Bank of Albernia vs. Alexander Xanathos

  • The Lord High Steward of Albernia
    The Lords Commission for the Trial "Bank of Albernia vs. Alexander Xanathos"
    October, 9th 2010 AD



    Announcement concerning the Trial "Bank of Albernia vs. Alexander Xanathos"


    Die Lords Commission for the Trial hat beschlossen, dass das oben genannte Verfahren am


    Dienstag, 12. Oktober 2010


    im Gerichtssaal des High Court of Parliament offiziell eröffnet wird.
    Sämtliche Beteiligten haben sich ab dem 09. September 2010 persönlich vor den Schranken des Gerichtes einzufinden und dem Gericht ihre Anwesenheit kund zu geben.
    Im Anschluss wird das Gericht das Verfahren eröffnen und den vom Gericht beschlossenen Ablauf des Verfahren bekannt geben.


    Die am Verfahren Beteiligten werden ebenfalls persönlich geladen.



    In the Name of The Lords Commission for the Trial Bank of Albernia vs. Alexander Xanathos:


    sig. Mayweather
    Lord High Steward of Albernia


    His Grace
    The Duke Jonathan of Baliho
    Baron Mayweather, KD


    Knight Companion of The Most Exalted and Most Ancient Order of the Dragon of Albernia
    Former Lord High Chancellor

    Former Prime Minister


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  • Sir Jonathan tritt in seiner seit längerem nicht mehr getragenen Gerichtsrobe an die Schranken des High Court of Parliament.


    Your Grace, ich melde mich als Rechtsanwalt der Klägerin anwesend.

  • The Lord High Steward of Albernia
    The Lords Commission for the Trial "Bank of Albernia vs. Alexander Xanathos"
    October, 24th 2010 AD



    Announcement concerning the Trial "Bank of Albernia vs. Alexander Xanathos"


    Die Lords Commission for the Trial gibt hiermit bekannt:


    Der Beklagte, Mr Alexander Xanathos hat gegenüber dem Gericht seine Weigerung zum Ausdruck gebracht, sich vor dem Judical Committee einzufinden. Er brachte darüber hinaus zum Ausdruck, dass er sich bis Weihnachten um einen Rechtsbeistand bemühen werde.


    Das Judical Committee wird den Angeklagten eine Frist von 7 Tagen einräumen um einen Rechtsbeistand zu benennen, der sich hier bis


    Sonntag, 31. Oktober 2010


    im Gerichtssaal des High Court of Parliament einzufinden hat.


    Im Anschluss wird das Gericht das Verfahren eröffnen und den vom Gericht beschlossenen Ablauf des Verfahren bekannt geben.


    Sollte der Beklagte binnen einer Woche nicht erscheinen und keinen Rechtsbeistand benennen, so wird das Verfahren in seiner Abwesenheit eröffnet.


    In the Name of The Lords Commission for the Trial Bank of Albernia vs. Alexander Xanathos:


    sig. Mayweather
    Lord High Steward of Albernia


    His Grace
    The Duke Jonathan of Baliho
    Baron Mayweather, KD


    Knight Companion of The Most Exalted and Most Ancient Order of the Dragon of Albernia
    Former Lord High Chancellor

    Former Prime Minister


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  • My Lords,
    Sirs and Madams,


    das Gericht hat für den Fortgang des Verfahrens den folgenden Ablauf beschlossen:


    I. Anhörung der Klägerin
    Der Klagevertreter verliest seine Anklage und legt sie dem Gericht ausführlich dar.


    II. Anhörung der Beklagten
    Die Beklagte erwidert auf die Anklage und legt dem Gericht ihre Sicht der Dinge dar.


    III. Befragung
    Das Gericht befragt die Parteien zu ihren Statements.


    IV. Urteilsverkündung
    Nach den Anhörungen fällt das House of Lord sein Urteil in der Sache.



    Das Gericht wird jeden der einzelnen Punkte jeweils nochmals ankündigen und darlegen, wenn es soweit ist.

