[discussion] Meenimum Wage Act

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 884 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Davina Fraser.

  • Kolleginnen und Kollegen,


    ich möchte gleich ein Thema auf die Tagesordnung setzen, dass vielleicht nicht ausschließlich in mein Ressort fällt: die Anpassung des Meenimum Wage Act:

    THE RYAL MEENIMUM WAGE ACT



    First

    Im Ryal Realm o Glenverness ist von allen Arbeitgebern ein Mindestlohn von 3/4 GS (7,5 Gu / 75 sh) zu zahlen. Auf Antrag des Chief Minister o the Mathildian Islands oder des Ryal Provost o the Queen-Heather-Land kann die Forgaitherin o Glens für die jeweilige Kronbesitzung einen abweichenden Satz genehmigen.


    Seicont

    Wird der Mindestlohn durch den Arbeitgeber nicht gezahlt, kann dies durch betroffene Arbeitnehmer angezeigt werden. Die Nichtbezahlung des Mindestlohns stellt einen Straftatbestand im Sinne des Art. 7/14 (Cozenage) des Ryal Penalty Acts dar. Zudem muss der Mindestlohn mit Säumniszinsen durch den Arbeitgeber an die betroffenen Arbeitnehmer ausgezahlt werde.


    Thirt

    In Zeiten besonderer Not, im Verteidigungsfall oder während eines Konkursverfahrens kann die Forgaitherin o Glens auf Antrag des Privy Cooncils die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns zeitweise aussetzen.


    Dabei möchte ich nicht im Einzelnen auf die Vorgeschichte seiner Entstehung eingehen. Fakt ist aber, dass dieses Gesetz nun seit mehr als neun Jahren in Kraft ist und die vernische Wirtschaft nach wie vor nicht zugrunde gegangen ist. Ich denke also, dass auch die Blae an Greens zugeben müssen, dass wir mit diesem Gesetz einen Beitrag zur Fairness und Gerechtigkeit im Arbeitsmarkt geleistet haben. Es ist aber meines Erachtens nun an der Zeit, einige Anpassungen vorzunehmen. Ich möchte daher dieses Mal den Weg über das Privy Cooncil gehen und einen Regierungsentwurf erarbeiten, den wir dann gemeinsam in die parlamentarischen Entscheidungen einbringen können. Mein Vorschlag:


    THE RYAL MEENIMUM WAGE ACT


    First

    Im Ryal Realm o Glenverness ist von allen Arbeitgebern ein Mindestlohn von 1 GS zu zahlen. Der Satz wird jährlich automatisch an die Inflationsrate (Durchschnitt des Vorjahres) angepasst. Auf Antrag des Chief Minister o the Mathildian Islands oder der Chaumer o Deputies des Queen-Heather-Lands kann die Forgaitherin o Glens für die jeweilige Kronbesitzung einen abweichenden Satz genehmigen.


    Seicont

    Wird der Mindestlohn durch den Arbeitgeber nicht gezahlt, kann dies durch betroffene Arbeitnehmer oder von Amts wegen angezeigt werden. Die Nichtbezahlung des Mindestlohns stellt einen Straftatbestand im Sinne des Art. 7/14 (Cozenage) des Ryal Penalty Acts dar. Zudem muss der ausstehende Fehlbetrag mit Säumniszinsen durch den Arbeitgeber an die betroffenen Arbeitnehmer ausgezahlt werde.


    Thirt

    In Zeiten besonderer Not, im Verteidigungsfall oder während eines Konkursverfahrens kann die Forgaitherin o Glens auf Antrag des Privy Cooncils die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns zeitweise aussetzen.

    lmd-sign.png PC, MHC
    President o the Internaitional Boreas Varsity

    Caibinet Secretar for Inner Affairs an Juistice

    Lord Convenor o Saunt Mirren


    logoMD.png

  • Wir sollten das ganze Gesetz zum Teufel jagen! Sofern das nicht der Fall ist, kann ich keine Ihrer vorgeschlagenen Änderungen gutheißen.

    Durell Nesbitt PC, MA
    Ryal Warran by Appintment | Preses o the Ryal Cowping Union
    Caibinet Secretar for Economy an Thesaury

  • Nun, auch ich bin keine Freundin dieses Gesetzes. Die politische Mehrheit für eine Abschaffung sehe ich derzeit allerdings nicht.


