[Discussion] National Census Reformation Bill

  • My Lords!

    The most Noble, the Duke of Paerrycen hat die folgende Bill eingebracht:

    National Census Reformation Bill

    An Act to reform the regulations about the national census by amending the Citizenship Act and des House of Commons Election Act

    Es möge auf Geheiß der Königin erhabenster Majestät und mit dem Rat und Einverständnis der in diesem gegenwärtigen Parlament versammelten Lords und Gemeinen sowie durch dessen Vollmachten das Folgende verordnet werden:

    Art. 1 - Amendments to the Citizenship Act
    Satz 2 des Artikels 4/2 des Citizenship Acts wird wie folgt neu gefasst:
    "Die Volkszählung wird alle drei bis fünf Monate durch das Home Office durchgeführt."

    Art. 2 - Amendments to the House of Commons Election Act
    Article 2/1 des House of Commons Election Act wird wie folgt neu gefasst:
    "Wahlberechtigt ist, wer am Tage des Beginns der Wahl seit mindestens vierzehn Tagen im Besitz der albernischen Staatsangehörigkeit ist. Nicht wahlberechtigt ist jedoch, wer bei einem National Census, welcher nach dem Ende der letzten General Elections durchgeführt wurde, seine Staatsbürgerschaft verloren und danach wieder neu erlangt hat."


    Ich eröffne die Aussprache. Sie wird vorerst auf 24 Stunden befristet, bei weiterem Aussprachebedarf entsprechend verlängert.

    His Grace,
    The Most Noble Gwynfor Paerrycen, 27th Duke of Paerrycen

    Edited once, last by Duke of Paerrycen (November 18, 2008 at 10:46 PM).

  • My Lords!

    Bei der letzten Wahl haben wir gesehen, welche Probleme es mit der aktuellen Gesetzeslage gibt, wenn ein Premierminister von seinem ihm durch die Konventionen und Bräuche dieses Königreich zustehenden Recht gebraucht macht, ein House of Commons vorzeitig auflösen zu lassen:
    Nicht nur kann hierbei kein Census durchgeführt werden, wie das der Citizenship Act vorsieht, nein, auch Bürger, welche bereits eine Wahl zuvor nicht wählen durften, können aufgrund der Gesetzeslage möglicherweise ein weiteres Mal nicht wählen, nur weil sie an einem Census, der schon mehrere Monate zurück liegen kann, nicht teilnahmen. Dies stellt eine mehr als unbillige Härte dar, welcher, davon bin ich überzeugt, dringen Abhilfe geschaffen werden muss.

    Durch diese Bill soll daher der Census von den General Elections abgekoppelt werden. Natürlich ist es wünschenswert, dass ein Census weiterhin zeitnah vor Wahlen durchgeführt werden kann, deswegen lässt der Entwurf dem Home Office ein Zeitfenster, innerhalb dessen der Census abgehalten werden kann. Sollte jedoch ein House of Commons vorzeitig aufgelöst werden, so treten keine Probleme mit der Abhaltung eines Census auf.
    Zudem wird bei einer Wahl, vor welcher kein Census erfolgt, zukünftig auch niemand mehr dadurch benachteiligt, dass er bei der vorherigen Wahl nicht am Census teilgenommen hat, gilt der Entzug des Wahlrechts doch nur für die Wahl, bei deren vorhergehendem Census das Wahlrecht entzogen wurde.

    His Grace,
    The Most Noble Gwynfor Paerrycen, 27th Duke of Paerrycen

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