Reformiertes Buch 2 des AACL - Ausscheiden aus dem HoC

Es gibt 52 Antworten in diesem Thema, welches 7.939 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Sir Patrick Botherfield.

  • Also, wie ist die Lage jetzt?


    Wenn hier kein Diskussionsbedarf mehr besteht, dann würde ich die Tage mal eine Abstimmung einleiten, ob wir das auf die Queen verlagern und in den AACL aufnehmen oder aber so lassen sollen wie es ist.
    Dann hätten wir den Punkt schon mal grundsätzlich abgehandelt und könnten uns mit den Details befassen (so es Details zu klären gibt).

    The Most Honourable
    Lord Rhodi Paerrycen, KD, MP
    Prime Minister of Albernia
    (Courtesy) Marquess of Kelyragh


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  • Wie gesagt: Ich bin immer noch für die vorgeschlagene Lösung.


    Wenn man Missbrauch befürchtet, kann man evtl. noch folgenden Satz zu Punkt 5 ergänzen:


    "Der König beruft einen Crown Steward and Bailiff of Dunny-on-the-Wold ausschließlich in den beiden vorgenannten Fällen (auf Gesuch eines Mitglieds des Parlaments oder obligatorisch bei über 14tägiger Abwesenheit); ein Ernannter ist kurze Zeit nach seiner Ernennung wieder zu entlassen."

    The Rt Hon Jack Lennox, The Viscount Lennox, KD
    Former Prime Minister


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  • Zitat

    Original von Jack Lennox
    Wie gesagt: Ich bin immer noch für die vorgeschlagene Lösung.


    Wenn man Missbrauch befürchtet, kann man evtl. noch folgenden Satz zu Punkt 5 ergänzen:


    "Der König beruft einen Crown Steward and Bailiff of Dunny-on-the-Wold ausschließlich in den beiden vorgenannten Fällen (auf Gesuch eines Mitglieds des Parlaments oder obligatorisch bei über 14tägiger Abwesenheit); ein Ernannter ist kurze Zeit nach seiner Ernennung wieder zu entlassen."


    Das finde ich jetzt etwas zu viel des Guten - das geht doch eigentlich aus dem Punk hervor, oder? Zumal ja eh niemand ernennen kann, der das Amt nicht annimmt...


    Braucht es eigentlich die formelle Entlassung? Das ist wieder Bürokratie. Ich denke, das kann man doch einfach mit der nächsten Ernennung machen. Sofern der Entlassene nicht gleich wieder für das HoC kandidieren will, aber das sollte ja eher der Ausnahmefall sein.

    The Most Honourable
    Lord Rhodi Paerrycen, KD, MP
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  • Zitat

    Original von Lord Rhodi Paerrycen
    Das finde ich jetzt etwas zu viel des Guten - das geht doch eigentlich aus dem Punk hervor, oder?


    Ich finde schon, dass man spezifizieren sollte, dass jemand nur in diesen beiden Fällen zum Crown Stewart berufen werden kann - ansonsten nicht. Das geht aus der ursprüngliche Formulierung meiner Meinung nach nämlich nicht zwingend hervor.


    Zitat

    Zumal ja eh niemand ernennen kann, der das Amt nicht annimmt...


    Wenn dem so ist, dann wäre die Dunny-on-the-Wold-Lösung zur "Entsorgung" inaktiver MPs aber wenig tauglich. ;) Vielleicht sollte man dann noch erklären, dass im Fall der 14tägigen Abwesenheit die Ernennung auch ohne Annahme des Ernannten erfolgen kann.


    Zitat

    Braucht es eigentlich die formelle Entlassung?


    Ja, die braucht es - und wenn sie nur drei Minuten später erfolgt. ;) Es geht doch darum, Missbrauchspotential auszuschließen. Ich möchte niemandem etwas unterstellen, aber es wäre doch theoretisch der Fall denkbar, dass die Queen die Entlassung "vergisst" und somit jemanden an einer erneuten HoC-Kandidatur hindert.