    Daher nehem ich kurz Stellung zu den Vorschlägen:

    1. Die Anhebung auf 1 GS müsste zunächst wissenschaftlich unterfüttert werden. Aktuell sehe ich es als reine Ideologie der Purpies an, die im Zweifel nicht dazu geeignet ist, den Wirtschaftsstandort zu fördern.

    2. Einen Inflationsmechanismus lehne ich ab. Dieses Instrument kennen wir auch bei anderen Beschäftigten nicht und würde zu einer Verwerfung innerhalb der Lohnempfänger führen.

    3. Warum die Chaumer hier anstelle des Ryal Provost treten soll erschließt sich mir nicht. Von der Systematik her, würde diese viel eher dem Chief Minister entsprechen und sollte daher auch als zuständige Stelle benannt bleiben.

    4. Ich kann nicht erkennen, warum der Staat etwas verfolgen sollte, was vom Betroffenen nicht forciert wird. Im übrigen fehlen auch die entsprechenden Ressourcen, um eine solche Verfolgung sicherzustellen.

    5. Was die Präzesierung betrifft, kann ich mitgehen. Dabei handelt es sich meines Erachtens nicht um eine Neuerung, sondern um eine konkretere Fassung dessen, was das Gesetz sowieso schon besagt. Allerdings halte ich diese sprachliche Anpassung nicht für zwingend.


    Unterm Strich, Herr Kollege MacDougall, kann ich Ihre Initiative an dieser Stelle nicht unterstützen.

    Grizel Strauss-Henderson MA

    Former First Meinister o Glenverness

  • Da muss ich aber dem Kollegen MacDougall energisch zur Seite springen!


    Ich fange mal mit den Änderungen in Art. 2 an: Wenn wir gesetzlich geregelt haben - und so ist die aktuelle Rechtslage -, dass die Nichtzahlung des Mindestlohn eine Straftat darstellt, dann muss sie auch von Amts wegen verfolgt werden. Das wird bei anderen Straftaten ja hoffentlich auch der Fall sein. Zugleich sehe ich die Gefahr, dass Arbeitnehmer eingeschüchtert werden können und dann freiwillig keine Anzeige erstatten, um nicht öffentlich gegen ihren Arbeitgeber vorgehen zu müssen. Diese Verantwortung können wir den Beschäftigten nicht allein aufbürden. Die Konkretisierung halte ich für förderlich und würde sie unbedingt so aufnehmen.


    Zu den drei Änderungen in Art. 1: Die grundsätzliche Frage ist doch ob wir die Höhe gesetzlich festschreiben wollen. Das halte ich systemisch für fragwürdig und die angedachte Flexibilität daher für passender.. Wie man das konkret ausgestaltet wäre indes zu diskutieren.

    Maud MacDawson PC

    Registrar General at the Coort o the Lord Lyon

    Caibinet Secretar for Cultural, Social an Ecolocial Affairs

  • Thenk ye, Ms MacDawson. Das ist ein konstruktiver Beitrag, den ich gerne aufgreifen werden.


    Was die Festlegung des Mindestlohns beträgt, so kann ich mir auch eine Berechnung nach dem durchschnittlichen Jahreseinkommen und einem davon festzusetzenden Prozentsatz vorstellen. Das ist zwar für die Behörden ein Mehraufwand im Vergleich zur Anpassung an die Inflation, aber noch abbildbar. Zumal dann - und das wird vielleicht auch die Blae an Greens einfangen - die Anpassungen im Verhältnis zu den Lohnsteigerungen anderer Arbeitnehmer stehen.


    Was die noch offene Frage hinsichtlich der Beschlussfassung im QHL betrifft: Die Chaumer verfügt über eine größere Repräsentanz und Rückkoppelung an die Bevölkerung und ist daher vorzuziehen. Andersherum ist es ungünstig, dass die Mathildians (noch) nicht über eine solche Institution verfügen.

    lmd-sign.png PC, MHC
    President o the Internaitional Boreas Varsity

    Caibinet Secretar for Inner Affairs an Juistice

    Lord Convenor o Saunt Mirren


    logoMD.png

  • Ich greife dieses Thema nochmals auf und verweise auf meinen letzten Vorschlag.

    lmd-sign.png PC, MHC
    President o the Internaitional Boreas Varsity

    Caibinet Secretar for Inner Affairs an Juistice

    Lord Convenor o Saunt Mirren


    logoMD.png

  • Thenk ye, Sir.


