2009/10/05: 7th General Tariff Amendment Bill

  • Right Honourable Members of the House,

    der Sehr Ehrenwerte Abgeordnete von Greater Aldenroth und den Fawkland-Inseln hat eine Aussprache über den folgenden Gesetzesentwurf beantragt:

    7th General Tariff Amendment Bill

    Ein Gesetz zur Änderung verschiedener Angelegenheiten der staatlichen Besoldung.

    Es möge auf Geheiß der Königin erhabenster Majestät und mit dem Rat und Einverständnis der in diesem gegenwärtigen Parlament versammelten Lords und Gemeinen sowie durch dessen Vollmachten das Folgende verordnet werden:

    Article 1 - Adding Abbreviation
    Der General Tariff Act wird als "GeTA" abgekürzt.

    Article 2 - Amending Article 2
    Article 2 des General Tariff Act wird wie folgt neu gefasst:

      Article 2 - Pay scale groups
      Es gelten die folgenden Tarifgruppen:
      a) Tarifgruppe A - Soldaten
      b) Tarifgruppe B - Diplomatisches Personal
      c) Tarifgruppe C - Abgeordnete
      d) Tarifgruppe D - Regierung
      e) Tarifgruppe E - Justiz, Polizei und Geheimdienste
      f) Tarifgruppe F - Sonstige

    Article 3 - Amending Article 5
    Article 5/2 des General Tariff Act wird wie folgt neu gefasst:

      2) Bezieht ein Abgeordneter Besoldung nach C2 oder C3, so entfällt eine Besoldung nach C1.

    Article 4 - Amending Article 7
    Article 7 des General Tariff Act wird wie folgt neu gefasst:

      Article 7 - Group E
      1) Der Tarifgruppe E gehören Richter, Staatsanwälte, Polizisten und Mitarbeiter der Geheimdienste an. Die Tarifgruppe zerfällt in die Abschnitte E1-E13.
      a) Besoldung nach E1 (15,00 £/day) gilt für: Lord of Appeal in Ordinary
      b) Besoldung nach E2 (13,00 £/day) gilt für: Her Majesty's Advocate, Director General
      c) Besoldung nach E3 (11,00 £/day) gilt für: Crown Agent, Commissioner, Deputy Director
      d) Besoldung nach E4 (10,00 £/day) gilt für: Crown Prosecutor, Deputy Assistent Commissioner, Warden
      e) Besoldung nach E5 (9,50 £/day) gilt für: Commander, Detective Chief Superintendent
      f) Besoldung nach E6 (9,00 £/day) gilt für: Chief Superintendent, Detective Superintendent
      g) Besoldung nach E7 (8,50 £/day) gilt für: Superintendent, Detective Chief Inspector
      h) Besoldung nach E8 (8,00 £/day) gilt für: Chief Inspector, Detective Inspector
      i) Besoldung nach E9 (7,50 £/day) gilt für: Inspector
      j) Besoldung nach E10 (5,50 £/day) gilt für: Detective Sergeant
      k) Besoldung nach E11 (5,00 £/day) gilt für: Sergeant
      l) Besoldung nach E12 (4,50 £/day) gilt für: Detective Constable
      m) Besoldung nach E13 (4,00 £/day) gilt für: Constable
      2) Der Commander of the Military Intelligence Operations Headquarters erhält seine Besoldung nach der Tarifgruppe A anhand seines militärischen Ranges.

    Article 5 - Adding new Article
    1) Nach Article 8 ("Group F") des General Tariff Act wird der folgende, neue Article 9 eingefügt:

      Article 9 - Multiple Payment
      1) Hat ein Besoldungsnehmer Anspruch auf mehrfache Besoldung einer Tarifgruppe, so entfallen alle Besoldungen dieser Tarifgruppe außer der höchsten.
      2) Hat ein Besoldungsnehmer der Tarifgruppe D unter dem gleichen oder einem anderen Namen Anspruch auf Besoldung der Tarifgruppe C, so sind die Bezüge aus der Tarifgruppe C um die Hälfte zu kürzen.
      3) Hat ein Besoldungsnehmer der Tarifgruppe D unter dem gleichen oder einem anderen Namen Anspruch auf Besoldung nach der Tarifgruppe A, B, E oder F, so sind die Bezüge aus den Tarifgruppen A, B, E und F um drei Viertel zu kürzen.


    2) Die nachfolgenden Artikel des General Tariff Act werden entsprechend umnummeriert.
    3) Article 2 des Citizens´ Income Act wird wie folgt neu gefasst:

      Article 2
      Die Bestimmungen des Art. 11 GeTA sind auf die Bezahlung des Grundeinkommens entsprechend anzuwenden.

    Article 6 - Adding new Article
    1) Article 3 des May 2009 Budget Act wird aufgehoben und außer Kraft gesetzt.
    1) Nach Article 11 ("Day of Payment") des General Tariff Act wird der folgende, neue Article 12 eingefügt:

      Article 11 - Take Over of Payment
      1) Erfolgt die Auszahlung der Gehälter für einen Monat nicht bis einschließlich des letzten Tages des darauffolgenden Monats, so kann das House of Commons durch Resolution eine Person damit beauftragen, die Auszahlung der Gehälter an Stelle des Chancellor of the Exchequer zu vollziehen.
      2) Die Regierung Ihrer Majestät ist verpflichtet, dieser Person alle notwendigen Daten zur Erstellung der Gehaltslisten und die notwendigen Zugangsdaten zur Auszahlung der Gehälter zur Verfügung zu stellen. Die Person darf die so erhaltenen Daten ausschließlich zur Erstellung der Gehaltslisten und zur Auszahlung der Gehälter benutzen.


