2007/10/07: 3rd General Tariff Act Amendment Bill

  • Right Honourable Members of the House,

    der ehrenwerte Schatzkanzler hat eine Aussprache über die folgende Bill beantragt:

    3rd General Tariff Act Amendment Bill

    Es möge auf Geheiß der Königin erhabenster Majestät und mit dem Rat und Einverständnis der in diesem gegenwärtigen Parlament versammelten Lords und Gemeinen sowie durch dessen Vollmachten das Folgende verordnet werden:

    Article 1
    Article 3 des General Tariff Act wird wie folgt neu gefasst:
    "Article 3– Group A
    1) Der Tarifgruppe A gehören Soldaten und Polizisten an. Sie zerfällt in die Abschnitte A1-A22
    a) Besoldung nach A1 (3,00 £/day) gilt für: Private 3rd Class, Seaman Recruit, Airman Basic
    b) Besoldung nach A2 (3,50 £/day) gilt für: Private 2nd Class, Seaman Apprentice, Airman
    c) Besoldung nach A3 (4,00 £/day) gilt für: Private 1st Class, Seaman, Airman 1st Class, Constable
    d) Besoldung nach A4 (4,50 £/day) gilt für: Lance Corporal, Petty Officer 3rd Class, Senior Airman, Detective Constable
    e) Besoldung nach A5 (5,00 £/day) gilt für: Corporal, Petty Officer 2nd Class, Staff Seargent (RAF), Police Seargent
    f) Besoldung nach A6 (5,50 £/day) gilt für: Seargent, Petty Officer 1st Class, Technical Seargent, Detective Seargent
    g) Besoldung nach A7 (6,00 £/day) gilt für: Staff Seargent (RA), Chief Petty Officer, Master Seargent
    h) Besoldung nach A8 (6,50 £/day) gilt für: Seargent 1st Class, Senior Chief Petty Officer, Senior Master Seargent
    i) Besoldung nach A9 (7,00 £/day) gilt für: Master Seargent, Master Chief Petty Officer, Chief Master Seargent
    j) Besoldung nach A10 (7,50 £/day) gilt für: 2nd Lieutenant, Midshipman, Pilot Officer, Police Inspector
    k) Besoldung nach A11 (8,00 £/day) gilt für: 1st Lieutenant, Sub-Lieutenant, Flying Officer, Chief Inspector, Detective Inspector
    l) Besoldung nach A12 (8,50 £/day) gilt für: Captain (RA), Lieutenant (RN), Flight Lieutenant, Superintendent, Detective Chief Inspector
    m) Besoldung nach A13 (9,00 £/day) gilt für: Major, Lieutenant Commander, Squadron Leader, Chief Superintendent, Detective Superintendent
    n) Besoldung nach A14 (9,50 £/day) gilt für: Lieutenant Colonel, Commander (RN), Wing Commander, Police Commander, Detective Chief Superintendent
    o) Besoldung nach A15 (10,00 £/day) gilt für: Colonel, Captain (RN), Group Captain, Deputy Assistent Commissioner
    p) Besoldung nach A16 (10,50 £/day) gilt für: Brigadier, Commodore, Air Commodore
    q) Besoldung nach A17 (11,00 £/day) gilt für: Major General, Rear Admiral, Air Vice Marshal, Commissioner
    r) Besoldung nach A18 (11,50 £/day) gilt für: Lieutenant General, Vice Admiral, Air Marshal
    s) Besoldung nach A19 (12,00 £/day) gilt für: General, Admiral, Air Chief Marshal
    t) Besoldung nach A20 (12,50 £/day) gilt für: Fieldmarshal, Admiral of the Fleet, Marshal of the Royal Air Force
    u) Besoldung nach A21 (14,00 £/day) gilt für: Chief of the Royal Navy, Chief of the Royal Army, Chief of the Royal Airforce
    v) Besoldung nach A22 (15,00 £/day) gilt für: Chief of the Royal High Command
    2) Bezieht ein Polizist oder Soldat Besoldung nach A21 oder A22, so entfällt eine Besoldung nach A1-A20."