    Was die Verfolgung von Amtswegen betrifft, so hat Coonciler MacDawson schon das Richtige dazu gesagt. Bei der Frage, wer für das QHL beantragen kann, würde ich kompromisshalbe die Preses des LPO vorschlagen. Die wird durch Wahl von der Chaumer legitimiert und hat durch die Verwaltung einen entsprechenden Gesamtüberblick. Zudem ist es flexibler und unpolitischer, wenn die Beantragung nicht durch die Chaumer erfolgt.


    Bleibt die Frage nach der Flexibilisierung. Ihr letzter Vorschlag gefällt mir, wobei wir eine Anpassung vielleicht nicht jährlich, sondern in einem Turnus von zwei, drei oder vier Jahren vornehmen sollten. Das würde die Verwaltung entlasten, mehr Planungssicherheit für den Haushalt geben und kurzfristige Trends nivellieren. Gibt es denn Vorstellungen, bei welchem Prozentsatz der Mindestlohn liegen sollte?

    davinasign.png CFV
    The Countess o Stranverton, Baroness o Crossdale
    First Meinister o Glenverness
    ehem. Generaldirektorin der Nordantika-Union

  • Ich danke Ihnen, Mem, für die Bereitschaft, die Anpassungen weiter voranzutreiben und auch für ihre Vorschläge, die ich gerne aufgreifen möchte.


    Die mehrheitsfähigen Punkte habe ich bereits umgesetzt, hinsichtlich der noch offenen Frage habe ich einen Vorschlag:

    THE RYAL MEENIMUM WAGE ACT


    First

    Im Ryal Realm o Glenverness ist von allen Arbeitgebern ein Mindestlohn zu zahlen. Die Höhe des Mindestlohnes berechnet sich alle drei Jahre neu aus dem durchschnittlichen Stundenlohn aller abhängig Beschäftigten im zurückliegenden Zeitraum von drei Jahren. Alle Arbeitgeber sind daher verpflichtet, die Stundenlöhne ihrer Beschäftigten an das Privy Cooncil - oder einer von diesem benannten Behörde - zu melden. Die Höhe des Mindestlohn entspricht xx Prozentpunkten des so errechneten Durchschnittsstundenlohns.

    Seicont
    Auf Antrag des Chief Minister o the Mathildian Islands oder dem President des Lord Proprietary Office des Queen-Heather-Lands kann die Forgaitherin o Glens für die jeweilige Kronbesitzung einen abweichenden Satz genehmigen.


    Thirt

    Wird der Mindestlohn durch den Arbeitgeber nicht gezahlt, kann dies durch betroffene Arbeitnehmer oder von Amts wegen angezeigt werden. Die Nichtbezahlung des Mindestlohns stellt einen Straftatbestand im Sinne des Art. 7/14 (Cozenage) des Ryal Penalty Acts dar. Zudem muss der ausstehende Fehlbetrag mit Säumniszinsen durch den Arbeitgeber an die betroffenen Arbeitnehmer ausgezahlt werde.


    Fowert

    In Zeiten besonderer Not, im Verteidigungsfall oder während eines Konkursverfahrens kann die Forgaitherin o Glens auf Antrag des Privy Cooncils die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns zeitweise aussetzen.


    Ich würde mal 40 % als Vorschlag in den Raum stellen.

    lmd-sign.png PC, MHC
    President o the Internaitional Boreas Varsity

    Caibinet Secretar for Inner Affairs an Juistice

    Lord Convenor o Saunt Mirren


    logoMD.png

  • Ich halte das Gesetz, aber auch die vorgeschlagenen Änderungen, nach wie vor für falsch. Angesichts dessen, dass der TNC aber offenbar ein entsprechendes Ansinnen stützt und damit entsprechende Mehrheiten in den parlamentarischen Kammern wohl gegeben sind, bemühe ich mich um Schadensbegrenzung und schlage 15 Prozent vor. Wir sollten das Marktgefüge nicht durch staatliche Eingriffe verschieben, zumal wir soziale Sicherungssysteme haben, die die Menschen vor Armut bewahren.

