Ryal Verns Railwey Netwark Company

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 1.154 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Hatt Dunlop.

  • SimOff:

    Ich beziehe mich mal auf unsere Überlegungen hier und hier. Laut dem MN-Wiki-Artikel gab es damals eine "Ryal Verns Railwey Netwark Company", die m.E. nach wie vor besteht. wir haben noch keine Rechtsgrundlage für Staatsunternehmen (wie z.B. auch die Venish Oil), da sich der Ryal Companies Act nur auf Privatunternehmen bezieht.


    Guid Cooncilers, die Stelle des Präsidenten (Preses) der Ryal Verns Railwey Netwark Company ist aus Altersgründen vakant geworden. Ich plane eine Neuausschreibung der Stelle und frage, ob es dazu Widerspruch gibt.

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    Dame Hatt Dunlop CFV, MA
    (CEO)
    Former First Meinister o The Ryal Realm o Glenverness

    Former Caibinet Secretar for Economy an Thesaury | Member o Forgaitherin o Glens

  • SimOff:

    Interessanter Punkt. SimOn beruhen die Staatsunternehmen dann vermutlich auf einer Art Gewohnheitsrecht, das sich wahrscheinlich auch am Ryal Companies Act orientiert.

    Aber natürlich können wir auch planen den Ryal Companies Act zu überarbeiten, sodass er auch für Staatsunternehmen Klarheit schafft, oder auch über einen eigenen Act nachdenken, wobei ersteres wahrscheinlich einfacher wäre. Ich würde mir vorstellen, dass beides de facto Rücksprache mit dem Heir Apparent bedürfte.


    Hierzu gibt es keinen Widerspruch von meiner Seite, dear Coonciler.

    The Maist Honourable The Marquis o Eskedrillian CRM, CFV

    Donald MacFellowton

    Former First Meinister o the Ryal Realm o Glenverness

    Former Chairman o The Progressive Club

    Earl o Wemblingham, Baron o Lorredeen

    Chief o MacFellowton

    Owner o the MacFellowton Co.


    fr Caibinet Secretar

    fr. HVM Plenipotentiary tae the Northren Antica Union

    fr Delegate for the Cartographie-Assoziation

  • SimOff:

    Ja, ich gehe auch davon aus, dass das auf Gewohnheitsrecht beruht. Wir können das gerne aber auch mal in einen Act gießen, wobei ich da tatsächlich eher die Erweiterung des Ryal Companies Act bevorzugen würde.

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    Dame Hatt Dunlop CFV, MA
    (CEO)
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  • Ich habe mich dazu entschlossen, das Eisenbahnrecht in einem eigenen Act auszuformulieren und die Rechtsstellung als Staatsunternehmen in den "Ryal Companies Act" zu integrieren. Bei der Gelegenheit würde ich auch die WiSim-Komponente entfernen:


    THE RYAL 2t COMPANIES ACT


    First

    Jedem Untertan der Krone steht es frei, im gesamten Staatsgebiet einem Gewerbe nachzugehen oder Handel zu betreiben. Ausländer bedürfen zur Gründung eines Unternehmens die Genehmigung des Privy Cooncils.


    Seicont

    Die Gründung eines Unternehmens muss gegenüber dem Privy Cooncil angezeigt werden. Die Anzeige muss die Angabe des Firmennamens und des Firmeninhabers, eine kurze Umschreibung des Geschäftsbereiches, die Unternehmensform und - soweit vorhanden - die Firmenhomepage enthalten.


    Thirt

    Mögliche Unternehmensformen sind:

    1. Company (Co.) - Companies sind gemeinschaftliches Eigentum mehrerer Person oder Körperschaften und sind zur Kontoführung bei einer inländischen Bank verpflichtet. Sie sind nur in der Höhe des Firmenkapitals haftbar zu machen.

    2. Firm (Fm.) - Firms sind Eigentum einer einzelnen Person oder Körperschaft und sind zur Kontoführung bei einer inländischen Bank verpflichtet. Der Eigentümer haftet vollständig mit seinem gesamten Vermögen.

