HER VERNS MAIJESTY
HERMIONE III.
BY THE GRACE O GOAD, QUEEN O GLENS
Duchess o Verness, Marchioness o Sterling an Countess o aw Her ither territories
hereby lat licht
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HER VERNS MAIJESTY
HERMIONE III.
BY THE GRACE O GOAD, QUEEN O GLENS
Duchess o Verness, Marchioness o Sterling an Countess o aw Her ither territories
hereby lat licht
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BE IT ENACTED by the Queen's maist Braw Maijesty,
BY AN WI advise an gree o the Peerage o Glenverness,
ON BEHALF OF the vernish prood naition, sae follaes:
THE RYAL STATE ACT
First
Unteilbar und unveräußerlich, frei und souverän, vom Streben nach Einheit, Frieden und Wohlstand beseelt, bildet das zur Krone von Glenverness gehörige Gebiet „The Royal Realm of Glenverness“ (kurz The Royal Realm oder Glenverness).
Second
Hauptstadt des Realms und Residenz der Krone ist die Stadt Glenverdeen. The Royal Realm gliedert sich in die Duchies Verness und Ergyll. Ersteres besteht aus den Marches Glenverdeen und Sterling. Glenverdeen ist unterteilt in die Grafschaften (Counties): Shire of Greater Glenverdeen und Auldernesshire. Sterling unterteilt sich in die Counties Glensendshire, Kildeenshire, Stranvertonshire und Wemblinghamshire. Ergyll besteht aus der Grafschaft Ergyllburgh's Shire und The Other Isle.
Third
Das Recht Münzen in Umlauf zu bringen steht allein der Krone zu. Offizielles Zahlungsmittel ist der Glenverness Sovereign (GS), welche sich in 10 Guinees (Gu) gliedert, welche wiederum in 10 Shilling (sh) unterteilt ist.
Fourth
Die Krone von Glenverness steht auf alle Zeiten erblich dem Haus Sterling zu. Ihr Träger, der König oder die Königin steht an der Spitze des Staates. Er trägt den Titel „His/Her Vernish Majesty, NAME, by the Grace of God, King/Queen of Glens, Duke/Duchess of Verness, Marquis/Marchioness of Sterling and Earl/Countess of all His/Her other territories, Grandmaster/-mistress of the Royal Midsummer Night’s Order (RMO), etc.”.
Fifth
Titel, Würde und Krone werden gemäß den Hausgesetzen in der königlichen Familie vererbt. Erlischt die Erblinie, oder tritt eine regentenlose Situation ein, so übernimmt der Lord High Steward die Stellvertretung, bis die Peerage of Glenverness einen neuen König bestimmt hat.
Sixth
Das alleinige Recht The Royal Realm völkerrechtlich nach innen und außen zu vertreten, Personen in den Adelsstand zu erheben und königliche Beamte zu ernennen und zu entlassen steht der Krone zu.
Seventh
Zur Hilfe ihrer Regierung beruft die Krone das Privy Council, welchem der First Meinister o Glenverness vorsteht. Er trägt gegenüber dem Regenten die Verantwortung und versieht die Verwaltung des Landes.
Eighth
Zur Repräsentation aller Teile des Royal Realms kommen die von der Krone in den höheren Adelsstand erhobenen Dukes, Marquesses und Earls im House of Peers zusammen. Es tagt ständig unter dem, von der Krone berufenen, Lord High Steward.
Ninth
Sobald ein First Meinister durch die Krone berufen wurde, bedarf er zum Amtsantritt das Vertrauen des House of Peers. Versagt dieses drei Mal hintereinander das Vertrauensvotum, so kann es mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen neuen First Meinister wählen.
Tenth
Auf Vorschlag der Krone, des Privy Councils oder einem seiner Mitglieder erläßt das House of Peers die grundsätzlichen Gesetze (Acts) des Royal Realms Dabei ist eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig. Die Gesetze treten mit der Proklamation durch den König in Kraft. Verweigert der König einem Gesetz die Zustimmung, so bedarf es einem erneuten Beschluß des Hous of Peers, für den eine 7/8-Mehrheit notwendig ist.
Eleventh
Die Krone kann im Rahmen des Regierungshandelns Verordnungen (Orders) erlassen, welche von dem First Meinister gegengezeichnet werden müssen, um Gültigkeit zu erlangen. Sie bedürfen der Unterschrift nicht, wenn es sich um königliche Rechte handelt.
Twelfth
Das House of Peers bildet zur Rechtsprechung den Grand-Court of Justice, welcher die Rechtsprechung in Glenverness ausübt. Er tagt unter dem Vorsitz des Lord High Steward.
Thirteenth
Das sogenannte Auncient Law gilt sinngemäß weiter fort.
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Verness Castle, 6th V. MMXI
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BE IT ENACTED by the Queen's maist Braw Maijesty,
BY AN WI advise an gree o the Peerage o Glenverness,
ON BEHALF OF the vernish prood naition, sae follaes:
THE RYAL ORDER O THE NAITIONAL ANTHEM
First
Als Zeichen der Verbundenheit aller Einwohner von Glenverness, wird das alte Volkslied "Flouer o Verness" zur Nationalhymne erhoben.
Second
Der Text der Hymne lautet:
O Flouer o Verness,
Whan will we see
Your like again,
That focht and dee'd for,
Your wee bit Hill an Glen,
An stuid agin them,
Prood foreign Airmys,
An sent them hamewart,
Tae think again.
The Hills is bare nou,
An Autumn leafs
Lies thick an still,
Ower land that we've won nou,
That thae sae dearly held,
That stuid agin them,
Prood foreign Airmys,
An sent them hamewart,
Tae think again.
Thir days is past nou,
An in the past
They maun remain,
But we could aye rise nou,
An be the nation again,
That stuid agin them,
Prood foreign Airmys,
An sent them hamewart,
Tae think again.
Third
Bei offiziellen Anlässen, sowie bei Staatsakten kann auf Weisung der Krone auch der königliche Marsch "Verness the brave" gespielt werden.
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sig. Francis L. MacErgyll
Verness Castle, 16t V. MMXI
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BE IT ENACTED by the Queen's maist Braw Maijesty,
BY AN WI advise an gree o the Peerage o Glenverness,
ON BEHALF OF the vernish prood naition, sae follaes:
THE RYAL BAUNK ACT
First
Das Recht Münzen in Umlauf zu bringen steht allein der Krone zu. Aus diesem Grund wird in Glenverdeen die Ryal Baunk o Glenverness errichtet.
Second
Die königliche Bank wird mit der Herausgabe, Annahme und dem Umtausch von Banknoten beauftragt.
Third
Offizielles Zahlungsmittel ist der Glenverness Sovereign (GS), welcher sich in 10 Guinees (Gu) gliedert, welche wiederum in 10 Shilling (sh) unterteilt sind.
Fourth
Die Geschäfte der Bank werden vom Ryal Baunk's Governor geleitet, welcher von der Krone berufen wird.
Fifth
Zum Zeitpunkt der Gründung der Bank wird sie mit einem Grundkapital von 10 Millionen Glenverness Sovereigns ausgestattet. Von diesen werden der Krone zwei Millionen GS und Ihrer Majestät Regierung fünf Millionen GS zur Verfügung gestellt. Als nationale Währungsreserve behält die Bank dauerhaft zwei Millionen GS ein.