    3) Die nachfolgenden Artikel des General Tariff Act werden entsprechend umnummeriert.

    Article 7 - Final clause
    Die Auszahlung der Gehälter unter Einbeziehung dieser Änderungen findet erstmals für den Monat statt, in dem dieses Gesetz in Kraft tritt.

    Die Aussprache endet am 22. Oktober, 14:15 Uhr.

    Sir Jonathan R. Skirrow, GCTO

  • Mr Clerk,

    mein Vorschlag beinhaltet eigentlich mehrere Vorschläge zu Änderungen im General Tariff Act, die ich nacheinander erläutern möchte.

    Zum Einen werden für die Leiter der nicht-militärischen Geheimdienste festgelegt, der Director General soll das gleiche Gehalt wie Her Majesty's Advocate, der Deputy Director wie der Crown Agent und ein Warden den Gehalt eines Crown Prosecutor. Der militärische Geheimdienstleiter erhält seinen Gehalt aufgrund militärischen Ranges.

    Zum Zweiten soll ein Amtsträger, der mehrere Ämter einer gleichen Tarifgruppe bekleidet, also bspw. zugleich Botschafter in zwei Ländern oder unter verschiedenen Namen Lord Lieutenant und Deputy Lieutenant der gleichen Region ist, in jeder Tarifgruppe nur einfach besoldet werden. Dies soll verhindern, dass jemandem, der zur besseren Ausgestaltung gerne mehrere ähnliche Ämter mit Neben-IDs besetzen möchte, vorgeworfen wird, nur Geld scheffeln zu wollen.

    Zum Dritten beinhaltet mein Entwurf eine ähnliche Vorgehensweise für Minister: Ein Minister bezieht für weitere Ämter nur ein verkürztes Gehalt, da viele dieser "ausgelagerten" Aufgaben sowieso in seine Zustänigkeit fallen, eine bessere Ausgestaltung wird so aber nicht durch den Vorwurf von Habsucht belästigt.

    Zuletzt behandelt mein Entwurf den meines Erachtens nach sehr gelungenen Vorschlag von Mr Botherfield, der aber leider im falschen Gesetz gelandet ist. Ich schlage daher vor, die Übernahme von Gehaltsauszahlungen durch einen Vertreter des House of Commons direkt in den General Tariff Act zu schreiben.

    Sir Jonathan R. Skirrow, GCTO

  • Mr Speaker,

    ich begrüße diesen Vorschlag, der sinnvolle Änderungen enthält, und werde ihn unterstützen.

    Lady Teri H. Shark, LD
    Former Prime Minister

    I never deny, I never contradict. I sometimes forget.

  • Mr Speaker,

    inhaltlich ist dieser Vorschlag sicher keine schlechte Idee, jedoch arbeiten wir als Regierung derzeit noch fieberhaft an der Umsetzung der letzten Reform. Ich will damit sagen das wir so langsam aufhören sollten an der Besoldung rumzudoktorn, sonst verschiebt sich die Gehaltszahlung wohlmöglich noch bis auf Weihnachten.

    CEO Collins Iron

  • Mr Clerk,

    nur angesichts der eigenen Unfähigkeit, zügig Gehaltslisten zu erstellen, lehnt es der Sehr Ehrenwerte Abgeordnete von Fairnhain ab, den für unseren Staat wichtigen Geheimdienstleitern die ihnen zuständige Besoldung einzuführen, und plädiert dafür, auch zukünftig zu viel Geld an Personen zu bezahlen, die doppelte Ämter ausüben. Das ist ein Armutszeugnis für den Sehr Ehrenwerten Schatzkanzler.

    Das Erstellen einer Gehaltsliste ist eine Sache von 2 bis 3 Stunden, unabhängig von der konkreten Gesetzeslage. Sofern sich der Sehr Ehrenwerte Abgeordnete von Fairnhain überfordert mit der Umsetzung der neuen Gesetze sieht, biete ich ihm an, die Erstellung der Gehaltslisten zu übernehmen. An Arbeitsfauhlheit sollten notwendige Reformen jedenfalls nicht scheitern!

    Sir Jonathan R. Skirrow, GCTO

  • Mr Speaker,

    der vorliegende Entwurf enthält eine Reihe von unterschiedlichen Einzelmaßnahmen, zu denen ich mich im Folgenden etwas ausführlicher äußern will.

    Zunächst zu Artikel 1: Ich halte die Idee, für Gesetze eine offizielle Abkürzung festzulegen, für eine kontinentale Angewohnheit - und zwar, um ehrlich zu sein, für nicht die beste. Zwar sehen die Albernish Archives einen eigenen Registerpunkt für Abkürzungen vor, der jedoch, wie die Gesetzesübersicht zeigt, bislang praktisch nicht genutzt worden ist. Ich denke, zu Recht, denn die Zeitersparnis durch die Verwendung von Abkürzungen ist gering, während die Unübersichtlichkeit, die daraus erwächst, groß ist. Gesetze werden in der Regel nur in offiziellen Dokumenten referenziert. Hier sollten wir uns doch die Mühe machen können, den Titel auszuschreiben. Der Bürger kann mit kryptischen Abkürzungen wenig anfangen, weshalb wir die Entstehung einer bürokratischen "Geheimsprache" nicht noch fördern sollten. Daher bin ich gegen die Einführung einer Abkürzung.

    Die in den Artikeln 2, 3 und 4 des vorliegenden Entwurfes vorgeschlagenen Änderungen halte ich für sinnvoll.