    His Grace
    The Duke Jonathan of Baliho
    Baron Mayweather, KD


    Knight Companion of The Most Exalted and Most Ancient Order of the Dragon of Albernia
    Former Lord High Chancellor

    Former Prime Minister


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  • Wir kommen zur Anhörung der Anklage.


    Ich bitte die Klagevertretung dem Gericht Ihre Anklage vorzutragen und diese ausführlich und begründet darzulegen.

    His Grace
    The Duke Jonathan of Baliho
    Baron Mayweather, KD


    Knight Companion of The Most Exalted and Most Ancient Order of the Dragon of Albernia
    Former Lord High Chancellor

    Former Prime Minister


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  • Zitat

    Original von Duke of Baliho
    Wir kommen zur Anhörung der Anklage.


    Ich bitte die Klagevertretung dem Gericht Ihre Anklage vorzutragen und diese ausführlich und begründet darzulegen.


    Ich darf erneut darum bitten!

    His Grace
    The Duke Jonathan of Baliho
    Baron Mayweather, KD


    Knight Companion of The Most Exalted and Most Ancient Order of the Dragon of Albernia
    Former Lord High Chancellor

    Former Prime Minister


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  • Your Honor,


    namens und in Vollmacht meiner Mandantin, der Bank of Albernia, vertreten durch ihren Governor, den höchst ehrenwerten Lord Majes of Banosath, erhebe ich Klage gegen den US-astorischen Bürger Alexander Xanathos und beantrage vor dem High Court of Parliament:[list=1]
    [*]den Beklagten zu verurteilen, 189.870,18 Pound Precious zuzüglich Zinsen seit dem 01.08.2008 an die Klägerin zu zahlen;
    [*]die sofortige Pfändung der Konten des Beklagten, seines Unternehmens Xana Enterprises und aller weiterer durch ihn kontrollierten Konten anzuordnen.[/list=1] Meine Mandantin wirft dem Beklagten vor, am 01. August 2008 eine Panne im Wirtschaftssystem des Königreichs Albernia ausgenutzt zu haben, um meine Mandantin um den Streitwert zu betrügen. Nachdem meine Mandantin statt des üblichen Wechselkurses von 1:1,47 von Pound Precious zu Astor Dollar irrtümlich einen offenkundig falschen Wechselkurs von 1:2,47 eingestellt hatte, wechselte der Beklagte - wissens, dass der eingestellte Wechselkurs falsch war - mehrmals zwischen der albernischen und der US-astorischen Währung hin und her und erwarb sich so auf Kosten meiner Mandantin unrechtmäßig ein erhebliches Vermögen. Der Schaden meiner Mandantin durch diese Transaktionen beträgt den angestammten Streitwert von 189.870,18 Pound Precious. Auf Wunsch des hohen Gerichts wird meine Mandantin die umfangreichen Transaktionsdaten gerne zur Vefügung stellen.


    Omnes mercatores habeant salvum et securum exire de Vinlia et venire in Vinliam et morari et ire per Vinliam tam per terram quam per aquam ad emendum et vendendum sine omnibus malis toltis per antiquas et rectas consuetudines preterquam in tempore guerre - sagt eine der verfassungsrechtlichen Grundlagen unseres Königreichs - Alle Kaufleute sollen heil und sicher aus Winland ausreisen und nach Winland kommen, in Winland sich aufhalten und durch Winland ziehen, sowohl zu Lande als auch zu Wasser, um zu kaufen und zu verkaufen, ohne irgendwelche Übel erdulden zu müssen, nach den alten und rechten Gewohnheiten, außer in Zeiten des Krieges*.


