Pension Insurance Bill

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  • My Lords!


    The Right Honourable The Commons of the Kingdom of Albernia in Parliament assembled haben die folgende Bill beschlossen:


    Pension Insurance Bill

    Gesetz zur Verhinderung der Altersarmut


    Es möge auf Geheiß der Königin erhabenster Majestät und mit dem Rat und Einverständnis der in diesem gegenwärtigen Parlament versammelten Lords und Gemeinen sowie durch dessen Vollmachten das Folgende verordnet werden:


    Chapter I - Die gesetzliche Rentenversicherung


    Article 1 Allgemeines

    Der Pension Insurance Act regelt die Leistungen und Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherungen sowie deren Rechte und Pflichten sowie die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Personen. Ihre Aufgabe ist die Vermeidung von Altersarmut und die Sicherstellung, dass Menschen, die aufgrund ihres Alters aus dem Berufsleben ausscheiden, ein Leben in Würde führen können.


    Article 2 Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

    1) Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Albernian Company for the Management of the Pension Fund (ACMF).

    2) Die ACMF steht unter der Dienst- und Rechtsaufsicht des Ministry for Home Affairs.

    3) Die ACMF hat ihren Sitz in Aldenroth und wird von einem Direktor geleitet, der von Minister for Home Affairs ernannt und entlassen wird.


    Article 3 Finanzierung

    1) Die ACMF finanziert sich aus den Beiträgen der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und durch Zuschüsse aus der Staatskasse zur Defizitvermeidung.

    2) Der Beitrag beträgt für

    a. Einkünfte aus unselbständiger Arbeit 5% auf das Brutto-Einkommen, der zur Hälfte je vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen wird;

    b. Brutto-Einkünfte aus selbständiger Arbeit 5% und

    c. sonstigen Brutto-Einkünften 5%.


    Article 4 Leistungsberechtigte

    1) Leistungsberechtigt ist jeder Rentner.

    2) Rentner im Sinne dieses Gesetzes ist jeder Mensch, der mindestens 65 Jahre alt ist und mindestens 40 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.

    3) Jahre, in denen keine Beiträge gezahlt, jedoch unentgeltlich minderjährige Kinder erzogen oder pflegebedürftige Personen unentgeltlich gepflegt wurden, gelten als Beitragsjahre im Sinne des Articels 5 (1) dieses Gesetzes, sofern diese Leistungen auf dem Gebiet des Kingdom of Albernia, Medeas oder der Fawklands erbracht wurden.

    4) Minderjährige Kinder im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    5) Pflegebedürftig im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, die auf Hilfe anderer Personen für ihre Lebensführung angewiesen sind.

    6) Von der Erfüllung der Mindestbeitragsjahre kann abgesehen werden, wenn aufgrund schwerer körperlicher Belastung während der Arbeit eine Fortsetzung sowohl dieser als auch jeder anderen Tätigkeit nicht zumutbar ist und die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift (Invalidenrente).

    7) Menschen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, deren beider Elternteile verstorben sind und die nicht anderweitig versorgt sind, haben Anspruch auf eine Mindestrente (Waisenrente).

    8 ) Menschen, deren Ehepartner verstorben ist, das Rentenalter erreicht haben und nicht über ein Einkommen verfügen, das 1.200 Pound Precious übersteigt, erben die Hälfte des Rentenanspruchs ihres verstorbenen Ehepartners (Witwenrente).

    9) Wer eine private Altersvorsorge abgeschlossen hat, hat gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung für Zeiten, während denen er minderjährige Kinder erzogen (Articel 4 (3) und (4)) oder pflegebürftige Personen gepflegt (Articel 4 (4) und (5)) hat, nur dann rentenrechtliche Leistungsansprüche, wenn er während dieser Zeiten Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, es sei denn, er ist Bezieher einer Invaliden-, Witwen- oder Waisenrente und die Auszahlung aus der privaten Rentenverswicherung liegt unter 1.200 Pound Preciuos; in diesem Fall stockt die gesetzliche Rentenversicherung auf Antrag des Rentenbeziehers die Summe auf 1.200 Pound Precious auf.


