2009/01/02: Governmental Appointments Bill

  • Right Honourable Members of the House,

    der Höchst Ehrenwerte Premierminister hat eine Aussprache zum folgenden Gesetzesentwurf beantragt:

    Governmental Appointments Bill

    Ein Gesetz zur Erweiterung des Instrument of Government Act um Bestimmungen für die Ernennung von Amtsträgern durch die Regierung.

    Es möge auf Geheiß der Königin erhabenster Majestät und mit dem Rat und Einverständnis der in diesem gegenwärtigen Parlament versammelten Lords und Gemeinen sowie durch dessen Vollmachten das Folgende verordnet werden:

    Article 1 – Amendments to the Instrument of Government Act
    Der Instrument of Government Act wird um folgenden Artikel erweitert:
    Art. 11 – Governmental Appointments
    1) Ernennungen und Entlassungen von Amtsträgern, die nicht dem Monarchen persönlich vorbehalten sind, werden durch den Premierminister im Namen der Regierung durchgeführt.
    2) Der Premierminister kann dieses Recht an einzelne Minister für ihren Fachbereich delegieren. In diesem Falle wird die Ernennung durch den jeweiligen Minister im Einvernehmen mit dem Premierminister durchgeführt.
    3) Amtsträger, welche durch die Regierung ernannt werden, sind:
    - sämtliche der Regierung untergeordneten Amtsträger in Ministerien und Behörden, sofern keine anderweitigen gesetzlichen Regelungen vorgesehen sind,
    - die Vertreter und Repräsentanten des Königreiches bei dem Council of Nations, der Virtual Economic and Trading Organisation und der Cartographie-Assoziation
    - Angehörige und Offiziere der Armee, ausgenommen Offiziere im Generalsrang."

    Die Aussprache endet planmäßig am 23.01.2008, 17:00 Uhr, bei weiterem Aussprachebedarf jedoch spätestens in 168 Stunden.

    Sir Jonathan R. Skirrow, GCTO

  • Mr Speaker,

    ich möchte zu Beginn der Aussprache kurz einige Erläuterungen zu diesem Gesetzentwurf der Regierung Ihrer Majestät machen.

    Wie allseits bekannt ist, obliegen gemäß der Tradition und den Konventionen des Königreiches die Ernennungen der Beamten der Krone grundsätzlich dem Monarchen persönlich. Jedoch gibt es immer wieder eine Vielzahl von Ämtern und Positionen in der Regierungs-Bürokratie zu besetzen. HM Government erachtet es daher als im Sinne einer vernünftigen und effektiven Verwaltung notwendig, die generelle Berufungskompetenz der Krone in diesem Falle zugunsten der Regierung Ihrer Majestät zu korrigieren.
    Jedoch bleibt weiterhin der Grundsatz bestehen, dass sämtliche hochrangigen Ämtern und dabei insbesondere die Ämter, deren Amtsträger als direkte Vertreter der Kone fungieren - die Great Officers of State, die Mitglieder des Kabinetts, die Botschafter und Gesandten, die Lord Lieutenants in den Regions, etc. - selbstverständlich auch weiterhin durch die Königin ernannt werden. Ebenso bleibt natürlich auch weiterhin für jene Amtsträger, für welche das Gesetz dies ausdrücklich vorsieht - so z.B. der Governor of the Bank of Albernia - die Ernennung beim Monarchen.

    Auch beim Militär bleiben die höchsten Ränge weiterhin der direkten Ernennung durch die Königin als Oberbefehlshaberin der Streitkräfte vorbehalten, was ihren besonderen Rang und ihre Bedeutung innerhalb der Streitkräfte und in der Gesellschaft verdeutlicht.


    Die ersten Beiden Absätze des durch die Regierung vorgeschlagenen Artikels befassen sich hingegen mit den administrativen Angelegenheiten solcher Ernennungen, nämlich mit der Frage, wer solche Amtsträger dann ernennt.
    Hierbei legt dieser Artikel die Ernennungskompetenz grundsätzlich in die Hände des Premierministers, welcher diese Befugnis weiter delegieren kann - eine Vollmacht, von der ich plane, gebrauch zu machen. Dieses Vorgehen begründet sich aus der Tatsache, dass die Organisation ebenso wie die Führung der Regierung weitgehend die eigene Angelegenheit des Premierministers ist. Der Premierminister kann nach der derzeitigen Rechtslage frei über den Zuschnitt der Ministerien verfügen, HM Government sieht keinen Sinn darin, ihn hier durch festgelegte Regelungen in seiner Leitungs- und Direktionskompetenz für die Regeirung einzuschränken, zumal hierdurch möglicherweise für dieses Kabinett zutreffende, für das nächste dann aber schon möglicherweise überholte und nicht sinnvolle Regelungen in das Gesetz geschrieben werden.

    Vielen Dank.

    The Most Honourable
    Lord Rhodi Paerrycen, KD, MP
    Prime Minister of Albernia
    (Courtesy) Marquess of Kelyragh

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  • Mr Speaker,

    ich wundere mich sehr, dass in diesem Haus die Konvention nicht mehr gelten soll, dass Sie bei allen Ansprachen adressiert werden. Ein sehr merkwürdiges Verhalten für jemanden, der die stellvertretende Sitzungsleitung übernehmen soll.

