Right Honourable Members of the House,
der Sehr Ehrenwerte Abgeordnete von Greater Aldenroth und den Fawkland-Inseln hat eine Aussprache über den folgenden Gesetzesentwurf beantragt:
7th General Tariff Amendment Bill
Ein Gesetz zur Änderung verschiedener Angelegenheiten der staatlichen Besoldung.
Es möge auf Geheiß der Königin erhabenster Majestät und mit dem Rat und Einverständnis der in diesem gegenwärtigen Parlament versammelten Lords und Gemeinen sowie durch dessen Vollmachten das Folgende verordnet werden:
Article 1 - Adding Abbreviation
Der General Tariff Act wird als "GeTA" abgekürzt.
Article 2 - Amending Article 2
Article 2 des General Tariff Act wird wie folgt neu gefasst:
Article 2 - Pay scale groups
Es gelten die folgenden Tarifgruppen:
a) Tarifgruppe A - Soldaten
b) Tarifgruppe B - Diplomatisches Personal
c) Tarifgruppe C - Abgeordnete
d) Tarifgruppe D - Regierung
e) Tarifgruppe E - Justiz, Polizei und Geheimdienste
f) Tarifgruppe F - Sonstige
Article 3 - Amending Article 5
Article 5/2 des General Tariff Act wird wie folgt neu gefasst:
2) Bezieht ein Abgeordneter Besoldung nach C2 oder C3, so entfällt eine Besoldung nach C1.
Article 4 - Amending Article 7
Article 7 des General Tariff Act wird wie folgt neu gefasst:
Article 7 - Group E
1) Der Tarifgruppe E gehören Richter, Staatsanwälte, Polizisten und Mitarbeiter der Geheimdienste an. Die Tarifgruppe zerfällt in die Abschnitte E1-E13.
a) Besoldung nach E1 (15,00 £/day) gilt für: Lord of Appeal in Ordinary
b) Besoldung nach E2 (13,00 £/day) gilt für: Her Majesty's Advocate, Director General
c) Besoldung nach E3 (11,00 £/day) gilt für: Crown Agent, Commissioner, Deputy Director
d) Besoldung nach E4 (10,00 £/day) gilt für: Crown Prosecutor, Deputy Assistent Commissioner, Warden
e) Besoldung nach E5 (9,50 £/day) gilt für: Commander, Detective Chief Superintendent
f) Besoldung nach E6 (9,00 £/day) gilt für: Chief Superintendent, Detective Superintendent
g) Besoldung nach E7 (8,50 £/day) gilt für: Superintendent, Detective Chief Inspector
h) Besoldung nach E8 (8,00 £/day) gilt für: Chief Inspector, Detective Inspector
i) Besoldung nach E9 (7,50 £/day) gilt für: Inspector
j) Besoldung nach E10 (5,50 £/day) gilt für: Detective Sergeant
k) Besoldung nach E11 (5,00 £/day) gilt für: Sergeant
l) Besoldung nach E12 (4,50 £/day) gilt für: Detective Constable
m) Besoldung nach E13 (4,00 £/day) gilt für: Constable
2) Der Commander of the Military Intelligence Operations Headquarters erhält seine Besoldung nach der Tarifgruppe A anhand seines militärischen Ranges.
Article 5 - Adding new Article
1) Nach Article 8 ("Group F") des General Tariff Act wird der folgende, neue Article 9 eingefügt:
Article 9 - Multiple Payment
1) Hat ein Besoldungsnehmer Anspruch auf mehrfache Besoldung einer Tarifgruppe, so entfallen alle Besoldungen dieser Tarifgruppe außer der höchsten.
2) Hat ein Besoldungsnehmer der Tarifgruppe D unter dem gleichen oder einem anderen Namen Anspruch auf Besoldung der Tarifgruppe C, so sind die Bezüge aus der Tarifgruppe C um die Hälfte zu kürzen.
3) Hat ein Besoldungsnehmer der Tarifgruppe D unter dem gleichen oder einem anderen Namen Anspruch auf Besoldung nach der Tarifgruppe A, B, E oder F, so sind die Bezüge aus den Tarifgruppen A, B, E und F um drei Viertel zu kürzen.
2) Die nachfolgenden Artikel des General Tariff Act werden entsprechend umnummeriert.
3) Article 2 des Citizens´ Income Act wird wie folgt neu gefasst:
Article 2
Die Bestimmungen des Art. 11 GeTA sind auf die Bezahlung des Grundeinkommens entsprechend anzuwenden.
Article 6 - Adding new Article
1) Article 3 des May 2009 Budget Act wird aufgehoben und außer Kraft gesetzt.
1) Nach Article 11 ("Day of Payment") des General Tariff Act wird der folgende, neue Article 12 eingefügt:
Article 11 - Take Over of Payment
1) Erfolgt die Auszahlung der Gehälter für einen Monat nicht bis einschließlich des letzten Tages des darauffolgenden Monats, so kann das House of Commons durch Resolution eine Person damit beauftragen, die Auszahlung der Gehälter an Stelle des Chancellor of the Exchequer zu vollziehen.
2) Die Regierung Ihrer Majestät ist verpflichtet, dieser Person alle notwendigen Daten zur Erstellung der Gehaltslisten und die notwendigen Zugangsdaten zur Auszahlung der Gehälter zur Verfügung zu stellen. Die Person darf die so erhaltenen Daten ausschließlich zur Erstellung der Gehaltslisten und zur Auszahlung der Gehälter benutzen.
3) Die nachfolgenden Artikel des General Tariff Act werden entsprechend umnummeriert.
Article 7 - Final clause
Die Auszahlung der Gehälter unter Einbeziehung dieser Änderungen findet erstmals für den Monat statt, in dem dieses Gesetz in Kraft tritt.
Die Aussprache endet am 22. Oktober, 14:15 Uhr.