Beiträge von Tim Orion

    So, die folgenden Ränge eingerichtet (bzw. was da war nur angepasst), Benutzertitel eingerichtet und bestückt:


    Queen (Queen of Albernia):
    - Queen Jane II.


    Members of Government (Minister of Government):
    - Jonathan Maywaether
    - Jomo Kibaki
    - Darragh O'Neylan


    Members of the House of Commons (MP):
    - Rhodi Paerrycen
    - Kimberley Stanliss
    - Sarah Lynn Hutchinson


    Members of the House of Lords (Lord of Parliament):
    - Duke of Harkony
    - Prince David


    Im übrigen die Schreib- und Leserechte in den Foren angepasst.

    *simoff*
    Wenn mir da nochmal jemand das Passwort zukommen lassen könnte - ich habe da schon einen kleinen Skandal um den Prinzgemahl im Repertoire - und werde natürlich selbstverständlich beitragen, was mir möglich ist.
    *Simoff*

    *SimOff*
    Im Zweifelsfalle gibt es bei einer Ablehnung sowieso Streit vor Gericht.
    Schon alleine, weil man bei einem ein-Parteien-Parlament Albernia dicht machen könnte, das ist ja Witzlos. Ebenso wie dieser Gummi-Paragraph im Wahlgesetz, den wir ja Lennox zu verdanken haben (*seitenblick zuwerf*) der aber alles Andere als Rechtssicherheit schafft.


    Ganz SimOff gesehen bin ich sowieso für eine Zulassung beider Parteien - sonst wäre es doch irgendwie etwas sehr langweilig und unlustig, denke ich. Je mehr Parteien wir im Parlament haben, desto besser ist das für Albernia.
    *SimOn*

    Zitat

    Zitat von Majes
    Der Vorschlag geht in die richtige Richtung, denke ich.



    Diesen Absatz finde ich nicht sehr verständlich. Hier wird immer von der Fakultät geredet - dabei geht es hier ja nicht um eine bestimmte Fakultät. Ich interpretiere das jetzt mal so: Das albernische Institut wählt unabhängig von Astor seinen Vertreter im Senat (und umgekehrt). Außerdem wird gemeinsam ein Dekan gewählt, das ist dann der dritte, der diese Fakultät vertritt.


    Das war die Idee des Erfinders, ja.


    Neuer Versuch:

      (3) Für Angelegenheiten der UdaN wird ein vereinigter Senat gebildet, welche aus jeweils zwei Vertretern jeder UdaN-Fakultät und den Dekanen der UdaN-Fakultäten besteht. Hierbei wird in jeder UdaN-Fakultät jeweils ein Professor für das albernische und ein Professor für das astorische Institut der Fakultät gewählt. Der vereinigte Senat beschließt immer mit einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen.



    Zitat

    Falls das richtig interpretiert ist: Ist es nicht etwas kühn, davon auszugehen, daß es für jede Fakultät mindestens drei Leute gibt?


    Doch, ist es. Aber nur weil es so vorgesehen ist, muss es ja nicht heißen dass wir es auch umsetzen müssen.
    Ich gehe sogar davon aus, dass wir nicht mal jedes Institut besetzen werden können.
    Aber die Möglichkeit sollte bestehen, schließlich lässt sich ja auch über Neben-IDs unter den Professoren einiges machen. Und Potenzial zur Besetzung der "Planstellen" sollte eigentlich genug da sein, in beiden Ländern - schließlich gibt es immer weniger für den einzelnen zu tun, je mehr Leute daran mitarbeiten.



    Zitat


    Dieser Satz kein Verb. ;)


    Öha. Na dann passt das "wird" doch ganz wundervoll da rein. ;)

    In diesem Punkt stimme ich Mr. Majes vollstens zu.
    Ich darf gleich noch - wie schon von Mr. Lennox angesprochen - anfügen, dass die beiden Universitäten auch die möglichkeit erhalten müssen, eigene Fakultäten quasi "nebenher" zu eröffnen, welche nicht als Teil des Gemeinschaftsprojektes zu gelten haben - zum Beispiel, wenn eine Falkultät für Wirtschaftslehre geschaffen würde, und diese sich hier in Albernia auf die EcoSim beziehen würde, wäre es für Astor mit dem dotCOM-System wohl erstmal nicht von Interesse und daher als Einzelprojekt der Uni Osbury zu beachten.


