ROYAL CRANBERRAN ARCHIVES
Der
Order of Cranberra Act
ist mit Einverständnis der Krone und auf Beschluss der im gegenwärtigen
Parlament versammelten Abgeordneten und Vertretern der Provinzen und Territorien
in Kraft getreten am 13.07.2008.
Durch Gesetz vom 02.08.2021 ist der Order of Cranberra Act
neu gefasst worden als Orders of Cranberra Act.
Die nachstehende Fassung ist
nicht mehr gültig.
Attested Copy
Oustburgh, March 2nd, 2013
Order of Cranberra Act
Art. 1 - Order of Cranberra
1) Im Dominion of Cranberra besteht der "Order of Cranberra".
2) Der "Order of Cranberra" ist ein Ritterorden der albernischen Majestät, dem Staatsoberhaupt und Souverän des Dominion of Cranberra.
Art. 2 - Grand Master of Order
Souverän und Grand Master des Ordens ist der amtierende Souverän des Dominion of Cranberra.
Art. 3 - Master of Order
1) Weilt der Grand Master außerhalb der Grenzen des Dominions, wird er durch den Master des Ordens vertreten. Master des Ordens ist der amtierende Governor General des Dominion.
2) Der Master des Ordens gilt für die Dauer seines Amtes ex officio als Knight Commander of the Order of Cranberra.
Art. 4 - Classes of Members
Der Orden besteht neben dem Grand Master und dem Master aus drei Klassen von Mitgliedern.
Diese lauten wie folgt:
1. Klasse, Knight or Dame Commander of the Order of Cranberra (KOC oder DOC)
2. Klasse, Commander of the Order of Cranberra (COC)
3. Klasse, Member of the Order of Cranberra (MOC)
Art. 5 - Obtaining Membership
1) Neue Mitglieder des Ordens werden durch den Souverän und Grand Master, auf Vorschlag, ernannt.
2) Die Ernennung von MOC erfolgt auf den Vorschlag eines Lieutenant Governor, bzw. eines Regierungschefs einer Provinz oder des Prime Minister des Dominion of Cranberra.
3) Die Ernennung von COC und KOC/DOC erfolgt auf den Vorschlag des Prime Minister des Dominion of Cranberra.
Art. 6 - Name
1) Alle Mitglieder des Ordens führen die ihrer Klasse zustehenden post-nominalen Buchstaben.
2) Knight Commander führen daneben "Sir", Dame Commander "Lady" vor ihrem Vornamen.
Art. 7 - Loss of Membership
1) Mitglieder können vom Grand Master auf gleichzeitigen Vorschlag des Master des Order of Cranberra und des Prime Minister des Dominion of Cranberra ausgeschlossen werden.
2) Ein Ausschluss darf nur dann erfolgen, wenn das Mitglied sich eines Kapitalverbrechens schuldig gemacht hat.
Art. 8 - Chapel of Order
Als Kapelle des Ordens dient die Hauskapelle des Tensington Palace.