    Article 5 Leistung

    1) Die monatliche Mindestrente beträgt 1.200 Pound Precious.

    2) Für jedes Beitragsjahr erhöht sich die monatliche Mindestrente um 2% von 1.200 Pound Precious.



    Chapter II - Die private Rentenversicherung



    Article 6 Private Rentenversicherung

    1) Jedem steht es frei, zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und einer privatrechtlichen Altersvorsorge zu entscheiden. Versicherte können ihre gewählte Form der privaten Altersvorsorge jederzeit abändern oder anpassen, um ihren individuellen Bedürfnissen und Lebenssituationen gerecht zu werden.

    2) Beiträge zur privaten Altersvorsorge können bis zu 50%, maximal jedoch in Höhe von 2.400 Pound Precious jährlich, steuerlich geltend gemacht werden.

    3) Die Anbieter von privaten Altersvorsorgeprodukten sind verpflichtet, den Versicherten umfassende und verständliche Informationen über die angebotenen Vorsorgeoptionen, deren Kosten, Renditepotenzial und Risiken zur Verfügung zu stellen. Die Regierung etabliert Mechanismen zur Überwachung und Sicherstellung der Qualität der angebotenen Vorsorgeprodukte und -dienstleistungen, um den Schutz der Versicherten zu gewährleisten.

    4) Das Preis-Leistungs-Verhältnis der privaten Altersvorsorge muss mindestens dem der gesetzlichen Rentenversicherung gleichen.


    Article 7 Kombinierung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung

    1) Jedem steht es frei, zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung eine private Altersvorsorge abzuschließen.

    2) Nachzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zum Zwecke des Erwerbs von Rentenansprüchen gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung sind möglich.


    Chapter III - Aufbauphase der gesetzlichen Rentenversicherung


    Article 8 - Defintion

    Als Aufbauphase der gesetzlichen Rentenversicherung gilt jene Zeitspanne von 36 Jahren, die für den Aufbau der Geldreserven der gesetzlichen Rentenversicherung erforderlich ist.


    Article 9 - Rücklagenfonds und Ausgabenfonds

    Es werden zwei Fonds eingerichtet: der Rücklagendfonds und der Ausgabenfonds.


    Article 10 - Rücklagenfonds

    1) Der Rücklagenfonds ist der Fonds, der die Geldreserven der gesetzlichen Rentenversicherung enthält. Der Rücklagenfonds speist sich aus Zuschüssen aus Steuermitteln und Abgaben der Bank of Albernia in Höhe von 45,4 Mrd. Pound Precious für die ersten 36 Jahre ab Einrichtung des Ausgabenfonds. Die Rücklagen werden von der Bank of Albernia verwaltet und mit mindestens 5% jährlich verzinst.

    2) Der Zuschuss aus Steuermitteln beträgt im ersten Jahr nach Einrichtung des Rücklagenfonds 147,6 Mrd. Pound Precious. Die folgenden jährlichen Zuschüsse aus Steuermitteln verringern sich um die im Vorjahr aus den bereits bestehenden Rücklagen erwirtschafteten Zinsgewinnen.


    Article 11 - Ausgabenfonds

    1) Der Ausgabenfonds speist sich aus den Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung.

    2) Während der ersten 36 Jahre des Bestehens des Ausgabenfonds beträgt die maximale Rentenauszahlung pro rentenbezugsberechtigter Person monatlich 460 Pound Precious.


    Article 12 - Einführungsphase

    Die Auszahlungen aus dem Ausgabenfonds beginnen ab dem siebten Monat nach Inkrafttreten dieses Gesetzes.


    Tabelle 1: Aufbau des Grundkapitals der Gesetzlichen Rentenversicherung (alle Summen in Mrd. alb. Pfund; Treasury = Zuschuss aus Steuermitteln):

    JahrTreasuryBank of Albernia /

    Auszahlung (ab 37. Jahr)

    durch Ges. Rentenvers.