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Verness Castle, 18t V. MMXI
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Repealed by The Ryal 2t Ryal Baunk Act on the 26t o Juin 2024
Verness Castle, 26t VI. MMXXIV
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BE IT ENACTED by the Queen's maist Braw Maijesty,
BY AN WI advise an gree o the Peerage o Glenverness,
ON BEHALF OF the vernish prood naition, sae follaes:
THE RYAL VARSITY ORDER
First
Um Wissenschaft und Fortschritt zu fördern und mit Forschung und Lehre die allgemeine, wirtschaftliche und persönliche Prosperität im Royal Realm zu befördern, wird für die Ryal Varsity o Glenverdeen das Nachstehende verordnet.
Second
Aufgabe der königlichen Universität ist die Verbreitung und Mehrung von Wissen durch Forschung und Lehre.
Third
Oberstes Beschlussorgan der Universität ist der Senatus Academicus. Er setzt sich aus allen Professoren und Lehrbeauftragten zusammen und beschließt die grundlegenden Regeln der Universität. Aus seiner Mitte wird der Principal gewählt, welcher die Sitzungen leitet.
Fourth
Die fachliche und verwaltungsrechtliche Aufsicht über die Universität führt der University Court. Ihm gehört neben dem Principal, der von der Krone ernannte Rector und der vom House of Peers gewählte Chancellor an.
Fifth
Während der Rector als Vertreter der Krone den Vorsitz im University Court führt, übernimmt der Chancellor die Verwaltungsaufgaben der Universität. Ihm obliegt die Berufung neuer Professoren.
Sixth
Die Ryal Varsity regelt die Bestimmungen des akademischen Betriebes selbstständig und eigenverantwortlich. Das House of Peers kann nur dann in Forschung und Lehre eingreifen, wenn die Qualität nachweislich gefährdet ist.
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sig. Francis L. MacErgyll
Verness Castle, 5t VI. MMXI
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BE IT ENACTED by the Queen's maist Braw Maijesty,
BY AN WI advise an gree o the Peerage o Glenverness,
ON BEHALF OF the vernish prood naition, sae follaes:
THE RYAL COMPANIES ACT
First
Jedem Untertan der Krone steht es frei, im gesamten Staatsgebiet einem Gewerbe nachzugehen oder Handel zu betreiben. Ausländer bedürfen zur Gründung eines Unternehmens die Genehmigung des Privy Councils.
Second
Die Gründung eines Unternehmens muss gegenüber dem Privy Council angezeigt werden. Die Anzeige muss die Angabe des Firmennamens und des Firmeninhabers, eine kurze Umschreibung des Geschäftsbereiches, die Unternehmensform und - mit Ausnahme eines Virtual Business - die Firmenhomepage enthalten.
Third
Mögliche Unternehmensformen sind:
1. Company (Co.) - Companies sind gemeinschaftliches Eigentum mehrerer Person oder Körperschaften, besitzen ein Konto und nehmen an der Wirtschaftssimulation teil. Sie sind nur in der Höhe des Firmenkapitals haftbar zu machen.
2. Firm (Fm.) - Firms sind Eigentum einer einzelnen Person oder Körperschaft, besitzen ein Konto und sind Bestandteil der Wirtschaftssimulation. Der Eigentümer haftet vollständig mit seinem gesamten Vermögen.
3. Virtual Business (VB) - Unternehmensform für sonstige Firmen, welche kein Konto besitzen und nicht an der Wirtschaftssimulation teilnehmen.
Fourth
Um die Anforderung an eine Firmenhomepage zu gewährleisten stellt The Royal Realm bei Bedarf entsprechenden Webspace auf den staatlichen Servern zur Verfügung.
Fifth
Die Krone kann Firmen das Prädikat "Ryal Warrant" verleihen. Diesen Firmen ist es gestattet, die Königskrone ihrem Logo hinzuzufügen.
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Verness Castle, 14t VI. MMXI
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Repealed by The Ryal 2t Ryal Companies Act on the 22t o Janaur 2025
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Verness Castle, 22t I. MMXXV
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BE IT ENACTED by the Queen's maist Braw Maijesty,
BY AN WI advise an gree o the Peerage o Glenverness,
ON BEHALF OF the vernish prood naition, sae follaes:
THE RYAL CLANS ACT
First
Rückhalt der vernischen Gesellschaft sind die Clans der Inseln. Die kulturelle und rechtliche Eigenständigkeit dieser Familienverbände zu wahren und zu beschützen ist die Pflicht der Krone. Am königlichen Hof wird ein Register aller Clans und ihrer Mitglieder geführt.
Second
An der Spitze eines Clans steht der Chief, dessen Amt und Titeln an den ältesten männlichen Nachkommen weitergegeben werden. Der Chief ist oberster Richter bei Streitigkeiten innerhalb des Clans.
Third
Das Amt eines Chiefs kann nur bekleiden, wer mindestens zur Gentry des Royal Realms gehört. Der Chief wird bei Vakanz von den Clanmitgliedern aus ihrer Mitte heraus gewählt.
Fourth
Jeder Clan führt als Zeichen seiner Zusammengehörigkeit einen bestimmten Tartan, der nur von den Mitgliedern des Clans getragen werden darf. Die Tartans werden am königlichen Hof hinterlegt.
Fifth
Die Organisation des Clans obliegt jedem Clan selbst. Sind keine anderweitigen Regelungen getroffen worden, so werden die Rechte durch den Chief wahrgenommen.
Sixth
Clans können durch Anzeige beim königlichen Hof gegründet werden. Es sind Name, Chief, Tartan und Sitz sowie die bis dahin zugehörigen Familien anzugeben.
Seventh
Den Clans steht es frei, Entscheidungen in folgenden Rechtsbereichen für ihre Mitglieder zu erlassen:
- Personenstands-/Eheangelegenheiten
- Regelungen bezüglich Grund- und Boden, Wegerecht
- Waffenrecht
- Aus- und Schulbildung
- Strafrecht bei Delikten, welche nicht mit einer Haftstrafe geahndet werden
- Gerichtsbarkeit bei Nachbarschaftsstreitigkeiten
Eighth
Kommt es zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Mitgliedern unterschiedlicher Clans, so richtet sich das anzuwendende Recht nach dem Clanrecht des Beklagten. Sieht dieses keine Bestimmungen vor, so wird das Clanrecht des Klägers angewandt. Die Rechtsfindung obliegt in diesen Fällen der Krone.
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Verness Castle, 1t VIII. MMXI
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Zitat
Repealed by The Ryal 2t Clans Act on the 18t o November 2012
Verness Castle, 18t XI. MMXII
BE IT ENACTED by the Queen's maist Braw Maijesty,
BY AN WI advise an gree o the Peerage o Glenverness,
ON BEHALF OF the vernish prood naition, sae follaes:
THE RYAL COWPING UNION ACT
First
Im Bestreben danach, die heimische Wirtschaft nach Kräften zu fördern und zu unterstützen, wird die 'Ryal Trading Union' (im folgenden: Union) mit Sitz in Glenverdeen geschaffen.
Second
Vorrangige Aufgabe der Union ist die Absatzförderung durch den Export vernischer Produkte, sowie die Vermarktung derer im Ausland.
Third
An der Spitze der Union steht ein vom House of Peers gewählter Preses, welcher Mitglied des Privy Councils sein sollte. Ihm obliegt die Geschäftsführung der Union und er ist gegenüber dem House of Peers zu Rechenschaft verpflichtet und kann durch die Wahl eines Nachfolgers jederzeit abgelöst werden.