    Article 2
    Article 4 des General Tariff Act wird wie folgt neu gefasst:
    "Article 4– Group B
    1) Der Tarifgruppe B gehört diplomatisches Personal an. Sie zerfällt in die Abschnitte B1-B3.
    a) Besoldung nach B1 (15,00 £/day) gilt für: Botschafter ab Ernennung
    b) Besoldung nach B2 (16,00 £/day) gilt für: Botschafter mit halbjähriger Dienstzeit
    c) Besoldung nach B3 (17,00 £/day) gilt für: Botschafter mit einjähriger Dienstzeit "

    Article 3
    Article 5 des General Tariff Act wird wie folgt neu gefasst:
    "Article 5 – Group C
    1) Der Tarifgruppe C gehören Abgeordnete des House of Commons an. Sie zerfällt in die Abschnitte C1-C3.
    a) Besoldung nach C1 (20,00 £/day) gilt für: Abgeordnete des House of Commons
    b) Besoldung nach C2 (21,50 £/day) gilt für: Clerk of the House of Commons
    c) Besoldung nach C3 (23.00 £/day) gilt für: Speaker of the House of Commons
    2)
    a) Bezieht ein Abgeordneter Besoldung nach C2 oder C3, so entfällt eine Besoldung nach C1.
    b) Bezieht ein Abgeordneter Bezüge aus der Tarifgruppe D sind seine Bezüge aus der Tarifgruppe C um die Hälfte zu kürzen. "

    Article 4
    Article 6 des General Tariff Act wird wie folgt neu gefasst:
    "Article 6– Group D
    1) Der Tarifgruppe D gehören die Mitglieder des Regierungskabinetts an. Sie zerfällt in die Abschnitte D1-D3.
    a) Besoldung nach D1 (23,50 £/day) gilt für: Minister
    b) Besoldung nach D2 (26,50 £/day) gilt für: Deputy Prime Minister
    c) Besoldung nach D3 (29,50 £/day) gilt für: Prime Minister
    2) Bezieht ein Minister Besoldung nach D2 oder D3, so entfällt eine weitere Besoldung nach D1."

    Article 5
    Article 7 des General Tariff Act wird wie folgt neu gefasst:
    "Article 7– Group E
    1) Der Tarifgruppe E gehören alle sonstigen Bezugnehmer von Besoldung an, die nicht unter die Gruppen A bis D fallen. Die Tarifgruppe zerfällt in die Abschnitte E1-E2.
    a) Besoldung nach E1 (20,00 £/day) gilt für: Governor of the Bank of Albernia
    b) Besoldung nach E2 (15,00 £/day) gilt für: Richter
    c) Besoldung nach E3 (13,00 £/day) gilt für: Lord Lieutenants"

    Article 6
    Article 8 des General Tariff Act wird wie folgt neu gefasst:
    "Article 8– Day of Payment
    1) Sämtliche Bezüge sind zum Ersten eines Monats für den vergangenen Monat zu bezahlen. An Stichtagen ist sowohl der alte als auch der neue Amtsträger auszuzahlen."

    Article 7
    Der General Tariff Act wird um folgenden Articlel erweitert:
    "Article 10– financial crisis avertion stipulation

    1) In dem Fall, dass der Monatshaushalt mehr als ein Quartal negativ ist, kann der Chancellor of the Exchequer den Finanznotstand ausrufen.
    Geschieht dies so sind alle oben genannten Staatsbezüge über einem Satz von 10,00 £/day um maximal 5,00 £/day auf einen Mindestwert von
    10,00 £/day zu kürzen.
    Die Queen ist in diesem Fall sofort zu verständigen und verkündet den Finanznotstand offiziell. "

    2) Die Kürzung und der Finanznotstand ist aufzuheben sobald der Monatshaushalt wieder ausgeglichen ist.

