Denaturalisation due to inactivity (11/25)

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    Aldenroth | 4 November 2025


    DEPRIVATION OF CITIZENSHIP


    Her Majesty's Home Office stellt hiermit offiziell den Entzug der Staatsbürgerschaft nach Art. 5 Abs. 2 des Citizenship Act fest.


    Gemäß Art. 4 Abs. 1 des besagten Gesetzestextes resultiert aus der Staatsbürgerschaft eine Aktivitätspflicht, welche durch einen regelmäßige Volkszählungen durch HM Home Office zu überprüfen ist. Ausnahmsweise sind nach Art. 5 Abs 2 all jenen Bürgern die Staatsbürgerschaften zu entziehen, welche "länger als zwei Monate ununterbrochen abwesend" sind.


    Als Kriterium für das Erfüllen der gesetzlichen Aktivitätspflicht gilt es, "regelmäßig das öffentliche Forum zu besuchen und Bekanntmachungen zu lesen".


    Es hat dementsprechend folgender Bürger (unter Angabe der letzten Aktivität) seine Staatsbürgerschaft verloren:

    Es sei des Weiteren darauf hingewiesen, dass HM Home Office in absehbarer Zeit seiner gesetzlichen Aufgabe, eine Volkszählung durchzuführen, nachkommen wird.

  • Gibt es einen bestimmten Grund, warum James Edwards (letzte Aktivität: 26.02.2025) von der Ausbürgerung verschont blieb?

    Helen Bont
    Member of the House of Commons

    Clerk of the House of Commons

    Former Minister of Home and Medean Affairs

    Former Deputy Prime Minister

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