    Was Art. 5, die Regelung des "Multiple Payment", angeht, sehe ich allerdings noch Diskussionsbedarf. Erstens: Die Regelung "Hat ein Besoldungsnehmer Anspruch auf mehrfache Besoldung einer Tarifgruppe, so entfallen alle Besoldungen dieser Tarifgruppe außer der höchsten." (Art. 9/1) macht die vorherige Bestimmung "Bezieht ein Abgeordneter Besoldung nach C2 oder C3, so entfällt eine Besoldung nach C1." (Art. 5/2) eigentlich überflüssig. Die in Art. 5/2 enthaltene Situation scheint mir in Art. 9/1 bereits enthalten zu sein. Zweitens: Dass ein Besoldungsnehmer der Gruppe D "unter anderem Namen" auch Besoldungsnehmer der Gruppe C ist, ist rechtlich ohnehin ausgeschlossen, daher ist der Satzteil "unter dem gleichen oder einem anderen Namen" hier überflüssig. Drittens: Die Bestimmungen des neuen Art. 9/3 sind durchaus nachvollziehbar, allerdings kann ich nicht garantieren, dass die Regierung Ihrer Majestät technisch in der Lage sein wird, sie umzusetzen. Die Zuordnung von Neben-Identitäten zu Haupt-Identitäten geht aus dem zur Verfügung stehenden Bürgerregister nicht eindeutig hervor. Die Schatzkanzlei wäre also auf Vermutungen angewiesen, ob und welche Person sich hinter einem bestimmten Namen verbirgt. In Anbetracht dessen, dass eine Situation, wie sie in der Vorlage geschildert wird (ein Regierungsmitglied geht zugleich anderen besoldeten Tätigkeiten nach) nur äußerst selten auftritt und in Anbetracht dessen, dass das Konzept der Neben-Identität (nachdem sowohl die Regierung Ihrer Majestät als auch die Höchst Loyale Opposition in dieser Hinsicht eine Reform planen) vermutlich demnächst ohnehin obsolet wird, wäre es meiner Ansicht nach das Beste, auf den genannten Art. 9/3 zu verzichten.

    Was die ständigen Korrekturen am General Tariff Act angeht, muss ich dem Sehr Ehrenwerten Schatzkanzler zustimmen - trotz aller Polemik des Sehr Ehrenwerten Abgeordneten für Greater Aldenroth and the Fawkland Islands, der während seiner Amtszeit als Schatzkanzler den bis heute aufgelaufenen Rückstand an Gehaltszahlungen erst verursacht hat. Ich möchte darüber allerdings keinen Streit vom Zaun brechen. Was ich anmerken will, ist lediglich, dass Ihre Majestät gewiss bemüht sein wird, diese erneute Reform erst dann in Kraft zu setzen, wenn die letzte Reform endgültig umgesetzt worden ist.

    PERCIVAL STONES, MP
    Chancellor of the Exchequer

  • Mr Speaker,

    ich glaube, ich höre nicht richtig: Unter keinen Umständen erscheint es mir vorstellbar, dass Ihre Majestät die Königin bei der Erteilung einer Official Promulgation Rücksicht auf die Überforderung des Sehr Ehrenwerten Schatzkanzlers nimmt. Sie hätte auch keinerlei Veranlassung, so zu handeln. Allein der Gedanke ist beschämend. Es wäre hilfreich, wenn die Regierung Ihrer Majestät nicht beim Gedanken an etwas zusätzliche Arbeit zusammenschrecken würde; dafür hat sie sich schließlich wählen lassen. Dieses Verhalten ist empörend und unwürdig, ich kann dafür keine anderen Worte finden.

    Die Höchst Loyale Opposition Ihrer Majestät ist selbstverständlich bereit, unter Führung meines Sehr Ehrenwerten Freundes, des Abgeordneten für Greater Aldenroth und die Fawkland Islands, eine Diskussion über die Inhalte dieses Gesetzes zu führen. Der Höchst Ehrenwerte Premierminister hat diesen Faden ja bereits aufgenommen. Dass der Sehr Ehrenwerte Schatzkanzler jedoch die inhaltliche Auseinandersetzung aus Gründen der Mehrarbeit für ihn verweigert, ist skandalös. Derartiges habe ich in diesem Haus noch nicht erlebt. Keineswegs kann davon die Rede sein, dass mein Sehr Ehrenwerter Freund zu seiner Zeit in der Schatzkanzlei Gehaltsauszahlungen verzögert hätte; er hat lediglich gewartet, bis ein Gesetz von Ihrer Majestät ausgefertigt wurde, das direkten Einfluss auf diese Gehaltsnachzahlungen hatte. Durch dieses Gesetz sind weder wesentliche Mehrarbeiten entstanden noch werde ich es zulassen, dass der Sehr Ehrenwerte Schatzkanzler seine Schwierigkeiten im Amt auf seinen Vorgänger abwälzt. Unerhört ist das!

    Lady Teri H. Shark, LD
    Former Prime Minister

    I never deny, I never contradict. I sometimes forget.

  • Mr Clerk,

    was die Gesetzeskürzel angeht, so äußerte ich bereits bei der erstmaligen Einführung im Rahmen des Empire Intelligence Act Skepsis an dieser Neuerung, weswegen meine Leidenschaft nicht hieran hängt und ich den Article 1 aus dem Vorschlag nehmen werde, sofern er einer Einigung in diesem Hause entgegensteht.

    Der Sehr Ehrenwerte Abgeordnete von Winhall und Windhag stellt zurecht fest, dass der neue Artikel 9/1 den gesamten alten Artikel 5/2 abdeckt, nach einer Einigung in den anderen Punkten werde ich daher die Vorlage dahingegen abändern, dass der gesamte Artikel 5/2 aufgehoben wird.

