Hiermit steht folgender Gesetzesvorschlag zur Abstimmung:
QuoteDisplay MoreGesetz ?ber die Ma?nahmen bei Handlungsunf?higkeit von Staatsorganen
? 1 Allgemeins
Dieses Gesetz regelt die Ma?nahmen im Falle der Handlungsunf?higkeit verschiedener Staatsorgane
? 2 Handlungsunf?higkeit des President
1) Kann der President sein Amt aus welchen konkreten Gr?nden auch immer nicht aus?ben, ohne sein Amt gem?? den rechtlichen Bestimmungen verloren zu haben, so gehen seine Kompetenzen f?r diese Zeit auf den Vicepresident ?ber, sofern dieser anwesend ist.
2) Ist dieser ebenfalls nicht anwesend, so ?bernimmt das Kabinettsmitglied mit der l?ngsten Staatsb?rgerschaft die Amtsgesch?fte.
? 3 Handlungsunf?higkeit von Ministern
1) Kann ein Minister sein Amt aus welchen konkreten Gr?nden auch immer nicht aus?ben, ohne dieses gem?? den rechtlichen Bestimmungen verloren zu haben, so gehen seine Kompetenzen f?r diese Zeit auf den Stellvertreter ?ber, sofern ein solcher existiert, oder auf den President( f?r den unter ? 2 behandelten Fall auf den Vicepesident bzw. auf das Kabinettsmitglied mit der l?ngsten Staatsb?rgerschaft)
? 4 Handlungsunf?higkeit des Landraads
1) Der Landraad ist handlungsunf?hig, wenn er nicht voll besetzt ist.
2) F?r diesen Fall gehen die Aufgaben des Landraads auf die Gesprekjekammer ?ber.
? 5 Amtsenthebung
1) Fehlt der President, ein Mitglied des Kabinetts oder ein Mitglied des Landraads l?nger als 5 Tage unentschuldigt, so wird er automatisch seines Amtes enthoben und gem?? den rechtlichen Bestimmungen ersetzt.
? 6 Handlungsunf?higkeit von Landesorganen
1) Die hier zu treffenden Ma?nahmen regeln die L?nder durch Landesgesetze
? 7 Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt gem?? den rechtlichen Bestimmungen in Kraft.
Ich bitte die kamerleden in den n?chsten drei Tagen mit Ja / Nein / Enthaltung abzustimmen. ![]()