    3) Bleibt der Haushalt ein weiteres Quartal negativ, so kann das House of Commons weitere Kürzungen der Bezüge beschließen.

    Article 8
    "Article 10 des General Tariff Act wird in Article 11 umnummeriert"

    Die Aussprache endet am 22. Oktober, 20 Uhr.

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    Patrick Botherfield
    Liberal Democrat Leader

  • Mr Speaker,
    Ich würde nun gerne um die Diskussion ins laufen zu bringen diesen Gesetzesentwurf erörtern.

    Wie sie wissen ist der General Tariff Act ein inzwischen doch etwas älteres Gesetz welches bisher zwei Änderungen erfahren hat.Es ist zugeleich das wichtigste Finanzgesetz unseres Landes und sollte daher immer hinterfragt und aktuell gehalten werden.
    Als ich meine Arbeit als Chancellor of the Exchequer aufnahm offenbarten sich mir mehrere offensichtliche Rechtliche Grauzonen, ausserdem ließ die derzeitige Haushaltslage aufgrund der ausbleibenden Einnahmen eine größere Reform angeraten erscheinen.
    Mit dieser Gesetzänderung nun reformiere und senke teilweise die Besoldung aller Staatsdiener, vor allem die Diäten der Minister,
    um Steurerhöhungen vom Volk abzuwenden und unseren Staat dennoch auch finanziell Handlungsfähig zu halten.
    Ausserdem schaffe ich die Rechtlichen Grundlagen um dem Exchequer und dem Parlament Mittel an die Hand zu geben auf Finanzielle Engpässe zu reagieren.
    Ich danke für die Aufmerksamkeit.


    Sir Henry Willburn Hygswitch, KD

  • Mr Clerk,

    zunächst zur Form: Es ist eine Schande, dass es immer wieder Regierungsanträge in das Unterhaus schaffen, die nicht einmal die Form einhalten. Der korrekte Titel für den Antrag des ehrenwerten Schatzkanzlers wäre "3rd General Tariff Amendment Bill". Zwischen die Nummer des Artikels und den Strich, der den Titel des Artikel abtrennt, gehört ein Leerzeichen.

    Der ehrenwerte Schatzkanzler verweist in seiner Erklärung bei den Änderungen der Bezüge vor allem auf Einsparungen durch die Senkung einiger Gehälter. Tatsächlich führt dieser Gesetzesentwurf an einigen Stellen aber auch recht ordentliche Gehaltserhöhungen ein, die der ehrenwerte Schatzkanzler dem Parament wohl in der Hoffnung verschweigen wollte, dass es niemand bemerkt. Diese Erhöhungen betreffen vor allem die Gruppen B und E, genauer gesagt die Botschafter, den Governor der Bank of Albernia und die Lord Lieutenants. Wodurch sind diese Erhöhungen teilweise auf über das Doppelte des alten Betrags begründet?

    Mir ist außerdem nicht klar, warum der ehrenwerte Schatzkanzler die Absätze 8/2 bis 8/5 aus dem Gesetz entfernen möchte.

    Beim neu einzufügenden Art. 10 möchte ich anmerken, dass es gerechnet wäre, die Gehälter nicht um einen Pauschalbetrag, sondern um einen Prozentanteil zu kürzen. Darüber hinaus sollte aus meiner Sicht bei der Ausrufung eines solchen Finanznotstands das Parlament beteiligt sein.

    libdem_sig.png

    Patrick Botherfield
    Liberal Democrat Leader

  • Mr Speaker,
    Diesem Gesetzentwurf gingen 2 Wochen intensiver Arbeit hervor, dass sich bei Entwürfen dieses Kalibers naturgemäß Fehler einschleichen muss ich nicht erwähnen.
    Tatsächlich sehe ich in Article 8 keine Entfernung der von ihnen erwähnten Absätze vor, ich danke daher für ihre Anmerkung in diesem Bereich.