    Ferner darf ich auch den ebenfalls schon angesprochenen Vorwand einbringen, dass die Universitäten getrennte Senate haben sollten, die in den Dingen des Vertrags als gemeinsamer Senat - nur bestehend aus den Vertretern der teilnehmenden Fakultäten - entscheiden.


    Zum Senat:
    Och, ich mache das schon. ;)
    Als einziger Professor geht das auch recht zügig. Ich wähle mich zum Rektor und berufe dann die Professoren. ;)


    Mein Vertragsvorschlag:


      Gründungsurkunde
      der Universität
      der albernischsprachigen Nationen



      § 1 Allgemeines
      (1) Die Universität der albernischsprachiger Nationen, im folgendem abgekürzt als UdaN, ist ein Projekt basierend auf dem astorisch-albernischen Freundschaftsvertrag.
      (2) Die UdAN ist ein Gemeinschaftsprojekt der King Andrew's University of Osbury/Albernia sowie der Carsten Schmidt University of Gareth/Astor.


      § 2 Rektoren und Senat
      (1) Verantwortlich für die Verwaltung der UdaN sind die zwei Rektoren der beteiligten Universitäten.
      (2) Sie werden für die durch die Universität zu bestimmtene Amtszeit jeweils vom Senat ihrer Universität mit der notwendigen Mehrheit gewählt.
      (3) Für Angelegenheiten der UdaN wird ein vereinigter Senat gebildet, welche aus jeweils drei Vertretern jeder UdaN-Fakultät besteht. Jede UdaN-Fakultät wird vertreten durch ihren Dekan und jeweils einen vom entsprechenden Institut als Vertreter gewählten Professor des albernischen bzw. astorischen Instituts der Fakultät. Der vereinigte Senat beschließt immer mit einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen.


      § 3 Fakultäten
      (1) Die UdaN bildet durch Beschluss des vereinigten Senates eine Anzahl an Fakultäten, welche gemeinschaftliche von beiden Universitäten betrieben werden. Die Universitäten lösen ihre eigenen Fakultäten für diesen Lehrbereich auf, wenn eine gemeischaftliche Fakultät gebildet wird.
      (2) Die Fakultäten der UdaN sind paritätisch auf die Carsten Schimd University of Gareth und die King Andrew's University of Osbury aufzuteilen. Hierbei entscheidet der vereinigte Senat bei der Einrichtung der Fakultät, an welcher Universität die Fakultät etabliert werden soll.
      (3) Jede Fakultät wird durch einen Dekan geleitet. Er wird durch alle Professoren der Fakultät gemäß der vom vereinigten Senat beschlossenen Universitätskonstitution gewählt.


      § 4 Abschlüsse
      (1) Die UdAN bietet die Abschlüsse Bachelor, Master und Doctor an.
      (2) Näheres regelt eine Prüfungsordnung, die vom vereinigten Senat zu bestimmen ist.


      § 5 Professoren
      (1) Die Professoren haben das Recht zu dozieren sowie Prüfungen abzuhalten und zu bewerten.
      (2) Professoren an den UdaN-Fakultäten sind durch den vereinigten Senat zu berufen. Sie können durch ihn wieder entlassen werden. Über notwendige Voraussetzungen zur Bestellung kann der vereinigte Senat weiterführende Bestimmungen treffen.


      § 6 Institute
      (1) Jede Fakultät hat mit ihrer Einrichtung jeweils ein astorisches Institut und ein albernisches Institut zu gründen. Über die Aufgabenverteilung zwischen den Instituten der Fakultät entscheiden die Professoren der Fakultät.
      (2) Die Gründung von Instituten interdisziplinärer Art, also zwischen Fakultäten, obliegt den jeweiligen Fakultäten.

