Dear Madams and Sirs,
das Elective Office gibt hiermit die relevanten Informationen zur By-Election 02/2016 für die Wahlkreise Fairnhain, Llyngwyn und Greater Aldenroth heraus.
I. Allgemeines
Die Nachwahl dauert drei Tage.
- Wahlbeginn: Montag, 8. Februar 2016, 18 Uhr
- Wahlende: Donnerstag, 11. Februar 2016, 18 Uhr
Im genannten Zeitraum sind die Wahlkabinen durchgehend geöffnet. Die Stimmabgabe erfolgt wie stets im Citizens' Office (http://www.albernia.net).
Wahlberechtigt und wählbar ist, wer seit mindestens sieben Tagen im Besitz der albernischen Staatsbürgerschaft ist.
II. Modus der Wahl
Gewählt wird in den Wahlkreisen Fairnhain, Llyngwyn und Greater Aldenroth. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme; im Heimatwahlkreis wird diese Stimme mit dem Faktor dreizehn, in jedem anderen Wahlkreis mit dem Faktor drei gewichtet.
Als Heimatwahlkreis gilt derjenige Wahlkreis, in dem der Wähler vierzehn Tage vor Wahlbeginn behördlich registriert war. Gewählt ist derjenige Kandidat, der in seinem Wahlkreis die relative Mehrheit der gewichteten Stimmen auf sich vereint.
III. Kandidaturen
Kandidaturen sind bis Freitag, 5. Februar 2016, 18 Uhr, an dieser Stelle persönlich einzureichen. Anzugeben sind:
- der volle Name des Kandidaten,
- der Wahlkreis oder die Wahlkreise, in dem dieser anzutreten wünscht (*),
- die Parteibezeichnung, sofern diese auf dem Wahlzettel genannt werden soll.
(*) Hinweis: Nach Art. 4/2 House of Commons Election Act ist die Zahl der Wahlkreise, in denen ein Kandidat seine Kandidatur erklären kann, nicht beschränkt. Nach Art. 8/5 House of Commons Election Act kann eine Person, einschließlich ihrer Nebenidentitäten, bis zu zwei beliebige Wahlkreise vertreten. Wird ein Kandidat für mehr Wahlkreise gewählt als er vertreten darf, so muss er die Mandate für die überschießenden Wahlkreise ablehnen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte jederzeit und umgehend an unsere Behörde, damit wir Ihnen weiterhelfen können.
Best thanks for your attention.