    Dieser rechtliche Grundsatz regelt die Rechte und Freiheiten der Kaufleute, zu denen der Beklagte unzweifelhaft gezählt werden muss. Er gewährt den Kaufleuten das Recht nach den alten und rechten Gewohnheiten ihrem Handel nachzugehen. Es ist aber sicherlich keine alte und rechte Gewohnheit, Missgeschicke des Handelspartners in einem solchen Maße auszunutzen, insbesondere wenn es sich um einen schamlosen Betrug der Staatsbank, deren Aufgabe die Unterstützung und Aufrechterhaltung der albernischen Wirtschaft zum Wohle des albernischen Volkes einschließt. Die beklagte Handlung ist daher als nicht rechtens zu verurteilen und ein Ausgleich des verursachten Schadens anzuordnen. Vielen Dank.

  • Vielen Dank, Sir Jonathan.


    Wir kommen zur Anhörung des Beklagten.


    Ich fordere Mr. Xanathos oder seinen rechtlichen Vertreter auf, dem Gericht die Erwiderung vorzutragen und die Sicht der Dinge von Seiten des Beklagten darzulegen. Dafür setze ich eine Frist von einer Woche.

    His Grace
    The Duke Jonathan of Baliho
    Baron Mayweather, KD


    Knight Companion of The Most Exalted and Most Ancient Order of the Dragon of Albernia
    Former Lord High Chancellor

    Former Prime Minister


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  • Your Honor,


    Aspen Campbell Lockerby für die Kanzlei Lockerby, Actner & Kline in Astoria City, USA. Wir vertreten in diesem Verfahren den Beklagten Mr. Alexander Xanathos und reichen dazu diese Vollmacht zu den Akten:


    Power of attorney


    Hiermit bevollmächtige ich die Kanzlei Lockerby, Actner & Kline, mich in Sachen

      Bank of Albernia v. Xanathos

    in vollem Umfange vor dem High Court of Parliament of the Kingdom of Albernia zu vertreten.


    Astoria City, December 7th, 2010


    Entsprechend der Aufforderung des Gerichts tragen wir zum Sachverhalt und dessen rechtlicher Beurteilung wie folgt vor:


    Der Tatsachenvortrag des Klägervertreters wird bestritten, sofern er nicht nachfolgend ausdrücklich als wahrheitsgemäß anerkannt wird.


    Über einen hier nicht näher bekannten Zeitraum hin, in welchen jedoch der 1. August 2008 fiel, forderte die Klägerin im Devisenhandel dazu auf, ihr Angebote zum jeweils aus ihrer Sicht:

    • Ankauf von Pound Precious zu einem von ihr gezahlten Preis von 1,47 A$ je 1,00 £ sowie
    • Verkauf von Astor-Dollar zu einem von ihr verlangten Preis von 0,51 £ je 1,00 A$

    zu unterbreiten.


    Für unseren Mandanten stellten sich diese Invitatii ad offerandos so dar, dass die Klägerin ihre Dollarreserven möglichst weitgehend bis vollständig abstoßen wollte und dabei auch Verluste in Kauf zu nehmen bereit war.


    Da er selbst an einer Vermehrung seines Dollar-Kapitals interessiert war, war die Aufforderung der Klägerin zur Abgabe entsprechender Angebote für ihn lukrativ. Er ging billigerweise davon aus, mit der Klägerin im wechselseitigen Interesse ins Geschäft zu kommen, indem er ihr entsprechend Pound Precious zum angebotenen Preis in Astor-Dollar zum Kauf anbot.


    Dass diese dabei einen Verlust an dem insgesamt in verschiedenen Währungen von ihr gehaltenen Kapital erleiden wurde, war ihm zwar bewusst, erschien ihm aber als seitens der Klägerin selbst einkalkuliert und von dieser zumindest freiwillig in Kauf genommen.


