Standing Orders
o the Forgaitherin o Glens
First
Der Träger der vernischen Krone eröffnet, unmittelbar nach der Feststellung des amtlichen Endergebnis einer Wahl, die Forgaitherin o Glens (Ryal Appening).
Seicond
Grundsätzlich rede-, stimm- und antragsberechtigt sind die gewählten Abgeordneten. Daneben besitzen die Mitglieder des Privy Cooncils das Rederecht in der Forgaitherin und das Recht, sich jederzeit durch Cooncil Notes an die Abgeordneten zu wenden. Diese kann mit der Mehrheit der Stimmen weiteren Personen zu bestimmten Punkten das Wort erteilen.
Thirt
Der Preses o the Glens wird unmittelbar nach der Eröffnung auf Vorschlag gewählt. Die Wahl ist öffentlich. Er leitet die Sitzungen der Forgaitherin unparteiisch und nach Maßgabe der Gesetze und dieser Geschäftsordnung. Der Preses übt das Hausrecht aus und wendet die in dieser Geschäftsordnung vorgesehenen Ordnungsmaßnahmen an.
Fowert
Der Preses kann Anwesende, welche die Ordnung verletzen, zur Ordnung rufen. Ist jemand dreimal in der gleichen Sache wegen erheblicher Störung zur Ordnung gerufen worden, kann er des Plenums verwiesen werden, wenn er hierauf zuvor hingewiesen worden ist. Er kann Redende, die vom Gegenstand der Debatte abschweifen, zur Sache rufen. Ist jemand in demselben Redebeitrag zur Sache gerufen worden, kann ihm das Wort entzogen werden, wenn er hierauf zuvor hingewiesen worden ist.
Fift
Gegen alle Ermessensentscheidungen des Preses kann nur unverzüglich durch eine/einen Abgeordnete/n Einspruch eingelegt werden. Über den Einspruch entscheidet die Forgaitherin unverzüglich mit einfacher Mehrheit.
Saxt
Der Preses kann nur durch Wahl von einem Nachfolger abberufen werden. Der Antrag auf Abberufung kann jederzeit von mindestens zwei Abgeordneten gestellt werden. Er muß begründet werden und ist mit dem Vorschlag von einem oder mehreren Kandidaten zu verbinden. Der Antrag auf Abberufung muß unverzüglich behandelt werden. Für diese Zeit leitet der Lord Heich Stewart die Sitzung.
Seevent
Abweichungen von den Vorschriften dieser Geschäftsordnung können im Einzelfall mit absoluter Mehrheit beschlossen werden. Der Antrag muß in jedem Fall abgestimmt werden.
Echt
Für Abstimmungen genügt die einfache Mehrheit, soweit die Gesetze, diese Geschäftsordnung oder andere Bestimmungen dem nicht entgegenstehen. Einfache Mehrheit bedeutet, daß die Zahl der Ja-Stimmen die der Nein-Stimmen überwiegt. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht berücksichtigt. Bei Wahlen mit mehreren Kandidaten bedeutet einfache Mehrheit, daß die Zahl der Ja-Stimmen für einen Kandidaten höher ist als die jeweilige Zahl der Ja-Stimmen für einen anderen Kandidaten. Nein-Stimmen, Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht berücksichtigt. 2/3-Mehrheit bedeutet, daß die Zahl der Ja-Stimmen das doppelte der Nein-Stimmen beträgt. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht berücksichtigt. Absolute Mehrheit bedeutet, daß die Zahl der Ja-Stimmen größer als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen ist. Stimmenthaltungen werden hierbei mitgezählt.
Nint
Abstimmungen sind offen, sofern nicht zwei Abgeordnete widersprechen und geheime Abstimmung beantragen.
Tent
Anträge werden in der Regel drei mal 24 Stunden beraten. Der Preses kann die Zeit verlängern, falls offenkundig weiterer Diskussionsbedarf besteht.
Eleivent
Abstimmungen und Wahlen dauern in der Regel drei mal 24 Stunden, wobei sie vorzeitig durch den Preses beendet werden können, wenn die erforderlichen Mehrheiten erreicht wurden.
Twalt
Jede Fraktion hat das Recht, den Mitgliedern des Privy Cooncils Fragen zur Amtsführung zu stellen, zu dessen Beantwortung die Kronräte binnen drei Tagen verpflichtet sind. Die Beantwortung kann zu jeder Zeit auch durch den First Meinister erfolgen. Die Antworten sollen in der Regel im Rahmen der Tea Time Cabal erfolgen.