Chancellerie
Premier Ministre en exercice
Royaume des Méroliens
Arbeitszimmer des Premier Ministre
Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 2.616 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Grizel Strauss-Henderson.
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Als Caibinet Secretar for Furrin an Fendie Affairs übermittelt er ein Glückwunschtelegramm und fragt an, ob Depreux auch nach der Rückkehr des Königs als Ansprechpartner fungieren wird.
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bedankt sich und geht mal nachfragen
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Mit einer persönlichen Grußkarte und einer beglaubigten Kopie der originalen Urkunde beglückwünscht der König seinen Premierminister.
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Bedankt sich beim König für das Vertrauen und nimmt seine Arbeit wieder auf.
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Als Caibinet Secretar for Furrin an Fendie Affairs übermittelt er ein Glückwunschtelegramm und fragt an, ob Depreux auch nach der Rückkehr des Königs als Ansprechpartner fungieren wird.
Lässt dem Duke mitteilen, dass dem so sei.
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Lässt sich anmelden.
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Er empfängt den Duc d'Ergyll in seinem Büro.
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Excellency, es ist mir eine große Freude, dass sich die Zeit für dieses Treffen gefunden hat. Lassen Sie mich zunächst betonen, dass Glenverness an der Seite Mérolies steht und seine Verpflichtungen gegenüber dem Land und seinem Königshaus nicht nur aus der familiären Beziehungen, sondern aus dem ganzen Herzen der Völkerfreundschaft erwachsen.
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Beunruhigende Nachrichten werden dem merolischen Premier aus Barnstorvia zugetragen. Er informiert umgehend den Conseil de Régence.
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Trifft zur Vertragsunterzeichnung ein.
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Depreux empfängt die Kollegin und bietet Kaffee und Macarons an.
Chère collègue, c'est pour moi un plaisir!
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Guid Prime Minister, die Freude ist ganz auf meiner Seite.
Sie greift zum Kaffee.
Dann wollen wir mal.
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Bien sûr.
Er legt den Entwurf vor und reicht ihr einen Stift.
ZitatAlles anzeigenVetrag über das Exemte Gebiet Mérolie
Das Ryal Realm o Glenverness
repräsentiert durch Ihre Majestät Königin Hermione III.,
vertreten durch die Erste Ministerin von Glenverness Hatt Dunlopund das Royaume des Méroliens
repräsentiert durch den Regentschaftsrat handelnd für Seine Königliche Hoheit den Kronprinzen Lothaire an Stelle Seiner Majestät König Louis II.,
vertreten durch den Premierminister Théodore Depreux
erkennen an, dass das Königreich Mérolie derzeit zwar seiner territorialen Grundlage entkleidet, gleichwohl in den Herzen seiner Bürgerinnen und Bürger fortlebt und als souveränes Völkerrechtssubjekt in Person seines Monarchen fortbesteht.Eingedenk dessen kommen die Vertragspartner wie folgt darüber ein:
Art. 1
Das Ryal Realm o Glenverness (Glenverness) leitet aus der langen und tiefen Freundschaft beider Länder und der familiären Verbindung seiner Königsfamilien die Pflicht und den Auftrag ab, dem Souverän und der Volksgemeinschaft des Königreichs Merolié (Mérolie) mit Schutz und Schirm zur Seite zu stehen.Art. 2
Für die Dauer der Nonterritorialität überlässt Glenverness das Schloss zu Raspertyre mit den zugehörigen Länderein unter der Bezeichnung "Exemtes Gebiet Merolié" an Méroli. In diesem steht dem König und den staatlichen Organen jedwedes Verwaltungshandeln frei. Es gilt - sofern nicht anders bestimmt - das merolische Recht.Art. 3
Vernischen Beamten und Angehörigen der Bewaffneten Streitkräften (mit Ausnahme der in Art. 4 genannten Kompanie) ist es ohne Anmeldung und Erlaubnis des merolischen Königs nicht gestattet, das exemte Gelände zu betreten. Bei Gefahr im Verzug kann ein Betreten durch die vernsiche Krone genehmigt werden.Art. 4
Zur Sicherung des exemten Geländes wird innerhalb der Bewaffneten Streitkräfte Ihrer Majestät die Company o the Merools / Compagnie des Méroliens mit einer Mannstärke von 90 und 10 Offizieren aufgestellt und der 1t Fordel Brigade "The Queen's Leal Gaird" zugeordnet. Den Oberbefehl über die Kompanie führt der König der Meroler. Zum Dienst in der Kompanie sind auch Staatsbürger Mérolies zugelassen.Art. 5
Das exemte Gebiet bleibt in Wirtschafts- und Zollgemeinschaft mit Glenverness. Den merolischen Behörden ist es jedoch gestattet, innerhalb des Gebietes auf Écu lautende Banknoten herauszugeben. Sie müssen durch Barreserven in Glenverness Sovereign gedeckt sein.Art. 6
Das exemte Gebiet und seine Bewohner unterstehen einer eigenen Gerichtsbarkeit, sofern diese errichtet wird. Sollten die staatlichen Stellen Mérolies darauf verzichten, werden die Bewohner der Gerichtsbarkeit des Croun-Court o Juistice unterworfen.Art. 7
Glenverness und das Haus Sterling verpflichten sich, den Mitgliedern der merolischen Königsfamilie, sofern sie auch Mitglieder der vernischen Königsfamilie sind, eine angemessene Lebensführung zu ermöglichen.Art. 8
Glenverness garantiert die volle Bewegungsfreiheit der Bewohner des exemten Gebietes im gesamten Bistum Slainshill, wie es am 10.11.2017 konstituiert wurde.Ar. 9
Die beiderseiten Verträge vom 5. Juni 2011 und vom 12. März 2012 bleiben hiervon unberührt und bestehen in ihrer Gültigkeit fort.Art. 10
Der Vertrag endet mit der Wiederherstellung der merolischen Territorialität oder durch Kündigung. Er kann in gemeinsamer Übereinkunft aufgehoben oder durch einseitige Kündigung mit einer Frist von vier Wochen beendet werden.Raspertyre Hoose, 16. XI. 2017
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Thenk ye.