    3. State Company (SC) - Unternehmensform für Firmen, welche im mehrheitlichen Eigentum des Ryal Realms bzw. der Krone und/oder einer Gebietskörperschaft sind und durch Gewohnheit oder mittels Act begründet wurden.


    Fowert

    Im Rahmen seiner Wirtschaftsförderung stellt das Ryal Realm allen Unternehmen bei Bedarf entsprechenden Speicherplatz auf den staatlichen Servern zur Verfügung.


    Fift

    Die Krone kann Firmen das Prädikat "Ryal Warrant" verleihen. Diesen Firmen ist es gestattet, die Königskrone ihrem Logo hinzuzufügen.

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    Dame Hatt Dunlop CFV, MA
    (CEO)
    Former First Meinister o The Ryal Realm o Glenverness

    Former Caibinet Secretar for Economy an Thesaury | Member o Forgaitherin o Glens

  • Excellent!

    Diese Überarbeitung ist meiner Meinung nach eine pragmatische, aber effiziente Modernisierung des Acts und passt ihn an die heutige Wirtschaftslage an.

    The Maist Honourable The Marquis o Eskedrillian CRM, CFV

    Donald MacFellowton

    Former First Meinister o the Ryal Realm o Glenverness

    Former Chairman o The Progressive Club

    Earl o Wemblingham, Baron o Lorredeen

    Chief o MacFellowton

    Owner o the MacFellowton Co.


    fr Caibinet Secretar

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  • Werte Kollegin, darf ich davon ausgehen, dass "inländische Banken" auch solche umfassen, die ihren Sitz auf den Mathildischen Inseln oder im Queen-Heather-Land haben?

    Lealofi MacErskine PC, KOM
    Chief Minister o the Mathildian Isles
    Caibinet Secretar for the Croun dependencies

  • Sie dürfen.


    Ich werde den Entwurf dann dem Hoose zustellen.

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    Dame Hatt Dunlop CFV, MA
    (CEO)
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  • Ich danke Ihnen, Dame Hatt!

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  • So, aber nun hier der eigentliche Vorschlag:


    Ryal Railwey Act


    First

    Das Eisenbahnwesen im Ryal Realm o Glenverness und den Croun dependencies gliedert sich in einen staatlichen und einen privaten Sektor. Die Spurweite des staatlichen Schienennetzes wird gemäß Beschluss der Everdeen Standardisation Conference vom 18.08.1855 auf 4 1/2 Fuß (Everdeen Gauge, Verns Gauge) festgelegt; in den Croun dependencies können abweichende Regelungen getroffen werden.


    Seicont

    Das staatliche Schienennetz auf den vernischen und mathildischen Inseln wird durch die Ryal Verns Railwey Netwark Company (state company) verwaltet und betrieben. Das staatliche Schienenetz im Queen-Heather-Land wird durch das Lord Proprietary Office verwaltet und betrieben. Zur Koordinierung eines reibungslosen, sicheren und verlässlichen Schienenverkehr wird unter dem Vorsitz des zuständigen Kronrates das Naitional Railwey Buird konstituiert, dem neben dem Vorsitzenden drei Vertreter der Ryal Verns Railwey Netwark Companie, einem Vertreter des Lord Proprietary Office sowie bis zu vier Vertretern der privaten Schienennetzbetreibern angehören.


    Thirt

    Die staatlichen Betreiber vergeben für die Nutzung des Netzes Lizenzen, die sowohl für Personen- als auch Gütertransport erworben werden können. Die Lizenzen sind zeitlich auf bis zu 10 Jahre zu befristen und die Lizenzgebühr halbjährlich im Voraus zu entrichten. Sie können bei groben Verstößen gegen die Lizenzauflagen - insbesondere bei Ausbleiben der Zahlungen - von den staatlichen Betreibern vorzeitig gekündigt werden.


    Fowert

    Sofern Schienennetze der Clans Bahnhofsanlagen der Ryal Verns Railwey Netwark Company mitnutzen, ist hierfür eine angemessene Gebühr zu entrichten. Diese wird vom Naitional Railwey Buird jährlich festgelegt.


