Denaturalisation due to inactivity (07/18)

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 1.660 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Sir Emrys Vaughan.



  • Aldenroth | 20 July 2018


    DEPRIVATION OF CITIZENSHIP


    Her Majesty's Home Office stellt hiermit offiziell den Entzug der Staatsbürgerschaft nach Art. 5 Abs. 2 des Citizenship Act fest.


    Gemäß Art. 4 Abs. 1 des besagten Gesetzestextes resultiert aus der Staatsbürgerschaft eine Aktivitätspflicht, welche durch einen regelmäßige Volkszählungen durch HM Home Office zu überprüfen ist. Ausnahmsweise sind nach Art. 5 Abs 2 all jenen Bürgern die Staatsbürgerschaften zu entziehen, welche "länger als zwei Monate ununterbrochen abwesend" sind.
    Als Kriterium für das Erfüllen der gesetzlichen Aktivitätspflicht gilt es, "regelmäßig das öffentliche Forum zu besuchen und Bekanntmachungen zu lesen".


    Es haben dementsprechend folgende Bürgern (unter Angabe der letzten Aktivität) ihre Staatsbürgerschaft verloren:


    Es sei des Weiteren darauf hingewiesen, dass HM Home Office in absehbarer Zeit seiner gesetzlichen Aufgabe, eine Volkszählung durchzuführen, nachkommen wird.

  • Indeed, ist gehört nicht zu den schönsten Amtshandlungen den Verlust von Staatsbürgerschaften bekanntzugeben. Es passiert in der Hoffnung, die ein oder andere Bürgerschaft in Zukunft wieder verleihen zu können.


    Es ist ein seltener Vorgang, Mr Speaker, weil in der Regel Volkszählungen so häufig stattzufinden haben, dass eine Ausbürgerung nach Art. 5 des Citizenship Act eine Ausnahme sind. Da der letzte National Census allerdings im November vergangenen Jahres stattgefunden hat, mussten wir diesen Weg gehen, um vor den By-Elections für Medea unserer gesetzlichen Pflicht bestmöglich nachzukommen.
    Nach der Wahl in Medea und vor den nächsten General Elections wird das Home Office eine Volkszählung durchführen lassen, die Vorbereitungen dazu laufen bereits.

    Prof. em. Nigel H. Twigg
    - former Minister of Home Affairs & MP -
    hmo.png

  • Es ist auch wegen der Feststellung der letzten Aktivität eines Bürgers ein heikles Verfahren. Wenn dazu Logins im Forum herangezogen werden, müssen zumindest die Nebenidentitäten mitberücksichtigt werden.

    Ciarán Ó Ceallaigh, LL
    Taoiseach na hÉileainne / Taoiseach of Eihlann


  • Es ist auch wegen der Feststellung der letzten Aktivität eines Bürgers ein heikles Verfahren. Wenn dazu Logins im Forum herangezogen werden, müssen zumindest die Nebenidentitäten mitberücksichtigt werden.

    Letzteres kann natürlich kaum sichergestellt werden, da nicht jede Nebenidentität eindeutig zuzuordnen ist. Insofern wurden nur eindeutig als solche in Erscheinung getretene Nebenidentitäten eines Staatsbürgers mitgeprüft.


    Es ist in meinen Aufgen weniger kurios, dass diese Regelung zur Ausbürgerung bisher nicht genutzt worden ist, sondern eher bedenklich, dass eine praktisch nur mit sehr großem Aufwand umsetzbare Regelung geltendes Recht ist. Die aktuelle Anwendung wurde nur durch die gegenwärtige Aktivitätsflaute überhaupt erst mit vertretbarem Aufwand umsetzbar. HM Government wird dies zum Anlass nehmen, neben dem Vollzug des geltenden Gesetzes auch alternative Regelungen zu prüfen.

    labour_sig.png

    sig_gov.pngTHE MOST HON SIR EMRYS VAUGHAN KD, MP

    HM PRIME MINISTER · SPEAKER OF THE HOUSE OF COMMONS · MP FOR FAIRNHAIN & LLYNGWYN

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