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Royal Government Act Art. 1 – Allgemeines Diese Akte regelt den Ablauf der Arbeit der Regierung Seiner Majestät, deren Zusammensetzung, ihre Struktur und die Kompetenzverteilung zwischen ihren Mitgliedern. Art. 2 - Zusammensetzung 1) Die Regierung Seiner Majestät besteht aus dem Premierminister und seinen Ministern. 2) Die Minister sind auf Vorschlag des Premierministers von des Königs erhabenster Majestät zu ernennen. 3) Der Premierminister bestimmt aus den Reihen der Minister seinen Stellvertr…
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Standing Orders of Parliament Act Section I - Allgemeines Art. 1 – Konstituierung 1) Das Parlament des Königreiches von Albernia besteht aus den vom Volk in demokratischer Wahl legitimierten Abgeordneten. 2) Das neugewählte Parlament wird zu seiner ersten Sitzung von des Königs erhabenster Majestät spätestens sieben Tage nach dem Ende der Wahlen einberufen. 3) In der ersten Sitzung des neugewählten Parlaments führt ein Vertreter der Krone den Vorsitz, bis ein aus den Reihen der Abgeordneten gewä…
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Holiday Act Art. 1 - Allgemeines 1) Die Sonntage und die gesetzlichen Feiertage sind Tage der allgemeinen Arbeitsruhe. 2) Alle öffentlich wahrnehmbaren Arbeiten und Handlungen, die die äußere Ruhe stören oder dem Wesen der Sonntage und gesetzlichen Feiertage widersprechen, sind an diesen Tagen verboten. 3) Sofern im Einzelnen nichts anderes bestimmt ist, dauert die Arbeitsruhe von 0 bis 24 Uhr. Art. 2 - Gesetzliche Feiertage Gesetzliche Feiertage sind: a) New Year's Day (1. Januar) b) Good Frid…
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Drug Act Art. 1 - Betäubungs- und Rauschmittel 1) Betäubungs- und Rauschmittel im Sinne des Drug Act sind die in Anlage I genannten Stoffe und deren Abwandlungen. 2) Der Minister of Home Affairs ist ermächtigt, Stoffe in Anlage I aufzunehmen, wenn dies a) nach Forschungserkenntnissen wegen der möglicherweise verheerenden Wirkung des Inhaltstoffes auf den Menschen, vor allem im Hinblick auf die Gefahr einer starken körperlichen oder seelischen Abhängigkeit, b) wegen der ausdrücklichen Möglichkei…
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Bank of Albernia Act Art. 1 - Bank of Albernia 1) Zur Wahrnehmung währungspolitischer Aufgaben unterhält das Königreich Albernia eine Nationalbank. 2) Die Nationalbank führt die Bezeichnung 'Bank of Albernia'. Ihr Sitz ist Aldenroth. 3) Ihre Mindesteinlage steht dem Königreich zu. Art. 2 - Aufgaben 1) Die Bank of Albernia steuert die Geldmenge. Als einzige Einrichtung des Königreiches hat sie das Recht, Währungseinheiten zu emittieren oder vom Markt zu nehmen. 2) Die Bank of Albernia verfügt üb…
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Political Parties Act Art. 1 - Grundlagen 1) Die politischen Parteien sind ein notwendiger Bestandteil der freiheitlichen und demokratischen Grundordnung. Sie wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. 2) Die Gründung von Parteien ist frei. 3) Die innere Organisation der Parteien muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Art. 2 - Begriffsdefinition Parteien sind Vereinigungen, die dauernd oder für längere Zeit auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen wollen, wenn sie …
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Education Act Section I - Allgemeine Bestimmungen Art. 1 - Schulaufsicht des Staates 1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. 2) Die Aufsicht über die Schulen obliegt der Unterrichtsbehörde, die der Regierung Ihrer Majestät untersteht. Die Unterrichtsbehörde gehört dem Home Office an. 3) Die Administrationen der albernischen Landesteile sowie die lokalen Schulbehörden sind nach Maßgabe dieses Gesetzes an der Aufsicht über das Schulwesen beteiligt. Art. 2 - Allgemeine Schu…
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Section III - Lehrinhalte Art. 19 - Leistungsbewertung 1) Die Bewertung der schulischen Leistungen erfolgt auf einer Skala von A bis F, wobei A die beste und F die schlechteste Note darstellt. 2) Der Notenwert wird als mathematischer Quotient aus der erreichten und der maximal möglichen Leistung angegeben. Die Angabe erfolgt in Prozent, dabei entspricht: a) Ein Notenwert von 100% bis mindestens 85% der maximal möglichen Leistung der Note A b) von 85% bis mindestens 70% der Note B c) von 70% bis…
