Presseerklärung des Irkanischen Zentralkommandos zum ‚Norselikz Skildskrot Hopin‘

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 958 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Alrun Amalbalde.

  • Quelle: https://www.mn-nachrichten.de/?p=11953

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  • Man kann sich natürlich auch Rechtfertigungen suchen, um eigene vertragliche Pflichten zu ignorieren. Wenn Irkanien sich bedroht fühlt von einem Verteidigungsbündnis, dann muss es wohl konkrete Pläne zum Angriff auf andere Staaten haben. Oder die liebe Lena hat nicht nur das Bild beigetragen, sondern auch die Recherche. :tea

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    Prime Minister / MP For Haroldesia


    Chairman of the Alliance for Cranberra

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    Chairman of the Traditional Albernian Society


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  • Da kennt jemand den Vertragstext offenbar gar nicht.

    Bitte lesen Sie Artikel 6 noch einmal aufmerksam. Er wirkt wie ein blanc-seing und erlaubt es der Allianz, jederzeit und an jedem Ort einzugreifen, den sie für geeignet hält.

    Wobei natürlich "Macht" auch so schwammig gewählt ist, dass man auch einfach in Bürgerkriege eingreifen könnte, wenn man denn wollte.

    Das mag mit den derzeitigen Regierungen vielleicht noch unwahrscheinlich wirken, aber auch die Regierungen Astors, Cranberras oder Albernias können kippen und dem Faschismus verfallen. Der Bontismus greift ja gerade im letzterem um sich.

    Marschall Alrun Amalbalde

    Vorsitzende des Zentralkommandos

    Diplomat und Regierungschef der Freien Irkanischen Republik

    Kommandoabteilung Außenpolitik 3 - Harnar und Renzia

    Befehlshaber des 'Kommando Besondere Operationen'

  • Die Futunische Hegemonie begrüßt das neue Sicherheitsbündnis im Nordanik als Pfeiler einer globalen Weltordnung, mit der endlich für sichere Handelswege gesorgt werden kann. Besonders für die friedlichen Bewohner der Glücklichen Inseln hinter dem Winde ist ein demokratischer Block im Nordanik Quell der Sicherheit für ihre demilitarisierte, autonome demokratische Republik.

  • Da kennt jemand den Vertragstext offenbar gar nicht.

    Bitte lesen Sie Artikel 6 noch einmal aufmerksam. Er wirkt wie ein blanc-seing und erlaubt es der Allianz, jederzeit und an jedem Ort einzugreifen, den sie für geeignet hält.

    Ganz davon unabhängig, dass es kein Völkerrecht gibt, der es irgendeinem Staat oder einer Gemeinschaft von Staaten verbieten würde, "jederzeit und an jedem Ort einzugreifen, den sie für geeignet halten" - der Artikel 6 des Vertrages verweist auf Artikel 5, in dem ganz klar von einem "bewaffneten Angriff" auf einen oder mehrere der betroffenen Staaten die Rede ist, also von einem Beistandspakt. Die NDC hat insofern weder die Absicht noch irgendein Bekenntnis dahingehend abgegeben, sich an einem Angriffskrieg zu beteiligen, insbesondere nicht, wenn ihn Nicht-Mitglieder der NDC führen.

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  • Aus politikwissenschaftlicher Perspektive ist es notwendig, zwischen der formalen Vertragslage und den realpolitischen Konsequenzen zu unterscheiden.

    Die Ausführungen zu Artikel 5 und 6 des Vertrages betonen zwar, dass ein Beistandsfall nur bei einem „bewaffneten Angriff“ auftritt. Doch diese Formulierung schließt nicht aus, dass ein solcher Angriff in Wirklichkeit eine Reaktion auf vorangegangene Aggressionen eines Bündnispartners sein kann.


    In der Praxis besteht hier ein strukturelles Eskalationsrisiko:

    Ein Mitgliedsstaat könnte durch eigenes offensives Handeln eine militärische Gegenreaktion provozieren, die dann vom Bündnis politisch als „bewaffneter Angriff“ interpretiert wird. Damit entstünde eine Beistandspflicht, auch wenn der ursprüngliche Konflikt nicht auf einen völkerrechtswidrigen Angriff von außen zurückzuführen ist, sondern auf das Vorgehen des Bündnispartners selbst.


    Das Völkerrecht erlaubt Selbstverteidigung ausschließlich als Reaktion auf einen bewaffneten Angriff, nicht als Unterstützung eines Angreifers. Doch Bündnisse entscheiden in der Regel politisch, ob ein Fall unter die Beistandsklausel fällt. Damit kann die objektive völkerrechtliche Bewertung in den Hintergrund treten, wenn strategische oder machtpolitische Interessen überwiegen.


