Reformiertes Buch 2 des AACL - Ausscheiden aus dem HoC

Es gibt 52 Antworten in diesem Thema, welches 7.930 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Sir Patrick Botherfield.

  • Natürlich würde das ausgenutzt werden. Niemand verliert freiwillig einen Sitz.


    Vielleicht können wir das Problem aber umgehen, wenn wir schon die Ernennung als inkompatibel mit dem Mandat ansehen. Dann verliert der Abgeordnete sein Mandat sofort und hat dann sieben Tage Zeit, den Eid für sein neues Amt zu leisten. Wenn er das nicht tut, hat er eben hinterher keins der beiden Ämter.

  • Vielleicht können wir das Problem aber umgehen, wenn wir schon die Ernennung als inkompatibel mit dem Mandat ansehen. Dann verliert der Abgeordnete sein Mandat sofort und hat dann sieben Tage Zeit, den Eid für sein neues Amt zu leisten. Wenn er das nicht tut, hat er eben hinterher keins der beiden Ämter.

    Gute Idee! Ich überlege mir die TageTM mal eine passende Formulierung dafür.

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    HM PRIME MINISTER · SPEAKER OF THE HOUSE OF COMMONS · MP FOR FAIRNHAIN & LLYNGWYN

  • Die nächste Überarbeitung:

    II. Book AACL, Speaker and Crown Steward Reform


    1) Der AACL, II. Book, First Part, Chapter I, Nr. 17 wird wie folgt gefasst:

      17. Das House of Commons tagt unter dem Vorsitz des Speaker of the House, welcher durch das Haus gewählt wird und der Royal Approbation bedarf. Er wird im Falle der Abwesenheit durch den Clerk of the House vertreten, welcher durch das Haus gewählt wird. Während der Konstituierung, für den Fall der längerfristigen Vakanz des Amtes des Speakers sowie in den Fällen, in welchen das House of Commons nicht nur kurzfristig weder einen Speaker noch einen Clerk hat, obliegt die Sitzungsleitung einem vom König berufenen Royal Commissioner, welcher jedoch lediglich die notwendigen Maßnahmen zur Wahl eines neuen Speakers und zur Erhaltung der gesetzmäßigen Zusammensetzung vornehmen kann. Längerfristig ist eine Vakanz, wenn eine Wahl ohne Wahl eines Speakers beendet wurde oder mindestens 10 Tage kein Speaker mehr im Amt ist.


    2) Der AACL, II. Book, First Part, Chapter III, II. Title wird wie folgt gefasst:

      II. Title: Dismissial of Members of Parliament

      3. Ein Spieler kann maximal für zwei Wahlkreise gleichzeitig Mitglied des Parlaments sein. Ist ein Spieler für mehr als zwei Wahlkreise gewählt, muss er die Annahme der überzähligen Mandate ablehnen.

      4. Ein Mitglied des Parlaments ist für die Dauer einer Legislaturperiode gewählt. Es ist zur Teilnahme an den Sitzungen verpflichtet. Es darf nicht von seinem Amt zurücktreten.

      5. Ein Mitglied des Parlaments kann sein Amt nur durch Tod, den Verlust der Staatsbürgerschaft, den Entzug des Wählbarkeitsrechtes, die nachträgliche Änderung des Wahlergebnisses oder die Erklärung der Ungültigkeit der Wahl sowie durch die Berufung in ein Amt, welches mit der Verwaltung eines Kronbesitzes beauftragt ist, verlieren.

      6. Ein Mitglied des Parlaments wird durch den König in das Amt des Crown Steward and Bailiff of Dunny-on-the-Wold berufen und scheidet damit aus dem Parlament aus, wenn er darum ersucht. Ebenso wird er in das Amt berufen, wenn er länger als 14 Tage unentschuldigt allen stattfindenden Sitzungen des Parlaments ferngeblieben ist. Eine solche Berufung wird unmittelbar wirksam, die Ableistung eines Eides ist nicht erforderlich.


    3) Im II. Book, First Part, Chapter I, III. Title des AACL wird die bisherige Nr. 6 zur neuen Nr. 7.


    4) Die Artikel 8/4, 8/5 und 9 des House of Commons Election Act treten außer Kraft


    5) Art. 4/2 und 4/3 der Standing Orders of the House of Commons treten außer Kraft.

    Zum einen ist damit der Fall geregelt, dass zur Wirksamkeit der Berufung in das Amt des Crown Steward and Bailiff of Dunny-on-the-Wold keine Eidesleistung erforderlich ist.