  • Zitat

    Original von Jack Lennox
    Ich finde schon, dass man spezifizieren sollte, dass jemand nur in diesen beiden Fällen zum Crown Stewart berufen werden kann - ansonsten nicht. Das geht aus der ursprüngliche Formulierung meiner Meinung nach nämlich nicht zwingend hervor.


    Okay. Ich schaue nochmal, ob sich die ursprüngliche Formulierung klarer fassen lässt.


    Zitat


    Wenn dem so ist, dann wäre die Dunny-on-the-Wold-Lösung zur "Entsorgung" inaktiver MPs aber wenig tauglich. ;) Vielleicht sollte man dann noch erklären, dass im Fall der 14tägigen Abwesenheit die Ernennung auch ohne Annahme des Ernannten erfolgen kann.


    Wir müssen da mit fiktionen arbeiten, weil mir auch gerade einfällt, dass wir ja rein theoretisch für die Wirksamkeit der Ernennung noch den Eid auf die Krone brauchen, dessen Ableisten oder Nicht-Ableisten ja nach dem Oath Act eben auch die Annahme- oder Ablehnungserklärung ersetzt, sofern nicht ausdrücklich vorhanden.
    Den müssen wir ja auch noch entfallen lassen.


    Zitat

    Ja, die braucht es - und wenn sie nur drei Minuten später erfolgt. ;) Es geht doch darum, Missbrauchspotential auszuschließen. Ich möchte niemandem etwas unterstellen, aber es wäre doch theoretisch der Fall denkbar, dass die Queen die Entlassung "vergisst" und somit jemanden an einer erneuten HoC-Kandidatur hindert.


    Man könnte auch fingieren, dass mit einer entsprechenden Kandidatur ein Rücktritt von diesem Amt einhergeht, der ja dann nicht notwenidigerweise noch einer Entlassung bedarf. Ich halte aber eine nochmalige Entlassungsurkunde für recht viel Bürokratie - ja, auch wenn man das ganze mit Vorlagen machen kann. ;)

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  • Um das Thema mal wieder auszugraben und dem Ziel etwas näher zu kommen:


    Wäre eine missbrauchssichere Regelung der Dunny-on-the-Wood-Lösung für die Kritiker denkbar?

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  • Ich finde, dieses uralte, von mir vorhin durch Zufall gefundene Thema (sind noch jemandem die freien Nummern im II. Book AACL aufgefallen?) kann man wieder aufwärmen.


    Die Idee mit der Ernennung zum Crown Steward für ein Ausscheiden aus den Commons ist eigentlich sehr charmant. Da die PC-Mitglieder inzwischen auch gewählt sind, sehe ich hier noch weniger Missbrauchspotential als zum Zeitpunkt der ursprünglichen Debatte hier.


    (PS: Gut, dass ich die Avatare der alten Accounts anno dazumal auf Vordermann gebracht hatte. Liest sich total frisch hier! ^^)

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  • Mittlerweile wären meine Bedenken auch eher, dass der PC nicht immer so zügig handelt wie man es sich wünschen würde. Wenn die Queen erst vom Speaker erinnert werden und dann ein Dokument ausstellen muss (oder womöglich zwei, je nachdem, wie man das mit der Entlassung jetzt regeln würde), dann dauert es mit Sicherheit länger als wenn der Speaker einfach feststellt wie bisher.


    Alle praktischen Aspekte außer Acht gelassen sehe ich allerdings den Charme auch und finde das Verfahren schon kulturell sehr passend für Albernia.

  • Von der Idee und der Tradition her finde ich das mit dem Crown Steward sehr gut.

    William McGregor, Baron McGregor
    former The Most Hon, The Lord Justice of Albernia
    former Lord of Appeal in Ordinary

  • Mittlerweile wären meine Bedenken auch eher, dass der PC nicht immer so zügig handelt wie man es sich wünschen würde.

    Wobei es den von Paerrycen gewählten Formulierungen nach kein Ermessen gäbe, also nur ein Mitglied des PC für diese Vollzugsaufgabe ausreichen sollte.

