Hier werden zukünftig alle Regionalverordnungen des Lord Mayors von Greater Aldenroth, alle Lokalverordnungen der District Mayors sowie alle weiteren Ernennungen, Beschlüsse und Verkündungen der City of Greater Aldenroth veröffentlicht.
Promulgations and Publications
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- Greater Aldenroth
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Sir Jonathan Skirrow -
May 25, 2009 at 10:29 PM
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Standing Orders of the Greater Aldenroth City Council
Article 1 - Fundamentals
(1) Die Regionalversammlung der Greater Aldenroth Region tritt unter der Bezeichnung "Greater Aldenroth City Council" auf.
(2) Das Greater Aldenroth City Council tritt in der City Hall in Aldenroth zusammen.Article 2 - Membership and Voting Right
(1) Redeberechtigtes Mitglied des Greater Aldenroth City Council ist jeder albernische Bürger, der in Greater Aldenroth gemeldet ist. Der Lord Mayor kann weiteren Personen vorübergehendes Rederecht erteilen.
(2) Stimmberechtigtes Mitglied des Greater Aldenroth City Council ist jeder albernische Bürger, der albernischer Bürger und in Greater Aldenroth gemeldet ist und nicht bereits unter anderem Namen stimmberechtigtes Mitglied des Greater Aldenroth City Council ist.Article 3 - Chairmanship
Die Sitzungsleitung des Greater Aldenroth City Council führt der Lord Mayor of Greater Aldenroth oder auf dessen Wunsch und bei dessen Verhinderung der Deputy Mayor.Article 4 - Sessions
(1) Auf eigene Initiative oder auf Antrag eines stimmberechtigten Mitglieds beruft der Sitzungsleiter das Greater Aldenroth City Council ein.
(2) Jede Sitzung des Greater Aldenroth City Council beginnt mit der Feststellung der Stimmberechtigungen und der Verlesung der Tagesordnung.
(3) Jede Sitzung des Greater Aldenroth City Council endet, wenn der letzte Tagesordnungspunkt abgeschlossen ist.Article 5 - Discussions
Das Greater Aldenroth City Council hält Aussprachen zu allen Themen, die durch den Lord Mayor dazu bestimmt werden. Auf Antrag eines stimmberechtigten Mitglieds hat der Lord Mayor eine Aussprache zu einem bestimmten Thema auf die Tagesordnung zu setzen.Article 6 - Votes
(1) Das Greater Aldenroth City Council stimmt dann über ein Proposal ab, wenn dies durch ein stimmberechtigtes Mitglied explizit beantragt wird.
(2) Eine Abstimmung dauert 72 Stunden.
(3) Eine Proposal gilt genau dann als angenommen, wenn mehr Stimmen auf die Annahme der Proposal als auf die Ablehnung der Proposal entfallen sind.Beschlossen und in Kraft getreten am 23.05.2009
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Greater Aldenroth's Districts Regulation
Es möge auf Geheiß des ehrenwerten Lord Bürgermeisters für Greater Aldenroth durch dessen königliche Vollmacht das Folgende verordnet werden:
Article 1 - Fundamentals
(1) Dieses Gesetz regelt die Struktur einer lokalen Verwaltung unterhalb der Stadtebene für Greater Aldenroth.
(2) Als lokale Verwaltungsstrukturen existieren in Greater Aldenroth vier Stadtbezirke, das District of Aldenroth, das District of Whiteminster, das District of Eldenburgh und das District of Southwater.Article 2 - Administration
(1) Die Verwaltung eines Stadtbezirks obliegt einem District Mayor, welcher den Stadtbezirk nach innen und außen vertritt und sämtliche Befugnisse warnimmt.
(2) Der District Mayor wird durch die Bürger des Stadtbezirks auf unbestimmte Zeit gewählt. Wählbar ist jeder Bürger des Stadtbezirks.
(3) Auf Antrag eines Bürgers sind jederzeit, frühestens aber sechs Wochen nach der letzten Wahl, Neuwahlen zum District Mayor durchzuführen.
(4) Der District Mayor sorgt für das Wohl seines Stadtbezirks und tritt die für eine angemessene Repräsentation seiner Gemeinde notwendigen Maßnahmen.Article 3 - District Regulations
(1) Der District Mayor ist berechtigt, Bezirksverordnungen zu erlassen, um Regelungen für örtliche Angelegenheiten des Stadtbezirks zu treffen. Sie tragen den Namen "District Mayor's Order".
(2) District Mayor's Orders gelten für das gesamte Gebiet des Stadtbezirks. Sie binden sämtliche Personen, welche sich im Gebiet der Gemeinde aufhalten.
(3) Verlangt es die Mehrheit der Bürger des Stadtbezirks, so ist eine District Mayor's Order aufzuheben und ungültig.Article 4 - Supervision
(1) Die Stadtbezirke obliegen der Aufsicht der Stadtverwaltung.
(2) Die Stadtverwaltung unterstützt und berät die Stadtbezirke bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Sie sorgt für die Beachtung der Gesetze in und durch die Bezirksverwaltung und hält die Stadtbezirke zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten an.