    Denn zu den Aufgaben der Klägerin gehört schließlich nicht nur der Devisenhandel zu wertneutralen Preisen, sondern ebenso die Geldwertpolitik im Königreich Albernia. Soweit er deren Absichten und Strategie beurteilen konnte, war ihr an einer Abstoßung ihrer Dollar-Reserven mit gemessen an den darum für den Devisentausch gebotenen Kursen hoher Dringlichkeit gelegen und sollten Verluste im Devisenhandel zu diesem Zweck auch in Kauf genommen werden.


    Ganz offenbar war die Klägerin im Nachhinein, nachdem ihre Strategie durch die Angebote unseres Mandanten in vollem Umfange aufgegangen war, mit dieser unzufrieden. Zwar hatte sie ihr Ziel erreicht, ihre Dollar-Reserven abzustoßen und ihren Vorrat an Pound Precious zu erhöhen, doch erschien ihr der dafür gezahlte Preis nachträglich doch als zu hoch.


    Für diese rückblickende Unzufriedenheit der Klägerin mit ihrem eigenen Geschäftsverhalten ist nicht unser Mandant verantwortlich.


    Er hat nach den von der Klägerin zitierten Antiquus et rectus consuetudines vielmehr einen Anspruch auf Pacta sunt servanda - Verträge sind zu erfüllen.


    Sollte es sich bei den Preisauszeichnungen der Klägerin im Devisenhandel tatsächlich um Invitatii ad offerandos gehandelt haben, welche unbeabsichtigt mit diesem Inhalt geäußert wurden - was mit dieser hypothetischen Erörterung nicht als wahrheitsgemäß zugestanden, sondern vorsorglich nochmals und mit Nichtwissen bestritten wird - ginge diese Sorgfaltspflichtverletzung allein zu Lasten der Klägerin.


    Für unseren Mandanten stellten sich ihre Invitatii ad offerandos nach Treu und Glauben als so beabsichtigte Preisauszeichnungen dar. Die Klägerin ist ihm gegenüber an die Erfüllung der mit ihm im Devisenhandel geschlossenen Verträge gebunden.


    Nach alledem ist die Klage vollen Umfanges abzuweisen.

    Aspen Campell Lockerby
    Attorney at law
    Lockerby, Actner & Kline

  • Vielen Dank, Ms. Lockerby.


    Möchte die Anklage etwas erwidern?


    Für alle Beteiligten: Die Verhandlung wird am 23.12. für die Weihnachtsfeiertage unterbrochen. Es geht dann am 27.12. weiter.

    His Grace
    The Duke Jonathan of Baliho
    Baron Mayweather, KD


    Knight Companion of The Most Exalted and Most Ancient Order of the Dragon of Albernia
    Former Lord High Chancellor

    Former Prime Minister


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  • Sie möchte, your Grace.


    Findet man am Fuße eines Regenbogens einen Schatz? Spuckt ein Esel Münzen aus purem Gold? Verschenkt eine Notenbank Geld an irgendwelche Unternehmen? Ich denke, diese Frage kann jeder für sich unzweifelhaft mit Nein beantworten. Die Klägerin zweifelt daher die Aussage der Verteidigung, der Beklagte habe ihr nur bei der Abstoßung von Dollarreserven helfen wollen, entschieden an.


    Der Beklagte ist US-astorischer Unternehmer, der auch auf dem albernischen Markt aktiv ist, also mit den Regeln und Gepflogenheiten der albernischen Wirtschaft vertraut ist und durchaus weiß, dass der Wechselkurs von albernischen Pfund zu Astor-Dollar üblicherweise 1:2,3 beträgt. Er lässt nun behaupten, nur ein Angebot angenommen zu haben, das der Bank of Albernia hilft, ihre Dollar-Reserven abzustoßen, und dass ihm das schlüssig erscheine. In einer öffentlichen Debatte in den Vereinigten Staaten äußerte er sich aber wie folgt:

    Zitat

    Original von Alexander Xanathos
    Ja klar. Die Bank von Albernia hatte keinen einzigen Dollar mehr. Für gewöhnlich wollen Notenbanken aber immer ausreichend Devisen anderer Währungen parat haben. Das heißt doch eher, dass die Nachfrage nach dem Dollar extrem steigen muss und damit der Kurs nur steigen kann.