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  • Hier mal ein Vorschlag, der auch den Speaker im AACL stärker verankert sowie eine Regelung zur Vakanz trifft (dessen Fehlen uns zuletzt aufgefallen war)

    II. Book AACL, Speaker and Crown Steward Reform


    1) Der AACL, II. Book, First Part, Chapter I, Nr. 17 wird wie folgt gefasst:

      17. Das House of Commons tagt unter dem Vorsitz des Speaker of the House, welcher durch das Haus gewählt wird und der Royal Approbation bedarf. Er wird im Falle der Abwesenheit durch den Clerk of the House vertreten, welcher durch das Haus gewählt wird. Während der Konstituierung, für den Fall der längerfristigen Vakanz des Amtes des Speakers sowie in den Fällen, in welchen das House of Commons nicht nur kurzfristig weder einen Speaker noch einen Clerk hat, obliegt die Sitzungsleitung einem vom König berufenen Royal Commissioner, welcher jedoch lediglich die notwendigen Maßnahmen zur Wahl eines neuen Speakers und zur Erhaltung der gesetzmäßigen Zusammensetzung vornehmen kann. Längerfristig ist eine Vakanz, wenn eine Wahl ohne Wahl eines Speakers beendet wurde oder mindestens 7 Tage kein Speaker mehr im Amt ist.


    2) Der AACL, II. Book, First Part, Chapter III, II. Title wird wie folgt gefasst:

      II. Title: Dismissial of Members of Parliament

      3. Ein Spieler kann maximal für zwei Wahlkreise gleichzeitig Mitglied des Parlaments sein. Ist ein Spieler für mehr als zwei Wahlkreise gewählt, muss er die Annahme der überzähligen Mandate ablehnen.

      4. Ein Mitglied des Parlaments ist für die Dauer einer Legislaturperiode gewählt. Es ist zur Teilnahme an den Sitzungen verpflichtet. Es darf nicht von seinem Amt zurücktreten.

      5. Ein Mitglied des Parlaments kann sein Amt nur durch Tod, den Verlust der Staatsbürgerschaft, den Entzug des Wählbarkeitsrechtes, die nachträgliche Änderung des Wahlergebnisses oder die Erklärung der Ungültigkeit der Wahl sowie durch die Berufung in ein Amt, welches mit der Verwaltung eines Kronbesitzes beauftragt ist, verlieren.

      6. Ein Mitglied des Parlaments wird durch den König in das Amt des Crown Steward and Bailiff of Dunny-on-the-Wold berufen und scheidet damit aus dem Parlament aus, wenn er darum ersucht. Ebenso wird er in das Amt berufen, wenn er länger als 14 Tage unentschuldigt seinen Pflichten als Mitglied des Parlaments ferngeblieben ist.


    3) Im AACL, II. Book, First Part, Chapter I, III. Title wird Nr. 6 zu Nr. 7.

    In diesem Zusammenhang müssten dann aber Art. 8/4 und 8/5 sowie Art. 9 des House of Commons Election Act außer Kraft gesetzt werden, da sie die von II. Title, Nrn. 3 bis 6, abgedeckten Sachverhalte teilweise anders regeln.


    Des Weiteren würde ich gerne den an anderer Stelle bereits vorgeschlagenen Second Part des II. Book AACL (dort) neu anstoßen, in dem viele der von uns bereits durchgeführten Zeremonien zur Parlamentseröffnung niedergelegt werden.

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  • Der erste Teil ist auch im Konflikt mit Art. 4 der Standing Orders:

    Zitat

    Art. 4 – Substitution of the Speaker


    1) Der Clerk of the House ist der Vertreter des Speakers. Er nimmt seine Aufgaben bei dessen angekündigter oder länger als drei Tage währender unangekündigter Abwesenheit wahr, ferner wo es durch Gesetz oder diese Standing Orders vorgesehen ist. Er übernimmt ebenfalls die Amtsgeschäfte des Speakers bei vorzeitiger Erledigung des Amtes bis zur Neuwahl eines Speakers.