    Durell Nesbitt PC, MA
    Ryal Warran by Appintment | Preses o the Ryal Cowping Union
    Caibinet Secretar for Economy an Thesaury

  • Ich möchte noch einmal den Punkt mit den Regelungen zur Abweichung in den Croun Dependencies aufmachen: Die abweichenden Regelungen sollten meines Erachtens dort getroffen werden, wo sie die Menschen betreffen. Es ist zwar gut und richtig, dass das Gesetz auf die regionalen Unterschiede eingeht, aber wenn am Ende in der Forgaitherin entschieden wird, wo weder die Mathildians noch das QHL repräsentiert sind, dann ist das kein Umgang auf Augenhöhe.

    Lealofi MacErskine PC, KOM
    Chief Minister o the Mathildian Isles
    Caibinet Secretar for the Croun dependencies

  • Da die vernischen Inseln und die Kronbesitzungen einen einheitlichen Wirtschaftsraum bilden, sollten die Entscheidungen auch im Gesamtkontext gewertet werden und sind daher bei der Forgaitherin gut aufgehoben. Ich wage zu vermuten, dass wenn berechtigte Anträge von den Mathildians oder aus dem QHL kommen, die Abgeordneten auch das Verantwortungsbewusstsein haben, um im Sinne der Kronbesitzungen zu entscheiden. Daher möchte ich diesen Punkt nicht weiter verfolgen.


    Ich denke, wir sind uns alle einig, dass sowohl die 40 % als auch die 15 % politisch motiviert sind und als "Maximalforderungen" anzusehen sind... Ein Wert von 25 % oder 33 % dürfte wohl realistischer sein.

    davinasign.png CFV
    The Countess o Stranverton, Baroness o Crossdale
    First Meinister o Glenverness
    ehem. Generaldirektorin der Nordantika-Union

  • Guid Cooncilers, ich erlaube mir, mich in diese Diskussion einzuklinken: Sie sollten bei Ihren Beratungen berücksichtigen, dass der monatliche Verdienst nicht unter die Mindestsicherung gemäß Social Bield Act fallen sollte. Hier wäre möglicherweise der Durchschnittssatz der Clans eine Untergrenze, denn es dürfte nicht im Interesse der Clans sein, die Differenz zwischen Lohn und Mindestsicherung auszugleichen und die Arbeitgeber entsprechend zu subventionieren. Ich unterstütze daher den Vorschlag der First Meinister, den Satz auf 33 % festzusetzen.

  • Ye Maijesty! Ich danke Ihnen für diesen Input, den ich gerne einbaue:


    THE RYAL MEENIMUM WAGE ACT


    First

    Im Ryal Realm o Glenverness ist von allen Arbeitgebern ein Mindestlohn zu zahlen. Die Höhe des Mindestlohnes berechnet sich alle drei Jahre neu aus dem durchschnittlichen Stundenlohn aller abhängig Beschäftigten im zurückliegenden Zeitraum von drei Jahren. Alle Arbeitgeber sind daher verpflichtet, die Stundenlöhne ihrer Beschäftigten an das Privy Cooncil - oder einer von diesem benannten Behörde - zu melden

    Seicont
    Die Höhe des Mindestlohn entspricht 33 Prozentpunkten des so errechneten Durchschnittsstundenlohns. Der Gesamtmonatslohn eines Vollzeitbeschäftigten darf dabei nicht unterhalb des Durchschnittssatzes der Mindestsicherung gemäß Ryal Social Bield Act liegen.

    Thirt
    Auf Antrag des Chief Minister o the Mathildian Islands oder dem President des Lord Proprietary Office des Queen-Heather-Lands kann die Forgaitherin o Glens für die jeweilige Kronbesitzung einen abweichenden Satz genehmigen.


    Fowert

    Wird der Mindestlohn durch den Arbeitgeber nicht gezahlt, kann dies durch betroffene Arbeitnehmer oder von Amts wegen angezeigt werden. Die Nichtbezahlung des Mindestlohns stellt einen Straftatbestand im Sinne des Art. 7/14 (Cozenage) des Ryal Penalty Acts dar. Zudem muss der ausstehende Fehlbetrag mit Säumniszinsen durch den Arbeitgeber an die betroffenen Arbeitnehmer ausgezahlt werde.


    Fift

    In Zeiten besonderer Not, im Verteidigungsfall oder während eines Konkursverfahrens kann die Forgaitherin o Glens auf Antrag des Privy Cooncils die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns zeitweise aussetzen.


    Ich hoffe, ich habe dann alles?

    lmd-sign.png PC, MHC
    President o the Internaitional Boreas Varsity

    Caibinet Secretar for Inner Affairs an Juistice

    Lord Convenor o Saunt Mirren


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