
Aldenroth | August 1st 2011
Green Paper: Parliamentary Reform
Mit diesem “Green Paper” legt das Home Office eine erste Diskussionsgrundlage für eine angekündigte Reform des Parlaments vor. Eine Reform der Regierung ist damit noch nicht automatisch inbegriffen, hierzu beabsichtigt das Home Office ein weiteres Green Paper. Jedoch werden Inhalte einer Regierungsreform zum Teil bereits in diesem Papier enthalten sein, da die Verbindung zwischen Parlament und Regierung eine eindeutige Trennung nicht zulässt.
0. Bedeutung des Green Paper, weiteres Verfahren
Das Green Paper stellt noch kein endgültiges Konzept oder eine politische Meinung der Regierung Ihrer Majestät oder des Home Office da. Es ist vielmehr eine Sammlung von Ideen und Anregungen in einer bestimmten Richtung, die als Grundlage für eine offene, breite und öffentliche Diskussion gelten soll.
Alle Bürger des Königreiches sind aufgefordert, sich an der Diskussion zu diesem Entwurf zu befassen. Auf der Grundlage der Diskussionen sowie der eingebrachten weiteren Anregungen und Vorschläge wird das Home Office ein „White Paper“ erarbeiten, welches ein definitives und feststehendes Konzept für die Reform darstellen wird. Nach einer Diskussion dieses konkreten Entwurfs wird das Home Office schließlich einen Entwurf für einen Reform Act erstellen, welcher dem Parlament vorgelegt wird.
1. Grundlegende Ziele der Reform
Mit der Reform wird beabsichtigt,
1) die Prozesse im Gesetzgebungsverfahren zu vereinfachen und zu effektiveren,
2) systemimmanente Schwierigkeiten im Verfahren der Besetzung der beiden Houses of Parliament auszuschalten, die mit den unterschiedlichen Formen der Mitgliedschaft und deren Voraussetzungen zu tun haben,
3) das Parlament zu einem zur Eigenkontrolle fähigen Gremium zu entwickeln und die Gefahr einer „Übernahme“ des Parlaments durch die Regierungsmehrheit zu senken, in dem der Einfluss politischer Gruppierungen zurückgedrängt wird,
4) die Attraktivität verschiedener Ämter zu verändern, um bei der Besetzung verschiedener Ämter des Parlaments nachzusteuern und
5) die Voraussetzung für eine grundlegende Reform der Regierung Ihrer Majestät zu schaffen.
2. Struktur des Parlaments
Die unter 1. genannten Ziele der Reform sollen grundlegend durch eine Veränderung der Struktur geschaffen werden.
2.1. Form des reformierten Parlaments
Das zukünftige Parlament wird als Ein-Kammer-Parlament angestrebt (Parliament of the Kingdom). Eine Trennung zwischen House of Commons und House of Lord findet nicht mehr statt, es gibt nur noch eine entscheidende Kammer.
2.2. Mitgliedschaft im Parlament
Die Mitgliedschaft im Parlament wird bisher in jeder Kammer durch ein für alle Mitglieder geltendes System (HoC: Wahl in Wahlkreisen, HoL: Ernennung zum Peer) geschaffen. Von dieser starren Struktur soll zukünftig abgewichen werde. Das reformierte Parlament soll in einer Kammer unterschiedliche Formen von Mitgliedern enthalten.
2.3. Größe des Parlaments
Das Parlament soll vergrößert werden, um mehr Bürgern in unterschiedlichen Funktionen die Möglichkeit zur Mitgliedschaft und Mitwirkung im Parlament zu geben. Gleichzeitig soll ein System erarbeitet werden, welches durch einen gewissen Bestand an Vakanzen nicht geschwächt wird, sondern auch mit unterschiedlich schwankenden Mitgliederzahlen stabil läuft.
2.4. Geschäftsgang des Parlaments
Von einer reinen Plenums-Arbeit des bisherigen Parlaments soll in Teilen abgewichen werden. Fachausschüsse des Parlaments, in denen nicht nur Mitglieder, sondern auch Bürger mitarbeiten und bis zu einem gewissen Grad mitentscheiden können, sollen vorbereitende Arbeit für das Parlament liefern und Know-How zu ihren jeweiligen Bereichen bündeln, die dadurch dem gesamten Parlament die Arbeit erleichtern kann.