    Ich bitte den Sehr Ehrenwerten Abgeordneten, uns darzulegen, welches Recht der Queen er beschnitten sieht. Denn ihm ist sicherlich bekannt, dass die Queen die Ernennungen in jedem Falle durchzuführen hat, wenn sie seitens der Regierung darum gebeten wird; dies geht eindeutig aus dem Common Law hervor. Insofern erschließt sich mir der Einwand des Sehr Ehrenwerten Abgeordneten nicht; ich lasse mich da aber gerne belehren.

    Lady Teri H. Shark, LD
    Former Prime Minister

    I never deny, I never contradict. I sometimes forget.

  • Mr Alistair,

    ich weise Sie auf den Article 12 der Standing Orders hin und ermahne Sie, dessen Regelungen in Zukunft zu befolgen.


    Mr Clerk,

    ich stimme den Ausführungen des Höchst Ehrenwerten Premierministers im vollen Umfang zu und werde den Antrag unterstützen.

    Sir Jonathan R. Skirrow, GCTO

  • Mr Speaker,

    ich unterstütze den Antrag und beantrage ob der Unstrittigkeit der Vorlage, die Aussprache zu verkürzen.

    Lady Teri H. Shark, LD
    Former Prime Minister

    I never deny, I never contradict. I sometimes forget.

  • Mr Speaker,

    Quote

    ...den jeweiligen Minister im Einvernehmen mit dem Premierminister durchgeführt.

    Ich möchte vorschlagen dieses ''Einvernehmen'' durch eine persönliche Unterschrift des Premierministers zu beurkunden. So gehen wir sicher das nicht ohne das ''Einvernehmen'' des Premierministers gehandelt werden kann und ersparen uns im Zweifelsfall viel Aufwand.

    Sonst findet der Vorschlag meine Zustimmung.

    Ernest Spencer
    Mercantilist & Politician (Tories)
    Chairman of Carlton Club

  • Mr Speaker,

    ich ziehe meinen Antrag zurück und darf meiner Verwunderung Ausdruck verleihen, warum ein mündliches Einvernehmen nicht genügen soll? Letzten Endes obliegt es dem Premierminister, wie er die Regierung Ihrer Majestät organisiert. Hat er das Gefühl, absichtlich missverstanden worden zu sein, kann er eine Vielzahl von Konsequenzen ziehen.

    Ich denke, eine Verschriftlichung des Einvernehmens ist unnötig und verzögernd.

    Lady Teri H. Shark, LD
    Former Prime Minister

    I never deny, I never contradict. I sometimes forget.

  • Mr Speaker,

    ich kann mich den Aussagen der Sehr Ehrenwerten Abgeordneten von Medea anschließen, ich halte eine Verschriftlichung des Einvernehmens ebenfalls für nicht notwendig und verzögernd, zumal es dem Sinn der Delegationsregelung entgegen stehen würde. Denn bei dieser Regelung mit dem Einverständnis soll es ja gerade nicht darum gehen, dass der Premierminister die Ernennung unterzeichnet - denn dann könnte er die Ernennung ja auch selbst ausstellen und müsste sie nicht delegieren, zumal dann die Unterschrift des jeweiligen Fachministers entbehrlich wäre - sondern der jeweilige Minister lediglich vor Durchführung der Ernennung ein informelles Einvernehmen mit dem Premierminister herstellt, was sowieso bei jeder bedeutsameren Entscheidung eines Ministers getan werden sollte und dürfte.

    Ich denke, die Minister der Regierung Ihrer Majestät sind sämtlich in der Lage, vor solchen Ernennungen ihre Handlungen mit dem Premierminister abzusprechen und ein einvernehmen mit diesem herzustellen, ansonsten, so wage ich die Vermutung, ist ihre Zeit im Dienste der Krone recht begrenzt.
    Ich habe keine Zweifel, dass jeder Premierminister hier seine Autorität auch ohne eine ausdrückliche Unterschrift zu wahren vermag und bei einer Missachtung dieser Vorschrift durch einen Minister die jeweils angemessenen Maßnahmen treffen wird.

    The Most Honourable
    Lord Rhodi Paerrycen, KD, MP
    Prime Minister of Albernia
    (Courtesy) Marquess of Kelyragh

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  • Mr Spekaer,

    ich kann mich dem sehr ehrenwerten Premierminister nur anschließen. Sinn einer solchen Regelung ist es doch gerade, dass der Premierminister nicht aktiv beteiligt sein muss.

    libdem_sig.png

    Patrick Botherfield
    Liberal Democrat Leader

  • Mr Prime Minister,

    die maximale Aussprachedauer liegt bei sieben Tagen und wird solange ausgenutzt, wie Aussprachebedarf besteht. Da der Sehr Ehrenwerte Abgeordnete von Fairnhain noch nicht auf die Erwiderungen zu seinen Bedenken reagiert hat, habe ich weiteren Aussprachebedarf bislang nicht ausgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass die Einschätzung ob des Bedarfs an Aussprache eine subjektive Einschätzung ist.


    Right Honourable Members of the House,

    die Aussprache ist beendet.

    Sir Jonathan R. Skirrow, GCTO

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