Gemeinsames Amtsblatt

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  • GEMEINSAMES AMTSBLATT ALLER STAATLICHEN ORGANE UND BEHÖRDEN


    IM NAMEN IHRER HOCHFÜRSTLICHEN DURCHLAUCHT FÜRSTIN FENELLA MATHILDA VON SANKT MIRREN ETC.
    HERAUSGEGEBEN DURCH DEN PROFOSS IM KÖNIGIN-HEIDE-LAND



    Sankt Mirren, den 1. II. 2021

    - Profoss im Königin-Heide-Land -

    Joachim Dionys Zephyrinus Erkenbert Salentin Ritter von Bödefeldt
    Herr auf Bödefeldt und zu Renatenstein, ehem. Kaiserlicher Profoss im Königin-Heide-Land

  • GAmtBl. - 01/2-21/FPA-II-21-2-1



    Fürstliches Proprietariatsamt | Lord Proprietary Office
    Dezernat II | Department II


    Bescheid
    Vergabe einer Leistung gemäß Ausschreibung vom 9. Dezember 2020
    (Schieneninfrastruktur zw. Königinhafen und Sankt Mirren)


    Mit Ausschreibung vom 9. Dezember 2020 hat das Königin-Heide-Land, vertreten durch das Fürstliche Proprietariatsamt, vertreten durch das Amt für Infrastruktur, alle interessierten Unternehmen dazu aufgefordert, unter Vorlage von Referenzen, Angebote für den Bau einer Schieneninfrastruktur (Gleisbett, Oberleitungen etc.) zwischen den Städten Königinhafen und Sankt Mirren - unter Einbeziehung des König-Johann-Flughafens - abzugeben. Gemäß öffentlicher Mitteilung des Amtes für Infrastruktur vom 21. Dezember 2020 wurde die Frist zur Abgabe von Angeboten auf den 31. Januar 2021 festgesetzt.


    Mit Ablauf des o.g. Termins gingen insgesamt drei Angebote beim Amt für Infrastruktur ein:
    1. Gordon & Company, Angebot vom 30. Dezember 2020
    2. Sassenbach Bau + Joseph Stoßmann AG, Angebot vom 13. Januar 2021
    3. Gebr. Falk Hoch-und Tiefbau GmbH, Angebot vom 13. Januar 2021


    Nach Sichtung und Prüfung der Unterlagen wird der Zuschlag der Firma Gordon & Company, mit der Maßgabe zur Umsetzung einer zweigleisigen, elektrifizierten Inlandvariante, vorläufig erteilt. Mit dem Beginn der Baumaßnahmen ist erst nachnach den Wintermonaten zu beginnen.


    Gegen diesen Bescheid kann Widerspruch binnen Wochenfrist beim Fürstlichen Proprietariatsamt, Dezernat II eingelegt werden. Mit Ablauf der Widespruchsfrist wird erlangt dieser Bescheid volle Gültigkeit, sofern kein erfolgreicher Widerspruch eingelegt wurde.


    gez. v. Miquel, VDir

    VDir Dr. Nikolaus Fulcher von Miquel
    Vizepräsident und Dezernent im Fürstlichen Proprietariatsamt

  • GAmtBl. - 01/10-22/FPA-I-22-10-10


    coaLP125.png
    Fürstliches Proprietariatsamt | Lord Proprietary Office
    Dezernat I | Department I


    Ernennung
    Stellvertretende Amtsleitung Plenipotenz (Dez. I., Amt 11)
    (Verwaltungsrätin A 13)


    Frau Fia Meyer, wohnhaft zu Königinhafen (Königin-Heide-Land), wird mit sofortiger Wirkung zur Stellvertretenden Amtsleitung der Plenipotenz beim Reich (Dez. I, Amt 11) bestellt und zur Verwaltungsrätin (A 13) ernannt. Sie wird hiermit ermächtigt, die Amtsbezeichnung "Stellvertretende Bevollmächtigte des Königin-Heide-Landes beim Reich" zu führen. Ihr wird innerhalb des Amtes zudem die Fachbereichsleitung "Königin-Heide-Land" übertragen.