    Ich kann mich nur wiederholen:
    Es scheint aber so, dass die Bank of Albernia von Leuten mit mangeldem volks- wie betriebswirtschaftlichen Wissen geführt wird.

    Hieraus wird klar ersichtlich, dass der Beklagte nicht davon ausgegangen ist, dass die Klägerin ihre Dollar-Reserven abstoßen wollte, zumal dem Beklagten - und jedem anderen Menschen - klar ersichtlich ist, dass das genannte Wechselkurspaar nach Belieben des Transakteurs eine persönliche Bereicherung in Astor-Dollar oder Albernischen Pfund ermöglicht. Außerdem gibt er offen zu, dass seiner Meinung nach der Klägerin ein Fehler unterlaufen sein muss, den er ausgenutzt hat..


    Indeed, der Bank of Albernia ist ein Fehler unterlaufen, aber das Verhalten des Beklagten war nicht nach den alten und rechten Gewohnheiten, da er trotz Wissens über die eigentlichen Pläne der Klägerin deren inkorrektes Angebot zur persönlichen Bereicherung ausgereizt hat. Vielen Dank.

  • Your Grace,


    so es dem hohen Gericht bei seinen Beratungen hilfreich erscheinen mag, kann ich auch die genaueren Zahlen über die in der fraglichen Nacht getätigten Transaktionen vorlegen.

  • Ladies and Gentlemen,
    das Gericht setzt die Verhandlung fort.


    Ich bitte die Anklage die angekündigten Zahlen vorzulegen.

    His Grace
    The Duke Jonathan of Baliho
    Baron Mayweather, KD


    Knight Companion of The Most Exalted and Most Ancient Order of the Dragon of Albernia
    Former Lord High Chancellor

    Former Prime Minister


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  • Der Anwalt der Klägerin reicht seiner Lordschaft und der Verteidigung je eine Übersicht über die betreffenden Transaktionen.


    Your Grace, in diesem Ausdruck sind die einzelnen Transaktionen zusammengestellt. So sich das hohe Gericht von der Echtheit der Daten überzeugen möchte, wird die Klägerin selbstverständlich auch einen Zugriff auf die Originaldaten im Wirtschaftssimulationssystem bsEcoSim ermöglichen.

  • Möchte die Verteidigung etwas auf die Worte der Klägerin erwiedern?

    His Grace
    The Duke Jonathan of Baliho
    Baron Mayweather, KD


    Knight Companion of The Most Exalted and Most Ancient Order of the Dragon of Albernia
    Former Lord High Chancellor

    Former Prime Minister


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  • Your Grace,


    die von dem Klägervertreter vorgelegten Zahlen decken sich mit einer Aufstellung, die mein Mandant mir anhand seiner Kontoführungsunterlagen bei der Klägerin zur Verfügung gestellt hat. Beklagtenseits bestehen somit keine Zweifel an deren Richtigkeit.


    Die von dem Klägervertreter zitierte öffentliche Aussage meines Mandanten belegt indes nur, dass er die Geldreservenpolitik der Klägerin für ökonomisch unvernünftig gehalten hat.


    Trotz dieser Bewertung einer Invitatio ad offerandum nach allein den eigenen und subjektiven wirtschaftlichen Prinzipien ein Rechtsgeschäft abzuschließen, verstößt mitnichten bereits gegen die Antiquus et rectus consuetudines.


    Wenn Ihr, Euer Gnaden, Sir Jonathan, mir eine Veranschaulichung gestattet: im Einzelhandel in den Vereinigten Staaten findet regelmäßig mehrmals jährlich ein Schlussverkauf, Sale, statt. In diesem werden Waren zu Preisen, die mitunter um bis zu 60% unter dem Einkaufspreis des Händlers liegen, feilgeboten.