    2) Sind der Speaker und der Clerk zeitgleich entschuldigt abwesend oder bleiben sie zeitgleich für mindestens drei Tage unentschuldigt ihren Ämtern fern, so übernimmt ein vom Speaker designierter Abgeordneter die Amtsgeschäfte.

    3) Wurde durch den Speaker kein solcher Abgeordneter benannt oder fallen die Ämter des Speakers und des Clerks während der Legislaturperiode zeitgleich vakant, so übernimmt der anwesende Abgeordnete, welcher am längsten ununterbrochen Mitglied des Hauses ist, die Amtsgeschäfte. Sind zwei oder mehr anwesende Abgeordnete gleich lang Mitglieder, so übernimmt derjenige von ihnen die Vertretung, der am längsten Bürger des Königreiches ist.

    Ich glaube, das ist die sinnvollere Regel als dass die Queen dann auch in einem schon konstituierten Parlament noch einmal einen Commissioner berufen muss. Nach dem AACL-Entwurf müsste das ja sogar dann passieren, wenn der Speaker abhanden kommt, aber noch ein Clerk da ist. Die Unklarheit, die wir hatten, war ja nur, ob der Commissioner nochmal darf, nachdem er eine Speakerwahl ergebnislos durchgeführt hat, oder ob dann die Vertretungsregel greifen muss.

  • Nach dem AACL-Entwurf müsste das ja sogar dann passieren, wenn der Speaker abhanden kommt, aber noch ein Clerk da ist.

    Allerdings nur, wenn der Clerk es nicht vermag, innerhalb der 7 Tage die Neuwahl eines Speaker durchzuführen. Ich finde schon, dass die Queen/der PC hier die Möglichkeit haben sollte, einzugreifen, wenn die Commons ansonsten nicht arbeitsfähig sind.

    Die Unklarheit, die wir hatten, war ja nur, ob der Commissioner nochmal darf, nachdem er eine Speakerwahl ergebnislos durchgeführt hat, oder ob dann die Vertretungsregel greifen muss.

    Dann sollten die Commons gegebenenfalls die Standing Orders ändern. Nur diesen einen Sachverhalt im AACL zu regeln wäre dann auch nicht konsequent.

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  • Allerdings nur, wenn der Clerk es nicht vermag, innerhalb der 7 Tage die Neuwahl eines Speaker durchzuführen. Ich finde schon, dass die Queen/der PC hier die Möglichkeit haben sollte, einzugreifen, wenn die Commons ansonsten nicht arbeitsfähig sind.

    Stimmt, dass längerfristige Vakanz entsprechend definiert ist, hatte ich übersehen. Dass der Clerk es innerhalb von sieben Tagen nicht schafft, einen neuen Speaker ins Amt zu bringen ist allerdings fast garantiert. Drei Tage Kandidaturfrist und drei Tage Wahl sind gegeben, da müsste es schon ziemlich auf Zack sein.

    Dann sollten die Commons gegebenenfalls die Standing Orders ändern. Nur diesen einen Sachverhalt im AACL zu regeln wäre dann auch nicht konsequent.

    Eins von beidem halt. Von mir aus können wir auch die Regelungen aus den Standing Orders entfernen, aber gleichzeitig eine Regelung in den Standing Orders und eine andere im AACL wäre eher ungeschickt.

  • Stimmt, dass längerfristige Vakanz entsprechend definiert ist, hatte ich übersehen. Dass der Clerk es innerhalb von sieben Tagen nicht schafft, einen neuen Speaker ins Amt zu bringen ist allerdings fast garantiert. Drei Tage Kandidaturfrist und drei Tage Wahl sind gegeben, da müsste es schon ziemlich auf Zack sein.

    Ich hatte auch schon überlegt, die Frist länger anzusetzen. Vielleicht auf 10 Tage? 14?

    Eins von beidem halt. Von mir aus können wir auch die Regelungen aus den Standing Orders entfernen, aber gleichzeitig eine Regelung in den Standing Orders und eine andere im AACL wäre eher ungeschickt.