(3) Die Stadtverwaltung ist befugt, von den Stadtbezirken Stellungnahme zu ihrer Arbeit zu verlangen. Sie kann ihnen Weisungen erteilen oder im Namen der Stadtbezirke handeln, wenn diese einer Weisung nicht Folge leisten. In Fällen von Amtsmissbrauch, Vernachlässigung der Dienstpflichten oder aus anderweitigen schwerwiegenden Gründen kann die Stadtverwaltung einen District Mayor seines Amtes entheben.
(4) Bei Streitigkeiten zwischen einer Bezirksverwaltungen und der Stadtverwaltung entscheidet abschließend das Home Office. Dieses kann auch alle Aufsichtsrechte der Stadtverwaltung über die Bezirksverwaltungen wahrnehmen.Beschlossen und verkündet zu Aldenroth, den 25. Mai im Jahre des Herrn 2009.
Jonathan Skirrow, LL
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Dear Mr Lord Mayor,
Ladies and Gentlemen,die Regulations der Greater Aldenroth Regions finden sich nun auch als Regional Acts in den Albernish Royal Archives.
Ich bitte Sie, mich über Veränderungen zu informieren.
sig. Hungier
- Lord Lynx, King of Arms - -
Greater Aldenroth's Delegation of Powers Regulation
Es möge auf Geheiß des ehrenwerten Lord Bürgermeisters für Greater Aldenroth durch dessen königliche Vollmacht das Folgende verordnet werden:
Article 1 - Fundamentals
Dieses Gesetz regelt die Übergabe von Kompetenzen der City of Greater Aldenroth an die Stadtbezirke.Article 2 - Roads
Die City of Greater Aldenroth überträgt ihre Kompetenzen zum Straßenbau, -betrieb und -instandhaltung von Tertiary Roads und Quartary Roads gemäß Article 3/4 und 3/5 des Trunk Road Act auf die Stadtbezirke.Article 3 - Schools
Die City of Greater Aldenroth überträgt ihre Kompetenzen zum Unterhalt einer lokalen Schulbehörde gemäß Article 4 des Education Act auf die Stadtbezirke. Jeder Stadtbezirk soll seine eigene, lokale Schulbehörde unterhalten.Article 4 - Holidays
Die City of Greater Aldenroth überträgt ihre Kompetenzen zur Genehmigung vom Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen gemäß Article 7 des Holiday Act auf die Stadtbezirke.Beschlossen und verkündet zu Aldenroth, den 1. August im Jahre des Herrn 2009.
Jonathan Skirrow, LL
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Greater Aldenroth's Local Administration Regulation
Es möge auf Geheiß des ehrenwerten Lord Bürgermeisters für Greater Aldenroth durch dessen königliche Vollmacht das Folgende verordnet werden:
Article 1 - Fundamentals
1) Diese Verordnung regelt die lokale Verwaltung der City of Greater Aldenroth unterhalb der Stadtebene.
2) Als lokale Verwaltungsstrukturen existieren in Greater Aldenroth die Stadtbezirke (Districts) und die Stadtteile (City Boroughs).Article 2 - Boroughs
1) Die City of Greater Aldenroth ist in 27 Stadtteile aufgeteilt. Die territorialen Grenzen der Stadtteile sind in der Anlage I festgelegt.
2) Die Stadtteile bilden Organe der kommunalen Selbstverwaltung und gewährleisten die lokale Daseinsvorsorge. Außerdem erfüllen sie alle weiteren Aufgaben, die ihnen durch den Stadtbezirk oder die Stadt übertragen werden.
3) Die Verwaltung eines Stadtteils obliegt einem Administrator, welcher den Titel "Alderman of [Name des Stadtteils]" trägt. Er vertritt seinen Stadtteil nach innen und außen und nimmt sämtliche Befugnisse war. Er trifft die für ihre angemessene Repräsentation notwendigen Maßnahmen.
4) Der Administrator wird durch die Bürger des Stadtteils gewählt; die Regelungen des Local Government Act über die Wahl des Administrators einer Grafschaft finden entsprechend Anwendung.Article 3 - Districts
1) Die City of Greater Aldenroth ist in 5 Stadtbezirke aufgeteilt, wobei jeder Stadtbezirk mehrere Stadtteile umfasst. Die Zuordnung der Stadtteile zu den Stadtbezirken ist in der Anlage II festgelegt.
2) Die Stadtbezirke erfüllen Aufgaben in Verwaltung, Bildung, Kultur, Gesundheit, Wohlfahrt, Verkehr und Infrastruktur sowie Umwelt und Raumordnung. Durch Stadtverordnung können weitere Aufgaben übertragen oder Zuständigkeiten eingeschränkt werden.
3) Die Verwaltung eines Stadtbezirks obliegt einem Administrator, welcher den Titel "District Mayor of [Name des Stadtbezirks]" trägt, sowie einer Versammlung, welche den Namen "Court of Aldermen" trägt und dem die Administratoren der zugehörigen Stadtteile angehören. Der Administrator vertritt seinen Stadtbezirk nach innen und außen und nimmt sämtliche Befugnisse war. Er trifft die für ihreangemessene Repräsentation notwendige Maßnahmen.