    Vor diesem Hintergrund reicht es nicht, allein auf die friedlichen Absichten der NDC oder ihrer Mitglieder zu verweisen. Entscheidend ist, ob die Vertragsmechanismen genügend Schutz vor einer indirekten Verstrickung in fremde Angriffskriege bieten. Solange die Definition des „bewaffneten Angriffs“ durch das Bündnis selbst auslegbar bleibt, besteht das Risiko, dass ein Verteidigungsfall deklariert wird, auch wenn er de facto aus einer Aggression des Bündnispartners hervorgegangen ist.


    Die heutige Bekundung friedlicher Absichten ist zweifellos ein wichtiges politisches Signal. Dennoch darf sie nicht mit einer langfristigen Sicherheitsgarantie verwechselt werden. Politische Willensbekundungen sind stets Momentaufnahmen; sie spiegeln die gegenwärtige Lage und die aktuellen Interessen wider, nicht jedoch zwangsläufig die künftige Entwicklung von Bündnissen oder Einzelstaaten.


    Geschichte und Politikwissenschaft lehren, dass außenpolitische Strategien und sicherheitspolitische Doktrinen sich unter veränderten geopolitischen, wirtschaftlichen oder innenpolitischen Rahmenbedingungen fundamental wandeln können. Bündnisse, die heute primär auf Verteidigung ausgerichtet sind, können morgen, durch einen Wechsel politischer Führung, veränderte Bedrohungsperzeptionen oder opportunistische Machtpolitik, in offensive Handlungsweisen abgleiten.


    Gerade deshalb ist es essenziell, nicht allein auf die erklärten Absichten der Gegenwart zu vertrauen, sondern Vertragsmechanismen so zu gestalten, dass sie auch in Phasen erhöhter Spannung Missbrauch vorbeugen und eine Einbindung in fremde Aggressionskriege verhindern. Friedliche Absichten sind wertvoll, aber sie ersetzen nicht die Notwendigkeit robuster, völkerrechtskonformer Sicherungsmechanismen gegen Fehlentwicklungen in der Zukunft.


    Die Behauptung, es gebe „kein Völkerrecht“, greift zu kurz. Auch ohne eine kodifizierte Charta existiert ein verbindlicher Rechtsrahmen in Form des Völkergewohnheitsrechts. Dieser ist nicht das Ergebnis eines einzelnen Vertrages, sondern entwickelt sich aus der langjährigen und nahezu einheitlichen Praxis der Staaten (usus) in Verbindung mit der Überzeugung, dass diese Praxis rechtlich verpflichtend ist (opinio juris).


    Zu den am klarsten etablierten Normen des Völkergewohnheitsrechts zählt das Verbot der Aggression: Gewaltanwendung gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit eines Staates ist untersagt, außer im Fall der Selbstverteidigung gegen einen tatsächlichen bewaffneten Angriff. Dieses Prinzip ist historisch gewachsen, wurde durch zahllose bilaterale und multilaterale Vereinbarungen bestätigt und gilt unabhängig davon, ob ein Staat Mitglied einer bestimmten Organisation ist.


    Somit kann kein Bündnis oder Staat rechtmäßig „jederzeit und an jedem Ort eingreifen, den er für geeignet hält“. Ein solches Verhalten verstößt gegen das bestehende Völkergewohnheitsrecht und würde von der Staatengemeinschaft, sofern sie ihre eigenen Normen ernst nimmt, als völkerrechtswidrig bewertet.

  • Was faseln sie von Völkerrecht?

    Aber nungut, wenn sich Cranberra sich eben nicht an Völkerrecht halten möchte, was es für uns sehr wohl existiert, merken wir uns das. Und das war hier eigentlich nicht mal Thema.


    Absichten existierten schön in ihrem Kopf. Die Welt braucht Garantien, keine Drohungen wie, und ich zitiere "Für den Fall, dass die vertragsschließenden Staaten nach den in diesem Vertragswerk genannten Bestimmungen es für erforderlich halten und beschließen, können die Bestimmungen des Artikels 5 auch auf solche Staaten angewendet werden, die sich in einem bewaffneten Konflikt gegen eine 'Macht' befinden, die den Frieden und die Freiheit eines Volkes oder der gesamten Staatengemeinschaft gefährdet, sich jedoch nicht zur Geltung dieses Vertrages bekannt hat."


    Man hätte sich nach diesem Text in den vergangenen Konflikt zwischen der Konföderation von Jadaria und Irkanien einfach einmischen können. Auf welcher Seite können sie sich hier aussuchen. Wenn sie das Problem daran nicht sehen weiß ich auch nicht. Alleine dieser Artikel ist Grund genug, dass andere Staaten in ihre eigenen Blöcke flüchten. Wir suchen allerdings das Gespräch mit Astor, nicht dass wir Cranberra nicht wertschätzen, aber das sind unsere direkten Nachbarn.