    Ich bin mit den technischen Möglichkeiten des Home Office nicht vertraut, da ich selber nie Minister of Home Affairs war; ich vermute aber, dass zumindest der Minister of Home Affairs eine Übersicht darüber haben müsste, welche NebenIDs zu welchen HauptIDs gehören. Als Kompromiss hielte ich es aber für durchaus angemessen, zu ergänzen, dass jeder Besoldungsnehmer verpflichtet wird, einen mehrfachen Anspruch dem Schatzkanzler zu melden, sofern dieser dem sowieso nicht schon bekannt ist.

    Die Tatsache, dass vermutlich eine Änderung des derzeitigen NebenID-Konzepts noch in dieser Legislaturperiode in Kraft tritt, ändert nichts an dem Umstand, dass es auch zukünftig weiterhin NebenIDs geben wird; egal, ob sie nun NebenIDs heißen oder nicht. Es ist in der Tat nur selten der Fall, dass ein Minister gleichzeitig weitere Ämter ausübt, bekannt ist mir auch nur, dass ich selbst neben meinem Amt als Schatzkanzler Lord Mayor von Greater Aldenroth war, und dass die Sehr Ehrenwerte Abgeordnete zeitgleich zum Außenminister mit NebenIDs viele Botschaften im Ausland besetzte, für die sie allesamt Anspruch auf Besoldung hätte. Zumindestens im letzteren Fall waren die Aufgaben der NebenIDs sowieso Aufgaben der HauptIDs, sodass eine Besoldung für die zusätzliche, detailierte Simulation zwar grundsätzlich, nicht aber in der originalen Höhe berechtigt sind. Im Allgemeinen möchte ich auch erreichen, dass Botschafter Außenminister, der Governor der Bank of Albernia Schatzkanzler und Lord Lieutenants Innenminister (ggbf. unter anderem Namen) werden können, ohne ihr altes Amt aufgeben zu müssen, dabei aber nicht ihr Gehalt unverschämt in die Höhe zu treiben.

    Den Vorschlag meiner Formulierung für die C-D-Reduzierung halte ich aufrecht, da einerseits die Möglichkeit besteht, dass durch die Staatsbürgerschaftsrechtsänderungen etwas an diesem Verbot geändert wird, und andererseits ansteht, dass die Staatssekretäre in die Tarifgruppe D aufgenommen werden, die aber von dieser Ausschlussregelung eventuell nicht betroffen sind.

    Den Sehr Ehrenwerten Abgeordneten von Winhall & Windhag muss ich dahingegen korrigieren, dass kein Rückstand von Gehaltszahlungen aufgelaufen ist, sondern lediglich eine einzige Gehaltsliste ausgelassen worden ist, da der Königin Erhabenste Majestät sich viel Zeit gelassen hat mit der Verkündigung des Änderungsgesetzes gelassen hat. Daher habe ich den Abschlussartikel dieses Entwurfes auch dahingegen geändert, dass kein konkretes Datum für das In-Kraft-Treten genannt wird, sondern dies flexibel gehalten wird, damit die Regierung Ihrer Majestät nicht auf rechtlich unsicherer Basis Auszahlungen vornehmen muss. An meinem Angebot, die von mir gesäumte Gehaltsliste und auch weitere zu erstellen, halte ich nach wie vor fest. Dass der Sehr Ehrenwerte Abgeordnete von Winhall und Windhag aber offensichtlich jetzt schon versucht, Einfluss auf Ihre Majestät auszuüben, um einen eventuellen Parlamentsbeschluss zu verzögern, halte ich für ungeheuerlich.

    Sir Jonathan R. Skirrow, GCTO

  • Mr Speaker,

    ich danke dem Sehr Ehrenwerten Abgeordneten für Greater Aldenroth and the Fawkland Islands für sein Entgegenkommen und hoffe, dass er bald eine konsolidierte Fassung des Antrages vorlegen wird, auf dessen Grundlage wir zu einem Abschluss gelangen können.

    Die Gegeneinwände, was Neben-Identitäten betrifft, kann ich soweit nachvollziehen. Allerdings stellt sich mir die Frage, ob eine Kürzung um drei Viertel überhaupt sinnvoll sein kann. Wäre es dann nicht angemessen, das Gehalt gleich ganz wegfallen zu lassen? Wenn ein wohlbesoldeter Minister die Zeit für ein weiteres Amt findet, sollte man eigentlich erwarten können, dass er dies als Ehrenamt führt. Auf der anderen Seite glaube ich nicht, dass eine Viertel-Besoldung die Attraktivität eines Amtes noch in irgendeiner Weise erhöht; darauf sollte ein Regierungsmitglied nicht angewiesen sein.

    Da es der Sehr Ehrenwerte Abgeordnete angesprochen hat: Steht irgendetwas dagegen, die Besoldung für Staatssekretäre neu in den General Tariff Act aufzunehmen? Wie ich es sehe, existiert dazu bislang keine Regelung.