4) Der Administrator wird durch den Court of Alderman aus dessen Reihen gewählt; im Übrigen finden die Regelungen des Local Government Act über die Wahl des Administrators einer Grafschaft entsprechend Anwendung.Article 4 - District Regulations
1) Der District Mayor ist berechtigt, Bezirksverordnungen zu erlassen, um Regelungen für örtliche Angelegenheiten des Stadtbezirks zu treffen. Sie tragen den Namen "District Mayor's Order".
2) Bezirksverordnungen gelten für das gesamte Gebiet des Stadtbezirks. Sie binden sämtliche Personen, welche sich auf dem Gebiet des Stadtbezirks aufhalten.
3) Auf Verlangen des Court of Aldermen ist eine Bezirksverordnungen aufzuheben und ungültig zu machen.Article 5 - Supervision
1) Die Stadtbezirke und -teile obliegen der Aufsicht der Stadtverwaltung.
2) Die Stadtverwaltung unterstützt und berät die Stadtbezirke und -teile bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Sie sorgt für die Beachtung der Gesetze und Stadtverordnungen in und durch die Bezirksverwaltung und hält die Stadtbezirke zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten an.
3) Die Stadtverwaltung ist befugt, von den Stadtbezirken Stellungnahme zu ihrer Arbeit zu verlangen. Sie kann ihnen Weisungen erteilen oder im Namen der Stadtbezirke handeln, wenn diese einer Weisung nicht Folge leisten. In Fällen von Amtsmissbrauch, Vernachlässigung der Dienstpflichten oder aus anderweitigen schwerwiegenden Gründen kann die Stadtverwaltung einen Administrator seines Amtes entheben.
4) Bei Streitigkeiten zwischen einer Bezirksverwaltungen und der Stadtverwaltung entscheidet abschließend das Home Office. Dieses kann auch alle Aufsichtsrechte der Stadtverwaltung über die Bezirksverwaltungen warnehmen.Article 6 - Special Provisions
(1) Die Stadtteile Aldenroth und Whiteminster tragen den Titel "City of [Aldenroth/Whiteminster]", ohne eigene Städte zu sein. Diese Bezeichnungen haben rein zeremonielle Funktion.
(2) Der District Mayor ist berechtigt, mit Zustimmung des Court of Aldermen einen anderen Namen für seinen Stadtbezirk anzuordnen als den, der in Anlage II festgelegt ist.Appendix I: Boundaries of the Boroughs
Appendix II: Composition of the Districts
1) District of Aldenroth: City of Aldenroth (1), Marbeley and Chaltwick (5), Cheltenham (7), Clarendon (8), Holburn (9), Blackfriars (14), Wincott and Rochester (15)
2) District of Whiteminster: City of Whiteminster (2), Chelsea and Eccleston (3), Spitalfields and Greenhall (4), Browery and Lardworth (10), Gatwick (11), South Kennington (12), Cresswell and Souton (13)
3) Southern Aldenroth District: Luton (16), Suffex (17), Fulham (18), Sutton (27)
4) Northern Aldenroth District: Eastend and Maifair (6), Firdayon (20), Northholland and Goodman (21), Cornhills (22), Hackney and Horsefields (23)
5) Western Aldenroth District: Wessex (19), Clusterfield and Mors (24), Eldenburgh and Linston (25), Exton and Eilswood (26)sig. Skirrow
The Hon Lord Mayor of Greater AldenrothMit In-Kraft-Treten dieser Verordnung setze ich die Greater Aldenroth's Districts Regulation außer Kraft.
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Greater Aldenroth's Delegation of Powers Regulation
Es möge auf Geheiß des ehrenwerten Lord Bürgermeisters für Greater Aldenroth durch dessen königliche Vollmacht das Folgende verordnet werden:
Article 1 - Fundamentals
Diese Verordnung überträgt Kompetenzen der City of Greater Aldenroth an die Stadtbezirke.Article 2 - Education
Die City of Greater Aldenroth überträgt ihre Kompetenzen zur Schulverwaltung gemäß dem Education Act auf die Stadtbezirke. Zur Wahrnehmung dieser Kompetenzen richtet jeder Stadtbezirk eine eigene lokale Schulbehörde ein.Article 3 - Public Health
Die City of Greater Aldenroth überträgt ihre Kompetenzen zur Sicherstellung des lokalen Gesundheitswesens gemäß dem Public Health Act auf die Stadtbezirke.Article 4 - Trunk Road
Die City of Greater Aldenroth überträgt ihre Kompetenzen zum Straßenbau, -betrieb und -instandhaltung von Tertiary Roads und Quartary Roads gemäß dem Trunk Road Act auf die Stadtbezirke.sig. Skirrow
The Hon Lord Mayor of Greater AldenrothDiese Verordnung ersetzt die bisherige Verordnung gleichen Namens.
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