Fairnish Assembly (Regional Assembly of Fairnhain)

  • Fairnish Assembly


    *Die Fairnish Assembly ist die Regionalversammlung der Region Fairnhain gemäß Regional Government Act. Sie tagt im Regional Goverment Building in Baliho.*


    Standing Orders of the Fairnish Assembly


    Article 1 - Principles
    (1) Die Fairnish Assembly ist die Regionalversammlung der Region Fairnhain gemäß Art. 6/1 Regional Government Act.
    (2) Die Fairnish Assembly besteht aus einer Kammer.


    Article 2 - Chairman of the Assembly
    (1) Den Vorsitz über die Sitzungen der Assembly übt der Lord Lieutenant of Fairnhain aus.
    (2) Der Lord Lieutenant of Fairnhain ist berechtigt während seiner Abwesenheit einen Stellvertreter mit der Sitzungsleitung zu beauftragen.
    (3) Der Lord Lieutenant of Fairnhain oder in seiner Abwesenheit sein Stellvertreter üben das Hausrecht über die Räumlichkeiten der Assembly aus.


    Article 3 - Membership
    (1) Jeder Bürger der Region Fairnhain kann Mitglied der Assembly werden.
    (2) Die Mitgliedschaft wird durch formlosen Antrag durch den Lord Lieutenant of Fairnhain erlangt.
    (3) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Rücktritt oder Verlust der Staatsbürgerschaft.


    Article 4 - Rights and Duties of the Members of the Assembly
    (1) Alle Mitglieder der Assembly haben volles Antrags-, Rede- und Stimmrecht während der Sitzungen der Assembly.
    (2) Nicht-Mitgliedern kann auf Antrag eines Mitglieds der Assembly das Rederecht durch den Sitzungsleiter verliehen werden.
    (3) Alle Mitglieder der Assembly haben die Pflicht, sich während der Sitzungen gegenseitig mit Respekt zu behandeln.


    Article 5 - Sanctions
    Bei Verstößen gegen die Regelungen dieser Geschäftsordnung hat der Sitzungsleiter das Recht angemessene Sanktionen gegen die Mitglieder der Assembly auszusprechen.


    Article 6 - Motions
    (1) Anträge sind in schriftlicher Form bei der Sitzungsleitung einzureichen.
    (2) Bereits abgelehnte Anträge dürfen frühestens zwei Monate nach der Ablehnung durch die Assenbly erneut eingebracht werden.


    Article 7 - Debates
    Die Debatten werden von der Sitzungsleitung eröffnet und geschlossen.


    Article 8 - Votes
    (1) Die Abstimmungen werden von der Sitzungsleitung eröffnet und geschlossen.
    (2) Die Abstimmungen finden als Voice Votes und Divisions statt.
    (3) Bei Voice Votes stellt die Sitzungsleitung die Abstimmungsfrage und fordert die Mitglieder der Assembly daraufhin auf, ihre Stimme abzugeben und stellt das vorläufige Ergebnis anhand der getätigten Wortmeldungen fest. Frühestens nach 36 Stunden verkündet die Sitzungsleitung das endgültige Ergebnis. Widerspricht ein Mitglied innerhalb der Frist dem vorläufigen Ergebnis, hat eine Division stattzufinden
    (4) Divisions werden im Anschluss an den Voice Vote durchgeführt. Hierfür wird die Abstimmungsfrage durch die Sitzungsleitung wiederholt. Danach fordert die Sitzungsleitung alle Mitglieder zur Abstimmung auf. Die Mitglieder haben daraufhin maximal 96 Stunden Zeit ihr Stimmverhalten zu Protokoll zu geben. Abschließend wird das endgültige Ergebnis durch die Sitzungsleitung verkündet.

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