Suchergebnisse
Suchergebnisse 1-6 von insgesamt 6.
-
The Judicial Comittee of the House of Lords - Court of Appeal - IN THE NAME OF HER MOST EXCELLENT MAJESTY, THE QUEEN and the Lords of the Parliament ergeht durch den Court of Appeal, in Person His Lordship, the Lord of Appeal in Ordinary die folgende Anordnung: Gemäß den Gesetzen und den Traditionen des Königreiches, wie sie althergebracht und überliefert sind, wurde die Beschwerde des ehrenwerten und freien Untertanen ihrer Majestät der Königin, Mr. Baldwin Allot, geprüft und begutachtet. His …
-
Mr. Lennox, Anträge auf Ordnungsstrafen und ähnliches werden vor diesem Gericht grundsätzlich nicht angenommen. Ihr Antrag ist abgelehnt. Das Gericht entscheidet über Ordnungsmaßnahmen eigenständig und nicht auf Antrag einer Prozesspartei. Mr. Grey, das Gericht hat ihnen mehrere Dinge mitzuteilen: Erstens erwartet das Gericht vor diesen Schranken ein ordentliches und höfliches Benehmen, eingeschlossen einer ordentlichen Anrede des Gerichtes und einer angemessenen Sprache. Zweitens erwartet das G…
-
Vielen Dank, für die Erläuterungen, Mr. Grey. Der Antrag auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung wird vom Gericht abgelehnt. Die Verfügung bleibt bestehen und gültig, da das Gericht die in der Begründung der einstweiligen Verfügung unter Punkt 2) geäußerten Bedenken nicht ausgeräumt sieht, außerdem wurde dem Gericht als Nachfolger noch kein Name präsentiert. Im übrigen kann das Gericht keinen Grund erkennen, warum das Home Office seinen Standpunkt nicht auch während der Gültigkeit der Verfügun…
-
Mr. Allot, vielen Dank. Ich bin zwar durchaus der Meinung, dass Sie das Gericht nicht hätten so lange warten lassen müssen und darüber auch etwas ungehalten, aber in diesem Falle bleibt dem Gericht ja nicht viel mehr übrig, als die Einstellung zu beschließen. Immerhin sind wir zu einem schnellen Ende gekommen. Beschluss Das Verfahren B - Allot vs. the Home Office wird eingestellt. Die einstweilige Verfügung ist somit aufgehoben. Begründung: Der Beschwerdeführer zog seine Beschwerde zurück somit …