Parliamentary Representation and Government of the Fawkland Islands Act
Ein Gesetz zur Sicherstellung parlamentarischen Vertretung der Crown Dependency of the Fawkland Islands, und für andere Angelegenheiten der Regierung der Fawkland Islands.
Es möge auf Geheiß der Königin erhabenster Majestät und mit dem Rat und Einverständnis der in diesem gegenwärtigen Parlament versammelten Lords und Gemeinen sowie durch dessen Vollmachten das Folgende verordnet werden:
Article 1 - Representation of the Fakwland Islands in Parliament
Article 2/4 des Fawkland Islands Act wird wie folgt neu gefasst:
4) Der Crown Governor der Fawkland Islands soll, für die Dauer seiner Amtszeit, Mitglied des House of Lords sein. Er soll dabei berechtigt sein, auch im Falle, dass er nach den Konventionen und Bestimmungen zur Teilnahme eigentlich nicht berechtigt wäre, in solchen Situation den Sitzungen mit Rederecht beizuwohnen. Im übrigen, und insbesondere was das Stimmrecht im House of Lords angeht, soll er allen sonstigen für das House of Lords geltenden Bestimmungen unterliegen.
Article 2 - Reinstituting the original title of the Fawkland Islands Chief Executive
Im Fawkland Islands Act wird der Titel "Lieutenant-Governor" an allen Stellen durch den Titel "Crown Governor" ersetzt.
Gemäß den Gesetzen beschlossen und verkündet zu Aldenroth, den 26. November im Jahre des Herrn 2012.