    Zum anderen soll durch die Ersetzung der Worte "seinen Pflichten als Mitglied" durch "allen stattfindenden Sitzungen" eine transparente Bedingung für den Mandatsverlust festgeschrieben werden. Bisher kann man den Online-Status im Forum verbergen, womit Nicht-Admins keine wirkliche Möglichkeit haben, nachzuvollziehen, wann ein User zuletzt online war. Die neue Formulierung bezieht sich nun auf tatsächlich stattfindende Sitzungen in den Commons. Es muss also auch etwas zu Tun geben, damit die Regelung greift. Ergo: Man kann den letzten Beitrag im House suchen und schauen, ob ein Abgeordneter sich länger als 14 Tage nicht an Debatten, Abstimmungen etc. beteiligt hat.


    Was meint ihr dazu?

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  • In der Praxis gibt es meistens mehr als 14 Tage nichts zu tun. Selbst wenn man "in allen null Sitzungen" nicht zählt: Spätestens sobald der Speaker dann eine neue Aussprache eröffnet, greift die Regelung und alle anderen waren automatisch mehr als 14 Tage untätig.


    Und dass Mitglieder des Parlaments zu jedem Thema etwas sagen müssen, um ihr Mandat nicht zu verlieren, mag im einen oder anderen Fall auch nicht wesentlich bessere Auswirkungen auf die durchschnittliche Qualität der Beiträge haben als dass MNs alle 30 Tage einen Beitrag brauchen, um auf der Karte zu bleiben. ;)


    Die Intransparenz für Nicht-Admins ist natürlich nicht schön, aber ich glaube, praktischer ist die Regelung mit Logins schon.

  • In der Praxis gibt es meistens mehr als 14 Tage nichts zu tun. Selbst wenn man "in allen null Sitzungen" nicht zählt: Spätestens sobald der Speaker dann eine neue Aussprache eröffnet, greift die Regelung und alle anderen waren automatisch mehr als 14 Tage untätig.

    Grob müsste man schauen, wann es die letzten konkreten 14 Sitzungstage gab und diese betrachten. Die Tage dazwischen zählen ja nicht als als "stattfindende Sitzung". :tea

    Und dass Mitglieder des Parlaments zu jedem Thema etwas sagen müssen, um ihr Mandat nicht zu verlieren, mag im einen oder anderen Fall auch nicht wesentlich bessere Auswirkungen auf die durchschnittliche Qualität der Beiträge haben als dass MNs alle 30 Tage einen Beitrag brauchen, um auf der Karte zu bleiben. ;)

    Naja, ich würde es schon gut finden, dass man sich auch zu Wort melden muss. Es reicht ja ein "Hear, hear" oder "Shame, shame". Sesselpupsen und dann nur zu Mißtrauensvoten antreten sollte nicht zu den Kernaufgaben eines Abgeordneten gehören. ;)

    Die Intransparenz für Nicht-Admins ist natürlich nicht schön, aber ich glaube, praktischer ist die Regelung mit Logins schon.

    Bedingt. Wir hatten auch schon die Fälle, dass sich jemand mit einer Abgeordneten-ID nicht eingeloggt hat, aber mit der Haupt-ID regelmäßig anwesend war. (*winkt zu Dyce*) Solche Fälle würden dann anders und gerechter behandelt werden.

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  • Grob müsste man schauen, wann es die letzten konkreten 14 Sitzungstage gab und diese betrachten. Die Tage dazwischen zählen ja nicht als als "stattfindende Sitzung". :tea

    Hm, dann verliert das aber schnell viel von seiner Einfachheit, wenn man nachzählen muss, was die letzten 14 Tage waren, an denen eine Aktivität möglich gewesen wäre.


    Aber wenn man diese Interpretation haben möchte, wäre es auf jeden Fall besser, von "Sitzungstagen" statt einfach von "Tagen" zu reden.

    Naja, ich würde es schon gut finden, dass man sich auch zu Wort melden muss. Es reicht ja ein "Hear, hear" oder "Shame, shame". Sesselpupsen und dann nur zu Mißtrauensvoten antreten sollte nicht zu den Kernaufgaben eines Abgeordneten gehören. ;)

    Handlung:

    Notiert sich, dass er im Zweifelsfall "*Pupst in den Sessel*" schreiben muss. ;)

    Bedingt. Wir hatten auch schon die Fälle, dass sich jemand mit einer Abgeordneten-ID nicht eingeloggt hat, aber mit der Haupt-ID regelmäßig anwesend war. (*winkt zu Dyce*) Solche Fälle würden dann anders und gerechter behandelt werden.

