Motions and Messages

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 1.231 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Alwin Culwick.

  • Mr Speaker,


    auf Grund der Ernennung meiner Person durch His Excellency, the Governor General, ersuche ich das Hohe Haus um die Aussprache des Vertrauens als Prime Minister.

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    Prime Minister / MP For Haroldesia


    Chairman of the Alliance for Cranberra

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    Chairman of the Traditional Albernian Society


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  • Mr Speaker,


    gemäß Art. 10 Standing Orders frage ich die sehr ehrenwerte Ministerin für Auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung


    1. Wie sie den bisherigen Verlauf der Friedensverhandlungen in Eulenthal bewertet?


    2. Welche Position die Königliche Regierung hierzu im Allgemeinen einnimmt und mit welchen Prämissen die cranberrische Delegation dorthin aufgebrochen ist?


    3. Wie die sehr ehrenwerte Ministerin die international vorgebrachte Kritik an ihrem Handeln in dieser Sache bewertet?


    4. Ob die Königliche Regierung ihr Handeln mit den Partnern in Albernia und Astor abgestimmt hat bzw. abstimmt?

    Julien Brabazon Locksley, MP

    Former Minister of Economy and Finances

    Former Speaker of the Parliament of Cranberra

    CEO Locksley Holding

  • Mr Clerk,


    gemäß Art. 10 der Standing Orders richte ich die folgende Anfrage an die königliche Regierung:

    Cranberra hat gemeinsam mit den Vereinigten Staaten von Astor und im Bündnis mit Albernia eine Verteidigungsrolle gegen die Aggression Ratelons eingenommen und sich ausdrücklich nicht an offensiven militärischen Handlungen beteiligt. Vor diesem Hintergrund ergibt sich die folgende Fragestellung:

    1. Wie bewertet die königliche Regierung die Möglichkeit und Bedeutung einer Teilnahme des Dominions an den bevorstehenden Friedensgesprächen zum Ratelon-Konflikt?
    2. Inwieweit sieht die Regierung eine Teilnahme als Chance, die von Cranberra vertretenen Werte der Verteidigung und Friedenssicherung in den diplomatischen Prozess einzubringen?
    3. Plant die Regierung, aktiv Maßnahmen zu ergreifen, um die eigenen Erfahrungen aus der Verteidigung des Dominions sowie die Position der Bündnispartner in die Verhandlungen einzubringen?
    4. Welche Erwartungen hat die Regierung an die Friedensgespräche und welche Ziele beabsichtigt sie im Rahmen einer möglichen Teilnahme zu verfolgen?
    5. Wie möchte die Regierung gewährleisten, dass die Interessen Cranberras als Angegriffener und Geschädigter innerhalb der Gespräche Gehör finden?

    Begründung der Anfrage:

    Die Teilnahme Cranberras an den Friedensgesprächen bietet eine Möglichkeit, die Prinzipien und Perspektiven unseres Landes zu vertreten, das sich stets der Verteidigung und dem Schutz des Friedens verschrieben hat. Angesichts der besonderen Rolle des Dominions und der engen Bündnisbeziehungen mit Astor und Albernia ist die Position der Regierung in dieser Angelegenheit von entscheidender Bedeutung für den Erfolg der diplomatischen Bemühungen.

    Sir Paul Hawkins KC, MP

    Speaker of Parliament ∫ MP for Greater Tuckerton


    Former Prime Minister

    Knight Commander (KC) of The Most Excellent Order of the Crown of Cranberra

    Chairman of the Board, Strawberry PLC


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  • Schreckt hoch und stellt fest, dass er selbst ja Deputy Speaker ist, den der Kolleg hier offenbar mit Clerk meint. Umgehend bereitet er alles vor.

    Julien Brabazon Locksley, MP

    Former Minister of Economy and Finances

    Former Speaker of the Parliament of Cranberra

    CEO Locksley Holding

  • Mr Speaker,


    die königliche Regierung beantragt, dass das Parlament die Charta der Konferenz der Nationen mit folgender Bill ratifizieren möge:

    Charter of the Conference of Nations Ratification Bill


    Article 1:

    Der Charta der Konferenz der Nationen in der Fassung, in der sie im Anhang dieses Gesetzes niedergelegt ist, wird zugestimmt.