Fourth
Jedes Unternehmen im Sinne des Third Article, 1+2 Royal Companies Act (Company oder Firm) mit Sitz in Glenverness kann durch formlose Erklärung gegenüber der Union seinen Beitritt zu selbiger erklären.
Fifth
Die Finanzierung der Union erfolgt zur Hälfte durch die Mitgliedsunternehmen und zur anderen Hälfte durch die Staatskasse. Kommt ein Unternehmen seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nach, so erlischt die Mitgliedschaft in der Union.
Sixth
Die staatlichen Stellen sind angehalten, die Aktivitäten der Union zu unterstützen und politisch zu flankieren.
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Verness Castle, 21t IX. MMXI
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Repealed by The Ryal 2t Ryal Cowping Union Act on the 8t o Julie 2024
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Verness Castle, 8t VII. MMXXIV
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BE IT ENACTED by the Queen's maist Braw Maijesty,
BY AN WI advise an gree o the Peerage o Glenverness,
ON BEHALF OF the vernish prood naition, sae follaes:
THE RYAL ORDER O THE RYAL ORDERS
First
Das Royal Realm of Glenverness zeichnet Persönlichkeiten, welche sich um Krone, Volk oder Vaterland verdient haben mit einem der im Realm bestehenden Orden aus.
Second
Die Verleihung wird durch die Krone vorgenommen und ist eine persönliche Ehrenauszeichnung, welche nicht vererbt werden kann. Bei schweren Verfehlungen kann der Orden und die darauf resultierenden Recht aberkannt werden.
Third
In protokollarischer Rangfolge bestehen folgende Orden:
- The Most Exalted and Most Distinguished Royal Midsummer Night’s Order (Königlicher-Mitsommernachts-Orden)
- The Most Ancient and Most Noble Order of the Flower of Verness (Flower-of-Verness-Orden)
- The Most Illustrious Order of St. Brigid (Sankt-Brigitten-Orden)
Fourth
Grandmaster bzw. Grandmistress aller Orden ist der oder die jeweilige Träger/in der Krone.
Fifth A
Der Royal Midsummer Night’s Order besteht aus drei Klassen: 1. Royal Knights / Dames of the Royal Midsummer Night (KRM / DRM), 2. Commanders of the Royal Midsummer Night (CRM), 3. Masters / Mistresses Grand Cross of the Royal Midsummer Night (GCRM). Er wird für herausragende Verdienste um Krone und Vaterland verliehen. Die 1. Klasse kann an Bürgerinnen und Bürger verliehen werden, während die 2. Klasse Angehörigen der Gentry und der Peers vorbehalten ist. Die 3. Klasse wird ausschließlich an Mitglieder des Königshauses, anderer Königshäuser oder regierender Monarchen verliehen.
Fifth B
Der Order of the Flower of Verness besteht aus zwei Klassen: 1. Knights / Dames of the Flower of Verness (KFV / DFV), 2. Commanders of the Flower of Verness (CFV). Er wird für Verdienste um Krone und Vaterland verliehen. First Meinisters welche aus dem Amt scheiden, wird der Orden in der 2. Klasse verliehen. Anderen Mitgliedern des Kronrates kann bei deren Ausscheiden auf Antrag des First Meinisters der Orden in der 1. Klasse verliehen werden.
Fifth C
Der Order of St. Brigid besteht aus zwei Klassen: 1. Knights / Dames of St. Brigid (KSB/DSB), 2. Officers of St. Brigid (OSB). Er wird für Verdienste um Volk und Vaterland verliehen. Die erste Klasse des Ordens wird an Nicht-Bürger verliehen und ist mit der Erlangung des Bürgerrechts verbunden, die 2. Klasse wird ausschließlich an Bürger des Royal Realms verliehen.
Sixth
Mitglieder eines der drei Orden führen nach dem Namen das jeweilige post-nominale Kürzel. Sie haben das Anrecht auf die Anrede "Sir" bzw. "Lady". Wurden mehrere Orden verliehen, so sind die Kürzel in der protokollarischen Reihenfolge zu führen. Ist ein Ordensmitglied mit unterschiedlichen Klassen eines Ordens ausgezeichnet worden, so ist das ranghöchste Kürzel zu führen. Mitglieder des Privy Councils führen vor den Ordensbezeichnungen das post-nominale "PC".
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Verness Castle, 26t IX. MMXI
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BE IT ENACTED by the Queen's maist Braw Maijesty,
BY AN WI advise an gree o the Peerage o Glenverness,
ON BEHALF OF the vernish prood naition, sae follaes:
THE RYAL PARLIAMENTS ACT
First
Zur Repräsentation der Bevölkerung im Royal Realm wird mit Sitz in Glenverdeen die Assembly of Glens eingerichtet.
Second
Die Mitglieder des Assembly werden in geheimer, gleicher, freier und direkter Wahl von allen Bürgern und Angehörigen der Gentry auf die Dauer von vier Monaten gewählt. Den Mitgliedern der Peerage wird das aktive und passive Wahlrecht nur dann eingeräumt, wenn Sie nicht Mitglied im House of Peers sind. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, oder kann ein Wahlkreis keinen Kandidaten wählen, so wird als bald als das es möglich ist eine Nachwahl abgehalten.
Third
Die Wahl erfolgt nach dem System der Single Transferable Vote und unter Anwendung der Droop-Quote in den Wahlkreisen (Constituencies), welche mit den Counties deckungsgleich sind. Die Stimmzahl der Assemblymitglieder beträgt für The Shire of Greater Glenverdeen 4, für Stranvertonshire, Ergyllburgh's Shire und Wemblinghamshire 2, für Kildeenshire, Glensendshire, Auldernesshire und The Shire of The Other Isle 1.
Fourth
Die Assembly wird zu Beginn jeder Legislatur vom Träger der vernischen Krone eröffnet und gibt sich eine Geschäftsordnung (Standing Orders). Sie wählt aus ihrer Mitte heraus den Preses of the Glens, welcher die Sitzungen leitet und die Assembly in allen Belangen nach innen und außen vertritt.
Fith
Den Mitgliedern des Assembly ist es erlaubt, das post-nominale Kürzel MA zu führen. Sie genießen während ihrer Amtszeit Immunität und dürfen nur auf ausdrückliche Anordnung des Preses strafrechtlich verfolgt werden.
Sixth
Die Mitglieder der Assembly haben in corpore das Recht, Anträge im House of Peers zu stellen. Dem Preses, oder einem von ihm benannten Mitglied wird in diesen Fällen das Rederecht im House of Peers zugestanden.
Seventh
Die Assembly kann mit absoluter Mehrheit den First Meinister o Glenverness von seinem Amt abberufen. In diesem Fall ist er durch den Träger der vernischen Krone binnen Wochenfrist zu entlassen.
Eighth
Zur Rechtsprechung unter den Bürgern und der Gentry bildet die Assembly den Lower-Court of Justice. Er tagt unter dem Vorsitz des Preses of the Glens.