    Beitragszahlungen

    Verzinsung 5% p.a.

    aus Vorjahr

    GesamtbetragAkkumulierter

    Betrag

    01147,6045,400,000,00193,00193,00
    02137,9545,400,009,65193,00386,00
    03128,3045,400,0019,30193,00579,00
    04118,6545,400,0028,95193,00772,00
    05109,0045,400,0038,60193,00965,00
    0699,3545,400,0048,25193,001.158,00
    0789,7045,400,0057,90193,001.351,00
    0880,0545,400,0067,55193,001.544,00
    0970,4045,400,0077,20193,001.737,00
    1060,7545,400,0086,85193,001.930,00
    1151,1045,400,0096,50193,002.123,00
    1241,4545,400,00106,15193,002.316,00
    1331,8045,400,00115,80193,002.509,00
    1422,1545,400,00125,45193,002.702,00
    1512,5045,400,00135,10193,002.895,00
    162,8545,400,00144,35193,003.088,00
    170,0045,400,00154,40199,803.287,80
    180,0045,400,00164,39209,793.497,59
    190,0045,400,00174,88220,283.717,87
    200,0045,400,00185,89231,293.949,16
    210,0045,400,00197,45242,854.192,02
    220,0045,400,00209,60255,004.447,02
    230,0045,400,00222,35267,754.714,77
    240,0045,400,00235,74281,144.995,91
    250,0045,400,00249,79295,195.291,11
    260,0045,400,00264,56309,965.601,06
    270,0045,400,00280,05325,455.926,51
    280,0045,400,00296,32341,736.268,23
    290,0045,400,00313,41358,816.627,04
    300,0045,400,00331,35376,757.003,79
    310,0045,400,00350,18395,597.399,38
    320,0045,400,00369,97414,377.814,75
    330,0045,400,00390,74436,148.250,89
    340,0045,400,00412,54457,948.708,83
    350,0045,400,00435,44480,849.189,67
    360,0045,400,00459,48504,889.694,55
    370,00- 468,2

    83,00484,7299,529.827,95
    380,00- 468,2

    83,00491,39106,199.934,15
    390,00- 468,2

    83,00496,70111,5110.045,65
    400,00- 468,2

    83,00502,28117,0810.162,73



    Tabelle 2: Berechnung für eine sofort greifende Rentenauszahlung (unterstellt werden jährlich 15 Mio. Rentner (Formel: Monatsrente= (Beitragszahlung + Treasury) / (15 Mio * 12) )


    JahrBeitragszahlungen in Mrd. Pfund

    Treasury in Mrd. Pfund

    Monatsrente pro Rentner in Pfund

    0183,000,00461,11
    0283,000,00514,72
    0383,000,00568,33
    0483,000,00621,94
    0583,000,00675,55
    0683,000,00729,16
    0783,000,00782,16
    0883,000,00836,38
    0983,000,00890,00
    1083,000,00943,61
    1183,000,00997,22
    1283,000,001.050,83
    1383,000,001.104,44
    1483,000,001.158,05
    1583,000,001.211,66
    1683,000,001.265,27
    1783,000,001.281,11
    1883,000,001.281,11
    3683,000,001.281,11


    Ich eröffne die Aussprache. Sie wird vorerst auf 96 Stunden befristet, bei weiterem Aussprachebedarf entsprechend verlängert.

    The Most Honourable

    The Countess of Winfield

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    Baroness Dunhill


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    Her Highness

    The Lord High Chancellor of Albernia


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  • My Lords!


    Da es weiteren Aussprachebedarf gibt, verlängere ich die Aussprache ab jetzt um weitere 96 Stunden.

    The Most Honourable

    The Countess of Winfield

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    Baroness Dunhill


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    Her Highness

    The Lord High Chancellor of Albernia


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  • My Lords!


    Da weiterer Aussprachebedarf angekündigt wurde, dieser aber noch nicht zu Wort gebracht worden ist, verlängere ich die Aussprache ab jetzt nochmals um 96 Stunden.

    The Most Honourable

    The Countess of Winfield

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    Baroness Dunhill


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    Her Highness

    The Lord High Chancellor of Albernia


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  • Your Highness,


    diese Interpretation ist nicht zwingend. Möglicherweise hat sich der Aussprachebedarf mittlerweile erledigt, da offenkundig diesbezüglich auch nichts weiter beantragt wurde.