    Addiert man zu diesem Verlust noch die Kosten für Lagerung, Werbung, Verkaufspersonal und dergleichen mehr, frage ich mich mitunter auch, ob die betreffenden Einzelhandelsketten bzw. deren Filialen eigentlich "von Leuten mit mangeldem volks- wie betriebswirtschaftlichen Wissen geführt" werden.


    Ich würde mit meinem, nur begleitend zu meiner juristischen Ausbildung erworbenen betriebswirtschaftlichen Wissen, eigentlich urteilen, dass es sicherlich weniger verlustreiche Wege gäbe, eine im Sortiment nicht länger erwünschte Ware zeitnah und in großen Mengen abzustoßen.


    Aber macht das die Willenserklärungen der Händler, gerichtet darauf, mit mir einen Kaufvertrag über eine Ware zu einem Preis von bis zu 4/5 unter dem ursprünglich als wirtschaftlich kalkulierten Verkaufspreis abzuschließen, wegen Irrtums anfechtbar?


    "Das hätten Sie sich doch denken können, junge Frau, dass das '80% off'-Schild auf dem Ständer ein Druckfehler war?"


    Natürlich ist dieses Angebot für mich schwer nachvollziehbar, lässt mich vielleicht am ökonomischen Sachverstand meines Vertragspartners zweifeln.


    Aber ich schwatze ja schließlich keinem Kind auf dem Flohmarkt einen offenkundig unverhältnismäßig niedrigen Preis für seine Spielzeugsoldaten auf. Ich handele mit Profis.


    Und freue mich eben über deren mir unverständliche und zum Nutzen gereichende Preispolitik. Vertraue aber letztlich besten Wissens und Gewissens darauf, dass diese sich "schon etwas dabei gedacht haben", und ein Ziel verfolgen, das ihnen den Preis ihres sogar negativen Saldos von Einkaufs- und Verkaufspreis wert ist.


    Ich muss das ja nicht verstehen, ich kann es von meiner Warte aus sogar für blanke Unvernunft halten.


    Ich muss nur ehrlich überzeugt sein, dass mein Vertragspartner weiß, was er tut.


    In eben dieser Überzeugung hat der Beklagte gehandelt. Er mag erfreut gewesen sein, ein für ihn sensationell vorteilhaftes Rechtsgeschäft mit der Klägerin abschließen zu können, dessen Nutzen für diese er selbst noch nicht einmal nachvollziehen konnte.


    Aber er durfte angesichts deren Natur, immerhin handelte es sich ja um die Bank von Albernia, darauf vertrauen, dass auch es einen solchen gibt.


    Eine Anfechtung dieses Rechtsgeschäfts seitens der Klägerin mag wenn, dann nur wegen Irrtums möglich sein, und die Klägerin in diesem Fall nach den Antiquus et rectus consuetudines zweifellos zum Ersatz des dem Beklagten daraus entstehenden Schadens verpflichten.


    Ein zur arglistigen Täuschung der Klägerin gereichendes Mitverschulden des Beklagten ist jedoch unmöglich nachweisbar.

    Aspen Campell Lockerby
    Attorney at law
    Lockerby, Actner & Kline

  • *Owen Burnett, Manager der Xana Enterprises in Albernia, hat sich im Zuschauerbereich eingefunden, um den Verfahrensfortgang zu verfolgen.*

  • Möchte die Klägerin noch etwas erwidern?


    Ms Lockerby, wäre der Angeklagte bereits sich hier nach Aufforderung des Gerichtes zum Schluss selbst zur Sachlage zu äußern?

    His Grace
    The Duke Jonathan of Baliho
    Baron Mayweather, KD


    Knight Companion of The Most Exalted and Most Ancient Order of the Dragon of Albernia
    Former Lord High Chancellor

    Former Prime Minister


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