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Verness Castle, 28t XI. MMXI
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Zitat
Repealed by The Ryal 2t Parliaments Act on the 10t o December 2013
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Verness Castle, 10t XII. MMXIII
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BE IT ENACTED by the Queen's maist Braw Maijesty,
BY AN WI advise an gree o the Peerage o Glenverness,
ON BEHALF OF the vernish prood naition, sae follaes:
THE RYAL CONSTABULARY ACT
First
Zur Sicherung von Recht und Ordnung wird die Ryal Verns Constabulary (RVC) mit Sitz in Glenverdeen eingerichtet und untersteht der Aufsicht des Privy Councils. Der Constabulary obliegt auch der grenzpolizeiliche Schutz des Royal Relams (Grenzschutz), inklusive dessen Hoheitsgewässern und des Luftraumes. Sie nimmt die polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung wahr, soweit der Verdacht eines Vergehens besteht.
Second
Die Constabulary kann die erforderlichen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat die Constabulary diejenige zu treffen, die ihr nach pflichtmäßigem Ermessen erforderlich erscheint und den Einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt.
Third
Die Constabulary darf für ihre Aufgaben Personen befragen, vernehmen und vorladen. Dafür kann die Person aufgehalten werden. Sie kann, möglichst nach Ankündigung, Waffengewalt zur Durchsetzung ihrer Befugnisse verwenden, wenn kein anderes Mittel sinnvoll anwendbar ist. Waffengewalt, die hochwahrscheinlich tödlich wirken wird, ist nur zulässig, wenn sie das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder der gegenwärtigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist. Die Constabulary kann Personen vorübergehend in Gewahrsam nehmen und Gegenstände sicherstellen.
Fourth
Der Constabulary steht der von der Krone berufene Chief Constable vor.
Fifth
Zur Abwehr fremder geheimdienstlicher Tätigkeiten im Hoheitsgebiet der Krone von Verness, sowie zur nachrichtendienstlichen Tätigkeit im Ausland wird der Constabulary das Ryal Intelligence Committee (RIC) zur Seite gestellt.
Sixth
Das Committee arbeitet unter der Leitung eines von der Krone berufenen Chief of Staff. Er ist allein der Krone und dem First Meinister zur Auskunft verpflichtet.
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Verness Castle, 1t XII. MMXI
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BE IT ENACTED by the Queen's maist Braw Maijesty,
BY AN WI advise an gree o the Peerage o Glenverness,
ON BEHALF OF the vernish prood naition, sae follaes:
THE RYAL ORDER O UNITS O MEISURMENT
First
Zur einheitlichen Angabe von Längen, Raum- und Flüssigkeitsmaßen, sowie von Gewichten, werden im Royal Realm of Glenverness die im Folgenden festgelegten Einheiten gesetzlich eingeführt. Sie allein sind rechtsverbindlich und im offiziellen Geschäfts- und Verwaltungsverkehr zu gebrauchen.
Second
Unbenommen der im ersten Artikel vorgenommenen Bestimmungen, können andere Einheiten im privaten Gebraucht benützt werden.
Third
Für Gewichte wird festgelegt:
Stone = 16 Pound = 7,90 kg
Pound = 16 Ounce = 493,517 g
Ounce = 16 Drop = 31,1034768 g
Drop = 30 Grain = 1,9439673 g
Grain = 64,79891 mg.
Fourth
Für Flüssigkeitsmaße wird festgelegt:
Gill = ¼ Mutchkin = 107,661 ml = 1,08 dl
Mutchkin = ½ Chopin = 430,6644 ml = 4,31 dl
Chopin = ½ Pint = 861,3288 ml = 8,61 dl
Pint = 1/8 Gallon = 1,7226576 l
Gallon = 827,23 Inch³ = 13,781261 l.
Fifth
Für Raummaße wird festgelegt:
Square Inch
Square Ell
Square Fall
Rood = ¼ acre = 40 falls²
Acre = 4 Rood.
Sixth
Für Längenangaben wird festgelegt:
Verns Mile = 320 Fall = 1,8142 km
Fall = 18½ Feet = 5,669 m
Ell = 37 Inches = 9,45 dm
Foot = 12 Inches = 3,0645 dm
Inch = 2,554 cm.
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Verness Castle, 11t XII. MMXI
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BE IT ENACTED by the Queen's maist Braw Maijesty,
BY AN WI advise an gree o the Peerage o Glenverness,
ON BEHALF OF the vernish prood naition, sae follaes:
THE RYAL PENALTY ACT
First
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
Second
Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar. Der Versuch kann milder beurteilt werden als die vollendete Tat.
Third
Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
Fourth
Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Monaten kann das Gericht die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, dass der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird.
Fifth
Ein verurteilter Täter hat die Verfahrenskosten und Kosten des Strafvollzugs im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten zu ersetzen.
Sixth
Strafrechtliche Verantwortlichkeit ist ausgeschlossen, wenn der Täter zur Zeit der Tat wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit oder wegen Bewusstseinsstörung unfähig ist, sich nach den durch die Tat berührten Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu entscheiden.
Seventh
Heich traison: Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand des Royal Realms der Krone oder die Rechte der Clans zu beeinträchtigen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten bestraft.
2. Traison: Wer ein Staatsgeheimnis einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder sonst an einen Unbefugten gelangen lässt oder öffentlich bekannt macht, um das Royal Realm zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Monaten bestraft. Wer für eine fremde Macht eine Tätigkeit ausübt, die auf die Erlangung oder Mitteilung von Staatsgeheimnissen gerichtet ist, oder gegenüber einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner sich zu einer solchen Tätigkeit bereit erklärt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Monaten bestraft.
3. Electoral cheatrie: Wer mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt eine Wahl oder die Feststellung ihres Ergebnisses verhindert oder stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten bestraft. Wer wider besseres Wissen unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten bestraft.
4. Ontak o owerins: Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat bestraft.
5. Homicide: Wer vorsätzlich einen Menschen tötet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Monaten oder mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe bestraft. Die vorsätzliche Tötung eines Menschen wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Monaten bestraft, wenn der Täter ohne eigene Schuld durch eine ihm oder seinen Angehörigen von dem Getöteten zugefügte Misshandlung, schwere Bedrohung oder schwere Kränkung in einen Zustand hochgradiger Erregung (Affekt) versetzt und dadurch zur Tötung hingerissen ist.
6. Threiveless homicide: Wer fahrlässig einen Menschen tötet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten bestraft.
7. Mayhem: Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu vier Monaten bestraft. Wer durch die vorsätzliche Körperverletzung den Tod des Verletzten fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Monaten bestraft. Wer fahrlässig die Gesundheit eines Menschen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Monaten bestraft.
8. Sexual abuiss: Wer eine andere Person mit Gewalt oder durch Drohung mit Gefahr für Leben oder Gesundheit zur Duldung oder Vornahme sexueller Handlungen zwingt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Monaten bestraft.
9.Deprivation o leeberty: Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu vier Monaten bestraft. Wer einen Menschen mit Gewalt, Drohung öder durch Täuschung entführt oder rechtswidrig zum Aufenthalt in bestimmten Gebieten zwingt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten bestraft.
8.Stouth: Wer mit Gewalt gegen einen Menschen oder durch Drohung mit Gefahr für Leben oder Gesundheit eine fremde Sache wegnimmt oder sich auf die gleiche Weise den Besitz von ihm entwendeter Sachen zu sichern sucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu vier Monaten bestraft.
9. Force an fear: Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Monaten bestraft.
10. Extortion: Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem schweren Nachteil zu einem Verhalten zwingt, um sich oder andere zu bereichern und dadurch dem Genötigten oder einem anderen einen Vermögensschaden zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu vier Monaten bestraft.
