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  • Art. 9 – Members of the Assembly 1) Der Versammlung gehört jeder wahlberechtigte Bürger des Königreiches an, der in Medea wohnt. 2) Die Wahrnehmung des Stimmrechts durch wahlberechtigte Bürger kann durch eine Versammlungsmaßnahme an Fristen und weitere Bedingungen gebunden werden. 3) Der Versammlung gehören weiterhin alle Bewohner Medeas an, welche keine Bürger des Königreiches sind, jedoch in Medea ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt haben. 4) Die für die Teilnahme der Bewohner, welche keine …
  • Auch ich erkläre meine Mitgliedschaft.