    Ihre Kritik über die Erhöhung der Gehälter in den von ihnen erwähnten Tarifgruppen indess muss ich hier zu Kenntnis nehmen, diese sind durchaus gewollt.
    Ich halte sie übrigens nicht für übermäßig bedrohend für den Haushalt da ihnen weit größere Kürzungen entgegenstehen. Die bisherigen Gehälter würdigen Aufwand dieser Ämter eindeutig nicht genug.
    Sie sind, wie auch alle anderen Bezugsänderungen in Zusammenarbeit mit der Regierung ihrer Majestät und vor allem mit dem Ministry of Foreign Affairs entstanden und wohl durchdacht.

    Ich möchte ihnen ausserdem für ihre Vorschläge für die Notstandsregelungen danken welche ich geprüft und teilweise eingearbeitet habe wie sie in diesem aktualisierten Entwurf sicher erkennen werden.

    3rd General Tariff Act Amendment Bill

    Es möge auf Geheiß der Königin erhabenster Majestät und mit dem Rat und Einverständnis der in diesem gegenwärtigen Parlament versammelten Lords und Gemeinen sowie durch dessen Vollmachten das Folgende verordnet werden:

    Article 1
    Article 3 des General Tariff Act wird wie folgt neu gefasst:
    "Article 3 – Group A
    1) Der Tarifgruppe A gehören Soldaten und Polizisten an. Sie zerfällt in die Abschnitte A1-A22
    a) Besoldung nach A1 (3,00 £/day) gilt für: Private 3rd Class, Seaman Recruit, Airman Basic
    b) Besoldung nach A2 (3,50 £/day) gilt für: Private 2nd Class, Seaman Apprentice, Airman
    c) Besoldung nach A3 (4,00 £/day) gilt für: Private 1st Class, Seaman, Airman 1st Class, Constable
    d) Besoldung nach A4 (4,50 £/day) gilt für: Lance Corporal, Petty Officer 3rd Class, Senior Airman, Detective Constable
    e) Besoldung nach A5 (5,00 £/day) gilt für: Corporal, Petty Officer 2nd Class, Staff Seargent (RAF), Police Seargent
    f) Besoldung nach A6 (5,50 £/day) gilt für: Seargent, Petty Officer 1st Class, Technical Seargent, Detective Seargent
    g) Besoldung nach A7 (6,00 £/day) gilt für: Staff Seargent (RA), Chief Petty Officer, Master Seargent
    h) Besoldung nach A8 (6,50 £/day) gilt für: Seargent 1st Class, Senior Chief Petty Officer, Senior Master Seargent
    i) Besoldung nach A9 (7,00 £/day) gilt für: Master Seargent, Master Chief Petty Officer, Chief Master Seargent
    j) Besoldung nach A10 (7,50 £/day) gilt für: 2nd Lieutenant, Midshipman, Pilot Officer, Police Inspector
    k) Besoldung nach A11 (8,00 £/day) gilt für: 1st Lieutenant, Sub-Lieutenant, Flying Officer, Chief Inspector, Detective Inspector
    l) Besoldung nach A12 (8,50 £/day) gilt für: Captain (RA), Lieutenant (RN), Flight Lieutenant, Superintendent, Detective Chief Inspector
    m) Besoldung nach A13 (9,00 £/day) gilt für: Major, Lieutenant Commander, Squadron Leader, Chief Superintendent, Detective Superintendent
    n) Besoldung nach A14 (9,50 £/day) gilt für: Lieutenant Colonel, Commander (RN), Wing Commander, Police Commander, Detective Chief Superintendent
    o) Besoldung nach A15 (10,00 £/day) gilt für: Colonel, Captain (RN), Group Captain, Deputy Assistent Commissioner
    p) Besoldung nach A16 (10,50 £/day) gilt für: Brigadier, Commodore, Air Commodore
    q) Besoldung nach A17 (11,00 £/day) gilt für: Major General, Rear Admiral, Air Vice Marshal, Commissioner
    r) Besoldung nach A18 (11,50 £/day) gilt für: Lieutenant General, Vice Admiral, Air Marshal
    s) Besoldung nach A19 (12,00 £/day) gilt für: General, Admiral, Air Chief Marshal
    t) Besoldung nach A20 (12,50 £/day) gilt für: Fieldmarshal, Admiral of the Fleet, Marshal of the Royal Air Force
    u) Besoldung nach A21 (14,00 £/day) gilt für: Chief of the Royal Navy, Chief of the Royal Army, Chief of the Royal Airforce
    v) Besoldung nach A22 (15,00 £/day) gilt für: Chief of the Royal High Command
    2) Bezieht ein Polizist oder Soldat Besoldung nach A21 oder A22, so entfällt eine Besoldung nach A1-A20."

