Feststellungsklage
vor dem Judicial Committee
The Rt Hon Jonathan Skirrow, MP, Chancellor of the Exchequer,
stellt vor dem Judicial Committee den Antrag auf Feststellung der Unrechtmäßigkeit des Vorgangs der Verlängerung von Aussprachen im House of Commons ohne vorangegangenem, von mehr als der Hälfte der Abgeordneten unterstützem Antrag. Diesbezüglich verantwortliche Person des Kingdom of Albernia ist The Most Hon Speaker of the House of Commons.
Der Kläger beantragt vor Gericht, festzustellen, dass
1. die Verlängerung einer Aussprache im House of Commons durch The Most Hon Speaker of the House nur auf vorangegangenen Antrag möglich ist.
2. der Antrag auf Verlängerung einer Aussprache im House of Commons von mehr als der Hälfte der Abgeordnete vor Verlängerung der Aussprache unterstützt werden muss.
3. mehr als die Hälfte der Abgeordneten bei einer Abgeordnetenzahl von sechs Abgeordneten im House of Commons bei einem Antrag auf Verlängerung einer Aussprache immer mindestens vier Abgeordnete des House of Commons bedeutet.
Begründung:
Die Standing Orders des House of Commons geben eindeutig vor, wie der Akt der Verlängerung einer Aussprache ausgeführt werden muss. In Section 3, Article 7, Paragraph 2, Sentence 3 wird geregelt, dass eine Verlängerung der Aussprache ausschließlich auf Antrag von Abgeordneten, und zwar von mehr als der Hälfte der Abgeordneten, gestellt werden muss. Es ist ausdrücklich nicht gesagt, dass über einen solchen Antrag eine Abstimmung stattzufinden hat. Folglich stellt die Mehrheit der Abgeordneten bei einer Gesamtzahl von sechs Abgeordneten in jedem Fall vier oder mehr Abgeordnete dar.
Jonathan Skirrow