Royal Acts and Orders

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  • HER VERNS MAIJESTY
    HERMIONE III.
    BY THE GRACE O GOAD, QUEEN O GLENS
    Duchess o Verness, Marchioness o Sterling an Countess o aw Her ither territories


    hereby lat licht

  • BE IT ENACTED by the Queen's maist Braw Maijesty,

    BY AN WI advise an gree o the Peerage o Glenverness,

    ON BEHALF OF the vernish prood naition, sae follaes:




    THE RYAL BAUNK ACT



    First

    Das Recht Münzen in Umlauf zu bringen steht allein der Krone zu. Aus diesem Grund wird in Glenverdeen die Ryal Baunk o Glenverness errichtet.


    Second

    Die königliche Bank wird mit der Herausgabe, Annahme und dem Umtausch von Banknoten beauftragt.


    Third

    Offizielles Zahlungsmittel ist der Glenverness Sovereign (GS), welcher sich in 10 Guinees (Gu) gliedert, welche wiederum in 10 Shilling (sh) unterteilt sind.


    Fourth

    Die Geschäfte der Bank werden vom Ryal Baunk's Governor geleitet, welcher von der Krone berufen wird.


    Fifth

    Zum Zeitpunkt der Gründung der Bank wird sie mit einem Grundkapital von 10 Millionen Glenverness Sovereigns ausgestattet. Von diesen werden der Krone zwei Millionen GS und Ihrer Majestät Regierung fünf Millionen GS zur Verfügung gestellt. Als nationale Währungsreserve behält die Bank dauerhaft zwei Millionen GS ein.



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    [ALIGN="RIGHT"]hermioneR.png

    Verness Castle, 18t V. MMXI

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    Repealed by The Ryal 2t Ryal Baunk Act on the 26t o Juin 2024


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    Verness Castle, 26t VI. MMXXIV

  • BE IT ENACTED by the Queen's maist Braw Maijesty,

    BY AN WI advise an gree o the Peerage o Glenverness,

    ON BEHALF OF the vernish prood naition, sae follaes:




    THE RYAL COMPANIES ACT



    First

    Jedem Untertan der Krone steht es frei, im gesamten Staatsgebiet einem Gewerbe nachzugehen oder Handel zu betreiben. Ausländer bedürfen zur Gründung eines Unternehmens die Genehmigung des Privy Councils.


    Second

    Die Gründung eines Unternehmens muss gegenüber dem Privy Council angezeigt werden. Die Anzeige muss die Angabe des Firmennamens und des Firmeninhabers, eine kurze Umschreibung des Geschäftsbereiches, die Unternehmensform und - mit Ausnahme eines Virtual Business - die Firmenhomepage enthalten.


    Third

    Mögliche Unternehmensformen sind:

    1. Company (Co.) - Companies sind gemeinschaftliches Eigentum mehrerer Person oder Körperschaften, besitzen ein Konto und nehmen an der Wirtschaftssimulation teil. Sie sind nur in der Höhe des Firmenkapitals haftbar zu machen.

    2. Firm (Fm.) - Firms sind Eigentum einer einzelnen Person oder Körperschaft, besitzen ein Konto und sind Bestandteil der Wirtschaftssimulation. Der Eigentümer haftet vollständig mit seinem gesamten Vermögen.

    3. Virtual Business (VB) - Unternehmensform für sonstige Firmen, welche kein Konto besitzen und nicht an der Wirtschaftssimulation teilnehmen.


    Fourth

    Um die Anforderung an eine Firmenhomepage zu gewährleisten stellt The Royal Realm bei Bedarf entsprechenden Webspace auf den staatlichen Servern zur Verfügung.


    Fifth

    Die Krone kann Firmen das Prädikat "Ryal Warrant" verleihen. Diesen Firmen ist es gestattet, die Königskrone ihrem Logo hinzuzufügen.



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    Verness Castle, 14t VI. MMXI

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    Repealed by The Ryal 2t Ryal Companies Act on the 22t o Janaur 2025


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    Verness Castle, 22t I. MMXXV


  • Zitat


    Repealed by The Ryal 2t Clans Act on the 18t o November 2012


    Verness Castle, 18t XI. MMXII

  • BE IT ENACTED by the Queen's maist Braw Maijesty,

    BY AN WI advise an gree o the Peerage o Glenverness,

    ON BEHALF OF the vernish prood naition, sae follaes:




    THE RYAL COWPING UNION ACT



    First

    Im Bestreben danach, die heimische Wirtschaft nach Kräften zu fördern und zu unterstützen, wird die 'Ryal Trading Union' (im folgenden: Union) mit Sitz in Glenverdeen geschaffen.


    Second

    Vorrangige Aufgabe der Union ist die Absatzförderung durch den Export vernischer Produkte, sowie die Vermarktung derer im Ausland.


    Third

    An der Spitze der Union steht ein vom House of Peers gewählter Preses, welcher Mitglied des Privy Councils sein sollte. Ihm obliegt die Geschäftsführung der Union und er ist gegenüber dem House of Peers zu Rechenschaft verpflichtet und kann durch die Wahl eines Nachfolgers jederzeit abgelöst werden.


    Fourth

    Jedes Unternehmen im Sinne des Third Article, 1+2 Royal Companies Act (Company oder Firm) mit Sitz in Glenverness kann durch formlose Erklärung gegenüber der Union seinen Beitritt zu selbiger erklären.


    Fifth

    Die Finanzierung der Union erfolgt zur Hälfte durch die Mitgliedsunternehmen und zur anderen Hälfte durch die Staatskasse. Kommt ein Unternehmen seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nach, so erlischt die Mitgliedschaft in der Union.


    Sixth

    Die staatlichen Stellen sind angehalten, die Aktivitäten der Union zu unterstützen und politisch zu flankieren.



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    Verness Castle, 21t IX. MMXI

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    Repealed by The Ryal 2t Ryal Cowping Union Act on the 8t o Julie 2024


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    [align='right']


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    Verness Castle, 8t VII. MMXXIV


  • Zitat


    Repealed by The Ryal 2t Parliaments Act on the 10t o December 2013

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    Verness Castle, 10t XII. MMXIII
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  • Zitat


    Repealed by The Ryal 2t Order o the Time Zones on the 16t o December 2014


    Verness Castle, 16t XII. MMXIV


  • Zitat


    Repealed by The Ryal Order o Her Maijesty's Teetles on the 25t o Februar 2015


    Verness Castle, 25t II. MMXV


  • Zitat


    Repealed by The Ryal 2t Juistice Act on the 9t o Januar 2014


    Verness Castle, 9t I. MMXIV

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