    Abschließend noch einige Worte zu der künstlichen Empörung, die in Zusammenhang mit meiner Bemerkung zum Gesetzgebungsprozess vorgetäuscht wurde. Eines müsste eigentlich außer Frage stehen: Sollte die Regierung Ihrer Majestät daran interessiert sein, diese Gesetzesänderung zu verzögern, so stünden ihr weitaus einfachere Mittel zu Gebote, als hierfür bei Hofe vorstellig zu werden. So könnte sie die Vorlage beispielsweise einfach ablehnen. Es ist nämlich durchaus nicht so, dass die Höchst Loyale Opposition Ihrer Majestät in diesem Hause einen Rechtsanspruch auf das Zustandekommen ihrer Vorlagen hätte. Worauf ich mich bezog, war daher tatsächlich nicht mehr und nicht weniger als eine jedermann bekannte Tatsache - die Tatsache nämlich, dass die Gesetzeskanzlei Ihrer Majestät in der Vergangenheit schon manchmal Rücksicht auf die aktuelle Situation genommen und Promulgationen so terminiert hat, dass die Entstehung verworrener Gesetzeslagen verhindert wurde. Gesetzeslagen, wie sie entstehen, wenn man in der parlamentarischen Arbeit handwerkliche Fehler begeht und beispielsweise ein Gesetz für August in Kraft treten lässt, ohne zu berücksichtigen, dass dessen Promulgation auch erst nach dem August erfolgen könnte. Daher ist die Vorgehensweise im aktuell diskutierten Entwurf - die Verwendung einer abstrakten Formulierung ohne konkretes Datum - auch die einzig richtige.

    Was in dieser "Final Clause" noch fehlt, ist übrigens eine Klarstellung, ob die geänderten Regeln für den gesamten Auszahlungsmonat (also rückwirkend) gelten oder nur für die Tage nach der Verkündung der Gesetzesänderung.

    PERCIVAL STONES, MP
    Chancellor of the Exchequer

  • Mr Clerk,

    erscheint die Aufnahme eines Tagessatzes von 20 Pfund pro Tag für Staatssekretäre angemessen? Wenn ja, dann werde ich dies so in den Gesetzesentwurf übernehmen. Ich stimme auch gerne dem zu, NebenID-Gehälter für Minister komplett zu streichen.

    Meines Erachtens nach besagt die Final Clause eindeutig, dass die Auszahlung unte Einbezug der Änderungen für den gesamten betroffenen Monat stattfinden soll. Interpretiert der Sehr Ehrenwerte Abgeordnete von Winhall und Windhag dies anders, so bitte ich um einen Vorschlag für eine Alternativformulierung.

    Wie die Verzögerung der Promulgation eines neuen Gesetzes aber helfen soll, dass das Problem rückwirkender Inkraftsetzung nicht auftritt, muss mir der Sehr Ehrenwerte Abgeordnete von Winhall und Windhag aber bitte nochmal erläutern. Meines Wissens nach verstärkt eine noch spätere Verkündigung diese Problematik nur noch.

    Sir Jonathan R. Skirrow, GCTO

  • Mr Speaker,

    meiner persönlichen Ansicht nach wäre ein Tagessatz von 20 Pfund pro Tag angemessen.

    Eine wirklich eindeutige Formulierung für die Final Clause ist in der Tat schwer zu finden. Mein Vorschlag: "Die Auszahlung der Gehälter unter Einbeziehung dieser Änderungen findet erstmals für den gesamten Monat statt, in dem dieses Gesetz in Kraft tritt."

    In der Frage des Zeitpunktes der Promulgation hat der Sehr Ehrenwerte Abgeordnete für Greater Aldenroth and the Fawkland Islands für diesen konkreten Fall natürlich recht. Hier hat die unübliche Verzögerung das Problem vergrößert. Doch in früheren Fällen war der gegenteilige Effekt zu beobachten. Man kann hier nur auf das Urteilsvermögen und die Möglichkeiten der Gesetzeskanzlei hoffen.

    PERCIVAL STONES, MP
    Chancellor of the Exchequer

  • Mr Clerk,

    ich bitte darum, meinen Antrag in der folgenden, geänderten Version zur Abstimmung zu stellen:

    7th General Tariff Amendment Bill

    Ein Gesetz zur Änderung verschiedener Angelegenheiten der staatlichen Besoldung.

    Es möge auf Geheiß der Königin erhabenster Majestät und mit dem Rat und Einverständnis der in diesem gegenwärtigen Parlament versammelten Lords und Gemeinen sowie durch dessen Vollmachten das Folgende verordnet werden:

    Article 1 - Amending Article 2
    Article 2 des General Tariff Act wird wie folgt neu gefasst:

      Article 2 - Pay scale groups
      Es gelten die folgenden Tarifgruppen:
      a) Tarifgruppe A - Soldaten
      b) Tarifgruppe B - Diplomatisches Personal
      c) Tarifgruppe C - Abgeordnete
      d) Tarifgruppe D - Regierung
      e) Tarifgruppe E - Justiz, Polizei und Geheimdienste
      f) Tarifgruppe F - Sonstige

    Article 2 - Amending Article 5
    1) Article 5/2 des General Tariff Act wird aufgehoben und außer Kraft gesetzt.
    2) Article 5/3 des General Tariff Act wird in Article 5/2 umnummeriert.

