Geschätzte Kollegen,
wir stimmen nun über folgenden "Stock Exchynge Act" ab:
QuoteDisplay MoreSTOCK EXCHYNGE ACT
First
Das Privy Cooncil richtet eine Börsenaufsicht (Exchynge Owerins Poustie) ein, welche die Wertpapiermärkte (im folgenden Börse genannt) überwacht und die Einhaltung der Vorschriften aus diesem Gesetz kontrolliert. Sie untersteht dem Caibinet Secretar for Economy an Thesaury.Seicont
Die Errichtung einer Börse bedarf der Genehmigung der Börsenaufsicht. Der Börsenträger ist verpflichtet, die zur Durchführung und angemessenen Fortentwicklung des Börsenbetriebs erforderlichen finanziellen, personellen und sachlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Er hat ferner für ein den reibungslosen Kauf und Verkauf von Wertpapieren und anderen, an der Börse gehandelten Gütern, Rechten und Dienstleistungen zu sorgen. Die Börsenaufsicht ist berechtigt, an den Beratungen der Börsenorgane teilzunehmen. Die Börsenorgane sind verpflichtet, die Börsenaufsicht bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.Thirt
Die Börsenaufsicht kann nur mit Nennung von Gründen Auskunft über alle börsenrelevanten Daten und Informationen von der Börse, einem an der Börse gehandelten Unternehmen oder einem Börsenhändler verlangen. Vorschriften und Anordnungen der Aufsichtsbehörde, um Verstöße gegen börsenrechtliche Vorschriften zu verhindern, zu beseitigen oder aufzudecken, dürfen die ordnungsgemäße Durchführung des Wertpapierhandels nicht beeinträchtigen. Die Börsenaufsicht kann gegenüber der Börse und den Handelsteilnehmern Anordnungen treffen, die geeignet und erforderlich sind, Verstöße gegen börsenrechtliche Vorschriften und Anordnungen zu unterbinden oder sonstige Missstände zu beseitigen oder zu verhindern, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Handels an der Börse und der Börsengeschäftsabwicklung sowie deren Überwachung beeinträchtigen können.Fowert
Die Börse selbst muss als Unternehmen im Handelsregister eingetragen sein. Sie muss deshalb den gesetzlichen Vorschriften zur frei gewählten Unternehmensform entsprechen.Fift
Ausschließlich Unternehmen mit der Rechtsform Company (Co.) sind zum Handel an Wertpapiermärkten zugelassen. Um an der Börse gehandelt zu werden muss eine Company (Co.) mindestens 35 Tage im Inland bestehen. Die Teilnahme am Handel an einer Börse muss öffentlich bekannt gegeben werden. Ein Unternehmen, das an einem Wertpapiermarkt gehandelt wird, nimmt für die Dauer der Teillnahme am Handel die Rechtsform einer Public Limited Company (Abkürzung: PLC) an.Saxt
Wenn eine Person seine Position innerhalb eines Unternehmens, der Börse selbst oder der Börsenaufsicht zugunsten eines oder mehrerer Unternehmen ausnutzt, so kann er vom Handel unbefristet ausgeschlossen werden. Beteiligte Unternehmen können ebenfalls unbefristet für den Handel gesperrt werden. Die Sperrung wird von der Börsenaufsicht oder, falls diese selbst involviert ist, von der Schatzkanzlei ausgesprochen.
Erheben Sie sich bitte einzeln und nacheinander, nennen Sie Ihren Namen und Wahlkreis und votieren bitte für Aye, Nay oder Abstention.