B - Allot vs. The Home Office

  • Beim Court of Appeal ging die folgende Beschwerde ein:



    Dem Lord wurde die Klage zur Prüfung vorgelegt.


      The Judicial Comittee of the House of Lords
      - Court of Appeal -


      IN THE NAME OF HER MOST EXCELLENT MAJESTY, THE QUEEN
      and the Lords of the Parliament


      ergeht durch den Court of Appeal, in Person His Lordship, the Lord of Appeal in Ordinary die folgende Anordnung:


      Gemäß den Gesetzen und den Traditionen des Königreiches, wie sie althergebracht und überliefert sind, wurde die Beschwerde des ehrenwerten und freien Untertanen ihrer Majestät der Königin, Mr. Baldwin Allot, geprüft und begutachtet.


      His Lordship ist zu der Erkenntnis gekommen und tut kund zu wissen:

      Die Beschwerde ist vor dem Gericht ihrer Majestät zulässig.


      So wird durch der Königin Macht, von diesem ehrenwerten Gerichtshof im Namen des Parlament dieses Königreiches ausgeübt, ein Verfahren eröffnet, unter dem Vorsitz des Lord of Appeal in Ordinary.


      Es werden, gemäß dem Gesetz und den überlieferten Traditionen als Parteien vor die Schranken dieses Gerichtes geladen:
      - Mr. Baldwin Allot, mit dem Recht eine juristisch bewanderte Person unter der ordnungsgemäßen Prüfung, mit der Billigung und Aufsicht dieses erhabenen und ehrenwertes Gerichtes als seine Begleitung und Unterstützung zu nominieren
      - the Home Office of her Majestys Government, Vertreten durch einen gemäß von diesem erhabenenund ehrenwerten Gericht geprüfter und gebilligter ordentlicher Vollmacht repräsentiert durch einen Prozessvertreter.


      Beide Parteien haben sich gemäß den Bestimmungen des erhabenen und ehrenwerten Gerichts vor den Schranken des Court of Appeal unter der Führung von His Lordship, the Right Honourable Lord of Appeal in Ordinary, Baron Tim Orion of Dyfwich, Lord Justice of Albernia zu versammeln, um in Einvernehmen unter der Führung des erhabenen und ehrenwerten Gerichtes die Beschwerde zu erörtern und der gerechten Entscheidung durch das Gericht zu harren.


      Die Personen, welche sich gemäß den Bestimmungen dieses erhabenen und ehrenwerten Gerichtes hier versammeln, sollen dies unverzüglich tun und den Anweisungen des Gerichtes umgehend folge leisten.


      Der Court of Appeal erlässt des Weiteren die folgende


      Der Court of Appeal,
      HL, Baron Tim Orion of Dyfwich,
      Lord of Appeal in Ordinary

  • Wir sehen die einstweilige Verfügung als nichtig an, weil bereits Nachfolger für die Ämter eingeführt wurden. Man muss sowas nur nicht immer öffentlich machen.

    Samuel Grey
    "Tee zu servieren, zeugt von Geschmack für das Erlesene,
    denn Tee macht gesellig und höflich, er ist anregend und bescheiden."

    - ein Schriftsteller -

  • Your Lordship,


    ich leiste der Anordnung des Hohen Gerichts folge und bestätige, dass Rechtsanwalt Jack Lennox mich in diesem Verfahren vertreten wird.

  • Zitat

    Zitat von Samuel Grey
    Wir sehen die einstweilige Verfügung als nichtig an, weil bereits Nachfolger für die Ämter eingeführt wurden. Man muss sowas nur nicht immer öffentlich machen.


    Euer Lordschaft,


    ich beantrage, die Gegenpartei wegen Missachtung des Gerichts mit einer Ordnungsstrafe zu belegen und ferner diese per erneuter einstweiliger Verfügung dazu anzuhalten, den Anordnungen des Hohen Gerichts gemäß der bereits ergangenen Anordnung Folge zu leisten.


    Die entgegen allen Gepflogenheiten erfolgte Bestellung von Amtsnachfolgern unter Übergehung des üblichen hausinternen Bewerbungsverfahrens stellt einen offensichtlichen Affront des Home Office gegen die Autorität des Hohen Gerichts dar.

    The Rt Hon Jack Lennox, The Viscount Lennox, KD
    Former Prime Minister


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  • Mr. Lennox,


    Anträge auf Ordnungsstrafen und ähnliches werden vor diesem Gericht grundsätzlich nicht angenommen.
    Ihr Antrag ist abgelehnt.
    Das Gericht entscheidet über Ordnungsmaßnahmen eigenständig und nicht auf Antrag einer Prozesspartei.