    Article 3 - Amending Article 6
    Article 6 des General Tariff Act wird wie folgt neu gefasst:

      Article 6 - Group D
      Der Tarifgruppe D gehören die Mitglieder des Regierungskabinetts an. Sie zerfällt in die Abschnitte D1-D4.
      a) Besoldung nach D1 (20,00 £/day) gilt für: Secretary of State
      b) Besoldung nach D2 (23,50 £/day) gilt für: Minister
      c) Besoldung nach D3 (26,50 £/day) gilt für: Deputy Prime Minister
      d) Besoldung nach D4 (29,50 £/day) gilt für: Prime Minister

    Article 4 - Amending Article 7
    Article 7 des General Tariff Act wird wie folgt neu gefasst:

      Article 7 - Group E
      1) Der Tarifgruppe E gehören Richter, Staatsanwälte, Polizisten und Mitarbeiter der Geheimdienste an. Die Tarifgruppe zerfällt in die Abschnitte E1-E13.
      a) Besoldung nach E1 (15,00 £/day) gilt für: Lord of Appeal in Ordinary
      b) Besoldung nach E2 (13,00 £/day) gilt für: Her Majesty's Advocate, Director General
      c) Besoldung nach E3 (11,00 £/day) gilt für: Crown Agent, Commissioner, Deputy Director
      d) Besoldung nach E4 (10,00 £/day) gilt für: Crown Prosecutor, Deputy Assistent Commissioner, Warden
      e) Besoldung nach E5 (9,50 £/day) gilt für: Commander, Detective Chief Superintendent
      f) Besoldung nach E6 (9,00 £/day) gilt für: Chief Superintendent, Detective Superintendent
      g) Besoldung nach E7 (8,50 £/day) gilt für: Superintendent, Detective Chief Inspector
      h) Besoldung nach E8 (8,00 £/day) gilt für: Chief Inspector, Detective Inspector
      i) Besoldung nach E9 (7,50 £/day) gilt für: Inspector
      j) Besoldung nach E10 (5,50 £/day) gilt für: Detective Sergeant
      k) Besoldung nach E11 (5,00 £/day) gilt für: Sergeant
      l) Besoldung nach E12 (4,50 £/day) gilt für: Detective Constable
      m) Besoldung nach E13 (4,00 £/day) gilt für: Constable
      2) Der Commander of the Military Intelligence Operations Headquarters erhält seine Besoldung nach der Tarifgruppe A anhand seines militärischen Ranges.

    Article 5 - Adding new Article
    1) Nach Article 8 ("Group F") des General Tariff Act wird der folgende, neue Article 9 eingefügt:

      Article 9 - Multiple Payment
      1) Hat ein Besoldungsnehmer Anspruch auf mehrfache Besoldung einer Tarifgruppe, so entfallen alle Besoldungen dieser Tarifgruppe außer der höchsten.
      2) Hat ein Besoldungsnehmer der Tarifgruppe D unter dem gleichen oder einem anderen Namen Anspruch auf Besoldung der Tarifgruppe C, so sind die Bezüge aus der Tarifgruppe C um die Hälfte zu kürzen.
      3) Hat ein Besoldungsnehmer der Tarifgruppe D unter dem gleichen oder einem anderen Namen Anspruch auf Besoldung nach der Tarifgruppe A, B, E oder F, so entfallen alle Besoldungen nach den Tarifgruppen A, B, E und F.


    2) Die nachfolgenden Artikel des General Tariff Act werden entsprechend umnummeriert.
    3) Article 2 des Citizens´ Income Act wird wie folgt neu gefasst:

      Article 2
      Die Bestimmungen des Art. 11 GeTA sind auf die Bezahlung des Grundeinkommens entsprechend anzuwenden.

    Article 6 - Adding new Article
    1) Article 3 des May 2009 Budget Act wird aufgehoben und außer Kraft gesetzt.
    1) Nach Article 11 ("Day of Payment") des General Tariff Act wird der folgende, neue Article 12 eingefügt:

      Article 11 - Take Over of Payment
      1) Erfolgt die Auszahlung der Gehälter für einen Monat nicht bis einschließlich des letzten Tages des darauffolgenden Monats, so kann das House of Commons durch Resolution eine Person damit beauftragen, die Auszahlung der Gehälter an Stelle des Chancellor of the Exchequer zu vollziehen.
      2) Die Regierung Ihrer Majestät ist verpflichtet, dieser Person alle notwendigen Daten zur Erstellung der Gehaltslisten und die notwendigen Zugangsdaten zur Auszahlung der Gehälter zur Verfügung zu stellen. Die Person darf die so erhaltenen Daten ausschließlich zur Erstellung der Gehaltslisten und zur Auszahlung der Gehälter benutzen.


    3) Die nachfolgenden Artikel des General Tariff Act werden entsprechend umnummeriert.

    Article 7 - Final clause
    Die Auszahlung der Gehälter unter Einbeziehung dieser Änderungen findet erstmals für den gesamten Monat statt, in dem dieses Gesetz in Kraft tritt.

    Ich hoffe, alle Kompromissvereinbarungen in den Vorschlag aufgenommen zu haben.

    Sir Jonathan R. Skirrow, GCTO

  • Mr Speaker,

    die vorliegende Fassung des Antrages findet meine Zustimmung.

    Allerdings sind mir beim Studium des General Tariff Act in seiner derzeit gültigen Fassung noch einige Mängel in's Auge gefallen, die wir bei dieser Gelegenheit gleich beheben sollten.

    Art. 5/3 lautet momentan wie folgt: "3) Verliert ein Mitglied des House of Commons gemäß des House of Commons Election Act Article 9 Paragraph 1f seinen Sitz, so findet eine Besoldung nach C1-C3 für die vierzehn Tage nicht statt, an denen das Mitglied des House of Commons nicht im Forum anwesend war."
    Tatsächlich enthält Art. 9/1f des House of Commons Election Act jedoch eine Bestimmung zum Mandatsverlust durch Gerichtsbeschluss, während die eigentlich gemeinte Abwesenheitsbestimmung in Art. 9/1h niedergelegt ist. Ich schlage daher zur Korrektur vor, Folgendes in den vorliegenden Antrag aufzunehmen:


    Article 2 - Amending Article 5
    1) Article 5/2 des General Tariff Act wird aufgehoben und außer Kraft gesetzt.
    2) Article 5/3 des General Tariff Act wird in Article 5/2 umnummeriert und wie folgt neu gefasst:

      2) Verliert ein Mitglied des House of Commons gemäß Article 9, Paragraph 1h des House of Commons Election Act seinen Sitz, so findet eine Besoldung nach C1-C3 für die vierzehn Tage nicht statt, an denen das Mitglied des House of Commons nicht anwesend war.

