Aldenroth | 1st February , 2023
NATIONAL CENSUS
Her Majesty's Home Office ordnet gemäß den Bestimmungen des Citizenship Act eine Volkszählung an.
Die Volkszählung dauert vier Tage.
Beginn der Volkszählung: Sonntag, 5. Februar 2023, 21 Uhr
Ende der Volkszählung: Donnerstag, 9. Februar 2023, 21 Uhr
Wer im genannten Zeitraum nicht anwesend sein wird, kann seine Abwesenheit hier oder an üblicher Stelle mitteilen. Bereits abgegebene Abwesenheitsmeldungen werden berücksichtigt und müssen nicht erneuert werden.
Die Nichtteilnahme an der Volkszählung ohne Abwesenheitsmeldung zieht den Entzug der Staatsbürgerschaft nach sich.