3. Mitgliedschaft
Die unterschiedliche Mitgliedschaft nach Punkte 2.2. im Parlament soll auf mehreren, mehr oder weniger gleichberechtigten, Formen von Mitgliedschaft basieren. Möglich und sinnvoll erscheinen hier:
1) Wahlkreisabgeordnete
2) Lord Lieutenants
3) Peers
3.1. Wahlkreisabgeordnete
Die bisherige Form der Wahlkreisabgeordneten soll beibehalten werden. Nach Möglichkeit sollen diese auch – zumindest in der gesetzlichen Fassung – die Mehrheit der Mitglieder des Parlaments stellen. Sie sollen durch die Bürger weiterhin nach dem bisherigen System gewählt werden.
Die Amtszeit soll bei vier Monaten belassen werden. Die Wahlen der Wahlkreise sollen gleichzeitig in General Elections abgehalten werden. Während der Amtszeit erfolgt eine Nachbesetzung durch Special Elections.
Eine Neugliederung der Wahlkreise ist nicht zwingend notwendig, kann aber angedacht werden. Die Zahl sollte jedoch nicht deutlich reduziert werden.
Eine Überlegung wäre, die Abgeordneten für die Gebiete, welche nicht das Mutterland bilden (namentlich Medea und die Fawkland Islands) entweder abzuschaffen oder bestimmte Sonderregelungen zu schaffen. Je nach Ausgestaltung wäre eine Veränderung des Status‘ der entsprechenden Gebiete und ihrer Befugnisse und Kompetenzen notwendig und möglich.
Die Wahlkreisabgeordneten sollen die umfassendsten Rechte im Parlament erhalten, unter anderem erscheint es sinnvoll, ihnen bestimmte Ämter (z.B. Vorsitzender des Parlaments [Speaker], Vorsitz bestimmter Ausschüsse) vorzubehalten. Für bestimmte Entscheidungen könnte auch neben dem allgemeinen Mehrheitserfordernis ein besonderes Mehrheitserfordernis der Abgeordneten mit eingeführt werden.
3.2. Lord Lieutenants
Lord Lieutenants sollen einen gewissen Anteil an der Parlamentsarbeit erhalten. Dies soll die Ausgestaltung und Attraktivität der Regionen stärken und gleichzeitig mehr regionales Flair – durch eine engere Verbundenheit der Lord Lieutenants – in die nationale Politik einbringen, die durch die weitgehend lediglich auf nationale Themen ausgerichteten und mit der Regionalpolitik nur begrenzt befassten Wahlkreisabgeordneten nur selten gegeben ist.
Die Lord Lieutenants sollen lediglich teilweise dem Parlament angehören. Möglichkeiten wären hierbei: Eine Wahl unter oder aus den Lord Lieutenants auf eine gewisse Zeit, eine Mitgliedschaft nach Dienstalter (jeweils die Anzahl der dienstältesten LLs gehört dem Parlament an). Beide Systeme erscheinen aber mit Nachteilen behaftet, dem Home Office erscheint es daher vorzugswürdig, wenn die Mitgliedschaft im Parlament zwischen den Lord Lieutenants rotiert.
Es wäre in diesem Falle eine Änderung der Regional Governments notwendig, um eine größere Unabhängigkeit und demokratische Legitimierung der LLs von der Regierung Ihrer Majestät sicher zu stellen.
Die Amtszeit – zumindest die Mitgliedschaft im Parlament - muss ebenfalls festgelegt werden. Überlegungen wäre, entweder eine besonders lange Amtszeit zu verwenden und die LLs damit im Parlament zu stärken (Mitgliedschaft: 6 Monate) oder eine eher kürzere Amtszeit zu verwenden, um die Rotation unter den LLs zu erhöhen (Mitgliedschaft: 3 Monate). Da es im Kern um die Vertretung der Regions geht, erscheint die kurze Rotationszeit sinnvoll. Die Amtszeiten sollen überlappend rotieren, so dass im Ein-/Zwei-/Drei-Monatstakt jeweils nur ein gewisser Anteil von Sitzen wechselt.
Inwieweit die Lord Lieutenants auch vergleichbare Funktionsträger für Medea und die Fawkland Islands umfassen, muss noch geklärt werden.
3.3. Peers
Eine Mitgliedschaft von Peers scheint unter dem Kontinuitätsgesichtspunkt und unter Berücksichtigung der Geschichte des Königreiches wünschens- und empfehlenswert zu sein. Die Zahl der Peers sollte jedoch jedenfalls klein gehalten werden und die geringste Anzahl an Mitgliedern des Parlaments darstellen.