    Gyda phob dymuniad da
    The Most Honourable The Countess Nessie Dyce of Caerwyn

    - The Former Lord Speaker and Former Prime Minister -
    Baroness of Rhosllannerchrugog, GCTO, LL, DSB, D.Litt. h.c.

    Bearer of the White House Ribbon (Astor)

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  • My Lords and Ladies!


    die "Pension Insurance Bill" präsentiert uns ein ambitioniertes Vorhaben, das zweifellos von edlen Absichten geleitet ist: Altersarmut soll verhindert, ein Leben in Würde im Alter ermöglicht werden. Doch bei aller Anerkennung für die Intentionen des Gesetzes müssen wir uns intensiv mit seinen Schwächen auseinandersetzen, um sicherzustellen, dass die Umsetzung tatsächlich den gewünschten Erfolg bringt.


    Mein zentraler Kritikpunkt liegt in der Voraussetzung von 40 Beitragsjahren, um rentenberechtigt zu sein. Diese Hürde ist in der heutigen Arbeitswelt, die von beruflichen Unterbrechungen, befristeten Anstellungen und vielfältigen Lebenswegen geprägt ist, schlichtweg nicht realistisch. Besonders betroffen sind jene Menschen, die aufgrund von Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen, die oft unbezahlt und unsichtbar geleistet wird, nicht auf eine lückenlose Erwerbsbiografie verweisen können. Es besteht die Gefahr, dass genau jene Personen, die das System eigentlich schützen soll, ausgeschlossen werden.


    Ein weiterer Aspekt, der unsere Aufmerksamkeit verdient, ist die immense finanzielle Belastung der Staatskasse, insbesondere in den ersten Jahren des Systems. Die eingeplanten 147,6 Milliarden alb. Pfund als Zuschuss im ersten Jahr sind eine enorme Summe, die zwangsläufig auf die nachfolgenden Generationen übertragen wird. Dies führt uns zu einer grundlegenden Frage der Gerechtigkeit zwischen den Generationen: Können wir es verantworten, eine derart hohe Verschuldung in Kauf zu nehmen, während gleichzeitig die Rentenleistungen in der Aufbauphase auf ein Minimum von 460 Pound Precious begrenzt bleiben? Diese unzureichenden Beträge in den ersten 36 Jahren lassen bestehende Rentner im Regen stehen und schaffen soziale Ungleichheit.


    Auch die monatliche Mindestrente von 1.200 Pound Precious plus 2 Prozent für jedes Beitragsjahr bedarf einer kritischen Betrachtung. Zwar erscheint dieser Betrag auf den ersten Blick ausreichend, doch es fehlen klare Mechanismen zur Anpassung an Inflation und regionale Lebenshaltungskosten. Ohne solche Anpassungen könnte die Mindestrente in wirtschaftlich schwierigen Zeiten schnell an Kaufkraft verlieren und somit ihr Ziel verfehlen, ein würdiges Leben zu sichern.


    Die Verwaltung des Systems wirft ebenfalls Fragen auf. Die Trennung zwischen Rücklagen- und Ausgabenfonds sowie die Abhängigkeit der Albernian Company for the Management of the Pension Fund vom Home Office bergen Risiken. Politische Einflussnahme auf die Rentenversicherung sollte vermieden werden, doch die vorliegende Konstruktion eröffnet genau diese Möglichkeit. Zugleich erhöht die Komplexität der Verwaltung den bürokratischen Aufwand und birgt die Gefahr von Ineffizienz und Intransparenz, was das Vertrauen der Bevölkerung in das System untergraben könnte.


    Schließlich möchte ich auf die private Altersvorsorge eingehen, die als Ergänzung zur gesetzlichen Rente vorgesehen ist. Zwar ist die Idee, den Bürgerinnen und Bürgern Wahlfreiheit zu geben, zu begrüßen, doch die strengen Anforderungen an Anbieter von privaten Vorsorgeprodukten könnten die Vielfalt und den Wettbewerb in diesem Sektor einschränken. Dies könnte nicht nur die Auswahlmöglichkeiten der Versicherten begrenzen, sondern auch die Innovationskraft des privaten Marktes hemmen.