    Was man ja durchaus auch ändern könnte, wenn man das wollte. Würde natürlich auch wieder auf Kosten der Einfachheit gehen, wenn man alle zugehörigen IDs kennen und prüfen muss, aber theoretisch stehen die ja im Registration Office.

  • Hm, dann verliert das aber schnell viel von seiner Einfachheit, wenn man nachzählen muss, was die letzten 14 Tage waren, an denen eine Aktivität möglich gewesen wäre.


    Aber wenn man diese Interpretation haben möchte, wäre es auf jeden Fall besser, von "Sitzungstagen" statt einfach von "Tagen" zu reden.

    "Sitzungstage" ist ein guter Vorschlag.

    Was man ja durchaus auch ändern könnte, wenn man das wollte. Würde natürlich auch wieder auf Kosten der Einfachheit gehen, wenn man alle zugehörigen IDs kennen und prüfen muss, aber theoretisch stehen die ja im Registration Office.

    Auch die Zuordnung kann man dort nur als Admin sehen, die Transparenz wäre also auch dann nur bedingt vorhanden. ;)

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  • Noch einmal überarbeitet in der Ziffer zur Berufung des Crown Steward and Dailiff of Dunny-on-the-Wold:

    II. Book AACL, Speaker and Crown Steward Reform


    1) Der AACL, II. Book, First Part, Chapter I, Nr. 17 wird wie folgt gefasst:

      17. Das House of Commons tagt unter dem Vorsitz des Speaker of the House, welcher durch das Haus gewählt wird und der Royal Approbation bedarf. Er wird im Falle der Abwesenheit durch den Clerk of the House vertreten, welcher durch das Haus gewählt wird. Während der Konstituierung, für den Fall der längerfristigen Vakanz des Amtes des Speakers sowie in den Fällen, in welchen das House of Commons nicht nur kurzfristig weder einen Speaker noch einen Clerk hat, obliegt die Sitzungsleitung einem vom König berufenen Royal Commissioner, welcher jedoch lediglich die notwendigen Maßnahmen zur Wahl eines neuen Speakers und zur Erhaltung der gesetzmäßigen Zusammensetzung vornehmen kann. Längerfristig ist eine Vakanz, wenn eine Wahl ohne Wahl eines Speakers beendet wurde oder mindestens 10 Tage kein Speaker mehr im Amt ist.


    2) Der AACL, II. Book, First Part, Chapter III, II. Title wird wie folgt gefasst:

      II. Title: Dismissial of Members of Parliament

      3. Ein Spieler kann maximal für zwei Wahlkreise gleichzeitig Mitglied des Parlaments sein. Ist ein Spieler für mehr als zwei Wahlkreise gewählt, muss er die Annahme der überzähligen Mandate ablehnen.

      4. Ein Mitglied des Parlaments ist für die Dauer einer Legislaturperiode gewählt. Es ist zur Teilnahme an den Sitzungen verpflichtet. Es darf nicht von seinem Amt zurücktreten.

      5. Ein Mitglied des Parlaments kann sein Amt nur durch Tod, den Verlust der Staatsbürgerschaft, den Entzug des Wählbarkeitsrechtes, die nachträgliche Änderung des Wahlergebnisses oder die Erklärung der Ungültigkeit der Wahl sowie durch die Berufung in ein Amt, welches mit der Verwaltung eines Kronbesitzes beauftragt ist, verlieren.

      6. Ein Mitglied des Parlaments wird durch den König in das Amt des Crown Steward and Bailiff of Dunny-on-the-Wold berufen und scheidet damit aus dem Parlament aus, wenn es darum ersucht. Ebenso erfolgt die Berufung, wenn das Mitglied länger als 14 Tage unentschuldigt sämtlichen angesetzten Sitzungen des Parlaments – also den jeweils auf der Tagesordnung stehenden Beratungen – fernbleibt. Die Berufung wird unmittelbar wirksam; ein Eid ist nicht erforderlich.


    3) Im II. Book, First Part, Chapter I, III. Title des AACL wird die bisherige Nr. 6 zur neuen Nr. 7.


    4) Die Artikel 8/4, 8/5 und 9 des House of Commons Election Act treten außer Kraft


    5) Art. 4/2 und 4/3 der Standing Orders of the House of Commons treten außer Kraft.

    Gibt es hierzu noch Meinungen?


    Ist das nicht der Fall und sofern innerhalb der nächsten sieben Tage kein Einspruch erheben wird, würde ich dann langsam mal zum Abschluss/zur Abstimmung über die Änderung des AACL kommen wollen.

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