Motions and Messages

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 2.074 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Countess Caerwyn.

  • Mr Speaker,


    im Namen von HM Government beantrage ich Beratung und Beschlussfassung über die folgende Bill:


    Charter of the Conference of Nations Ratification Bill


    Article 1:

    Der Charta der Konferenz der Nationen in der Fassung, in der sie im Anhang dieses Gesetzes niedergelegt ist, wird zugestimmt.


    Article 2:

    Die Regierung wird ermächtigt, alle sich aus der Ratifizierung des Vertrages ergebenden Fragen zu regeln, sofern sie nicht die Privilegien des Parlamentes betreffen.


    Annex: The Charter of the Conference of Nations

    Charta der Konferenz der Nationen

    vom 25. Juli 2024


    Präambel

    Gedenkend dem gemeinsamen Erbe der Menschheit und der daraus folgenden Verpflichtung, dies der Nachwelt zu erholten und nachfolgenden Generationen Werte und Weisheit zu vermitteln, in Verantwortung und in der Liebe dem Menschen gegenüber geleitet und inspiriert im Willen Recht von Unrecht zu trennen und die Welt und ihre Wunder und Schätze zu erhalten, geben sich die hier versammelten Nationen folgende Charta und begründen mit ihr die Konferenz der Nationen.


    Abschnitt I - Mandat der Konferenz der Nationen

    1. Das Mandat der Konferenz der Nationen ist die Bewahrung von Kultur und Überlieferung als gemeinsamen Erbe der Menschheit. Dieses Mandat ist nur durch die Wahrung des Friedens und Rechtes zu gewährleisten.
    2. Getragen wird das Mandat durch die Kommunikation und das angemessene Verhalten aller Nationen der Menschheit. Auseinandersetzungen zwischen den Nationen sind angemessen, so sie im Rahmen einer von der Konferenz bestimmten Weise stattfinden.


    Abschnitt II - Verfasstheit der Konferenz der Nationen

    1. Die Konferenz der Nationen tagt öffentlich in Eulenfurt, Eulenthal.
    2. Jede Nation, die durch ihre freie Entscheidung der Konferenz der Nationen beitritt, unterwirft sich damit ihren Regeln und dieser Charta. Der Eintritt erfolgt durch Ratifikation der Charta durch die legislativen Organe der beitretenden Nation, so die Nation von der in der Konferenz versammelten Nationen mehrheitlich als souverän anerkannt wird.
    3. Der Austritt erfolgt durch Erklärung des bevollmächtigten Vertreters einer Nation und beinhaltet das Erlöschen aller Verbindlichkeiten in einer Frist von 90 Tagen. Ferner kann eine Nation ausgeschlossen werden, so zwei Drittel der versammelten Nationen ihr die Souveränität aberkennen, oder ein berechtigter Vertreter der Konferenz mehr als 90 Tage ferngeblieben ist.
    4. Die Konferenz der Nationen besteht aus einer Vollversammlung, in welcher jede teilhabende Nation eine gleichwertige Stimme besitzt, sowie einem Sekretariat, das diese leitet und die Beschlüsse und Vereinbarungen pflegt und zur Einsicht bereithält.
    5. Die Konferenz der Nationen wird zu den Verfahren in der Vollversammlung eine eigene Satzung erlassen.


    Abschnitt III - Verbindlichkeiten der Konferenz der Nationen

    1. Jenseits des Mandates der Konferenz der Nationen sind die einzelnen Nationen nur an die Bestimmungen der Beschlüsse und Organschaften gebunden, denen sie freiwillig zustimmen und beitreten.
    2. Zu diesem Zweck schafft die Konferenz der Nationen Organe und Unterorganisationen durch Beschluss in der Vollversammlung.
    3. Eine Änderung an dieser Charta ist nur mit Zweidrittelmehrheit aller souveränen Mitglieder möglich. Die Änderung an der Charta erfordert eine neue Ratifikation durch die versammelten Nationen.
  • Mr Speaker,

    ich melde mich hiermit wieder anwesend und danke Ihnen sowie dem gesamten House für die mir entgegengebrachte Geduld.