    gez. MacHamilton, VDir'in

  • GAmtBl. - 02/10-22/FPA-II-22-10-11


    coaLP125.png
    Fürstliches Proprietariatsamt | Lord Proprietary Office
    Dezernat II | Department II


    Mitteilung
    Gültigkeit von Postwertzeichen im Königin-Heide-Land
    (Herausgabe der Normal-Serie III)


    Gemäß § 5 des 'Vertrages über das Königin-Heather-Land' vom 24. Juli 2019 verbleiben das Eisenbahn- und Postwesen auf der Insel in der Verantwortung der fürstlichen Verwaltung. Zu diesem Zwecke verausgabt die Fürstliche Posthalterei (Dez. II, Amt 15) Postwertzeichen für die Beförderung von Postkarten (24 Rpf.), Standardbriefen (85 Rpf.), Briefpäcken (170 Rpf.) und Paketen (364 Rpf.).


    Zum 15.10.2022 bekommen nachstehende Postwertzeichen der Normal-Serie III (2022) Gültigkeit:

    pwz61-130.png pwz24-130.png


    Die nachstehenden Postwertzeichen der Normal-Serie II (2020) werden nicht mehr ausgegeben, sind jedoch weiterhin gültig:

    stamp61-130.png stamp24-130.png


    Endgültig ungültig werden mit sofortiger Wirkung die auf vernische Guineen und Schilling lautende Postwertzeichen der Normal-Serie I (2012):

    stampQuarterGS130.png stampAneGu130.png stampHalfGu130.png stampFoursh130.png


    Restbestände vernischer Postwertzeichen können über die Botschaft der Königlichen Gefilde von Glenverness zum tagesaktuellen Wechselkurs der Reichbank in Reichstaler getauscht werden.


    gez. v. Miquel, VDir

  • GAmtBl. - 03/10-22/FPA-P-22-10-26


    coaLP125.png
    Fürstliches Proprietariatsamt | Lord Proprietary Office
    Der Präsident | The President


    Arbeitsanweisung
    Zeichnung von Schriftstücken im inner- und außerbehördlichen Verkehr
    (Farbenlehre und Zeichnung)


    Für Geschäftsgang- und Bearbeitungsvermerke ist vorbehalten:

    1. dem Präsidenten der Grünstift
    2. dem Vizepräsident der karmesinrote Stift
    3. den Dezernenten der Blaustift
    4. den Referatsleitungen der schwarze Stift.

    Schreiben an externe Stellen zeichnet:

    1. der Präsident: ohne Zusatz
    2. der Vizepräsident: mit dem Zusatz "in Vertretung" (i.V.)
    3. alle weiteren Zeichnungsberechtigten: mit dem Zusatz "im Auftrag" (i.A.)

    Sofern der Vizepräsident in seiner Eigenschaft als Dezernent zeichnet, zeichnet er in blau und "im Auftrag".


    gez. v. Swinewerder, OVDir

    Balthasar Wilhelm Bernhard von Hohenburg-Trede-Swinewerder
    Graf von Trede, Drost von Swinewerder

    Präsident des Fürstlichen Proprietariatsamts a.D.

  • GAmtBl. - 01/11-22/IBU-GP-22-11-22


    logo-IBU75.png
    Internationale Boreas Universität | Internaitional Boreas Varsity
    Der Geschäftsführende Präsident | The Acting President


    Beschluss
    Einrichtung von Fakultäten
    (ab Wintersemester 2022/2023)


    An der IBU werden zum Wintersemester 2022/23 die folgenden Fakultäten eingerichtet:

    1. Kulturwissenschaftliche Fakultät
    2. Juristische Fakultät
    3. Fakultät für Geographie

    gez. MacDougall

    lmd-sign.png PC, MHC
    President o the Internaitional Boreas Varsity

    Caibinet Secretar for Inner Affairs an Juistice

    Lord Convenor o Saunt Mirren


    logoMD.png

  • ODQHL - 01/10-23/LPO-P-27-10-23


    coaLP125.png
    Lord Proprietary Office
    The President


    President's Decress o the
    UISSAGE O STAMPS
    (former GAmtBl. - 02/10-22/FPA-II-22-10-11)


    First

    Die Mitteilung "Gültigkeit von Postwertzeichen im Königin-Heide-Land" wird widerrufen und aufgehoben.