    Fift

    Der Preses der Ryal Verns Railwey Netwark Companie wird auf Vorschlag des zuständigen Kronrates von der Krone auf unbefristete Zeit ernannt. Er wird ermächtigt, als Vertreter des vernischen Eisenbahnwesens Verträge mit ausländischen Netzbetreibern, Eisenbahngesellschaften und Staaten abzuschließen, sofern diese nicht die Rechte der parlamentarischen Kammernn beschneiden.


    Saxt

    Etwaige Überschüsse aus dem Netzbetrieb verbleiben bei den staatlichen Betreibern und dürfen nicht in den Gesamthaushalt abgeführt werden. Sie sind zwingend zur Instandhaltung und Modernisierung der Netze und Betriebsbauwerke zu verwenden. Das Naitional Railwey Buird kann Zuschüsse auf dem Vermögen an Betreiber des privaten Sektors beschließen, wenn diese im Sinne der Vorschriften dieses Artikels verwendet werden.

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  • Lässt aus dem novarischen Olympiaquartier mitteilen, dass er hinsichtlich der Regelungen zum QHL keine Einwände hat.

    Cecil Livingston MHC

    Vice Ryal Provost o the Queen-Heather-Land

    Chief Executive o the Ryal Lichthoose Commission

  • Vielen Dank!


    Wie ist die Meinung der Cooncilers zur Kritik der GLENRAIL?

    Gemäß dem Seicont Article, würde ich sagen, dass ihre Forderung nach einem Vertreter von diesem Entwurf bereits gedeckt sind, wenn ich das richtig gelesen habe.

    Was ihren 2. Kritikpunkt angeht, könnte man im Seicont Artikel festschreiben, dass die Verbraucher sich an das Board wenden und beschweren können. Ansonsten könnte man auch - wobei dies etwas weiter geht - bei besonders großen Verspätungen oder Annullierungen von Zügen ein "Delay Repay Scheme" in Erwägung ziehen und im Entwurf festschreiben.

    The Maist Honourable The Marquis o Eskedrillian CRM, CFV

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  • Sir, die Eisenbahngesellschaften sind in der Tat unberücksichtigt. Die Seicont genannten Betreiber meinen die Clanbetreiber von Netzen. Ob diese neben der Schieneninfrastruktur auch den Betrieb anbieten fällt in deren alleinige Zuständigkeit. Der vorliegende Entwurf soll vor allem die Infrastruktur regeln. Insofern ist m.E. die Einbindung der Lizenznehmer an dieser Stelle nicht weiter von Nöten. Man kann natürlich noch einen Passus aufnehmen, dass Verspätungen und andere Unannehmlichkeiten, die durch schadhafte Netzstruktur entstehen den Lizenznehmern zu kompensieren sind. Dazu wäre dann aber das Buird der falsche Ansprechpartner und ich würde da das Cooncil als Beschwerdeinstanz sehen.

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    Dame Hatt Dunlop CFV, MA
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  • Ich sehe da das Buird schon als erste Instanz. Man kann das PC ja als Eskalationsstufe darüber setzen.


    Dazu habe ich mal einen neuen Art. Fift (an die Stelle passt es sicherlich am Besten) formulier:


    Fift

    Die staatlichen und privaten Netzbetreiber garantieren die sichere und reibungslose Benutzung der Netze durch die Lizenznehmer. Beeinträchtigungen sind den Lizenznehmern auf Antrag an das Naitional Railwey Buird hin zu erstatten. Dies gilt nicht in Fällen höhere Gewalt. Die Lizenznehmer haben das Recht, die von Buird abschlägig beschiedenen Anträge dem Privy Cooncil zur erneuten Prüfung vorzulegen.

    The Maist Honourable
    hmace.png CFV
    The Mistress o Ergyll an Countess o Dunsapie
    Former First Meinister o Glenverness

  • Das kann ich so übernehmen.


    Gibt es weitere Meinungen? Ansonsten gebe ich es morgen ins Hoose o Peers.

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    Dame Hatt Dunlop CFV, MA
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