Guenevere-Douglasdottir-Bibliothek
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HISTORY O THE QUEEN-HEATHER-LAND
- Volume No. 1 -
by R. MacDougall, Phd.
ENTDECKUNG & BESITZNAHME
Es waren wohl Walfänger, die das Eiland im Norden erstmals sichteten. Auf ihren Fangfahrten folgten Sie den Walen von Westen her bis in die subpolaren Gefilde. Erste Berichte sind ab dem Jahr 1440 überliefert. Der nordmärkische Chronist Henrik Gustavssonn berichtete in seinen Narrationes Maris Borei, den ‚Erzählungen vom nördlichen Meer‘, dass die Nordmänner die Inselgruppe, die sie Robben-Inseln nannten (das heutige dreibürgische Friedrich-Ferdinand-Archipel; südlich passiert hätten und schließlich auf einer insula seducta gelandet seien. Diese entlegene Insel sei hervorragend geeignet, um an der flachen Küste an Land zu gehen. Hier hätten sie optimale Bedingungen für die Zerteilung und Verarbeitung der gefangenen Wale vorgefunden. Im Übrigen sei die Insel aber unbewohnt gewesen.
Der vernische König Ewan III. (reg. 1424 – 1452) beauftragte im Jahre 1450 Laird Kendrik MacBruce einen dauerhaften Verarbeitungs- und Umschlagsplatz auf der Insel zu errichten. Nach weitgehend problemloser Überfahrt erreicht MacBruce die Insel im Frühsommer und landete an der Ostküste im Bereich des heutigen Sankt Mirrens an. Die Expeditionsteilnehmer erbauten in den folgenden Wochen Hafenanlagen und Behausungen, die sie mit einem Palisadenzaun umgaben. MacBruce benannte die Siedlung zu Ehren seines Königs Port Ewan.
Andere Völker aus den Bereichen der Nordmark, Dreibürgens, Andros und der Hansestädte begannen zur selben Zeit mit ähnlichen Ambitionen, sich auf der Insel auszubreiten. Die zahlreichen Fjorde mit ihren teilweise geschützten Buchten boten den Walfängern, Kaufleuten und Seefahrern geschützte Naturhäfen zur Anlandung. Rund um die Insel entstanden so temporäre Siedlungsplätze, die meist nur saisonal genutzt wurden. Im Nordwesten der Insel errichteten Nordmärker unter dem Kommando von Jarl Erik einen größeren Siedlungskomplex (bestehend aus mehreren Gehöften), der auf eine dauerhaftere Nutzung angelegt und ähnlich wie Port Ewan befestigt wurde. In dem Ort, der als Eriksund bezeichnet wurde, soll sich auch ein heidnisches Heiligtum befunden haben, in dem – so die klerikal geprägte Überlieferung – angeblich auch Menschenopfer dargebracht wurden.
Ewans Enkeltochter, Königin Heather (reg. 1469 – 1487), trat 1469 die Regentschaft auf den vernischen Inseln an. Sie war eine große Förderin von Wissenschaft und Technik und baute die von König Donald I. (reg. 1302 – 1311) 1304 gegründete Ryal Varsity o Glenverdeen weiter aus. Bereits unter ihrem Vater, König Kentigern II., war es auf der Insel vermehrt zu Auseinandersetzungen zwischen den vernischen Siedlern und den aus nordmärkischen Gebieten stammenden Heiden gekommen. Heather entsandte daher noch im Jahr ihres Regierungsantritts Truppen auf die Insel. Unter dem Heerführer Roderick Dubbs wurden die heidnischen Siedler im Norden der Insel vertrieben. Dubbs errichtete an dem alten Siedlungsplatz der Besiegten das Kloster Ternan Aibey sowie die zugehörige Ortschaft Newkirk. Dubbs, der von Königin Heather mit dem Titel und den Vollmachten eines Ryal Provost o Keeng Ewan‘s Land – wie man die Insel in Glenverness zu dieser Zeit bezeichnete – ausgestattet war, befestigte den Siedlungsplatz Port Ewan weiter und verlieh dem Ort am 15. September 1470 das Stadtrecht. In Anlehnung an den Tagesheiligen übernahm die Stadt nun den Namen Saunt Mirren. Bis 1474 hatten die vernischen Truppen den Großteil der Insel erobert und nachhaltig unter ihre Kontrolle gebracht. Mit Urkunde vom Sankt-Mirrens-Tag 1474 proklamierte Königin Heather die vernische Einflussspähre als unmittelbaren Besitz der Krone und gestattete die Umbenennung der Insel in Queen Heather Land.