    Seicont

    Gültige Briefmarken im Queen-Heather-Land einzig auf vernische Guinea und Shilling lautende Postwertzeichen der Normal-Serie I (2012).


    Thirt

    Restbestände heideländischer Postwertzeichen (Insular Stamps) mit Wertangabe in Reichspfennig, können bis einschließlich 31.12.2023 noch im innerinsularen Briefverkehr verwendet werden. Überzählige Briefmarken können über die Ryal Baunk zum tagesaktuellen Wechselkurs in vernische Währung getauscht werden..


    sig. McDonnel-Douglas

    The Richt Hon. Trudy McDonnell-Douglas
    President o the Lord Proprietary Office


  • coaLP125.png
    Lord Proprietary Office
    The President



    Hiermit entlasse ich Herrn VDir Dr. Nikolaus von Miquel als Dezernenten und Vizepräsidenten des Fürstlichen Proprietariatsamt für das Königin-Heather-Land.



    Saunt Mirren, 13t XI 2023
    sig. McDonnell-Douglas


    siegel-qhl.png


    The Richt Hon. Trudy McDonnell-Douglas
    President o the Lord Proprietary Office


  • coaLP125.png
    Lord Proprietary Office
    The President



    Hiermit entlasse ich Frau VDir'in Muriel MacHamilton als Dezernentin des Fürstlichen Proprietariatsamt für das Königin-Heather-Land.



    Saunt Mirren, 13t XI 2023
    sig. McDonnell-Douglas


    siegel-qhl.png


    The Richt Hon. Trudy McDonnell-Douglas
    President o the Lord Proprietary Office

  • ODQHL - 01/11-25/LPO-P-23-11-25


    coaLP125.png
    Lord Proprietary Office
    The President


    President's Decress o the
    PUBLIC ROADS

    First

    Alle öffentliche Straßen werden einer der nachfolgenden Kategorien zugeordnet:

    - 1t Level Roads

    - 2t Level Roads

    - 3t Level Roads.


    Seicont

    1. 1t Level Roads sind überregionale Straßen mit herausragender Bedeutung und hohem Fahraufkommen. Sie werden vom Lord Proprietary Office gebaut, unterhalten und vorrangig von Eis und Schnee geräumt. Ihre Fahrbahn verfügt über eine angemessene Breite und eine geschlossene Asphaltdecke.

    2. 2t Level Roards sind vornehmlich innerörtliche Straße mit überdurchschnittlichem Fahraufkommen und überregionale Verbindungsstraßen, soweit diese nicht 1t Level Roads sind. Sie werden von der jeweiligen Kommune gebaut, unterhalten und vorrangig von Eis und Schnee geräumt. Ihre Fahrbahn verfügt über eine ausreichende Breite und eine geschlossene Decke.

    3. 3t Level Roads sind alle kleineren Straßen innerhalb von Ortschaften oder außerörtliche Verbindungsstraßen zu Wohnanlagen sowie Wirtschaftswege. Sie werden von der jeweiligen Kommune gebaut, unterhalten und von Eis und Schnee geräumt. Ihre Fahrbahnbreite muss das Passsieren von zwei Fahrzeugen ermöglichen, wobei Ausweichbuchten zugelassen sind. Die Fahrbahndecke muss befestigt, aber nicht zwingend geschlossen sein.


    Thirt

    1. 3t Level Roads, die durch Clans gebaut und unterhalten werden, werden nur dann von der jeweiligen Kommune von Eis und Schnee geräumt, wenn die Kosten durch entsprechende Ausgleichszahlungen des Clans gedeckt werden.

    2. Für Privatstraßen und -wege, die auf Betriebsgelände angelegt werden, gelten die Bestimmungen des Art. 3/1 analog.


    sig. McDonnel-Douglas

    The Richt Hon. Trudy McDonnell-Douglas
    President o the Lord Proprietary Office

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