroffene Staat die Organisation um Hilfe ersuchen würde, jedoch durch besondere Bedingungen hieran gehindert wird, kann eine solche Anwendung der Bestimmungen des Art. 6 auch ohne die Bitte oder die Zustimmung des betroffenen Staates erfolgen.Art. 8: Jede der hohen vertragsschließenden Parteien erklärt hiermit, dass keine internationalen Verträge oder anderweitige Verbindlichkeiten, die zur Zeit zwischen ihm und einer anderen der hohen vertragsschließenden Parteien oder irgendeinem dritten Staat in Gültigkeit haben, in Widerspruch zu den Bestimmungen dieses Vertrages stehen, und verpflichtet sich, auch in Zukunft in keinerlei internationale Verbindlichkeit einzutreten und keinen Vertrag abzuschließen, welcher im Widerspruch zu dem Vertrag steht und im Zweifelsfalle hierzu die Vertragspartner konsultieren wird.
Art. 9: Die Vertragsparteien beschließen, sich zur Beförderung der Ziele dieses Vertragswerkes, im Geiste der gegenseitigen Souveränität und der Nicht-Einmischung in die inneren Angelegenheiten zu behandeln und zu achten.
Art. 10: Die Vertragsparteien errichten einen Rat der International Security Organisation, in welchem jede Vertragspartei gleichwertig vertreten sein wird, und dessen Zweck die Erörterung aller Gegenstände, welche die Ausführung dieses Vertrages betreffen oder durch diesen bedingt werden, ist. Die Organisation des Rates wird so bestimmt werden, dass ihm jederzeit ein unverzügliches Zusammentreten möglich ist. Der Rat wird im Zweifelsfalle Hilfsorgane ins Leben rufen, insbesondere wird er eine Sicherheitskommission zur Empfehlung von Maßnahmen für die Ausführung der Artikel 5, 6 und 7 errichten.
Art. 11: Die Vertragsparteien treffen Entscheidungen bei der Ausführung dieses Vertrages nach dem Grundsatz der allgemeinen Übereinstimmung. Treten weitere Staaten neben den Gründerstaaten dem Vertrag bei, so kann mit dem Beitritt eines weiteren Vertragspartners durch ein Protokoll zu diesem Vertragswerk zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der International Security Organisation ein anderes Verfahren zur Entscheidungsfindung festgelegt werden.
Art. 12: Die hohen vertragsschließenden Parteien können aufgrund eines übereinstimmend getroffenen Übereinkommens jeden anderen Staat, der geneigt und in der Lage ist, die Ziele und Bestimmungen dieses Vertrages und der International Security Organisation umzusetzen, durchzuführen und zu fördern, zum Beitritt zu diesem Vertragswerk einladen. Jeder auf diese Weise eingeladene Staat kann nach der Ratifizierung des Vertrages durch Niederlegung einer Beitrittserklärung, in welcher ebenfalls die Ratifizierung beurkundet werden muss, bei der Regierung des Königreiches Albernia ein Partner dieses Vertrages werden. Die Regierung des Königreiches Albernia wird jedem der hohen vertragsschließenden Parteien die Hinterlegung einer solchen Beitrittserklärung mitteilen.
Art. 13: Dieser Vertrag bedarf der Ratifizierung durch die hohen vertragsschließenden Parteien gemäß deren verfassungsrechtlichen Bestimmungen. Er tritt zwischen den Gründerstaaten, welche ihn ratifiziert haben, in Kraft, sobald die Ratifizierungsurkunde aller genannten vertragsschließenden Staaten bei der Regierung des Königreichs Albernia hinterlegt wurden, in Kraft. Für andere Staaten tritt er zum Zeitpunkt der Niederlegung ihrer Ratifikationsurkunde bei der Regierung des Königreichs Albernia in Kraft.
Art. 14: Nach sechsmonatiger Geltungsdauer dieses Vertragswerkes oder zu jedem späteren Zeitpunkt treffen sich die hohen vertragsschließenden Parteien auf Antrag mindestens eines Mitgliedstaates zu einer gemeinschaftlichen Konferenz, um unter Berücksichtigung der bis dahin gesammelten Erfahrungen mögliche Vertragsveränderungen zu verhandeln.
