My Lords!
The most Noble, the Duke of Paerrycen hat die folgende Bill eingebracht:
National Census Reformation Bill
An Act to reform the regulations about the national census by amending the Citizenship Act and des House of Commons Election Act
Es möge auf Geheiß der Königin erhabenster Majestät und mit dem Rat und Einverständnis der in diesem gegenwärtigen Parlament versammelten Lords und Gemeinen sowie durch dessen Vollmachten das Folgende verordnet werden:
Art. 1 - Amendments to the Citizenship Act
Satz 2 des Artikels 4/2 des Citizenship Acts wird wie folgt neu gefasst:
"Die Volkszählung wird alle drei bis fünf Monate durch das Home Office durchgeführt."
Art. 2 - Amendments to the House of Commons Election Act
Article 2/1 des House of Commons Election Act wird wie folgt neu gefasst:
"Wahlberechtigt ist, wer am Tage des Beginns der Wahl seit mindestens vierzehn Tagen im Besitz der albernischen Staatsangehörigkeit ist. Nicht wahlberechtigt ist jedoch, wer bei einem National Census, welcher nach dem Ende der letzten General Elections durchgeführt wurde, seine Staatsbürgerschaft verloren und danach wieder neu erlangt hat."
Ich eröffne die Aussprache. Sie wird vorerst auf 24 Stunden befristet, bei weiterem Aussprachebedarf entsprechend verlängert.