    Mr. Grey,


    das Gericht hat ihnen mehrere Dinge mitzuteilen:
    Erstens erwartet das Gericht vor diesen Schranken ein ordentliches und höfliches Benehmen, eingeschlossen einer ordentlichen Anrede des Gerichtes und einer angemessenen Sprache.
    Zweitens erwartet das Gericht, dass Sie Ihre Posting präzise halten. Das Gericht kann sich weder unter "Wir" noch unter "Nachfolger" präzise etwas vorstellen.
    Drittens hat das Gericht Sie nicht gebeten, Ihre Ansicht zu dieser einstweiligen Anordnung kund zu tun. Das Gericht hat durch diese einstweilige Anordnung eine allgemein rechtsverbindliche Handlungsvorschrift erlassen, über weder Sie noch jemand anderes in diesem Königreich befugt ist, sich hinwegzusetzen. Wenn bereits Nachfolger ernannt sind, dann sind diese aus ihrem Amt wieder zu entfernen und dieses ist wieder mit Herrn Allot zu besetzen, biss dieses Gericht etwas anderes bestimmt oder die einstweilige Verfügung aufgehoben wird.
    Sie haben daher diese einstweilige Verfügung umgehend umsetzen zu lassen - das Gericht räumt ihnen hier nocheinmal Zeit ein -, ansonsten wird das Gericht die seiner Ansicht nach hierzu nötigen Maßnahmen treffen, inbegriffen einer Strafe wegen Missachtung des Gerichtes.
    Viertens wird eine einstweilige Verfügung auf dem Antragswege erlassen, Sie können also jederzeit einen ordentlich begründeten Antrag auf Aufhebung derselben stellen.
    Fünftens erwartet das Gericht noch immer die Benennung eines Vertreters des Home Office, damit dieses Verfahren beginnen kann.


    Das wäre vorerst alles.
    Ich hoffe, dass die Anweisungen des Gerichtes jetzt umgesetzt werden.

  • Your Lordship,


    erstens sind wir das Home Office, dass hier durch meine Person vertreten wird.


    Zweitens sind Nachfolger die bereits von uns eingesetzten Nachfolger in den Ämtern des Chairman und Vice-Chairman.


    Drittens haben sie ihre Begründung zur einstweiligen Verfügung auf die Tatsachen gestützt, dass wir einerseits noch keine neuen Personen für diese Ämter benannt hätten und zweitens, dass dadurch Schaden entstehen würde. Das ist beides nicht der Fall. Also sollte das hohe Gericht ihre Entscheidung bezüglich der einstweiligen Verfügung überdenken, denn sie wurde unter falschen Vorraussetzungen getroffen.


    Die Anweisung, die bereits eingesetzten Personen wiede rzu entlassen, und die Androhung von maßnahmen bezüglich der Durchsetzung der einstweiligen Verfügung halten wir für rechtswidrig, da die Verfügung selbst unter falschen Vorraussetzungen zustande gekommen ist. Zumal eine offizielle, kurzfristige Anhörung der Gerichtsgegner durch seine Lordschaft, wie sie auch zu einer einstweiligen Verfügung notwendig ist, des Home Office, unterlassen wurde.


    Als letztes stellen wir den Antrag, die einstweilige Verfügung auszusetzen, um auch auf dem vom Gericht gewünschten Wege unseren Standpunkt zu verteidigen.

    Samuel Grey
    "Tee zu servieren, zeugt von Geschmack für das Erlesene,
    denn Tee macht gesellig und höflich, er ist anregend und bescheiden."

    - ein Schriftsteller -

  • Vielen Dank, für die Erläuterungen, Mr. Grey.


    Der Antrag auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung wird vom Gericht abgelehnt.
    Die Verfügung bleibt bestehen und gültig, da das Gericht die in der Begründung der einstweiligen Verfügung unter Punkt 2) geäußerten Bedenken nicht ausgeräumt sieht, außerdem wurde dem Gericht als Nachfolger noch kein Name präsentiert. Im übrigen kann das Gericht keinen Grund erkennen, warum das Home Office seinen Standpunkt nicht auch während der Gültigkeit der Verfügung dalegen könnte.



    Mr. Lennox, nachdem nun die Formalia geklärt sind, können Sie mit ihren Erläuterungen beginnen.

  • Your Lordship,


    ich ziehe hiermit meine Beschwerde zurück. Ich begründe dies damit, dass nach dem heutigen Ende der General Elections, deren reibungsloser Durchführung mein Hauptaugenmerk galt, mein höchstes Interesse darin liegt, Her Majesty's Elective Office als höchste unabhängige Behörde des Königreiches vor weiterem Ansehensverlust durch ein öffentliches Gerichtsverfahren zu bewahren.


    Da ich bereits beinahe das Pensionsalter erreicht habe, nehme ich außerdem Abschied aus dem Staatsdienst und vertraue darauf, dass das Home Office einen geeigneten Nachfolger für meine Position bestellen wird.

  • Mr. Allot,


    vielen Dank. Ich bin zwar durchaus der Meinung, dass Sie das Gericht nicht hätten so lange warten lassen müssen und darüber auch etwas ungehalten, aber in diesem Falle bleibt dem Gericht ja nicht viel mehr übrig, als die Einstellung zu beschließen. Immerhin sind wir zu einem schnellen Ende gekommen.



      Beschluss


      Das Verfahren B - Allot vs. the Home Office wird eingestellt.
      Die einstweilige Verfügung ist somit aufgehoben.


      Begründung:


      Der Beschwerdeführer zog seine Beschwerde zurück somit ist das Verfahren hinfällig.


      Aldenroth,
      11.06. 2004 AD

      Lord Orion


    Das Verfahren ist beendet, der Thread ist Geschlossen.
    Ich danke allen Beteiligten, dass Sie vor die Schranken dieses Gerichtes getreten sind.

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