Sie unterschreibt.
ZitatAlles anzeigenVetrag über das Exemte Gebiet Mérolie
Das Ryal Realm o Glenverness
repräsentiert durch Ihre Majestät Königin Hermione III.,
vertreten durch die Erste Ministerin von Glenverness Hatt Dunlopund das Royaume des Méroliens
repräsentiert durch den Regentschaftsrat handelnd für Seine Königliche Hoheit den Kronprinzen Lothaire an Stelle Seiner Majestät König Louis II.,
vertreten durch den Premierminister Théodore Depreux
erkennen an, dass das Königreich Mérolie derzeit zwar seiner territorialen Grundlage entkleidet, gleichwohl in den Herzen seiner Bürgerinnen und Bürger fortlebt und als souveränes Völkerrechtssubjekt in Person seines Monarchen fortbesteht.Eingedenk dessen kommen die Vertragspartner wie folgt darüber ein:
Art. 1
Das Ryal Realm o Glenverness (Glenverness) leitet aus der langen und tiefen Freundschaft beider Länder und der familiären Verbindung seiner Königsfamilien die Pflicht und den Auftrag ab, dem Souverän und der Volksgemeinschaft des Königreichs Merolié (Mérolie) mit Schutz und Schirm zur Seite zu stehen.Art. 2
Für die Dauer der Nonterritorialität überlässt Glenverness das Schloss zu Raspertyre mit den zugehörigen Länderein unter der Bezeichnung "Exemtes Gebiet Merolié" an Méroli. In diesem steht dem König und den staatlichen Organen jedwedes Verwaltungshandeln frei. Es gilt - sofern nicht anders bestimmt - das merolische Recht.Art. 3
Vernischen Beamten und Angehörigen der Bewaffneten Streitkräften (mit Ausnahme der in Art. 4 genannten Kompanie) ist es ohne Anmeldung und Erlaubnis des merolischen Königs nicht gestattet, das exemte Gelände zu betreten. Bei Gefahr im Verzug kann ein Betreten durch die vernsiche Krone genehmigt werden.Art. 4
Zur Sicherung des exemten Geländes wird innerhalb der Bewaffneten Streitkräfte Ihrer Majestät die Company o the Merools / Compagnie des Méroliens mit einer Mannstärke von 90 und 10 Offizieren aufgestellt und der 1t Fordel Brigade "The Queen's Leal Gaird" zugeordnet. Den Oberbefehl über die Kompanie führt der König der Meroler. Zum Dienst in der Kompanie sind auch Staatsbürger Mérolies zugelassen.Art. 5
Das exemte Gebiet bleibt in Wirtschafts- und Zollgemeinschaft mit Glenverness. Den merolischen Behörden ist es jedoch gestattet, innerhalb des Gebietes auf Écu lautende Banknoten herauszugeben. Sie müssen durch Barreserven in Glenverness Sovereign gedeckt sein.Art. 6
Das exemte Gebiet und seine Bewohner unterstehen einer eigenen Gerichtsbarkeit, sofern diese errichtet wird. Sollten die staatlichen Stellen Mérolies darauf verzichten, werden die Bewohner der Gerichtsbarkeit des Croun-Court o Juistice unterworfen.Art. 7
Glenverness und das Haus Sterling verpflichten sich, den Mitgliedern der merolischen Königsfamilie, sofern sie auch Mitglieder der vernischen Königsfamilie sind, eine angemessene Lebensführung zu ermöglichen.Art. 8
Glenverness garantiert die volle Bewegungsfreiheit der Bewohner des exemten Gebietes im gesamten Bistum Slainshill, wie es am 10.11.2017 konstituiert wurde.Ar. 9
Die beiderseiten Verträge vom 5. Juni 2011 und vom 12. März 2012 bleiben hiervon unberührt und bestehen in ihrer Gültigkeit fort.Art. 10
Der Vertrag endet mit der Wiederherstellung der merolischen Territorialität oder durch Kündigung. Er kann in gemeinsamer Übereinkunft aufgehoben oder durch einseitige Kündigung mit einer Frist von vier Wochen beendet werden.Raspertyre Hoose, 16. XI. 2017
First Meinister o Glenverness -
Tut es ihr gleich.