    Article 2
    Article 4 des General Tariff Act wird wie folgt neu gefasst:
    "Article 4 – Group B
    1) Der Tarifgruppe B gehört diplomatisches Personal an. Sie zerfällt in die Abschnitte B1-B3.
    a) Besoldung nach B1 (15,00 £/day) gilt für: Botschafter ab Ernennung
    b) Besoldung nach B2 (16,00 £/day) gilt für: Botschafter mit halbjähriger Dienstzeit
    c) Besoldung nach B3 (17,00 £/day) gilt für: Botschafter mit einjähriger Dienstzeit "

    Article 3
    Article 5 des General Tariff Act wird wie folgt neu gefasst:
    "Article 5 – Group C
    1) Der Tarifgruppe C gehören Abgeordnete des House of Commons an. Sie zerfällt in die Abschnitte C1-C3.
    a) Besoldung nach C1 (20,00 £/day) gilt für: Abgeordnete des House of Commons
    b) Besoldung nach C2 (21,50 £/day) gilt für: Clerk of the House of Commons
    c) Besoldung nach C3 (23.00 £/day) gilt für: Speaker of the House of Commons
    2)
    a) Bezieht ein Abgeordneter Besoldung nach C2 oder C3, so entfällt eine Besoldung nach C1.
    b) Bezieht ein Abgeordneter Bezüge aus der Tarifgruppe D sind seine Bezüge aus der Tarifgruppe C um die Hälfte zu kürzen. "

    Article 4
    Article 6 des General Tariff Act wird wie folgt neu gefasst:
    "Article 6 – Group D
    1) Der Tarifgruppe D gehören die Mitglieder des Regierungskabinetts an. Sie zerfällt in die Abschnitte D1-D3.
    a) Besoldung nach D1 (23,50 £/day) gilt für: Minister
    b) Besoldung nach D2 (26,50 £/day) gilt für: Deputy Prime Minister
    c) Besoldung nach D3 (29,50 £/day) gilt für: Prime Minister
    2) Bezieht ein Minister Besoldung nach D2 oder D3, so entfällt eine weitere Besoldung nach D1."

    Article 5
    Article 7 des General Tariff Act wird wie folgt neu gefasst:
    "Article 7 – Group E
    1) Der Tarifgruppe E gehören alle sonstigen Bezugnehmer von Besoldung an, die nicht unter die Gruppen A bis D fallen. Die Tarifgruppe zerfällt in die Abschnitte E1-E2.
    a) Besoldung nach E1 (20,00 £/day) gilt für: Governor of the Bank of Albernia
    b) Besoldung nach E2 (15,00 £/day) gilt für: Richter
    c) Besoldung nach E3 (13,00 £/day) gilt für: Lord Lieutenants "