Art. 15: Jeder vertragsschließende Staat kann aus diesem Vertragswerk ausscheiden, und zwar unter der Berücksichtigung einer Frist von zwei Monaten, beginnend mit der Erklärung seiner Kündigung an die Regierung des Königreiches Albernia, die jede Erklärung einer Kündigung den anderen Mitgliedsstaaten mitteilen wird.
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Die Lobby dient dem Empfang hulländischer und astorischer Würdenträger.
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Hier können sich Bürger der Vereinigten Staaten oder hulländische Vertreter an den Botschafter wenden.
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Die Limousine des Außenministers fährt am späten Abend an der astorischen Botschaft vor. Der Minister möchte die Gelegenheit nutzen, das diplomatische Personal in den Hollunderlanden persönlich kennenzulernen und auch persönlich für die großartige Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Botschaft zu danken.
Hayes trifft nach kurzem Plausch mit den Angestellten noch zu einem abendlichen Gespräch mit Botschafter Cheung zusammen.
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Herzlich Willkommen in der astorischen Botschaft in der Hollunderlande.
Falls sie mit dem Botschafter, Scott A. Cheung, sprechen wollen, so kontaktieren sie ihn bitte via horatio.nunokawa@web.de oder Telefon (406-639-850). Es wird sich dann bei ihnen sobald wie möglich melden.
Falls sie zu den Büros der Botschaft wollen so bitten wir sie sich nach den Wegweisern zu richten.
Wegweiser:
Lobby of the Embassy
Showroom of the Embassy
News from Astor
Office of the AmbassadorReiseinformationen:
Internetauftritt Astors
Form der Vereinigten Staaten
Eintrag im Lexikon der NationenWir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in der Botschaft der VS Astor.
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Cheung, der mit Hayes an der Botschaft eintrifft, stellt dem Außenminister hochrangige Mitarbeit der astorischen Vertretung vor und unternimmt einen kleinen Rundgang durch die Räumlichkeiten des renovierten Gebäudes. Anschließend ziehen sich beide in das Büro des Botschafter zurück.
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Hayes zeigt sich beim Rundgang sehr beeindruckt von den Renovierungsarbeiten und äußert seine Zufriedenheit über die hervorragende Repräsentation der Vereinigten Staaten hier in den Hollunderlanden. Nachdem er noch einige Hände geschüttelt hat, folgt er dem Botschafter in sein Büro.
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Nach einem halbstündigen Gespräch in ruhiger Atmosphäre mit dem Botschafter über die Arbeit in den Hollunderlanden, verabschiedet sich der Außenminister wieder aus der Botschaft.
In herbstlicher Abendkühle tritt er hinaus und steigt direkt in die wartende Limousine, die ihn in das Gästehaus des Koninkrijks Oostfield bringen wird.
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es heißt "hulländische"...

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Verteidigungsminister ernannt
Am gestrigen Abend wurd mit Steve McQueen, nach erfolgreicher Bestätigung durch den Senat, durch Präsident Madison ein neuer Secretary of Defense vereidigt. Die Ernennung des ehemaligen Stabschef der Navy und Marines erfolgt verspätet, da sich der Gouverneur Chan-Sens, in seinem Haus in Hong Nam einen komplizierten Beinbruch zuzog und dessen Genesung abgewartet sollte.
Der Ex-Militär war bereits als Innenminister im Kabinett von Präsident Waller auf Bundesebene tätig und hat bis heute einen Sitz im Repräsentantenhaus.
Skepsis gegen einen Soldaten als Verteidigungsminister hegte die Opposition, da diese einen bestimmten "Drang zu drastischen Aktionen" bei McQueen sehen. -
liest interessiert die Nachrichten
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Astor in der VETO vertreten
Gestern ernannte Präsident Madison den ehemaligen Finanz- & Wirtschaftsminister Dwain Anderson zum Vertreter Astors in der VETO. Bislang sind die Vereinigten Staaten nur beobachtend in der Organisation tätig, ein Beitritt wird angestrebt, da die bsEcoSim seit Monaten im Testbetrieb läuft.
