Euer Gnaden,
die Forgaitherin o Glens bittet die sehr Ehrenwerten Lords und Ladies, ihre Zustimmung zu folgendem Gesetz zu geben:
THE 2t RYAL MEENIMUM WAGE ACT
First
Im Ryal Realm o Glenverness ist von allen Arbeitgebern ein Mindestlohn zu zahlen. Die Höhe des Mindestlohnes berechnet sich alle drei Jahre neu aus dem durchschnittlichen Stundenlohn aller abhängig Beschäftigten im zurückliegenden Zeitraum von drei Jahren. Alle Arbeitgeber sind daher verpflichtet, die Stundenlöhne ihrer Beschäftigten an das Privy Cooncil - oder einer von diesem benannten Behörde - zu melden
Seicont
Die Höhe des Mindestlohn entspricht 33 Prozentpunkten des so errechneten Durchschnittsstundenlohns. Der Gesamtmonatslohn eines Vollzeitbeschäftigten darf dabei nicht unterhalb des Durchschnittssatzes der Mindestsicherung gemäß Ryal Social Bield Act liegen.
Thirt
Auf Antrag des Chief Minister o the Mathildian Islands oder dem President des Lord Proprietary Office des Queen-Heather-Lands kann die Forgaitherin o Glens für die jeweilige Kronbesitzung einen abweichenden Satz genehmigen.
Fowert
Wird der Mindestlohn durch den Arbeitgeber nicht gezahlt, kann dies durch betroffene Arbeitnehmer oder von Amts wegen angezeigt werden. Die Nichtbezahlung des Mindestlohns stellt einen Straftatbestand im Sinne des Art. 7/14 (Cozenage) des Ryal Penalty Acts dar. Zudem muss der ausstehende Fehlbetrag mit Säumniszinsen durch den Arbeitgeber an die betroffenen Arbeitnehmer ausgezahlt werde.
Fift
In Zeiten besonderer Not, im Verteidigungsfall oder während eines Konkursverfahrens kann die Forgaitherin o Glens auf Antrag des Privy Cooncils die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns zeitweise aussetzen.