Liebe Kollegen,
ich stelle folgenden Entwurf zur Diskussion:
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I. Studium
(1) Das Studium kann in den folgenden Fächern aufgenommen werden:
1. Vernisches Recht
2. Internationale Rechtswissenschaften
3. Wirtschaftswissenschaften
4. Vernische Philologie
5. Allgemeine Geographie
6. Theologie(2) Das Studium ist in Grund- und Hauptstudium untergliedert. Lehrveranstaltungen können nach Grund- und Hauptstudium differenziert werden. Es steht den Studierenden frei, Veranstaltungen des Grund- oder Hauptstudiums zu besuchen. Es liegt im Ermessen der Lehrenden, Veranstaltungen ausschließlich für Studenten des Grund- oder Hauptstudiums anzubieten.
(3) Das Grundstudium wird mit dem Erwerb der nötigen Leistungsnachweise beendet. Erst dann ist das Hauptstudium möglich.
(4) Für den Abschluss des Grundstudiums und die Zulassung zum Hauptstudium sind drei Leistungsnachweise erforderlich. Dies sind: zwei Proseminare und eine Vorlesung.
(5) Für den Abschluss des Hauptstudiums und die Zulassung zur Abschlussprüfung sind, neben dem abgeschlossenen Grundstudium, zwei Leistungsnachweise erforderlich. Dies sind: eine Vorlesung und ein Hauptseminar.
(6) Es liegt im Ermessen des jeweiligen Studienfachs / Studiengangs, andere, stets aber mindestens äquivalente Leistungsnachweise zu stellen.
II. Abschlüsse
(1) Grundständige Studien an der Ryal Varsity o Glenverdeen können, je nach Tradition der Fakultät, nach bestandener Abschlussprüfung mit den Abschlüssen
- Bachelor/Master of Law (LL.B./LL.M.)
- Bachelor/Master of Arts (B.A./M.A.)
- Bachelor/Master of Science (B.Sc./M.Sc.)
- Bachelor/Master of Divinity (B.Div./M.Div.)
abgeschlossen werden.(2) Die akademischen Grade LL.M, M.A. und M.Sc. sind gleichwertig.
(3) Studien an der Ryal Varsity o Glenverdeen können nach abgeschlossenem Grundstudium bereits mit dem Grad Bachelor. abgeschlossen werden. Der Bachelor ist den akademischen Master-Graden untergeordnet.
(4) Durch die Bestimmunge der Promotionsordnung verleiht die Ryal Varsity je nach Tradition der Fakultät folgende Doktorgrade:
- Doctor of Philosophy (Ph.D.)
- Doctor of Law (LL.D.)
- Doctor of Letters (D.Litt)
- Doctor of Science (Sc.D.)
- Doctor of Commerce (DCom)
- Doctor of Divinity (D.D.)
III. Veranstaltungen
(1) Vorlesung: Ziel dieser Lehrveranstaltung ist die Vermittlung eines Überblicksthemas. Vorlesungen eignen sich besonders zur Einführung und sind deshalb zu Beginn des Studiums nützlich. Im Anschluss an Vorlesungen kann eine mündliche Prüfung abgelegt werden.
(2) Proseminar: In dieser Lehrveranstaltung wird ein begrenztes Thema unter Anleitung des Dozenten von den Studenten erarbeitet und diskutiert.
(3) Hauptseminar: In dieser Lehrveranstaltung, die auf dem Proseminar aufbaut, wird ein begrenztes Thema vertieft erarbeitet und diskutiert. Gegenstand ist außerdem die Vorbereitung auf das Verfassen der Studienabschlussarbeit.
IV. Anforderungen
(1) Für den Erwerb eines Leistungsnachweises ist
1. in einer Vorlesung ein 15minütiges Prüfungsgespräch über das behandelte Thema,
2. in einem Pro- oder Hauptseminar die aktive Teilnahme oder eine adäquate schriftliche LeistungVoraussetzung.
(2) Für den Abschluss des Studiums zur Erlangung der akademischen Master-Grade ist, nach Vorlage der geforderten Leistungsnachweise, das Verfassen einer mit mindestens "ausreichend" benoteten schriftlichen Arbeit über ein festgelegtes Thema Voraussetzung. Der Umfang soll etwa 600 bis 800 Wörter betragen.
(3) Für den Abschluss des Studiums zur Erlangung des akademischen Grades Bachelor ist, nach Vorlage der geforderten Leistungsnachweise, das Verfassen einer mit mindestens "ausreichend" benoteten schriftlichen Arbeit über ein festgelegtes Thema Voraussetzung. Der Umfang soll etwa 400 bis 600 Wörter betragen.
(4) Sämtliche Prüfungsleistungen können bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden.
(5) Sämtliche schriftlichen Arbeiten sind nach den im Studienfach geltenden Richtlinien zu verfassen.
(6) Liegt ein Täuschungsversuch vor, kann der akademische Grad auch im Nachhinein vom Senatus Academicus entzogen werden.