Handlung
Im Leopardensaal des Regierungspalastes in Atrakia.
Vielen Dank, dass sie mich hier treffen, Herr Minister.
Im Leopardensaal des Regierungspalastes in Atrakia.
Vielen Dank, dass sie mich hier treffen, Herr Minister.
O'Leary lässt das Ambiente auf sich wirken und spricht:
Of course, Ma'am. Ihr Anliegen, das First Minister de Boer bei der Regierung Ihrer Majestät vorgetragen hat, trifft bei uns sehr auf offene Ohren. Eine Intensivierung der Beziehungen, gerne auch in vertraglicher Form, liegt ebenso in unserem Interesse wie dem Ihrigen.
Fragt sich derweil, ob irgendwo im Saal auch ein Leopard abgebildet sein mag.
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Wir schlagen für den Anfang ein einfaches Exekutivabkommen zwischen Nugensil und Albernia vor:
Exekutivabkommen zwischen dem Königreich Nugensil und dem Königreich Albernia
Das Königreich Nugensil und das Königreich Albernia - im folgenden Unterzeichnerstaaten genannt - schließen folgenden Grundlagenvertrag:
§ 1 Gegenseitige Anerkennung und Zusammenarbeit
1. Die Unterzeichnerstaaten erkennen sich gegenseitig als souveräne Staaten an.
2. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich ihre Meinungsverschiedenheiten friedlich und diplomatisch zu lösen.
§ 2 Errichtung von Botschaften
1. Die Unterzeichnerstaaten sind berechtigt Botschafter auszutauschen. Botschafter genießen diplomatische Immunität.
2. Die Botschafter werden durch den Gaststaat benannt und vom zuständigen Verfassungsorgan des Gastgeberlandes akkreditiert.
3. Der Gastgeberstaat stellt dem Gaststaat ein Botschaftsgelände zur Verfügung.
§ 3 Reisefreiheit
1. Jedem Staatsbürger der Unterzeichnerstaaten ist es erlaubt in das Land des Vertragspartners zu reisen.
§ 4 Gültigkeit und Kündigung
1. Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung durch die Exekutive der Unterzeichnerstaaten in Kraft.
2. Die Unterzeichnerstaaten vereinbaren, den Vertrag nur im gegenseitigen Einvernehmen zu ändern oder aufzukündigen. Andernfalls kann er von einem der Unterzeichnerstaaten nur mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
Unterzeichner:
Thank you, Ma'am. Ich bin mit der Vorgehensweise einverstanden.
Lassen Sie mich zunächst vorschlagen, den Charakter des Exekutivabkommens, mit dem das Kingdom über die Jahre gute Erfahrungen gesammelt hat, noch ein wenig stärker herausstellen. Um etwaigen gesetzlichen und gewohnheitsrechtlichen Vorbehalten, die ich ehrlicherweise gar nicht alle auswendig kenne, zu entgegnen, möchte ich zudem vorschlagen, den Paragraphen 3 wie folgt zu fassen:
Exekutivabkommen zwischen dem Königreich Albernia und dem Königreich Nugensil
Seine Exzellenz der Prime Minister of the Kingdom of Albernia und Ihre Exzellenz die Ministepräsidentin des Königreiches Nugensil sind zu der folgenden Vereinbarung gekommen:
§ 1 Gegenseitige Anerkennung und Zusammenarbeit
1. Das Königreich Albernia und das Königreich Nugensil erkennen sich gegenseitig als souveräne Staaten an.
2. Die Regierungen beider Staaten verpflichten sich, ihre Meinungsverschiedenheiten friedlich und diplomatisch zu lösen.
§ 2 Errichtung von Botschaften
1. Die Unterzeichnerstaaten sind berechtigt, Botschafter auszutauschen. Botschafter genießen die nach dem Völkergewohnheitsrecht übliche diplomatische Immunität.
2. Die Botschafter werden durch den Gaststaat benannt und vom zuständigen Verfassungsorgan des Gastgeberlandes akkreditiert.
3. Der Gastgeberstaat stellt dem Gaststaat ein Botschaftsgelände zur Verfügung.
§ 3 Reise- und Warenfreiheit
1. Beide Regierungen werden sich - unter Berücksichtigung von Einschränkungen, die sich aus nationalem Recht oder internationalen Verpflichtungen ergeben - dafür einsetzen, den freien Personen- und Warenverkehr zwischen ihren Staaten zu ermöglichen und zu fördern.
§ 4 Gültigkeit und Kündigung
1. Diese Vereinbarung tritt nach Unterzeichnung durch die Exekutive der Unterzeichnerstaaten in Kraft.
2. Die Regierungen vereinbaren, diese Vereinbarung nur im gegenseitigen Einvernehmen zu ändern oder aufzukündigen. Andernfalls kann sie von einer der Regierungen nur mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
Sie sehen es mir bitte nach, dass ich die Nennung der Vertragspartner in die traditionelle alphabetische Reihenfolge gebracht habe. ![]()
Natürlich. Alle Änderungen, auch die im §3 sind absolut in Ordnung und in unserem Sinne. Wenn sie wollen kann ich das Dokument so der Ministerpräsidentin zur Unterschrift vorlegen.
Gerne! Ich würde den Text dann meinerseits dem Premierminister vorlegen.
Dank moderner Technik kommt das unterschriebene Dokument bereits nach weniger als einer Stunde zurück.
Exekutivabkommen zwischen dem Königreich Albernia und dem Königreich Nugensil
Seine Exzellenz der Prime Minister of the Kingdom of Albernia und Ihre Exzellenz die Ministepräsidentin des Königreiches Nugensil sind zu der folgenden Vereinbarung gekommen:
§ 1 Gegenseitige Anerkennung und Zusammenarbeit
1. Das Königreich Albernia und das Königreich Nugensil erkennen sich gegenseitig als souveräne Staaten an.
2. Die Regierungen beider Staaten verpflichten sich, ihre Meinungsverschiedenheiten friedlich und diplomatisch zu lösen.
§ 2 Errichtung von Botschaften
1. Die Unterzeichnerstaaten sind berechtigt, Botschafter auszutauschen. Botschafter genießen die nach dem Völkergewohnheitsrecht übliche diplomatische Immunität.
2. Die Botschafter werden durch den Gaststaat benannt und vom zuständigen Verfassungsorgan des Gastgeberlandes akkreditiert.
3. Der Gastgeberstaat stellt dem Gaststaat ein Botschaftsgelände zur Verfügung.
§ 3 Reise- und Warenfreiheit
1. Beide Regierungen werden sich - unter Berücksichtigung von Einschränkungen, die sich aus nationalem Recht oder internationalen Verpflichtungen ergeben - dafür einsetzen, den freien Personen- und Warenverkehr zwischen ihren Staaten zu ermöglichen und zu fördern.
§ 4 Gültigkeit und Kündigung
1. Diese Vereinbarung tritt nach Unterzeichnung durch die Exekutive der Unterzeichnerstaaten in Kraft.
2. Die Regierungen vereinbaren, diese Vereinbarung nur im gegenseitigen Einvernehmen zu ändern oder aufzukündigen. Andernfalls kann sie von einer der Regierungen nur mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
Unterzeichner:

Nach einer Unterredung mit dem Premierminister und der Überwindung kleinerer technischer Hürden kann auch O'Leary ein von beiden Seiten unterschriebenes Exemplar präsentieren.
Prime Minister Vaughan hat ebenfalls unterschrieben:
Exekutivabkommen zwischen dem Königreich Albernia und dem Königreich Nugensil
Seine Exzellenz der Prime Minister of the Kingdom of Albernia und Ihre Exzellenz die Ministepräsidentin des Königreiches Nugensil sind zu der folgenden Vereinbarung gekommen:
§ 1 Gegenseitige Anerkennung und Zusammenarbeit
1. Das Königreich Albernia und das Königreich Nugensil erkennen sich gegenseitig als souveräne Staaten an.
2. Die Regierungen beider Staaten verpflichten sich, ihre Meinungsverschiedenheiten friedlich und diplomatisch zu lösen.
§ 2 Errichtung von Botschaften
1. Die Unterzeichnerstaaten sind berechtigt, Botschafter auszutauschen. Botschafter genießen die nach dem Völkergewohnheitsrecht übliche diplomatische Immunität.
2. Die Botschafter werden durch den Gaststaat benannt und vom zuständigen Verfassungsorgan des Gastgeberlandes akkreditiert.
3. Der Gastgeberstaat stellt dem Gaststaat ein Botschaftsgelände zur Verfügung.
§ 3 Reise- und Warenfreiheit
1. Beide Regierungen werden sich - unter Berücksichtigung von Einschränkungen, die sich aus nationalem Recht oder internationalen Verpflichtungen ergeben - dafür einsetzen, den freien Personen- und Warenverkehr zwischen ihren Staaten zu ermöglichen und zu fördern.
§ 4 Gültigkeit und Kündigung
1. Diese Vereinbarung tritt nach Unterzeichnung durch die Exekutive der Unterzeichnerstaaten in Kraft.
2. Die Regierungen vereinbaren, diese Vereinbarung nur im gegenseitigen Einvernehmen zu ändern oder aufzukündigen. Andernfalls kann sie von einer der Regierungen nur mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
Unterzeichner:

Für das Kingdom of Albernia:

(Emrys Vaughan, Prime Minister)
Großartig! Wir freuen uns außerordentlich diese alte Freundschaft wieder aufleben lassen zu können!
Seien Sie versichert, dass die Begeisterung auf unserer Seite nicht minder groß ist. Auf eine spannende neue Zeit, Ma'am! ![]()
Wir würden gerne recht zeitnah eine Botschaft in Aldenroth beziehen. Werden auch sie die Option nutzen?
Wie ist das weitere Vorgehen? Jamila würde dann auch Botschafterin werden.
Davon gehe ich aus.
Wobei Albernia traditionell Minister-Residents einsetzt und einen Funktionsaccount für die Botschaft verwendet. Ob wir den Botschafter -individuell- aktiv bespielen ist zu bezweifeln.
Zum Prozedere hier: Die Queen akkreditiert. Einfach dort ein Anschreiben an HM richten, danach wird sie eine Akkreditierung nach diesem Muster vornehmen. Wenn gewünscht, auch gerne persönlich bei einer Audienz; wir haben da ja schon Übung drin. ![]()
Bestens.
Ich bin da ganz locker, wie ihr es in Nugensil handhabt ist mir gleich. Einfach im entsprechenden Forum ein Topic für die Botschaft eröffnen. Ich freue mich sehr!
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