11. Malversation o hamelt saucht: Wer unberechtigt in eine Wohnung, einen Raum oder ein umschlossenes Grundstück eindringt oder unbefugt darin verweilt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monat bestraft.
12. Leebel: Wer wider besseres Wissen über einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, um denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Woche bestraft. Die Verleumdung wird nur auf Antrag verfolgt.
13. Thiftdom: Wer Sachen wegnimmt, um sie sich oder anderen rechtswidrig zuzueignen, oder wer solche ihm übergebene oder auf andere Weise in seinen Besitz gelangte Sachen sich oder anderen rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Monaten bestraft.
14. Cozenage: Wer einen anderen durch Täuschung zu einer Vermögensverfügung veranlasst, um sich oder anderen rechtswidrig Vermögensvorteile zu verschaffen, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen bestraft.
15. Sasine skaith: Wer Sachen, die nicht in seinem Alleineigentum stehen, ohne den Willen der Eigentümer zerstört, vernichtet, beschädigt oder unbrauchbar macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Monaten bestraft.
16. Fause o siller: Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Monaten wird bestraft, wer rechtswidrig Münzen oder Banknoten ausgibt oder in Umlauf setzt. Ebenso wird bestraft, wer Münzen und Banknoten nachahmt oder verfälscht, erwirbt oder lagert, um sie in Umlauf zu bringen.
17. Fire-raisin: Wer vorsätzlich Wohnstätten, Betriebs- oder Verkehrseinrichtungen oder andere Bauwerke, Lagervorräte, landwirtschaftliche Erzeugnisse oder Kulturen, Wälder oder forstwirtschaftliche Kulturen in Brand setzt oder durch Feuer oder Explosion vernichtet oder beschädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten bestraft.
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Verness Castle, 23t II. MMXII
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BE IT ENACTED by the Queen's maist Braw Maijesty,
BY AN WI advise an gree o the Peerage o Glenverness,
ON BEHALF OF the vernish prood naition, sae follaes:
THE RYAL VERNS LANGAGE ACT
First
Alleinige Amtssprache im Royal Realm of Glenverness ist 'Verns'. Sämtliche offiziellen Bezeichnungen, Dokumente, Titel, Ämter, Schilder und andere Angaben sind in vernischer Sprache zu halten.
Seicont
Zur allgemeinen Verständigung wird im offiziellen Sprachgebrauch immer dort die albernische Sprache zugelassen, wo eine Verständigung anders unmöglich ist.
Thirt
Die kommunalen und regionalen Stellen in der Shire of The Other Isle werden ermächtigt, den offiziellen Bezeichnungen gemäß First Article eine pechtische Übersetzung beizugeben.
Fowert
Bereits bestehende Bezeichnungen, Dokumente, Titel, Ämter, Schilder und andere Angaben werden nach und nach im Sinne dieses Gesetzes angepasst.
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Verness Castle, 3t V. MMXII
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BE IT ENACTED by the Queen's maist Braw Maijesty,
BY AN WI advise an gree o the Peerage o Glenverness,
ON BEHALF OF the vernish prood naition, sae follaes:
THE RYAL ORDER O HER MAIJESTY'S AIN ARMED FORCES
First
Zur Verteidiung der Grenzen, des Landes und der Hoheitsgebiete, sowie zur Wahrung vernischer Interessen in der Welt, bestehen HM Armed Forces als reguläre Streitkräfte im Ryal Realms o Glenverness. Die Bestimmungen über die Einberufung und Besoldung der Soldaten wird durch ein Gesetz geregelt.
Seicont
Die bewaffneten Streitkräfte Ihrer Majestät bestehen aus der Ryal Airmie (dem Heer), der Ryal Navy (der Marine), sowie der Ryal Airforce (Luftwaffe). Der Oberbefehl obliegt dem Commander-in-Chief, dessen Amt unmittelbar mit der Krone verbunden ist. Die einzelnen Streitkräfteeinheiten unterstehen der direkten Leitung durch den Chief o the General Staff (Ryal Airmie), den First Sea Lord (Ryal Navy) und den Chief o the Air Staff (Ryal Airforce).
Thirt
Die Aufstellung der Truppenteile wird wie folgt festgelegt:
Zentrale Dienste
- Militar Provost Staff Corps
- Auld Reagement o the Pipes an Drums
- Militar Defend & Speirin Corps
- Ryal Airmie Medical Corps
- Ryal Officers' Schuil
Ryal Airmie
- Ryal Kempin Diveesion
-- HM Heidquarter / Staff's Onwaitin
-- Verns Battalion of Seegnals
-- Field Infirmary
-- CBRN Company "HM Leal Defenders"
-- 1t Armoured Brigade "The Blaes"
--- 1t Reagement o the Tanks (40 Kampfpanzer)
--- 2t Reagement o the Mechanized Infantry (50 Schützenpanzer)
--- 1t Battalion o the Verns Artillery (12 Geschütze)
--- 2t Battalion o the Pioneers
--- 3t Plenish Battalion
-- 2t Infantry Brigade "The Greens"
--- 1t Reagement o the Motorized Infantry (50 Transportpanzer)
--- 2t Reagement o the Highlands
--- 3t Byous Reagement "HM Paratroopers"
--- 1t Battalion o the Ergylls Artillery (12 Geschütze)
--- 2t Battalion o the Pioneers
--- 3t Plenish Battalion
- Ryal Fordel Diveesion
-- HM Heidquarter / Staff's Onwaitin
-- Fordel Battalion of Seegnals
-- Field Infirmary
-- CBRN Fordel Company
-- 1t Fordel Brigade "The Queen's Leal Gaird"
--- 1t Skirmishers' Reagement "HM Highlanders"
--- 2t Skirmishers' Reagement "HM Lowlander"
--- 3t Skirmishers' Reagement "HM Metropolitans"
--- 1t Ceevil Fenders' an Pioneers' Battalion
--- 2t Plenish Battalion
-- 2t Fordel Brigade "The Ducal Hame Gaird"
--- 1t Skirmishers' Reagement "HM Ergyllians"
--- 2t Skirmishers' Reagement "HM Pechts"
--- 1t Ceevil Fenders' an Pioneers' Battalion
--- 2t Plenish Battalionn
Ryal Navy
- Ryal Hame Fleet
-- 1t Fecht Group
--- HMS St. Brigid
--- HMS St. Kentigern
--- HMS St. Serf
--- HMS St. Ninian
-- 2t Submarine Group
--- HMS Verness
--- HMS Ergyll
--- HMS The Other Isle
-- 3t Missile Boat Group
--- HMS Dunsapie
--- HMS Auldermore
--- HMS Lorredale
--- HMS Kilmond
-- 4t Missile Boat Group
--- HMS Ben Alastair
--- HMS Ben Morangie
--- HMS Lorre
--- HMS Thyme
- Ryal Helpender Fleet
-- 1t Amphibic Cairier Group
--- RFA Hippocamp
--- RFA Sovereign
--- RFA Guinea
--- RFA Shilling
-- 2t Minesweeper Group
--- HMS Haggis
--- HMS Whisky
-- 3t Plenish Group
- Naval Lift Service
-- 1t Naval Helicopter Squad (6-8 Hubschrauber)
-- 2t Naval Reconnaissance Squad (4 Flugzeuge)
- Ryal Artillery o the Shores
-- 1t Shore Artillery Battalion (16 4-fach-Starter für Seezielflugkörper)
-- 2t Shore Artillery Battalion (16 4-fach-Starter für Seezielflugkörper)
Ryal Airforce
- Lift-defence Wing
- Fecht Wing
-- 1st Kempin Pilots Squad (12-20 Flugzeuge)
-- 2nt Kempin Pilots Squad (12-20 Flugzeuge)
-- 3rt Kempin Schuil Squad (12-20 Flugzeuge)
-- 4t Reconnaissance Squad (4-6 Drohnen)
-- 5t Dush Squad (12-20 Jagdbomber oder 12-20 Kampfhubschrauber)
- Cairy Wing
-- 1st Cairier Squad (6 Transportflugzeuge)
-- 2nt Helicopter Squad (14-22 Hubschrauber)
-- 3rt Ryal Squad (2 Flugzeuge + 2 Hubschrauber).