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Predicate Act Wir, Francis, von Gottes Gnaden König des vereinten Albernia, Herrscher über all Unsere weiteren Gebiete und Territorien, Verteidiger des Glaubens, haben es im Gefolge der auf den weisen Ratschluss Unserer Vorgänger zurückgehenden Vereinigung der Königreiche von Winland, Fairnhain und Aihlann für nötig befunden, die den Ehrenwerten des Reiches nach alter Sitte zukommenden Ehrentitel und Anreden fürderhin auf dem Gebiete des gesamten Reiches und Unserer weiteren Gebiete und Territo…
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1st Standing Orders Amendment Act Art. 1 Article 5/3 des Standing Orders of Parliament Act wird wie folgt geändert: Die Formulierung "Jahr/Kalenderwoche/Nummer des Antrages: Bezeichnung" wird durch "Jahr/Monat/Tag: Bezeichnung" ersetzt. Art. 2 Article 6/3 des Standing Orders of Parliament Act wird wie folgt geändert: Die Formulierung "Abstimmung: Jahr/Kalenderwoche/Nummer des Antrages: Bezeichnung" wird durch "Abstimmung: Jahr/Monat/Tag: Bezeichnung" ersetzt. Gebilligt auf Beschluss des Parlame…
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2nd Standing Orders Amendment Act Art. 1 Article 2 des Standing Orders of Parliament Act wird wie folgt ergänzt: "6) Außerdem wählen die Abgeordneten nach dem in den Absätzen 1-4 festgelegten Verfahren einen Deputy Speaker, der die Aufgaben des Speakers bei dessen angekündigter oder länger als sieben Tage währender unangekündigter Abwesenheit übernimmt. Art. 2 Article 2/5 des Standing Orders of Parliament Act wird wie folgt geändert: Die Zahl "14" wird durch "21" ersetzt. Gebilligt auf Beschlus…
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Union of Albernia Act In Anbetracht dessen, dass die Parlamente von Winland, Fairnhain und Aihlann auf eine allergnädigste Empfehlung Seiner Exzellenz des Lord Protector hin, die am besten geeigneten Maßnahmen zu erwägen, um die Verbindung der drei Königreiche zu stärken und zu festigen, einzeln übereingekommen sind und beschlossen haben, dass es zur Förderung und zur Sicherung der eventuellen Interessen der drei Länder sowie zur Festigung der Stärke, der Macht und der Hilfsquellen des Albernis…
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Freundschaftsvertrag zwischen dem Kingdom of Albernia und der República de la Gente Puertoviga Abschnitt I – Grundlagen § 1 Die unterzeichnenden Nationen streben eine friedliche Zusammenarbeit an und nehmen im Rahmen dieses Vertrages eine freundschaftliche diplomatische Position ein. § 2 Die unterzeichnenden Nationen erkennen sich gegenseitig als unabhängige und souveräne Staaten an. Die offiziellen Grenzen der Vertragspartner werden respektiert. § 3 Für die Einreise der Bürger der unterzeichne…
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Academic Degrees Act Art. 1 - Akademische Grade 1) An den staatlichen Universitäten des Kingdom of Albernia können folgende akademischen Grade in den an der jeweiligen Universität eingerichteten Fakultäten erworben werden: a) Bachelor c) Master d) Doctor c) Professor 2) An privaten Universitäten erworbene akademische Grade nach Absatz 1 werden von staatlicher Seite nur anerkannt, wenn die jeweilige Universität vom Niveau ihrer Einrichtungen, ihrer Lehrinhalte und der Ausbildung und rechtlichen …
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Election Act Section I - Allgemeines Art. 1 - Geltungsbereich Dieses Gesetz regelt die Wahlen zum Parlament des Königreiches von Albernia. Art. 2 - Grundsätze 1) Die Wahlen zum Parlament erfolgen allgemein, frei, gleich, geheim und unmittelbar. Sollte eines dieser Kriterien nicht erfüllt werden, ist die Wahl per Gerichtsentscheid zu annullieren. 2) Die Organisation und Durchführung der Wahlen obliegt dem Elective Office des Königreiches von Albernia. Das Elective Office ist eine unabhängige Beh…
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UVNO Charter Cancelation Act Das Parlament des Königreiches von Albernia erklärt hiermit seinen Beschluss vom 05. Juni 2003, die Ratifizierung der Charta der "United Virtual Nations Organization" und den Beitritt des Königreiches von Albernia zu selbiger Organisation betreffend, für nichtig und fortan gegenstandslos. Der Widerruf des genannten Beschlusses hat den sofortigen Austritt des Königreiches von Albernia aus der genannten Organisation und das Entfallen sämtlicher mit der Mitgliedschaft …