    Article 6
    Article 8 des General Tariff Act wird wie folgt neu gefasst:
    "Article 8 – Day of Payment
    1) Sämtliche Bezüge sind zum Ersten eines Monats für den vergangenen Monat zu bezahlen. An Stichtagen ist sowohl der alte als auch der neue Amtsträger auszuzahlen.
    2) Die Auszahlung der Besoldung erfolgt ausschließlich auf ein vom Empfänger eingerichtetes Konto der Bank of Albernia.
    3) Existiert ein Konto am Tage der Auszahlung nicht, so verfällt die Besoldung für den vergangenen Monat ohne Anspruch auf Rückerstattung.
    4) Die Auszahlung hat spätestens am siebten Tag des Monats erfolgt zu haben.
    5) Ist die Auszahlung nach dem siebten Tag des Monats noch nicht erfolgt, so kann nach einer vorherigen Anfrage an die Schatzkanzlei der Sold vor Gericht eingeklagt werden. "

    Article 7
    Der General Tariff Act wird um folgenden Articlel erweitert:
    "Article 10 – financial crisis avertion stipulation
    1) In dem Fall, dass der Monatshaushalt mehr als ein Quartal negativ ist, kann das House of Commons auf Antrag der Regierung Ihrer Majestät den Finanznotstand erklären.
    2)Entscheidet sich das House of Commons für einen Finanznotstand so ist die Queen zu unterrichten welche den Finanznotstand öffentlich ausruft.
    3)Im Falle des Finanznotstandes sind alle oben genannten Staatsbezüge über einem Satz von 10,00 £/day um maximal 50% auf einen Mindestwert von 10,00 £/day zu kürzen.
    über die Höhe der Kürzungen entscheidet die Regierung ihrer Majestät.
    4) Die Kürzung und der Finanznotstand ist aufzuheben sobald der Monatshaushalt wieder ausgeglichen ist.
    5) Bleibt der Haushalt ein weiteres Quartal negativ, so kann das House of Commons eine weitere Kürzung der Bezüge von der Regierung verlangen. "

    Article 8
    "Article 10 des General Tariff Act wird in Article 11 umnummeriert. "

    Edit: Rechtschreibung
    Edit 2: Zeichensetzung
    Edit 3: Absatzsetzung


    Sir Henry Willburn Hygswitch, KD

    Edited 4 times, last by H. W. Hygswitch (October 21, 2007 at 9:37 PM).

  • Right Honourable Members of the House,

    ich weise Sie und insbesonderen den ehrenwerten Schatzkanzler Mr Hygswith aus gegebenem Anlass auf die auf in den Standing Orders festgehaltenen Umgangsformen in diesem Haus hin:

    Quote

    2) Der Person, welche die Sitzungsleitung inne hat, ist es gestattet, sich in amtlicher Funktion als Sitzungsleiter in direkter Anrede an die Abgeordneten zu wenden. Beteiligt sich der Speaker an Aussprachen in seiner Funktion als Abgeordneter, so spricht er den Clerk of the House an.
    3) Andere Abgeordnete werden, außer in Ausnahmefällen, in der dritten Person als "sehr ehrenwerter Abgeordneter für [Name des Wahlkreises]" bzw. "sehr ehrenwerte Abgeordnete für [Name des Wahlkreises]" tituliert. Diese Regel ist ferner auf jedwede andere Person, welcher ein Titel oder eine Anrede zusteht, anzuwenden.

    libdem_sig.png

    Patrick Botherfield
    Liberal Democrat Leader

  • Mr Clerk,

    Quote

    Original von H. W. Hygswitch
    Diesem Gesetzentwurf gingen 2 Wochen intensiver Arbeit hervor, dass sich bei Entwürfen dieses Kalibers naturgemäß Fehler einschleichen muss ich nicht erwähnen.


    Wenn das der Anspruch der Regierung Ihrer Majestät ist, ist das traurig. Ich denke, ich muss dazu ansonsten nichts weiter sagen.