ZitatAlles anzeigenVetrag über das Exemte Gebiet Mérolie
Das Ryal Realm o Glenverness
repräsentiert durch Ihre Majestät Königin Hermione III.,
vertreten durch die Erste Ministerin von Glenverness Hatt Dunlopund das Royaume des Méroliens
repräsentiert durch den Regentschaftsrat handelnd für Seine Königliche Hoheit den Kronprinzen Lothaire an Stelle Seiner Majestät König Louis II.,
vertreten durch den Premierminister Théodore Depreux
erkennen an, dass das Königreich Mérolie derzeit zwar seiner territorialen Grundlage entkleidet, gleichwohl in den Herzen seiner Bürgerinnen und Bürger fortlebt und als souveränes Völkerrechtssubjekt in Person seines Monarchen fortbesteht.Eingedenk dessen kommen die Vertragspartner wie folgt darüber ein:
Art. 1
Das Ryal Realm o Glenverness (Glenverness) leitet aus der langen und tiefen Freundschaft beider Länder und der familiären Verbindung seiner Königsfamilien die Pflicht und den Auftrag ab, dem Souverän und der Volksgemeinschaft des Königreichs Merolié (Mérolie) mit Schutz und Schirm zur Seite zu stehen.Art. 2
Für die Dauer der Nonterritorialität überlässt Glenverness das Schloss zu Raspertyre mit den zugehörigen Länderein unter der Bezeichnung "Exemtes Gebiet Merolié" an Méroli. In diesem steht dem König und den staatlichen Organen jedwedes Verwaltungshandeln frei. Es gilt - sofern nicht anders bestimmt - das merolische Recht.Art. 3
Vernischen Beamten und Angehörigen der Bewaffneten Streitkräften (mit Ausnahme der in Art. 4 genannten Kompanie) ist es ohne Anmeldung und Erlaubnis des merolischen Königs nicht gestattet, das exemte Gelände zu betreten. Bei Gefahr im Verzug kann ein Betreten durch die vernsiche Krone genehmigt werden.Art. 4
Zur Sicherung des exemten Geländes wird innerhalb der Bewaffneten Streitkräfte Ihrer Majestät die Company o the Merools / Compagnie des Méroliens mit einer Mannstärke von 90 und 10 Offizieren aufgestellt und der 1t Fordel Brigade "The Queen's Leal Gaird" zugeordnet. Den Oberbefehl über die Kompanie führt der König der Meroler. Zum Dienst in der Kompanie sind auch Staatsbürger Mérolies zugelassen.Art. 5
Das exemte Gebiet bleibt in Wirtschafts- und Zollgemeinschaft mit Glenverness. Den merolischen Behörden ist es jedoch gestattet, innerhalb des Gebietes auf Écu lautende Banknoten herauszugeben. Sie müssen durch Barreserven in Glenverness Sovereign gedeckt sein.Art. 6
Das exemte Gebiet und seine Bewohner unterstehen einer eigenen Gerichtsbarkeit, sofern diese errichtet wird. Sollten die staatlichen Stellen Mérolies darauf verzichten, werden die Bewohner der Gerichtsbarkeit des Croun-Court o Juistice unterworfen.Art. 7
Glenverness und das Haus Sterling verpflichten sich, den Mitgliedern der merolischen Königsfamilie, sofern sie auch Mitglieder der vernischen Königsfamilie sind, eine angemessene Lebensführung zu ermöglichen.Art. 8
Glenverness garantiert die volle Bewegungsfreiheit der Bewohner des exemten Gebietes im gesamten Bistum Slainshill, wie es am 10.11.2017 konstituiert wurde.Ar. 9
Die beiderseiten Verträge vom 5. Juni 2011 und vom 12. März 2012 bleiben hiervon unberührt und bestehen in ihrer Gültigkeit fort.Art. 10
Der Vertrag endet mit der Wiederherstellung der merolischen Territorialität oder durch Kündigung. Er kann in gemeinsamer Übereinkunft aufgehoben oder durch einseitige Kündigung mit einer Frist von vier Wochen beendet werden.Raspertyre Hoose, 16. XI. 2017
First Meinister o Glenverness
Premier Ministre du Royaume des Méroliens -
Ich freue mich, dass wir die Angelegenheit so schnell und konstruktiv abarbeiten konnten. Auf weiterhin gute Zusammenarbeit!
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Unerwarteten Besuch erhält der Premier.
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Er erhebt sich von seinem Stuhl, verbeugt sich und begrüßt fröhlich den König.
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Mein lieber Depreux, bleiben Sie sitzen.
Der König setzt sich auf der anderen Seite des Schreibtisches auf den Stuhl für Gäste und Bittsteller.
Sie sind gut gelaunt, das erfreut mich.
Mir kann zwar niemand sagen, warum ich aus der Bewusstlosigkeit erwachte, aber nehmen wir dieses Gottesgeschenk einfach an.
Wie ist es Ihnen ergangen? Ich las, Sie waren nicht untätig.
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