    Helen Bont
    Member of the House of Commons

    Minister of Home and Medean Affairs

    Deputy Prime Minister

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  • Mr Speaker!


    Auf Geheiß von Her Highness The Lord Chancellor teile ich Ihnen mit, dass die Resignation and Expulsion from the House of Lords Bill durch The Most Honourable The Lords Spiritual and Temporal in Parliament assembled in einer geänderten Fassung beschlossen wurde und daher der erneuten Bearbeitung und Beschlussfassung durch das House of Commons bedarf.


    Die Bill lautet in der geänderten Fassung wie folgt:

    Resignation and Expulsion from the House of Lords Bill

    Ein Gesetz, das den Rücktritt aus dem House of Lords vorsieht und unter bestimmten Umständen den Ausschluss von Mitgliedern des House of Lords ermöglicht.


    Es möge auf Geheiß der Königin erhabenster Majestät und mit dem Rat und Einverständnis der in diesem gegenwärtigen Parlament versammelten Lords und Gemeinen sowie durch dessen Vollmachten das Folgende verordnet werden:


    Only Article - Amendment to the Parliament Reform Act

    Nach Artikel 3 des Parliament Reform Act wird der folgende Artikel 3a eingefügt:

      Article 3a - Rücktritt und Ausschluss aus dem House of Lords

      1) Auf die Life Peerage kann verzichtet werden, wenn der Inhaber dies ausdrücklich und schriftlich niederlegt. In diesem Falle behält der Träger den Adelstitel, seine Peerage erlischt jedoch.

      2) Nimmt ein Peer während mehr als drei aufeinanderfolgenden Parlamenten an keiner Sitzung des House of Lords Teil, so stellt der Lord Chancellor mit Beginn der Eröffnung der ersten Sitzung des House of Lords anstelle der Ausstellung eines Leave of Absence fest, dass die Peerage des betroffenen Trägers einer

      a) Hereditiary Peerage zu Ruhen beginnt,

      b) Life Peerage erloschen ist,

      so als wäre auf die Peerage verzichtet worden.

      3) Die Feststellung, dass ein Peer während mehr als drei aufeinanderfolgenden Parlamenten an keiner Sitzung des House of Lords Teil genommen hat, wird anhand der Anwesenheitslisten des Hauses sowie der ausgestellten Leaves of Absence festgestellt.

      4) Die Zählung nach Section 2 beginnt erst mit der Auflösung des Parlaments, welches das Gesetz beschlossen hat, und soll auf kein früheres Parlament Anwendung finden. Ein Parlament wird bei der Zählung der aufeinanderfolgenden Parlamente nach Section 2 nicht berücksichtigt, das nach weniger als drei Monaten aufgelöst worden ist.

      5) Der Inhaber einer Peerage, die nach Art. 3a/2 erloschen ist oder ruht, kann beim König um die Restitution der Peerage ersuchen. Wird ein solches Ersuchen binnen einen Jahres nach der Feststellung des Ruhens einer Hereditiary Peerage oder des Erlöschens einer Life Peerage an den König gerichtet, so ist dem Ersuchen stattzugeben und die Peerage zu restituieren. Erfolgt das Ersuchen erst nach Ablauf der Jahresfrist, so ist es die freie Entscheidung des Königs, ob er dem Ersuchen stattgibt und die Peerage restituiert.

    Major-General Sir Roger Wincock, KAE
    Her Majesty's Gentleman Usher of the Black Rod

  • Mr Speaker,

    ich bitte darum, die Beratungen über die Cyber Security Service Bill und die Critical Infrastructure Service Bill zu eröffnen.

    Helen Bont
    Member of the House of Commons

    Minister of Home and Medean Affairs

    Deputy Prime Minister

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  • Mr Speaker, ich beantrage das Wort für eine Regierungerklärung, die albernisch-vernische Zusammenarbeit in Nerica betreffend.

    Gyda phob dymuniad da
    The Most Honourable The Countess Nessie Dyce of Caerwyn

    Minister of Foreign and Empire Affairs

    - The Former Lord Speaker and Former Prime Minister -
    Baroness of Rhosllannerchrugog, GCTO, LL, DSB, D.Litt. h.c.

    Bearer of the White House Ribbon (Astor)

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