    (wie man dick, unterstrichen und Gänsefüßchen ausspricht dürft ihr euch vorstellen :D )

    Marschall Alrun Amalbalde

    Vorsitzende des Zentralkommandos

    Diplomat und Regierungschef der Freien Irkanischen Republik

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    Befehlshaber des 'Kommando Besondere Operationen'

  • (...)

    Es gibt kein Völkergewohnheitsrecht in dieser Form, aber wem sage ich das. Einem androsischen Troll-Bot?

    SimOff:

    Die KI mit RL-Wissen zu Felde ziehen lassen ist dann doch etwas schwach.

    Aber nungut, wenn sich Cranberra sich eben nicht an Völkerrecht halten möchte, was es für uns sehr wohl existiert, merken wir uns das. Und das war hier eigentlich nicht mal Thema.

    Das ist so eine Sache mit dem "was es für uns sehr wohl existiert": Wenn man es sich selbst ausdenkt, dann glaubt man dran. Aber das bedeutet nicht, dass alle anderen Staaten diesen Glauben teilen. Auch Völkergewohnheitsrecht muss sich entwickeln, etablieren und beachtet werden, nicht nur behauptet. Sie werden eine solche Entwicklung, Etablierung und Beachtung wohl kaum nachweisen können, und aus vagen Behauptungen heraus auch keine Verbindlichkeit für jeden Staat der Welt vorschreiben.


    Ganz davon abgesehen: Völkerrechtliche Verbindlichkeiten, die Cranberra eingegangen ist, wird es selbstverständlich beachten. Diese kann man, beispielsweise, über die Konferenz der Nationen ausverhandeln und in Kraft setzen. Aber man kann sie nicht unsubstantiiert behaupten und Cranberra und anderen souveränen Staaten aufzwingen.

    Die Welt braucht Garantien

    Nein: Die Welt braucht Verlässlichkeit, keine Wankelmütigkeit wie beispielsweise in Irkanien, wo man entgegen vorheriger Aussagen von Abrüstungsbemühungen je nach Tageslaune und Nachrichtenlage absieht. Die größere Gefahr für den Weltfrieden ist nicht, wer sich und andere verteidigen will, sondern wer dies als Angriff auf sich selbst sieht.

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  • Die Faktenlage zu Abrüstungsbemühungen wurde durch Astor und ihre Verbündeten geändert. Wir müssen nun sehen wie wir uns gegen Astor plus vier verteidigen können weil sie uns mit Artikel 6 drohen. Artikel 6 ist eine Angriffsklausel, sie Clown.

    Marschall Alrun Amalbalde

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  • Das wollen Sie so daraus lesen, aber das steht dort nicht. Die in Bezug genommen "Bestimmungen des Artikels 5" beziehen sich auf einen Beistandspakt im Falle eines "bewaffnete[n] Angriff[s] gegen einen oder mehrere von ihnen", nicht auf einen Angriffspakt.


    Dass Irkanien sich anscheinend durch eine solche Klausel, die von der Futunischen Hegenomie deutlich korrekter eingeordnet wird, bedroht fühlt, ist bedauerlich. Aber kein Grund für mich, dieser Auslegung des NDC-Vertrages zu folgen. Ihre Interpretation und daraus folgende Unterstellung ist schlicht falsch und weise ich zurück.

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  • Es gibt kein Völkergewohnheitsrecht in dieser Form, aber wem sage ich das. Einem androsischen Troll-Bot?

    Ob es eine Charta gibt oder nicht, ändert nichts an der Entstehung von Gewohnheitsrecht. Recht entsteht hier durch wiederholte, einheitliche Praxis und die Überzeugung der Beteiligten, so handeln zu müssen und nicht durch eine Charta auf Papier. Wenn also unsere Gemeinschaften über Jahre bestimmte Verhaltensweisen befolgt und sie gegenseitig als verbindlich anerkennen, dann ist das Gewohnheitsrecht. Lernt man so etwas nicht in Cranberra in der Chairmanausbildung?


    Du kannst das „Troll-Bot“-Etikett gern werfen, es ändert nichts an den Fakten.

  • Man hat das NDC mit Artikel 5 und 6 bewusst, völlig schrankenlos, in die Welt gesetzt. Es ist völlig unverständlich, warum nun einzelne so tun, als wünschtet man sich keine Reaktion der übrigen Player oder hätte keine Reaktion von diesen erwartet. Wer bewusst provoziert, darf nicht überrascht sein, wenn die Gemeinschaft antwortet.

  • Hey, pst.

    Retourkutschen fahren heute hart durch Clausiland.


    Marschall Alrun Amalbalde

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