Ein Sprecher des Weißen Hauses kündigte desweiteren eine Schaffung eines Sachverständigenrates für Wirtschaft an, dem der bisherige WiSim-Rat angehören soll und nun um namenhafte Ökonomen erweiterte wird.
Der Testbetrieb der bsEcoSim soll in absehbarer Zeit zum Regelbetrieb umgestellt werden. -
Der Botschafter
Scott Adam Cheung wurde am 17. November 1958 in der nähe von Lo Santui / Yellow Shade District im US-Bundesstaat Chan Sen geboren.
Seine älteste Schwester, Adrian Nunokawa-Cheung war die Mutter des XI. Präsidenten der Vereinigten Staaten von Astor, Horatio Nunokawa.
Cheungs Großmutter war Mitglied der in Nordost-Astor angesiedelten Sen-Indianer und ist somit derzeit einziger ranghoher US-Politiker, dessen Wurzel sich auf Eingeborene berufen.Im November 2004 wurde er Abgeordneter im chansenesischen Staatsparlament und betrat erstmals die politische Bühne, nachdem er zuvor als Geschichtswissenschafter an der renomierten Hong Nam University arbeitete.
Stationen des politischen Werdens Cheungs:
Februar bis August 2005: Stellvert. Gouverneur von Chan-Sen
Februar bis Juli 2005: Staatssekretär des US-Innenministeriums
Dezember 2005 bis März 2006: Stabschef des Kongresspräsidenten
März bis Mai 2006: Stabschef des Weißen Hauses
September bis Dezember 2006: Vorsitzender des chansenesischen Staatsparlaments
September 2006 bis Januar 2007: Senator von Chan-Sen
November 2006 bis Januar 2007: Vorsitzender der demokratischen Partei Astors
Dezember 2006 bis Januar 2007: US-Delegierter am Rat der Nationenseit Juli 2007: Vorsitzender des chansenesischen Staatsparlaments
seit Juli 2007: Direktor der Bundeswahlamtes
seit August 2007: US-Botschafter in der Hollunderlande -
Forum umgezogen
Das astorische Forum ist heute Nachmittag umgezogen. Die Vereinigten Staaten sind absofort unter http://www.vs-astor.net/ erreichbar.
Notwendig wurde der Umzug mit dem Austieg des bisherigen Hoster Davenport. Das neue Forum hostet der Mitspieler Andriz. -
Monatsbilanz der Regierung / Wahlen zum Repräsentantenhaus
Gestern abend sprach President Madison im TV zu Astor und zog Bilanz aus einem Monat seiner Regierungszeit.
Er lobte Erreichtes, z.b. das Engagement bei der DU-Krise, den Abschluss des Antarktisvertrages, aber kritisierte auch, dass einiges zurückgelegt wurde - Astor fiel in ein Aktivitätsloch - nach Madisons Meinung auch wegen dem "quasi komplette Ausfall eines politischen Flügels" (damite meint er die Demokraten).
Daher rief der Präsident alle Astorier wieder zu mehr Tatendrang und kündigte an, dass seine Regierung den nächsten Monat dafür glänzendes Beispiel sein wird.
Die komplette Ansprach des Präsidenten
Als nicht stimmberechtigten Deligierten ernannte President Madison am gestrigen Tage den demokratischen Parteivorsitzenden Charles K. Darling. Somit vertritt der Gouverneur neben Außenminister Hayes die Vereinigten Staaten im Rat der Nationen in Astoria City.Bundeswahlleiter Cheung rief für den Zeitraum Mittwoch, den 21.11. bis Sonntag, den 25.November 2007 Wahlen zum Repräsentantenhaus, die erste Kammer des astorischen Kongresses aus.
Derzeit stimmt das derzeitige RH über die Anzahl der Mandate des Hauses der nächsten Legislaturperiode ab - es zeichnet sich ein Verbleib von sieben Sitze ab.
Das RH wird für einen Zeitraum von vier Monaten vom astorischen Volk nach dem Mehrheitswahlrecht gewählt und bestimmt vorallem über den Haushalt der Vereinigten Staaten. -
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