    Völlig richtig. Deswegen hatte ich ja auch schon vorgeschlagen, die Regelungen im Wahlgesetz zu streichen. Das wäre hier auch nur konsequent.

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  • Eine entsprechend überarbeitete Version:

    II. Book AACL, Speaker and Crown Steward Reform


    1) Der AACL, II. Book, First Part, Chapter I, Nr. 17 wird wie folgt gefasst:

      17. Das House of Commons tagt unter dem Vorsitz des Speaker of the House, welcher durch das Haus gewählt wird und der Royal Approbation bedarf. Er wird im Falle der Abwesenheit durch den Clerk of the House vertreten, welcher durch das Haus gewählt wird. Während der Konstituierung, für den Fall der längerfristigen Vakanz des Amtes des Speakers sowie in den Fällen, in welchen das House of Commons nicht nur kurzfristig weder einen Speaker noch einen Clerk hat, obliegt die Sitzungsleitung einem vom König berufenen Royal Commissioner, welcher jedoch lediglich die notwendigen Maßnahmen zur Wahl eines neuen Speakers und zur Erhaltung der gesetzmäßigen Zusammensetzung vornehmen kann. Längerfristig ist eine Vakanz, wenn eine Wahl ohne Wahl eines Speakers beendet wurde oder mindestens 10 Tage kein Speaker mehr im Amt ist.


    2) Der AACL, II. Book, First Part, Chapter III, II. Title wird wie folgt gefasst:

      II. Title: Dismissial of Members of Parliament

      3. Ein Spieler kann maximal für zwei Wahlkreise gleichzeitig Mitglied des Parlaments sein. Ist ein Spieler für mehr als zwei Wahlkreise gewählt, muss er die Annahme der überzähligen Mandate ablehnen.

      4. Ein Mitglied des Parlaments ist für die Dauer einer Legislaturperiode gewählt. Es ist zur Teilnahme an den Sitzungen verpflichtet. Es darf nicht von seinem Amt zurücktreten.

      5. Ein Mitglied des Parlaments kann sein Amt nur durch Tod, den Verlust der Staatsbürgerschaft, den Entzug des Wählbarkeitsrechtes, die nachträgliche Änderung des Wahlergebnisses oder die Erklärung der Ungültigkeit der Wahl sowie durch die Berufung in ein Amt, welches mit der Verwaltung eines Kronbesitzes beauftragt ist, verlieren.

      6. Ein Mitglied des Parlaments wird durch den König in das Amt des Crown Steward and Bailiff of Dunny-on-the-Wold berufen und scheidet damit aus dem Parlament aus, wenn er darum ersucht. Ebenso wird er in das Amt berufen, wenn er länger als 14 Tage unentschuldigt seinen Pflichten als Mitglied des Parlaments ferngeblieben ist.


    3) Im II. Book, First Part, Chapter I, III. Title des AACL wird die bisherige Nr. 6 zur neuen Nr. 7.


    4) Die Artikel 8/4, 8/5 und 9 des House of Commons Election Act treten außer Kraft


    5) Art. 4/2 und 4/3 der Standing Orders of the House of Commons treten außer Kraft.

    Jedoch: Bisher haben wir durch den Oath Act geregelt, dass bei Antritt eines öffentlichen Amtes ein Eid zu leisten ist und wen dies nicht binnen 7 Tagen geschieht, dies einen Verzicht auf das Amt darstellt. Ein inaktiver Abgeordneter wird aber wohl kaum den Eid leisten (wollen). Unterstellen wir für diesen Fall die erfolgte Eidesleistung? :/

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  • Jedoch: Bisher haben wir durch den Oath Act geregelt, dass bei Antritt eines öffentlichen Amtes ein Eid zu leisten ist und wen dies nicht binnen 7 Tagen geschieht, dies einen Verzicht auf das Amt darstellt. Ein inaktiver Abgeordneter wird aber wohl kaum den Eid leisten (wollen). Unterstellen wir für diesen Fall die erfolgte Eidesleistung? :/

    Was tun, sprach Zeus. Und Emrys nun auch. :tea

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