    Zum zweiten Punkt: Die Gehaltsgruppen A, B, C und D sind nach Gehältern aufsteigend geordnet, die Gruppen E und F dagegen absteigend. Da Gruppe E ohnehin geändert wird, sollte man sie bei dieser Gelegenheit auch gleich an den Standard anpassen und die Gehaltsklassen entsprechend umdrehen. Ich schlage folgende Formulierung vor:


    Article 4 - Amending Article 7
    Article 7 des General Tariff Act wird wie folgt neu gefasst:

      Article 7 - Group E
      1) Der Tarifgruppe E gehören Richter, Staatsanwälte, Polizisten und Mitarbeiter der Geheimdienste an. Die Tarifgruppe zerfällt in die Abschnitte E1-E13.
      a) Besoldung nach E1 (4,00 £/day) gilt für: Constable
      b) Besoldung nach E2 (4,50 £/day) gilt für: Detective Constable
      c) Besoldung nach E3 (5,00 £/day) gilt für: Sergeant
      d) Besoldung nach E4 (5,50 £/day) gilt für: Detective Sergeant
      e) Besoldung nach E5 (7,50 £/day) gilt für: Inspector
      f) Besoldung nach E6 (8,00 £/day) gilt für: Chief Inspector, Detective Inspector
      g) Besoldung nach E7 (8,50 £/day) gilt für: Superintendent, Detective Chief Inspector
      h) Besoldung nach E8 (9,00 £/day) gilt für: Chief Superintendent, Detective Superintendent
      i) Besoldung nach E9 (9,50 £/day) gilt für: Commander, Detective Chief Superintendent
      j) Besoldung nach E10 (10,00 £/day) gilt für: Crown Prosecutor, Deputy Assistent Commissioner, Warden
      k) Besoldung nach E11 (11,00 £/day) gilt für: Crown Agent, Commissioner, Deputy Director
      l) Besoldung nach E12 (13,00 £/day) gilt für: Her Majesty's Advocate, Director General
      m) Besoldung nach E13 (15,00 £/day) gilt für: Lord of Appeal in Ordinary
      2) Der Commander of the Military Intelligence Operations Headquarters erhält seine Besoldung nach der Tarifgruppe A anhand seines militärischen Ranges.

    Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass auch Besoldungsgruppe F noch in dieser Weise zu verändern wäre, was jedoch einen zusätzlichen Änderungsartikel und damit einen größeren Eingriff in die Architektur des vorliegenden Antrages darstellen würde. Unbedingt erforderlich ist diese formale Korrektur nicht, daher möchte ich es dem Sehr Ehrenwerten Antragsteller überlassen, ob er sie für erforderlich hält oder nicht.

    PERCIVAL STONES, MP
    Chancellor of the Exchequer

  • Mr Speaker,

    die Notwendigkeit einer weiteren Detailkorrektur ist mir soeben noch aufgefallen. Wir hatten uns geeinigt, auf die Einführung einer offiziellen Abkürzung für den General Tariff Act zu verzichten. In Art. 5/3 der Vorlage wird sie allerdings noch verwendet.

    Ich schlage folgende Alternativformulierung vor:

      Article 2
      Die Bestimmungen von Article 11 des General Tariff Act sind auf die Bezahlung des Grundeinkommens entsprechend anzuwenden.

    PERCIVAL STONES, MP
    Chancellor of the Exchequer

  • Mr Clerk,

    ich danke dem Sehr Ehrenwerten Abgeordneten von Winhall und Windhag für seine konstruktiven Vorschläge und werde sie allesamt in meinen Gesetzesentwurf aufnehmen. Ich bitte daher darum, meinen Antrag in der folgenden Fassung zur Abstimmung zu stellen:

    7th General Tariff Amendment Bill

    Ein Gesetz zur Änderung verschiedener Angelegenheiten der staatlichen Besoldung.

    Es möge auf Geheiß der Königin erhabenster Majestät und mit dem Rat und Einverständnis der in diesem gegenwärtigen Parlament versammelten Lords und Gemeinen sowie durch dessen Vollmachten das Folgende verordnet werden:

    Article 1 - Amending Article 2
    Article 2 des General Tariff Act wird wie folgt neu gefasst:

      Article 2 - Pay scale groups
      Es gelten die folgenden Tarifgruppen:
      a) Tarifgruppe A - Soldaten
      b) Tarifgruppe B - Diplomatisches Personal
      c) Tarifgruppe C - Abgeordnete
      d) Tarifgruppe D - Regierung
      e) Tarifgruppe E - Justiz, Polizei und Geheimdienste
      f) Tarifgruppe F - Sonstige

    Article 2 - Amending Article 5
    1) Article 5/2 des General Tariff Act wird aufgehoben und außer Kraft gesetzt.
    2) Article 5/3 des General Tariff Act wird in Article 5/2 umnummeriert und wie folgt neu gefasst:

      2) Verliert ein Mitglied des House of Commons gemäß Article 9, Paragraph 1h des House of Commons Election Act seinen Sitz, so findet eine Besoldung nach C1-C3 für die vierzehn Tage nicht statt, an denen das Mitglied des House of Commons nicht anwesend war.