    Ich spreche mich übrigends ebenfalls dafür aus, dass die Politik sich weitestgehend aus dem Projekt heraushalten sollte - ausgenommen der Gründungsakte und eines gewissen "Anschub" für beide Universitäten, und die beiden Universitäten dann gemeinschaftlich, wie Lennox das schon beschrieben hat, den Rest für die gemeinsamen Fakultäten regeln - hierbei halte ich eine Trennung der Fakultäten, soweit notwendig, in einen astorisches und ein albernisches Institut für sinnvoll. Ich bin zwar Professor für albernisches Recht hier an der Jura-Fakultät, aber das reicht mir dann auch schon - da halte ich eine deutliche Trennung der Zuständigkeiten der Professoren (die Albernier nur albernisches Recht/Geschichte, die Astorier nur Astorisches) schon für sinnvoll. Es ist zwar Anzunehmen, dass die Professoren sich nicht in die Bereiche, die nicht ihr Gebiet sind, einmischen, aber trotzdem wäre eine feste Regelung dazu besser.

    Ich stimme mit allem voll und ganz überein.


    Mit den Urkunden und Dokumenten könnten wir ein Kapitel (Urkunde und Dokumente) unseres Almanachs ja schon füllen und das auch gleich verbindlich machen.
    Den Ritterschlag kann man auch gleich so festsetzen, ich hätte dann noch gerne Kommentare zu den Peerages und dem, was ich zur Nobility geschrieben habe.

    Das Gesetz, auf dessen Grundlage die Regierung Ihrer eine Abstimmung im Kabinett abhält, heißt nicht mehr so.
    Vielleicht wäre es nützlich, wenn die Regierung Ihrer Majestät das Gesetz, auf dessen Grundlage Sie handelt, auch richtig benennen kann:
    Es nennt sich, schon seit nicht unbeträchtlicher Zeit, Instrument of Government Act.


    Nur als gut gemeinter Ratschlag - vielleicht ist man dort ja für sowas offen. :D

    Zitat

    Zitat von Edward Duke
    Im Übrigen bin ich nach wie vor der Auffassung, dass diese Wahlbenachrichtigungen unnötig sind, sowohl nach dem Gesetz als auch generell. Ich denke außerdem, dass derlei Maßnahmen nicht zu unserer politischen Kultur und dem Ideal des freien Staatsbürgers passen.


    Noch so einer, der dem Albernier die Ausübung seines Wahlrechts erschweren will.
    Es ist eine Frechheit sonders gleichen. Jeder Bürger hat ein Recht darauf, zur Wahl zu gehen und persönlich darüber informiert zu werden.


    Zitat

    *sim-off*: IRL auch nur entfernt verwandte Mittel zur Steigerung der Wahlbeteiligung wären in anglo-amerikanischen Ländern absolut unüblich. So etwas kann nur Deutschen einfallen, oder vielleicht Russen. ;) *sim-on*


    *simoff*
    Was nichts dran ändert - inzwischen zu Traditionen gewordene Tatsachen abschaffen, ist VL noch immer extrem unalbernisch. Und nachdem ja immer behauptet wird, wir sollten nicht 1:1 kopieren, sollten wir das auch nicht tun. Wir könnten es natürlich auch den Parteien überlassen, auf amerikanische Art "wahlzubenachrichtigen". ;)
    *simon*

    Zitat

    Zitat von Edward Windsor
    Ich muss sagen das das ist wirklich eine sehr schöne Tradition. Eine Frage, ist dann der ''Ritter'' berechtigt an Versammlungen des Houses of Lords teilzunehmen?


    Nein. Die Knights sind keine Peers (denn Knights bilden die Gentry, den niederen Adel, während die Lords alle dem hohen Adel angehören müssen - also vom Baron an aufwärts) und daher nicht Mitglieder des House of Lords.