    My Lords and Ladies, dieser Gesetzentwurf zeigt Mut und Weitblick in seinem Ziel, Altersarmut zu bekämpfen. Doch gute Absichten allein reichen nicht aus. Wir stehen in der Verantwortung, sicherzustellen, dass dieses Gesetz nicht nur sozial gerecht, sondern auch finanziell nachhaltig und effizient in der Umsetzung ist. Die vorliegenden Schwächen fordern uns auf, genau hinzusehen, die notwendigen Anpassungen festzustellen und einen Gegenentwurf zu erarbeiten.


    In der Kürze der Zeit, die uns zur Verfügung steht, ist es uns jedoch kaum möglich, substanzielle Verbesserungen an der Bill vorzunehmen, die die genannten Schwächen beheben. Daher komme ich zu dem Schluss, dass ich diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen kann. Ich empfehle, ihn abzulehnen und dem House of Commons die Möglichkeit zu eröffnen, in der nächsten Sitzungsperiode in eine neuerliche Beratung einzusteigen, damit dort die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden können, um ein wirklich tragfähiges und gerechtes Rentensystem zu schaffen.


    Thank you.

    The Most Honourable

    The Countess of Winfield

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    Baroness Dunhill


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    Her Highness

    The Lord High Chancellor of Albernia


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  • My Lords,


    ich danke meiner Vorrednerin für ihre Stellungnahme und schließe mich ihrer Kritik im Wesentlichen an.


    Weiterhin zu kritisieren ist natürlich, dass eine Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung erst mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes überhaupt möglich ist. Das heißt, für weite Teile der Bevölkerung wird es unmöglich sein, in ihrem Leben ab jetzt gerechnet noch 40 Beitragsjahre zu erreichen, ohne die eine reguläre Altersrente aber nicht ausgezahlt wird. In anderen Worten: Die meisten Menschen in diesem Land werden für den Rest ihres Lebens einzahlen, aber nie eine Auszahlung erhalten. Das ist effektiv kein Rentenversicherungsbeitrag, das ist eine neue Steuer. Genauso wird es auch denjenigen ergehen, die zwar erst in der Zukunft ins Arbeitsleben einsteigen, aber Unterbrechungen in ihrer beruflichen Laufbahn haben, sei es aus gesundheitlichen Gründen, seien es Auslandsjahre oder welcher persönliche Grund auch immer. Sie alle können jahrelang einzahlen und erhalten am Ende doch keinen Penny. Ich fürchte, einer solchen Ungerechtigkeit kann ich nicht zustimmen.


    Aufgrund meiner langjährigen Rolle bei der Bank of Albernia muss ich natürlich auch darauf hinweisen, dass ich Art. 10 äußerst kritisch sehe. Es ist es kaum zu gerechtfertigender Eingriff in die Unabhängigkeit der Bank, dass ein Gesetz eine Mindestverzinsung von Einlagen vorschreibt - und zwar eine durchaus nicht niedrige - und dass Überschüsse gesetzlich vorgeschrieben werden sollen. Letztendlich kann die Bank of Albernia diesen Anforderungen nur durch eine Erhöhung der Geldmenge erfüllen, was sich selbstverständlich auf die Inflation in Albernia auswirken würde und im direkten Konflikt mit Art. 4/3 Bank of Albernia Act. Ich denke nicht, dass dies ein tragfähiger Mechanismus zur Finanzierung der Rente ist.


    Davon abgesehen muss ich leider handwerkliche Mängel in dieser Bill feststellen, die zum Teil womöglich verhindern, dass die beabsichtigte Wirkung eintritt, weil wesentliche Punkte unbestimmt bleiben (z.B. "steuerlich geltend machen" ist völlig undefiniert, solange nicht festgelegt wird, in welcher Weise sich das auf welche Steuer auswirkt; was ist überhaupt unter einer privaten Altersvorsorge zu verstehen und was nicht?) oder sich Bestimmungen widersprechen (z.B. Art. 4 definiert erst, wer leistungsberechtigt ist, und anschließend werden Leistungen für ganz andere Personengruppen beschrieben; Art. 5/1 definiert eine Mindestrente und Art. 11 einen niedrigeren Betrag als Maximalrente). Dies sind nur Beispiele. Das House of Commons sollte sich auch dieser handwerklichen Mängel besser noch einmal im Detail annehmen.