    Article 3 - Amending Article 6
    Article 6 des General Tariff Act wird wie folgt neu gefasst:

      Article 6 - Group D
      Der Tarifgruppe D gehören die Mitglieder des Regierungskabinetts an. Sie zerfällt in die Abschnitte D1-D4.
      a) Besoldung nach D1 (20,00 £/day) gilt für: Secretary of State
      b) Besoldung nach D2 (23,50 £/day) gilt für: Minister
      c) Besoldung nach D3 (26,50 £/day) gilt für: Deputy Prime Minister
      d) Besoldung nach D4 (29,50 £/day) gilt für: Prime Minister

    Article 4 - Amending Article 7
    Article 7 des General Tariff Act wird wie folgt neu gefasst:

      Article 7 - Group E
      1) Der Tarifgruppe E gehören Richter, Staatsanwälte, Polizisten und Mitarbeiter der Geheimdienste an. Die Tarifgruppe zerfällt in die Abschnitte E1-E13.
      a) Besoldung nach E1 (4,00 £/day) gilt für: Constable
      b) Besoldung nach E2 (4,50 £/day) gilt für: Detective Constable
      c) Besoldung nach E3 (5,00 £/day) gilt für: Sergeant
      d) Besoldung nach E4 (5,50 £/day) gilt für: Detective Sergeant
      e) Besoldung nach E5 (7,50 £/day) gilt für: Inspector
      f) Besoldung nach E6 (8,00 £/day) gilt für: Chief Inspector, Detective Inspector
      g) Besoldung nach E7 (8,50 £/day) gilt für: Superintendent, Detective Chief Inspector
      h) Besoldung nach E8 (9,00 £/day) gilt für: Chief Superintendent, Detective Superintendent
      i) Besoldung nach E9 (9,50 £/day) gilt für: Commander, Detective Chief Superintendent
      j) Besoldung nach E10 (10,00 £/day) gilt für: Crown Prosecutor, Deputy Assistent Commissioner, Warden
      k) Besoldung nach E11 (11,00 £/day) gilt für: Crown Agent, Commissioner, Deputy Director
      l) Besoldung nach E12 (13,00 £/day) gilt für: Her Majesty's Advocate, Director General
      m) Besoldung nach E13 (15,00 £/day) gilt für: Lord of Appeal in Ordinary
      2) Der Commander of the Military Intelligence Operations Headquarters erhält seine Besoldung nach der Tarifgruppe A anhand seines militärischen Ranges.

    Article 5 - Amending Article 8
    Article 8 des General Tariff Act wird wie folgt neu gefasst:

      Article 8 - Group F
      Der Tarifgruppe F gehören alle sonstigen Bezugnehmer von Besoldung an, die nicht unter die Gruppen A bis E fallen. Die Tarifgruppe zerfällt in die Abschnitte F1-F3.
      c) Besoldung nach F1 (10,00 £/day) gilt für: Deputy Lieutenants
      b) Besoldung nach F2 (13,00 £/day) gilt für: Lord Lieutenants
      a) Besoldung nach F3 (20,00 £/day) gilt für: Governor of the Bank of Albernia

    Article 6 - Adding new Article
    1) Nach Article 8 ("Group F") des General Tariff Act wird der folgende, neue Article 9 eingefügt:

      Article 9 - Multiple Payment
      1) Hat ein Besoldungsnehmer Anspruch auf mehrfache Besoldung einer Tarifgruppe, so entfallen alle Besoldungen dieser Tarifgruppe außer der höchsten.
      2) Hat ein Besoldungsnehmer der Tarifgruppe D unter dem gleichen oder einem anderen Namen Anspruch auf Besoldung der Tarifgruppe C, so sind die Bezüge aus der Tarifgruppe C um die Hälfte zu kürzen.
      3) Hat ein Besoldungsnehmer der Tarifgruppe D unter dem gleichen oder einem anderen Namen Anspruch auf Besoldung nach der Tarifgruppe A, B, E oder F, so entfallen alle Besoldungen nach den Tarifgruppen A, B, E und F.


    2) Die nachfolgenden Artikel des General Tariff Act werden entsprechend umnummeriert.
    3) Article 2 des Citizens´ Income Act wird wie folgt neu gefasst:

      Article 2
      Die Bestimmungen des Art. 11 GeTA sind auf die Bezahlung des Grundeinkommens entsprechend anzuwenden.

    Article 7 - Adding new Article
    1) Article 3 des May 2009 Budget Act wird aufgehoben und außer Kraft gesetzt.
    1) Nach Article 11 ("Day of Payment") des General Tariff Act wird der folgende, neue Article 12 eingefügt:

      Article 11 - Take Over of Payment
      1) Erfolgt die Auszahlung der Gehälter für einen Monat nicht bis einschließlich des letzten Tages des darauffolgenden Monats, so kann das House of Commons durch Resolution eine Person damit beauftragen, die Auszahlung der Gehälter an Stelle des Chancellor of the Exchequer zu vollziehen.
      2) Die Regierung Ihrer Majestät ist verpflichtet, dieser Person alle notwendigen Daten zur Erstellung der Gehaltslisten und die notwendigen Zugangsdaten zur Auszahlung der Gehälter zur Verfügung zu stellen. Die Person darf die so erhaltenen Daten ausschließlich zur Erstellung der Gehaltslisten und zur Auszahlung der Gehälter benutzen.


    3) Die nachfolgenden Artikel des General Tariff Act werden entsprechend umnummeriert.

    Article 8 - Final clause
    Die Auszahlung der Gehälter unter Einbeziehung dieser Änderungen findet erstmals für den gesamten Monat statt, in dem dieses Gesetz in Kraft tritt.

    Sir Jonathan R. Skirrow, GCTO

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