    Article 2:

    Die Regierung wird ermächtigt, alle sich aus der Ratifizierung des Vertrages ergebenden Fragen zu regeln, sofern sie nicht die Privilegien des Parlamentes betreffen.


    Annex: The Charter of the Conference of Nations

    Charta der Konferenz der Nationen

    vom 25. Juli 2024


    Präambel

    Gedenkend dem gemeinsamen Erbe der Menschheit und der daraus folgenden Verpflichtung, dies der Nachwelt zu erholten und nachfolgenden Generationen Werte und Weisheit zu vermitteln, in Verantwortung und in der Liebe dem Menschen gegenüber geleitet und inspiriert im Willen Recht von Unrecht zu trennen und die Welt und ihre Wunder und Schätze zu erhalten, geben sich die hier versammelten Nationen folgende Charta und begründen mit ihr die Konferenz der Nationen.


    Abschnitt I - Mandat der Konferenz der Nationen

    1. Das Mandat der Konferenz der Nationen ist die Bewahrung von Kultur und Überlieferung als gemeinsamen Erbe der Menschheit. Dieses Mandat ist nur durch die Wahrung des Friedens und Rechtes zu gewährleisten.
    2. Getragen wird das Mandat durch die Kommunikation und das angemessene Verhalten aller Nationen der Menschheit. Auseinandersetzungen zwischen den Nationen sind angemessen, so sie im Rahmen einer von der Konferenz bestimmten Weise stattfinden.


    Abschnitt II - Verfasstheit der Konferenz der Nationen

    1. Die Konferenz der Nationen tagt öffentlich in Eulenfurt, Eulenthal.
    2. Jede Nation, die durch ihre freie Entscheidung der Konferenz der Nationen beitritt, unterwirft sich damit ihren Regeln und dieser Charta. Der Eintritt erfolgt durch Ratifikation der Charta durch die legislativen Organe der beitretenden Nation, so die Nation von der in der Konferenz versammelten Nationen mehrheitlich als souverän anerkannt wird.
    3. Der Austritt erfolgt durch Erklärung des bevollmächtigten Vertreters einer Nation und beinhaltet das Erlöschen aller Verbindlichkeiten in einer Frist von 90 Tagen. Ferner kann eine Nation ausgeschlossen werden, so zwei Drittel der versammelten Nationen ihr die Souveränität aberkennen, oder ein berechtigter Vertreter der Konferenz mehr als 90 Tage ferngeblieben ist.
    4. Die Konferenz der Nationen besteht aus einer Vollversammlung, in welcher jede teilhabende Nation eine gleichwertige Stimme besitzt, sowie einem Sekretariat, das diese leitet und die Beschlüsse und Vereinbarungen pflegt und zur Einsicht bereithält.
    5. Die Konferenz der Nationen wird zu den Verfahren in der Vollversammlung eine eigene Satzung erlassen.


    Abschnitt III - Verbindlichkeiten der Konferenz der Nationen

    1. Jenseits des Mandates der Konferenz der Nationen sind die einzelnen Nationen nur an die Bestimmungen der Beschlüsse und Organschaften gebunden, denen sie freiwillig zustimmen und beitreten.
    2. Zu diesem Zweck schafft die Konferenz der Nationen Organe und Unterorganisationen durch Beschluss in der Vollversammlung.
    3. Eine Änderung an dieser Charta ist nur mit Zweidrittelmehrheit aller souveränen Mitglieder möglich. Die Änderung an der Charta erfordert eine neue Ratifikation durch die versammelten Nationen.

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    Prime Minister / MP For Haroldesia


    Chairman of the Alliance for Cranberra

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    Chairman of the Traditional Albernian Society


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  • Mr Speaker,


    gemäß Art. 15 des Constitution Act 1984 schlage ich dem Hause hiermit Dame Kimberly Stanliss, DAE für das Amt des Governor General of the Dominion of Cranberra vor.

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    Prime Minister / MP For Haroldesia


    Chairman of the Alliance for Cranberra

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    Chairman of the Traditional Albernian Society


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