Einzig an der Südspitze der Insel hielten sich noch kleinere Siedlungen mit dreibürgischen Bewohnern. Die vornehmlich aus Stauffen stammenden Seeleute und Kolonisten bildeten unter der Bezeichnung Nova Stavia eine politische Gemeinschaft. Wirtschaftliche Konflikte, ließen 1503 den sogenannten „Leuchtfeuerkrieg“ zwischen dem Queen Heather Land und Nova Stavia ausbrechen. Die Dreibürgen, die die wegweisenden Leuchtfeuer und Signale im Süden kontrollierten, löschten und verbargen diese regelmäßig bei Herannahen vernischer Schiffe. Diese zerschellten oft orientierungslos und sanken an der Küste, wo sie regelmäßig geplündert wurden. Schließlich obsiegten die Vernsmen auf dem Landweg und vertrieben auch die Stauffer von der Insel. Die zerstreut liegenden Siedlungen wurde in der Ortschaft Queensport zusammengefasst.
Zu Beginn des 16. Jahrhunderts gelang es dem Ryal Realm also die vollständige Kontrolle über die Insel zu erlangen. Da dieser Herrschaft nun weitgehende gefestigt und unangefochten war, beschloss König Francis I. (reg. 1500 – 1536) die Errichtung einer Zivilverwaltung. Aus diesem Grund proklamierte er die Insel zur Grafschaft und übergab 1504 die County Mirrenshire an Hugh MacThreepwood, dessen Familie er in den Grafenstand erhob.
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CORPUS IURIS VERNIAE
- Volume No. 1 -
by Prof F. Irving an Prof. M. Pommeroy.
PREFACE
Im Sturm der Zeiten sind es die Rechtsnormen, welche Gesellschaften zusammenhalten und die Menschheit vor dem Anheimfallen der Barbarei schirmen. Die Königlichen Gefilde von Glenverness und die damit verbundenen Kronbesitzungen sowie die Clans und Grafschaften haben sich solche Normen gesetzt und gegeben, damit Ordnung und Zivilisation tägliche Begleiter der Menschen sind, die hier wohnen, arbeiten und leben.
Die Herausgeber, die als Professoren für Recht an ihren jeweiligen Universitäten wirken haben es sich zum Ziel gesetzt, mit diesem Werk eine Sammlung vorzulegen, die es den Menschen – sei es den praktizierenden Juristen, den forschenden Rechtsgelehrten oder den laienhaft Interessierten – ermöglicht, sich den geltenden Gesetzesnormen zu nähern und diese auf einen Blick versammelt zu finden.
Die Gliederung dieser Zusammenstellung erfolgt nach einem einfachen Schema: Vorangestellt findet sich das alte Recht, das Auncient Law, welches dem Gewohnheitsrecht zugrunde liegt und das Fundament der vernischen Rechtsordnung bildet. Alsdann folgen die Gesetze (Acts), die durch parlamentarischen Beschluss getroffen wurden, bevor die königlichen Verordnungen (Orders) wiedergegeben werden, bevor die Summe des mathildischen und heideländischen Rechtes den Abschluss bildet. Innerhalb dieser Abschnitte sind die Inhalte chronologisch sortiert und mit einer laufenden Nummer je Abschnitt versehen, die eine Zitation erleichtern soll (bspw. IRVING/POMMEROY, CIV [12024] A4).
Auf eine Kommentierung der Gesetze wurde an dieser Stelle verzichtet, was an späterer Stelle nachgeholt werden soll. Im Einzelfall werden Anmerkungen gemacht, wo es das Verständnis z.B. zur Genese einer Rechtsnorm zuträglich ist. Ebenfalls wurden die aufgehobenen und / oder ungültig gewordenen Vorschriften nicht in diese Sammlung aufgenommen. Die diplomatischen Verträge und Abkommen sollen einem zweiten Band, die Rechtsakte der Clans und Grafschaften einem dritten Band vorbehalten bleiben.
F. Irving / M. Pommeroy
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