Damit einher geht den Peers das Recht verloren, automatisch im Parlament zu sitzen, wie es bisher – mit Einschränkungen – war. Die Bestimmung von „Representative Peers“ erscheint hier die einzig umsetzbare Lösung.
Die Bestimmung von Representative Peers ist noch zu klären. Wünschenswert erscheint hier ein Modell, dass sich von dem der Lord Lieutenants (unterstellt, es wird das präferierte Rotationssystem) entscheidet. Möglichkeiten wären hierbei eine Verbindung mit Ämtern, eine Hinzuwahl durch das Parlament selbst oder aber die Wahl der Peers durch die Peers, wobei die Wahl-Option durch die Peers die sinnvollste Lösung erscheint. Die konkreten Voraussetzungen für eine Wählbarkeit müssen geklärt werden, um die Möglichkeit einer „Backfall-Option Peerage“ zu unterbinden. Es sollte also nicht mehr möglich sein, ein Ausscheiden aus einem Amt durch die sofortige Übername bzw. Aufnahme der Peerage zu kompensieren.
Geklärt werden müsste jedenfalls die Amtszeit der Peers. Denkbar wäre grundsätzlich eine Wahl auf Lebens- bzw. unbestimmte Zeit. Dies könnte jedoch die Mitgliedschafts- und Mitwirkungsrechte der anderen Peers drastisch entwerten, wenn ein Peer über Jahre hinweg auf seinem Sitz als Represenative Peer „campt“ und eine Neubesetzung dadurch nicht möglich ist. Eine Amtszeit scheint daher sinnvoll. Aufgrund des Wesens der Peerage erscheint auch eine längere Mitgliedschaft angemessen, die Amtszeit sollte daher vier Monate keinesfalls unterschreiten. Eher erscheinen sechs Monate angemessen.
Peers sollen von besonders bedeutenden Posten und Ämtern, für welche eine direkte demokratische Legitimation erwünscht ist, ausgeschlossen sein (z.B. Speaker, etc.). Auch inwieweit ihre Mitwirkungsrechte im Parlament beschränkt bleiben, ist zu diskutieren.
3.4. Anzahl
Je nach Anzahl der Wahlkreise erscheint folgende Anzahl an Mitgliedschaften pro Klasse sinnvoll:
Wahlkreisabgeordnete: 5 oder 6, je nach Anzahl der Wahlkreise, keinesfalls weniger.
Lord Lieutenants: 2 – 3, je nach gewünschter Größe des Parlaments.
Representative Peers: 1 – 2, bei fünf Wahlkreisen oder nur zwei Lord Lieutenants mit Mitgliedschaft nur ein Peer.
Insgesamt maximal zwischen 8 und 11 Mitglieder, was auf den ersten Blick zwar eine deutliche Vergrößerung darstellen würde, unter Einbeziehung der Mitglieder der House of Lords jedoch insgesamt eine Reduzierung der Mitgliederzahl darstellt.
Eine solche Größe erscheint, auch wenn das Parlament damit höchst wahrscheinlich nicht immer voll besetzt sein kann, sinnvoll, um auch neuen und engagierten Bürgern einen schnellen und problemlosen Einstieg in die Mitwirkung der albernischen Parlamentsarbeit zu ermöglichen. Die Idee, durch eine Verknappung der verfügbaren Mandate einen angenommenen politischen Wettbewerb zu erhöhen, erscheint nicht sinnvoll. Es kann nicht darum gehen, Energien durch politische Konkurrenz um ein Mandat zu begrenzen, sondern vielfältige Mitgestaltungsmöglichkeiten zu schaffen, um die Motivation und Energie der beteiligungswilligen Bürger für das Königreich positiv nutzbar zu machen.
4. Geschäftsgang des Parlaments
4.1. Vorsitz des Parlaments
Den Vorsitz über das Parlament soll – wie bisher – ein Speaker haben, dem ein Stellvertreter – der wie traditionell als „Clerk“ bezeichnet werden oder einen anderen Titel erhalten könnte – zur Seite gestellt wird.
Ob für das Amt des Speakers eine Beschränkung auf gewisse Mitgliedschaftsklassen sinnvoll ist, bleibt zu überlegen. Grundsätzlich gibt es jedoch keine Argumente, warum nicht sämtliche Mitglieder des Parlaments dieses Amt übernehmen können.
