Orders of Cranberra Act

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    ROYAL CRANBERRAN ARCHIVES


    Der


    Orders of Cranberra Act


    ist mit Einverständnis der Krone und auf Beschluss der

    im gegenwärtigen Parlament versammelten Abgeordneten


    in Kraft getreten am 02.08.2021.


    Nachstehend abgedruckt ist die aktuelle Fassung vom 02.08.2021.


    Attested Copy
    Oustburgh, August 2nd, 2021

    Orders of Cranberra Act


    Section I - The Orders of Cranberra


    Art. 1 - The Royal Orders

    Im Dominon Cranberra bestehen Orden (Royal Orders), welche als Auszeichnung für besondere Leistungen und Dienste verliehen werden. Bestimmte Auszeichnungen können Untertanen der Krone oder Bürgern des Dominion vorbehalten bleiben.


    Art. 2 - The System of Honours

    1) Ritterorden stehen im Rang der Auszeichnungen stets unter den Adeltiteln der Nobility.

    2) Die genaue rangmäßige Einordnung der Träger von Orden wird durch die Order of Precedence festgelegt.

    3) Die Orden stehen untereinander in dem folgenden Rangverhältnis:

    a) The Most Excellent Order of the Crown of Cranberra;

    b) The Honorable Royal Cranberrian Order of Merit.

    4) Dieses Rangverhältnis beschreibt, im Falle mehrer vorhandener Orden, die Rangfolge ihrer Nennung und die Rangfolge der mit ihnen verbundenen post-nominalen Kürzel.

    5) Alle anderen post-nominalen Kürzel, insbesondere solche, welche ein Amt oder die Mitgliedschaft in einem Gremium anzeigen, werden nach den Orden geführt.


    Art. 3 - Membership

    1) Neue Mitglieder eines Ordens werden ausschließlich durch den Grand Master auf Vorschlag des Premierministers per königlicher Ankündigung (Royal Accouncement) verliehen. Das Recht anderer Institutionen, Vorschläge für die Ordensverleihung einzureichen, bleibt davon unbenommen.

    2) Ein Orden wird ausnahmslos auf Lebenszeit verliehen und vererbt sich nicht.

    3) Bei schweren Verfehlungen gegen die Krone oder das Dominion kann der Orden auf dem Wege seiner Verleihung ebenfalls wieder entzogen werden.

    4) Der Orden kann nur mit Zustimmung des zu Ehrenden verliehen werden.


    Art. 4 - Knightship

    1) Der Rang eines Knight oder Dame Commander eines Ordens bringt mit sich, dass eine Person in den Ritterstand erhoben wird.

    2) Das Recht, die mit dem Ritterstand einhergehenden traditionellen Titel und Würden zu führen, bleibt den Untertanen der Krone vorbehalten. Knight Commander führen dann "Sir", Dame Commander "Dame" vor ihrem Vornamen. Ehefrauen von Knight Commanders steht es dann frei, sich "Lady" zu nennen.


    Art. 5 - Knights and Dames Bachelor

    1) Die Krone kann Bürger des Dominions für bedeutende Leistungen in der Armee, in der Wissenschaft, in der Kunst, in der Literatur oder in der Kulturförderung auch ohne eine damit verbundene Aufnahme in einen Orden per königlicher Ankündigung in den Ritterstand erheben.

    2) Von der Krone ernannte Ritter (Knight Bachelor) und Damen (Dame Bachelor) führen ebenfalls "Sir" oder "Dame" vor ihrem Vornamen, stehen im Rang aber hinter den Knights and Dames Commander der Orden.

    3) Für Knights und Dames Bachelor gilt Art. 3, Sec. 2 bis 4 entsprechend.


    Art. 6 - Post-Nominal Letters

    1) Alle Mitglieder eines Ordens führen die ihrer Klasse zustehenden post-nominalen Kürzel.

    2) Wenn ansonsten der Umstand, dass die betreffende Person auch Knight oder Dame Bachelor ist, aufgrund einer späteren im Rang höheren Auszeichnung nicht erkennbar wäre, dürfen Knights Bachelor zudem das postnominale Kürzel "Kt" und Dame Bachelor das post-nominale Kürzel "Dme" führen.

    3) Personen, welche nicht Untertanen der Krone sind, bleiben auf die Führung der post-nominalen Buchstaben begrenzt.


    Section II - The Most Excellent Order of the Crown of Cranberra


    Art. 1 - Order of the Crown of Cranberra

    "The Most Excellent Order of the Crown of Cranberra" ist ein königlicher Orden, welcher als Auszeichnungen für herausragende Leistungen und Dienste um die Krone und das Dominion verliehen wird.


    Art. 2 - Sovereign and Grand Master

    1) Souverän des Ordens ist die Krone von Cranberra.

    2) Grand Master des Ordens ist der Governor-general, welcher die Krone dauerhaft bei der Führung des Ordens vertritt. Er wird automatisch in den Rang eines Knight Commander erhoben.


    Art. 3 - Members

    Der Orden besteht aus dem Grand Master und drei Klassen von Mitgliedern:

    a) 1. Klasse, Knight or Dame Commander (KC oder DC);

    b) 2. Klasse, Commander (CC);

    c) 3. Klasse, Member (MC).


    Art. 4 - Officers

    1) Der Order of Cranberra hat drei Officers:

    a) den Chancellor;

    b) den Registrar and Secretary;

    c) den Chaplain.

    2) Die Officers werden vom Grand Master ernannt und dienen nach Belieben der Krone.


    Art. 5 - Chapel of Order

    Als Kapelle des Ordens dient die Virgin Mary National Cathedral in Oustburgh, Greater Tuckerton.


    Section III - The Royal Cranberran Order of Merit


    Art. 1 - Order of Merit

    "The Royal Cranberran Order of Merit" wird als Auszeichnung für Verdienste und Leistungen sowohl für solche um das Dominion als auch für jeden anderen guten Zweck verliehen.


    Art. 2 - Sovereign and Grand Master

    1) Souverän des Ordens ist die Krone von Cranberra.

    2) Der Souverän ernennt einen Grand Master, welcher den Souverän bei der Führung des Ordens vertritt. Der Grand Master dient nach Belieben der Krone.


    Art. 3 - Members

    Der Orden besteht aus dem Grand Master und zwei Klassen von Mitgliedern:

    a) 1. Klasse, Officer (OCM);

    b) 2. Klasse, Member (MCM).


    Art. 4 - Officers

    1) Der Order of Cranberra hat zwei Officers:

    a) den Chancellor;

    b) den Chaplain.

    2) Die Officers werden vom Grand Master ernannt und dienen nach Belieben der Krone.


    Art. 5 - Chapel of Order

    Als Kapelle des Ordens dient die St. Heribert Church in Lythwater, New Munswick.

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