  • My Lords,


    die höchst ehrenwerte Gräfin Winfield hat davon gesprochen, dass "In der Kürze der Zeit, die uns zur Verfügung steht, [...] substanzielle Verbesserungen an der Bill vorzunehmen" nicht möglich seien. Das ist nicht nachzuvollziehen, da der Entwurf dem Parlament seit dem 22. Februar vorliegt. Bereits ab diesem Zeitpunkt hätte man sich auf entsprechende Verbesserungen vorbereiten können. Spätestens aber seit dem Ende der Debatte der Commoners am 8. März war absehbar, was auf die Lords zulaufen wird. Selbst wenn man formalistisch den Zeitpunkt der Übermittlung durch den höchst ehrenwerten Speaker des House of Commons als Kenntnisstand ansetzt, wäre ausreichend Zeit gewesen, um entsprechende Vorschläge vorzubereiten.


    My Lords,


    ich denke, es dürfte unstrittig sein, dass die Regelung dieser wesentlichen Frage zur Absicherung der Menschen im Alter ein sehr berechtigtes Anliegen ist. Sofern dieses Haus also eine Rückgabe der Bill an die Commoners beschließt bitte ich die Lords der Labour Party dringend darum, ihren sehr ehrenwerten Parteifreunden im Unterhaus entsprechende Hinweise - besser noch Formulierungen - an die Hand zu geben, damit hier ein Gesetz beschlossen werden kann, dass die Frage der Absicherung der Menschen im Alter beantwortet. Denn diese Kollegen haben der Bill nicht widersprochen.


    Your Highness,


    aufgrund der vorgebrachten massiven Kritik, die erst kurz vor Schluss der verlängerten Aussprachefrist vorgetragen wurde, beantrage ich die Verlängerung der Aussprache um weitere 96 Stunden.

    Gyda phob dymuniad da
    The Most Honourable The Countess Nessie Dyce of Caerwyn

    - The Former Lord Speaker and Former Prime Minister -
    Baroness of Rhosllannerchrugog, GCTO, LL, DSB, D.Litt. h.c.

    Bearer of the White House Ribbon (Astor)

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  • Handlung:

    Vom Woolsack aus stellt sie fest:

    My Lords!


    Da weiterer Aussprachebedarf angekündigt wurde, verlängere ich die Aussprache ab jetzt letztmalig um 72 Stunden. Die Frist muss so kurz sein, da innerhalb der Fristen des Parliament Reform Act noch eine Abstimmung durchzuführen ist.


    Handlung:

    Nachdem sie vom Woolsack aufsteht und zum Rednerpult tritt, spricht sie nicht mehr in amtlicher Funktion:

    My Lords and Ladies,


    es scheint mir dezidiert unökonomisch zu sein, Änderungen an einer Bill bereits vornehmen zu wollen, wenn sie noch in den Commons ist und der beschlossene Wortlaut noch gar nicht feststeht. Insofern weise ich die Behauptung zurück, dass seit dem 22. Februar bereits Vorbereitungen auf genau diese Bill möglich gewesen wären.


    Man möge zudem Nachsicht walten lassen, da die Bill neben den inhaltlichen Kritikpunkten auch diverse formelle Unzulänglichkeiten hat, die das Lesen und Verstehen leider erschwert haben.


    Ich bleibe jedoch dabei, dass diese Bill, neben sozialpolitischen Erwägungen, ein völliges Glücksspiel mit den Finanzen des Königreiches ist. Keinesfalls darf es dazu kommen, dass die Bill, so wie sie ist, Gesetz wird.

    The Most Honourable

    The Countess of Winfield

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    Baroness Dunhill


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    Her Highness

    The Lord High Chancellor of Albernia


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