Da dem Speaker eine wichtigere Rolle bei einem vergrößerten Parlament, das nicht nur aus Plenumsarbeit sondern auch aus Ausschussarbeit besteht, zukommen soll und der Speaker auch für die Koordinierung der Arbeit dieser Ausschüsse zuständig ist (in arbeitstechnischer, nicht politischer Hinsicht) erscheint eine wieder verstärkte Trennung des Amtes des des Speakers von Regierungsämtern als sinnvoll.
4.2. Ausschüsse
4.2.1. Sinn und Zweck
Ausschüsse (Committees) sollen die Arbeit des Parlaments vervielfältigen und spezialisieren. Durch eine Delegation von Aufgaben an kleinere Ausschüsse, ohne dass sich das gesamte Haus damit befassen muss, wird es dem Parlament ermöglicht, insgesamt mehr Themen zu beraten. Es reduziert aber auch die Arbeitsbelastung der einzelnen Abgeordneten, die sich nicht mehr komplett mit allen Themen befassen muss, und soll Know How bündeln.
4.2.2. Gliederung
Was die Ausschuss-Struktur angeht, so erscheint eine Untergliederung in „Select Committees“ für bestimmte Politikbereiche, gegliedert am besten anhand der Ministerialstruktur, sinnvoll. Diese Fachausschüsse sollen eine verstärkte Mitwirkung und Einbindung der Parlamentarier in die Politik schaffen, um gleichzeitig die Mitwirkungsmöglichkeiten der Parlamentarier zu stärken und die Belastung und Verantwortlichkeit von Ministern zu reduzieren.
Inwieweit weitere Ausschüsse für die interne Arbeit des Parlaments (Internal Committees) oder für allgemeine Angelegenheiten abseits der Fachpolitik (General Committees) geschaffen werden, kann zur Diskussion gestellt werden. Jedenfalls die Einrichtung eines Judicial Committee scheint überlegenswert.
4.2.3. Mitgliedschaft in Ausschüssen
Eine Größe von drei Mitgliedern erscheint für Ausschüsse sinnvoll. Es soll auch eine festgelegte Größe für Ausschüsse festgelegt werden, um eine Aufteilung der Abgeordneten auf die verschiedenen Ausschüsse zu erwirken. Den Abgeordneten sollte eine Mitwirkungspflicht in den Ausschüssen auferlegt werden, so dass sie zur Mitgliedschaft in mindestens einem Committee verpflichtet sind.
Die Ausschüsse werden durch das Plenum besetzt, das Verfahren soll möglichst unbürokratisch und zügig gehalten werden. Wie genau das funktioniert, ist noch zu überlegen.
Den Vorsitz in den Ausschüssen soll jeweils ein durch das Plenum designiertes Mitglied übernehmen, der die Aufgaben des Speakers für dieses Committee wahrnimmt (also die Geschäfte leitet und für einen ordentlichen Geschäftsgang sorgt). Der Speaker soll, sofern er in einzelnen Ausschüssen über jene, in denen er möglicherweise von Amts wegen Mitglied ist, Mitglied sein kann, jedenfalls keinen Ausschussvorsitz übernehmen dürfen.
Zu überlegen wäre auch, Personen, welche nicht im Parlament Mitglied sind, zur Mitarbeit in Ausschüssen zuzulassen. Hierzu müssten allerdings besondere Regelungen aufgestellt werden, die einen Bestand des Ausschusses als Untergliederung des Parlaments und nicht als eigenständiges Gremium sicherstellen. Inwieweit man mitwirkenden Nicht-Parlamentariern ein Stimmrecht in den Ausschüssen zuweist, muss noch diskutiert werden. Jedenfalls müsste in einem solchen Fall sichergestellt sein, dass die Zahl der Parlamentarier im Ausschuss die der stimmberechtigten Nicht-Parlamentarier stets übersteigt.
4.3. Amtszeiten/Legislaturperioden
Mit der angestrebten Reform des Parlaments gibt es keine kompletten Neuwahlen mehr. Trotzdem soll die Arbeit des Parlaments in Legislaturperioden gegliedert werden. An welchen Turnus diese angepasst werden, bleibt zu überlegen, am sinnvollsten wäre es hierbei wohl, die Koppelung an die Wahlkreisabgeordnetenwahlen beizubehalten.
Die Legislaturperiode ist auch für Neuwahlen der Parlamentspräsidentschaft und die erneute Besetzung der Ausschüsse wichtig. Sie sollte daher nicht zu lange dauern, aber auch nicht zu kurz sein.