Fowert
Folgende Rangabzeichen werden für die Teilstreitkräfte festgelegt:
Heer | Marine | Luftwaffe
Field Marshal | Admiral o the Fleet | Marshal o the Ryal Airforce
General | Admiral | Air Chief Marshal
Lieutenant-general | Vice-Admiral | Air Marshal
Major-general| Rear Admiral | Air Vice-marshal
Brigadier | Commodore | Air Commodore
Colonel | Captain | Group Captain
Lieutenant Colonel | Commander | Wing Commander
Major | Lieutenant Commander | Squadron Leader
Captain | Lieutenant | Flight Lieutenant
Lieutenant | Sub-lieutenant | Flying Officer
2t Lieutenant | Midshipman | Pilot Officer
Warrant Officer Class 1 | Warrant Officer Class 1 | Warrant Officer Class 1
Warrant Officer Class 2 | Warrant Officer Class 2 | Warrant Officer Class 2
Colour Sergeant | Chief Petty Officer | Flight Sergeant
Sergeant| Petty Officer | Sergeant
Corporal | Leading Rating | Corporal
Private | Able Seaman | Leading Aircraftman
Private | Ordinary Seaman | Aircraftman.
Fift
Für besondere Verdienste im Dienst können durch die Krone folgende Ehrenauszeichnungen (in aufsteigender Reihenfolge) verliehen werden:
Meritorious Service Medal
Distinguished Service Medal
Queen's Gallantry Order
Alastair Cross
Grand Cross of the Realm
Saxt
Jeder Soldat hat die Pflicht, dem Ryal Realm o Glenverness und dem Träger der Krone treu und tapfer zu dienen. Die Soldaten verpflichtet sich dem Gehorsam gegenüber ihren Vorgesetzten.
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sig. Francis L. MacErgyll
Verness Castle, 26t VI. MMXII
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ZitatAlles anzeigen
BE IT ENACTED by the Queen's maist Braw Maijesty,
BY AN WI advise an gree o the Peerage o Glenverness,
ON BEHALF O the vernish prood naition, sae follaes:
THE RYAL ORDER O THE TIME ZONES
First
Für die Inseln Verness, Ergyll und The Ither Isle (Verns Islands) wird eine Abweichung von der Universal Time Coordinated von -1:30 Stunden festgesetzt (Verns Standard Time, VST).
Seicont
Für die Inseln New Kirkmont und Fort Thyme (Mathildian Islands) wird eine Abweichung von der Universal Time Coordinated von +2:00 Stunden festgesetzt (Mathildian Time Zone, MTZ).
Thirt
Der mittlerer Zeitwert beider Zeitzonen hat eine Abweichung von der Universal Time Coordinated von +0:15 Stunden (Verns Median Time, VMT).
Fowert
Zeitangabe erfolgen - sofern nicht anders bezeichnet - üblicherweise in Verns Standard Time.
sig. Francis L. MacErgyll
Verness Castle, 16t VIII. MMXII
Zitat
Repealed by The Ryal 2t Order o the Time Zones on the 16t o December 2014
Verness Castle, 16t XII. MMXIV
ZitatAlles anzeigen
BE IT ENACTED by the Queen's maist Braw Maijesty,
BY AN WI advise an gree o the Peerage o Glenverness,
ON BEHALF OF the vernish prood naition, sae follaes:
THE RYAL ORDER O HER MAIJESTY'S CROUN DEPENDENCIES
First
Unter der Bezeichnung "Mathildian Islands" bilden die Inseln New Kirkmont und Fort Thyme die Kronbesitzungen der vernischen Krone. Sie sind persönlicher Besitz des jeweils regierenden Monarchen und über diesen mit dem Ryal Realm o Glenverness verbunden. Der Träger der vernischen Krone führt den Titel eines "Archdukes beyond the Sea".
Seicont
Verwaltungssitz der Mathildian Islands ist die Stadt Brucetoun. Die vernische Krone wird durch den Reigning Archduke beyond the Sea vertreten, welcher gemäß den Erbgesetzen des Hauses aus der Familie McDonald/MacAulder stammt. Diesem obliegt die Repräsentation der Krone und die Verwaltung der Inseln. Er ernennt den Chief Minister, welcher die Interessen der Mathildians im Privy Cooncil vertritt und den Rang eines Caibinet Secretar for the Croun dependencies hat.
Thirt
Die Mathildian Islands bilden eine einheitliche Wirtschaftszone mit dem Ryal Realm. Alleingültige Währung ist der Glenverness Sovereign.
Fowert
Sofern nichts anderes bestimmt wird, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Ryal Realms für die Kronbesitzungen zu gleichen Maßen. Der Reigning Archduke beyond the Sea kann im Rahmen des Verwaltungshandelns Verordnungen (Orders) erlassen, welche von der vernischen Krone gegengezeichnet werden müssen, um Gültigkeit zu erlangen. Dem Archduke wird ein Sitz im Hoose o Peers zugesprochen.
Fift
Zur Sicherung der Grenzen und zum Schutz der Inseln besteht auf den Mathildian Islands eigene Streitkräfte, welche dem Kommando des Archdukes unterstellt sind.
Saxt
Die mamorischen Familienverbände werden den vernischen Clans rechtlich gleichgestellt.
[ALIGN="RIGHT"]
Sterling Cottage, 2t IX. MMXII
[/ALIGN]
ZitatAlles anzeigen
BE IT ENACTED by the Queen's maist Braw Maijesty,
BY AN WI advise an gree o the Peerage o Glenverness,
ON BEHALF OF the vernish prood naition, sae follaes:
THE RYAL ORDER O HER MAIJESTY'S TEETLES
First
Die Titel der derzeitigen Trägerin der Krone von Glenverness unterteilen sich in den Vollständigen Titel, welcher ausnahmslos alle Titel beinhaltet, den Großen Titel, welcher die Mehrheit aller Titel beinhaltet, den Mittleren Titel, welcher die wesentlichen Titel beinhaltet, den Kleinen Titel, welche die wichtigsten Titel beinhaltet, sowie den Geschäftstitel, welcher den Königstitel beinhaltet.
