Right honourable Members of Parliament,
the Rt Hon The Member for Fairnhain hat die folgende Bill eingebracht:
Office for National Statistics Bill
Ein Gesetz zur Einrichtung und Organisation einer Statistikbehörde.
Es möge auf Geheiß der Königin erhabenster Majestät und mit dem Rat und Einverständnis der in diesem gegenwärtigen Parlament versammelten Lords und Gemeinen sowie durch dessen Vollmachten das Folgende verordnet werden:
Article 1 – Fundamentals
1) Das Office for National Statistics (ONS) ist die öffentliche Statistikbehörde des Königreiches.
2) Seine Aufgaben sind das Erheben, Sammeln und Aufbereiten von statistischen Informationen zu Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt.
3) Das Office for National Statistics ist eine direkt dem Home Office unterstellte nicht-ministeriale Behörde.
Article 2 – Organisation
1) Das Office for National Statistics wird durch den Registrar General geleitet.
2) Der Registrar General wird durch die Königin auf Vorschlag des Premierministers ernannt und entlassen.
3) Die innere Organisation des Office for National Statistics obliegt dem Registrar General.
Article 3 – Assignment
Aufgabe des Office for National Statistics ist es,
a) Statistiken für den öffentlichen Zweck vorzubereiten und zu veröffentlichen;
b) im Auftrag der Regierung Ihrer Majestät, des House of Commons oder des House of Lords Statistiken zu erstellen.
Ich eröffne die Aussprache und lege ihre Dauer auf 96 Stunden fest.