
Aldenroth | 9th April, 2025
Dear Madams and Sirs,
das Elective Office gibt hiermit die relevanten Informationen zum Referendum on the Fixed-term Parliaments Bill heraus.
I. Allgemeines
Das Referendum dauert drei Tage.
- Referendumsbeginn: Samstag, 12. April 2025, 18 Uhr
- Referendumsende: Dienstag, 15. April 2025, 18 Uhr
Im genannten Zeitraum sind die Stimmkabinen durchgehend geöffnet. Die Stimmabgabe erfolgt wie stets im Citizens' Office (http://www.albernia.net).
Stimmberechtigt ist, wer zu Beginn des Referendums seit 7 Tagen im Besitz der albernischen Staatsbürgerschaft ist (Art. 4/1 Plebiscitary Legislation Act 2007, Art. 2/1 House of Commons Election Act).
II. Modus des Referendums
Es wird auf Beschluss beider Häuser des Parlaments ein Referendum gem. Art. 4/2 Pleiscitary Legislation Act 2007 über die Annahme des folgenden Gesetzestextes durchgeführt:
Fixed-term Parliaments Bill
Ein Gesetz zur Verlängerung der Legislaturperiode des Parlaments.
Es möge auf Geheiß der Königin erhabenster Majestät und mit dem Rat und Einverständnis der in diesem gegenwärtigen Parlament versammelten Lords und Gemeinen sowie durch dessen Vollmachten das Folgende verordnet werden:
Article 1 - Amendment to the Parliament Reform Act
Art. 1 des Parliament Reform Act wird wie folgt neu gefasst:
Article 1 - Amtszeit des Parlaments
Nach drei Monaten seit der Eröffnung eines Parlaments löst der König das Parlament auf, wenn es noch nicht vorzeitig aufgelöst wurde.
Article 2 - Final Clause
Dieses Gesetz wird erst mit der Auflösung des Parlaments, welches das Gesetz beschlossen hat, wirksam.
Die Frage des Referendums lautet:
Soll die Fixed-term Parliaments Bill Gesetz werden?
Die Frage kann mit "Aye" und "No" beantwortet werden. Jeder Bürger hat eine Stimme. Eine Unterteilung in Wahlkreise erfolgt nicht. Es entscheidet die Mehrheit der Stimmen. Ein Quorum besteht nicht.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte jederzeit und umgehend an unsere Behörde, damit wir Ihnen weiterhelfen können.
Best thanks for your attention.
sig. Charity Ngilu
Chairwoman