Seicont
Die Titel in vernsicher Sprache lauten:
Vollständiger Titel
Her Verns Maijesty an Exalted an Serene Heichness, Hermione III., by the Grace an Providence o Goad, The Queen o Glens an Maist Noble an Puissant Princess o Nechtansmere, Archduchess ayont the Sea, Duchess o Verness, Marchioness o Sterling, Princess o New Kirkmont an Fort Thyme an Countess o Dunnichen, Port Douglas, Port Brigid an aw Her ither territories, Laird-Chieftain o the Pechts, awtho Princess o Wattenberg-Freyn, Countess o Fjällby-Arturin, Baroness o Freyn, Grandmistress o The Maist Exalted an Maist Distinguished Ryal Midsimmer Nicht’s Order, The Maist Auncient an Maist Noble Order o the Flouer o Verness an The Maist Illustrious Order o St. Brigid, Caddie o the Storstjerne o the Nordmarksk Ørnorden an the Damerkorset o the Vattenbergsk Husorden
Großer Titel
Her Verns Maijesty an Exalted an Serene Heichness, Hermione III., by the Grace an Providence o Goad, The Queen o Glens an Maist Noble an Puissant Princess o Nechtansmere, Archduchess ayont the Sea, Duchess o Verness, Marchioness o Sterling an Countess o Dunnichen, Port Douglas, Port Brigid an aw Her ither territories, Laird-Chieftain o the Pechts, awtho Princess o Wattenberg-Freyn, Countess o Fjällby-Arturin, Baroness o Freyn, etc.
Mittlerer Titel
Her Verns Maijesty an Exalted an Serene Heichness, Hermione III., by the Grace an Providence o Goad, The Queen o Glens an Maist Noble an Puissant Princess o Nechtansmere, Archduchess ayont the Sea, Duchess o Verness, Marchioness o Sterling an Countess o aw Her ither territories, awtho Princess o Wattenberg-Freyn, Countess o Fjällby-Arturin, Baroness o Freyn, etc.
Kleiner Titel
Her Verns Maijesty, Hermione III., by the Grace o Goad, The Queen o Glens, Princess o Nechtansmere an Archduchess ayont the Sea, Duchess o Verness, Marchioness o Sterling an Countess o aw Her ither territories, etc.
Geschäftstitel
Her Verns Maijesty, Hermione III., by the Grace o Goad, The Queen o Glens
Thirt
Die Titel in albernischer Sprache lauten:
Vollständiger Titel
Her Vernish Majesty and Exalted and Serene Highness, Hermione III., by the Grace and Providence of God, The Queen of Glens and Most Noble and Puissant Princess of Nechtansmere, Archduchess beyond the Sea, Duchess of Verness, Marchioness of Sterling, Princess of New Kirkmont and Fort Thyme and Countess of Dunnichen, Port Douglas, Port Brigid and all Her other territories, Lord-Chieftain of the Pechts, although Princess of Wattenberg-Freyn, Countess of Fjällby-Arturin, Baroness of Freyn, Grandmistress of The Most Exalted and Most Distinguished Royal Midsummer Night’s Order, The Most Ancient and Most Noble Order of the Flower of Verness and The Most Illustrious Order of St. Brigid, Bearer of the Storstjerne of the Nordmarksk Ørnorden and the Damerkorset of the Vattenbergsk Husorden
Großer Titel
Her Vernish Majesty and Exalted and Serene Highness, Hermione III., by the Grace and Providence of God, The Queen of Glens and Most Noble and Puissant Princess of Nechtansmere, Archduchess beyond the Sea, Duchess of Verness, Marchioness of Sterling and Countess of Dunnichen, Port Douglas, Port Brigid and all Her other territories, Lord-Chieftain of the Pechts, although Princess of Wattenberg-Freyn, Countess of Fjällby-Arturin, Baroness of Freyn, etc.
Mittlerer Titel
Her Vernish Majesty and Exalted and Serene Highness, Hermione III., by the Grace and Providence of God, The Queen of Glens and Most Noble and Puissant Princess of Nechtansmere, Archduchess beyond the Sea, Duchess of Verness, Marchioness of Sterling and Countess of and all Her other territories, although Princess of Wattenberg-Freyn, Countess of Fjällby-Arturin, Baroness of Freyn, etc.
Kleiner Titel
Her Vernish Majesty, Hermione III., by the Grace and Providence of God, The Queen of Glens, Princess of Nechtansmere and Archduchess beyond the Sea, Duchess of Verness, Marchioness of Sterling and Countess of all Her other territories, etc.
Geschäftstitel
Her Vernish Majesty, Hermione III., by the Grace of God, The Queen of Glens
Fowert
Die Titel in imperianischer Sprache lauten:
Vollständiger Titel
Ihre Vernische Majestät und Erhabene und Durchlauchtige Hoheit, Hermione III., durch die Gnade und Fürsorge Gottes, Königin der Täler und Höchstedle und Mächtige Fürstin von Nechtansmere, Erzherzogin auf der anderen Seite des Meeres, Herzogin von Verness, Markgräfin von Sterling, Fürstin von Newkirkmont und Fort Thyme und Gräfin von Dunnichen, Port Douglas, Port Brigid und all Ihrer anderen Besitzungen, Oberhäuptling der Pechten, sowie Fürstin von Wattenberg-Freyn, Gräfin von Fjällby-Arturin, Baronin von Freyn, Großmeisterin des Höchsterhabenen und Höchstangesehenen Königlichen-Mitsommernachts-Ordens, des sehr alten und Höchstedlen Flower-of-Verness-Ordens und des Höchsterlauchten Sankt-Brigitten-Ordens, Trägerin des Großsterns des Nordmärkischen Adlerorden und des Damenkreuzes des Wattenbergischen Hausorden
Großer Titel
Ihre Vernische Majestät und Erhabene und Durchlauchtige Hoheit, Hermione III., durch die Gnade und Fürsorge Gottes, Königin der Täler und Höchstedle und Mächtige Fürstin von Nechtansmere, Erzherzogin auf der anderen Seite des Meeres, Herzogin von Verness, Markgräfin von Sterling und Gräfin von Dunnichen, Port Douglas, Port Brigid und all Ihrer anderen Besitzungen, Oberhäuptling der Pechten, sowie Fürstin von Wattenberg-Freyn, Gräfin von Fjällby-Arturin, Baronin von Freyn, etc.
Mittlerer Titel
Ihre Vernische Majestät und Erhabene und Durchlauchtige Hoheit, Hermione III., durch die Gnade und Fürsorge Gottes, Königin der Täler und Höchstedle und Mächtige Fürstin von Nechtansmere, Herzogin von Verness, Markgräfin von Sterling und Gräfin all Ihrer anderen Besitzungen, sowie Fürstin von Wattenberg-Freyn, Gräfin von Fjällby-Arturin, Baronin von Freyn, etc.
Kleiner Titel
Ihre Vernische Majestät und Erhabene und Durchlauchtige Hoheit, Hermione III., durch die Gnade und Fürsorge Gottes, Königin der Täler und Höchstedle und Mächtige Fürstin von Nechtansmere, Erzherzogin auf der anderen Seite des Meeres, Herzogin von Verness, Markgräfin von Sterling und Gräfin all Ihrer anderen Besitzungen, etc.
Geschäftstitel
Ihre Vernische Majestät, Hermione III., durch die Gnade Gottes, Königin der Täler
Fift
Der Trägerin der vernischen Krone steht es frei, welchen Titel sie zu welcher Gelegenheit führt.
Saxt
Weitere Titel können durch formlose Erklärung angenommen und durch königliche Order bestimmt werden.