    Quote

    Tatsächlich sehe ich in Article 8 keine Entfernung der von ihnen erwähnten Absätze vor, ich danke daher für ihre Anmerkung in diesem Bereich.


    Ich danke dem ehrenwerten Schatzkanzler für die Korrektur des Entwurfs. Eleganter wäre freilich die Lösung gewesen, nicht den kompletten Artikel 8 zu ersetzen und die nicht geänderten Punkte in den Entwurf aufzunehmen, sondern nur Absatz 8/1 zu ändern.

    Quote

    Ihre Kritik über die Erhöhung der Gehälter in den von ihnen erwähnten Tarifgruppen indess muss ich hier zu Kenntnis nehmen, diese sind durchaus gewollt.


    Der ehrenwerte Schatzkanzler möge lernen, zwischen Fragen und negativer Kritik zu unterscheiden. Ich habe ohne jede Wertung um eine Erläuterung der Änderungen gebeten. Kritisiert habe ich nur, dass diese einschneidenden Änderungen in der Begründung zum Entwurf nicht genannt wurden.

    Dennoch denke ich, dass die Gehälter der Botschafter sowie des Governors der Bank of Albernia und der Lord Lieutenants gegenüber dem vorliegenden Entwurf etwas gekürzt werden sollten.

    Quote

    Ich möchte ihnen ausserdem für ihre Vorschläge für die Notstandsregelungen danken welche ich geprüft und teilweise eingearbeitet habe wie sie in diesem aktualisierten Entwurf sicher erkennen werden.


    Ich begrüße den Schritt in die richtige Richtung, der in der überarbeiteten Fassung sicher gegangen wurde. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass eine Beschränkung der Entscheidung auf das House of Commons ohne Beteiligung der Lords problematisch ist.

    Darüber hinaus ist nach wie vor eine pauschale Kürzung von 10£ vorgesehen, die die Besserverdienenden bevorzugt. Bei einer gerechten Kürzung gäbe jeder denselben Anteil seines Gehalts ab.

    libdem_sig.png

    Patrick Botherfield
    Liberal Democrat Leader

  • Mr Speaker,
    Ich Entschuldige mich hiermit bei dem sehr ehrenwerten Abgeordeten von Eihlann für die nicht angemessene Anrede, mit der bitte mir meine Impertinenz nachzusehen, es ist immerhin die erste Legislaturperiode in der ich über Rederecht in diesem hohen Haus innehabe, sicher wird meine Gewandtheit in der Anwendung der Anreden noch besser werden.
    Ich möchte ihn desweiteren zu seinem offensichtlich weit größeren Geschick im Umgang mit Worten beglückwünschen...seine andere Herangehensweise an die Änderungen in Article 8/1 sind weit eleganter und werden daher im Finalen Entwurf eingearbeitet werden...vor dessen Erstellung würde ich allerdings die sehr ehrenwerten Abgeordneten um weitere Meinungen zu den erwähnten Bezügen der Lord Lieutenants und des Governors der Bank of Albernia bitten.


    Sir Henry Willburn Hygswitch, KD

  • Mr Speaker,
    Desweiteren möchte ich den sehr ehrenwerten Abgeordeten von Eihlann respektvoll bitten den Article 7 der Amendment Bill doch nochmal sorfältig zu lesen. Es ist hier freilich nicht die Rede von einer generellen Kürzung um 10,00 £/day sondern von einem Grenzwert von
    10,00 £/day. Niemand der weniger verdient bekommt überhaupt Kürzungen zu spüren, wer höhere Bezüge hat kann Kürzungen von maximal 50% auf einen Mindestwert von 10,00 £/day erfahren....ich denke dass dies doch eine gerade die Niedrigverdiener begünstigende und von jenen,
    welche es verschmerzen können Opfer verlangende Regelung ist.


    Sir Henry Willburn Hygswitch, KD

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