[ALIGN="RIGHT"]
Verness Castle, 20t IX. MMXII
[/ALIGN]
Zitat
Repealed by The Ryal Order o Her Maijesty's Teetles on the 25t o Februar 2015
Verness Castle, 25t II. MMXV
ZitatAlles anzeigen
BE IT ENACTED by the Queen's maist Braw Maijesty,
BY AN WI advise an gree o the Peerage o Glenverness,
ON BEHALF OF the vernish prood naition, sae follaes:
THE RYAL 2t CLANS ACT
First
Rückhalt der Gesellschaft sind die Clans der vernischen Inseln sowie die mamorischen Familienverbände der Mathildischen Inseln. Die kulturelle und rechtliche Eigenständigkeit dieser Familienverbände zu wahren und zu beschützen ist die Pflicht der Krone sowie aller staatlichen Institutionen. Am königlichen Hof wird ein Register aller Clans und ihrer Mitgliedsfamilien geführt.
Seicont
An der Spitze eines Clans steht der Chief beziehungsweise der Matai, dessen Amt und Titel an den ältesten männlichen Nachkommen weitergegeben werden. Der Chief/Matai ist oberster Richter bei Streitigkeiten innerhalb des Clans. Das Amt eines Chiefs/Matais kann nur bekleiden, wer mindestens zur Gentry des Ryal Realms gehört. Der Häuptling wird bei Vakanz von den Clanmitgliedern aus ihrer Mitte heraus gewählt.
Thirt
Jeder Clan führt als Zeichen seiner Zusammengehörigkeit einen bestimmten Tartan, der nur von den Mitgliedern des Clans getragen werden darf. Die Tartans werden am königlichen Hof hinterlegt.
Fowert
Die Organisation des Clans obliegt jedem Clan selbst. Sind keine anderweitigen Regelungen getroffen worden, so werden die Rechte durch den Chief/Matai wahrgenommen.
Fift
Neue Clans können durch Anzeige beim königlichen Hof gegründet werden. Es sind Name, Chief, Tartan und Sitz sowie die bis dahin zugehörigen Familien anzugeben. Die mamorischen Clans können durch formlose Anzeige am erzherzoglichen Hof begründet werden.
Saxt
Den Clans steht es frei, Entscheidungen in folgenden Rechtsbereichen für ihre Mitglieder zu erlassen:
- Personenstands-/Eheangelegenheiten
- Regelungen bezüglich Grund- und Boden, Wegerecht
- Waffenrecht
- Aus- und Schulbildung
- Strafrecht bei Delikten, welche nicht mit einer Haftstrafe geahndet werden
- Gerichtsbarkeit bei Nachbarschaftsstreitigkeiten
Seevent
Repräsentativorgan aller Clans im Ryal Realm ist die Clans' Heich Commission mit Sitz in Sterling. Jeder Clan ist berechtigt einen Commissioner in die Kommission zu entsenden. Die Auswahl erfolgt nach den Regularien des jeweiligen Clans. Die Heich Commission tagt ständig unter der Leitung des Lord Chief o Clans, welcher in freier Wahl durch die vernischen Clanchiefs aus ihren Reihen bestimmt wird.
Echt
Der Heich Commission obliegt:
- die Beschlussfassung zu clanübergreifender Regelungen gemäß den Kompetenzen nach Art. 6 Ryal Clans Act
- die Rechtsprechung bei Auseinanderstzungen zwischen Angehörigen unterschiedlicher Clans
- das Recht Anträge in das Hoose o Peers einzubringen
- das Recht Beschlüsse des Hoose o Peers abzulehnen; in diesem Fall bedarf es eines erneuten Beschlusses des Hoose, für den eine 2/3-Mehrheit notwendig ist
- das Recht einen neuen Träger der vernischen Krone einzusetzen, sollte der jeweils regierende Monarch zum Schaden des Ryal Realms handeln.
[ALIGN="RIGHT"]
Verness Castle, 18t XI. MMXII
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ZitatAlles anzeigen
BE IT ENACTED by the Queen's maist Braw Maijesty,
BY AN WI advise an gree o the Peerage o Glenverness,
ON BEHALF OF the vernish prood naition, sae follaes:
THE RYAL JUISTICE ACT
First
Zur Rechtsprechung im Ryal Realm o Glenverness existieren folgende Institutionen: der Grand-Court o Juistice, der Lower-Court o Juistice, die Clans' Heich Commission und der Croun-Court o Juistice. Sie üben diese unabhängig aus und sind an Weisungen nicht gebunden.
Seicont
Der Grand-Court o Juistice wird durch das Hoose o Peers gebildet. Dazu wählt das Hoose auf ein Jahr den Lord Heich Juisticiar, welcher juristisch ausgebildet sein muss. Der Lower-Court o Juistice wird durch die Forgaitherin o Glens gebildet. Dazu wählt sie auf ein Jahr den Lord Juistice General, welcher juristisch ausgebildet sein muss. Die Amtszeiten enden mit der Neuwahl eines Amtsträgers
Thirt
Den Vorsitz im Grand-Court o Juistice führt der Lord Heich Stewart. Ist dieser selbst prozessbeteiligt, so wählt das Hoose o Peers für diesen Prozess einen Stellvertreter. Die Rechts- und Urteilsfindung obliegt allein dem Lord Heich Juisticiar. Beklagungsfähig sind vor dem Grand-Court o Juistice sämtliche Mitglieder der vernischen Peerage, sowie die Mitglieder Königlichen Familie. Den Vorsitz im Lower-Court o Juistice führt der Preses o the Glens. Ist dieser selbst prozessbeteiligt, so wählt die Forgaitherin o Glens für diesen Prozess einen Stellvertreter. Die Rechts- und Urteilsfindung obliegt allein dem Lord Juistice General. Beklagungsfähig sind vor dem Lower-Court o Juistice sämtliche Mitglieder der vernischen Gentry, sowie alle Bürger und Einwohner der Ryal Realms.
Fowert
Revisionsinstanz ist in allen Fällen Croun-Court o Juistice. Dieser tagt unter dem Vorsitz der Krone, oder einem von dieser berufenen Lord Heich Constable. Die Rechts- und Urteilsfindung obliegt einer Jury, welche aus dem Lord Heich Juisticiar, dem Lord Juistice General, sowie dem Lord Chief o Clans besteht und ihre Beschlüsse mit Mehrheit fasst. Der zuständige Richter der Vorinstanz hat in der Jury jedoch kein Stimmrecht.
Fift
In Fällen von Organstreitigkeiten ist in allen Fällen der Croun-Court o Juistice zuständig. Ist die Krone selbst prozessbeteiligt, so führt der Lord Heich Stewart den Vorsitz. Die Rechts- und Urteilsfindung obliegt einer Jury, welche aus dem Lord Heich Juisticiar, dem Lord Juistice General, sowie dem Lord Chief o Clans besteht und ihre Beschlüsse mit Mehrheit fasst.
Saxt
Die Courts und die Heich Commission geben sich selbständig eigene Prozessordnungen.
Seevent
Oberste Ermittlungs-, Anklage- und Vollstreckungsbehörde in Strafsache ist Her Maijesty's Advocate (Lord Advocate), welcher durch die Krone berufen wird. Er ist gegenüber der Ryal Verns Constabulary weisungsberechtigt.
Echt
Bei Strafverfahren vor einem der Courts ist die Vertretung des Angeklagten durch einen Advocate obligat. Bei Zivilverfahren steht es den Parteien frei, sich durch einen Solicitor vertreten zu lassen.
[ALIGN="RIGHT"]
Verness Castle, 29t XI. MMXII
[/ALIGN]
Zitat
Repealed by The Ryal 2t Juistice Act on the 9t o Januar 2014
Verness Castle, 9t I. MMXIV
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