Satzung des TCC:
§ 1 Unter dem Namen "The Conservative Club" (TCC), im Folgenden "Club" genannt, besteht ein politischer Verein im Ryal Realm mit Sitz in Glenverdeen, dessen Ziel es ist, die Rechte und das Wohl der Monarchie zu wahren und das Wohl des Realms zu mehren.
§ 2 Organe sind die Geschäftsleitung, der Ältestenrat, und die Mitgliederversammlung.
§ 3 Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ und für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht einem anderen Organ übertragen sind. Insbesondere befindet sie über die Verwendung der finanziellen Mittel, Veräusserungen des Clubvermögens, Revision der Satzung und die Wahl der Geschäftsleitung.
§ 4 Alle Vollmitglieder haben Stimm- und Rederecht in der Mitgliederversammlung. Zur Beschlussfähigkeit müssen wenigstens ein Drittel der Stimmberechtigten an einer Abstimmung teilnehmen.
§ 5 Die Mitgliederversammlung entscheidet grundsätzlich mit einfachem Mehr, sofern die Satzung nichts anderes vorsieht.
§ 6 Die Mitgliederversammlung promulgiert mit der Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder das Book o Blaes and Greens (BBG), welches als Grundsatzprogramm die programatischen Leitlinien des Clubs enthält und für Organe und Mitglieder des Clubs verbindlich ist.
§ 7 Die Mitgliederversammlung wählt mit absoluter Mehrheit der Anwesenden aus ihrer Mitte die Geschäftsleitung mit einer Amtszeit von sechs Monaten, welche aus dem Chairman of the Blaes an Greens, im Folgenden Chairman genannt,, dem Keeper of the Blae Purse, dem Officer o Blae Thing und allfälligen weiteren Funktionsträgern und Beisitzern besteht. Sie kann mehrere Ämter demselben Mitglied übertragen. Die Mitglieder der Geschäftsleitung versehen ihre Aufgaben nach den Massgaben des Chairmans und sind dem Chairman sowie der Mitgliederversammlung gegenüber Rechenschaft schuldig.
§ 8 Die Mitglieder der Geschäftsleitung vertreten sich gegenseitig in der Reihenfolge in welcher sie in § 7 aufgeführt werden.
§ 9 Der Chairman ist als Sprecher der konservativen Untertanen der Krone Vorsteher des Clubs und Vorsitzender der Geschäftsleitung. Er führt die Geschäfte des Clubs, leitet die Sitzungen von Mitgliederversammlung und Geschäftsleitung und legt ihnen die Tagesordnungspunkte vor. Er vertritt den Club nach aussen, zeichnet in seinem Namen und verfügt im Rahmen des BBG über die Handlungen des Clubs.
§ 10 Der Keeper of the Blae Purse verwaltet das Vermögen des Clubs. Die Mitgliederversammlung kann ein Finanzstatut erlassen.
§ 11 Der Officer o Blae Thing amtiert als Zeremonienmeister des Clubs, leitet die der Diskussion und Geselligkeit dienlichen Veranstaltungen und wacht über die Einhaltung der Traditionen, wie sie im Statut des Clubs, im BBG und in weiteren von der Mitgliederversammlung erlassenen Dokumenten festgeschrieben sind.
§ 12 Die Mitglieder des Clubs, die in einer Parlamentskammer des Realm oder im Privy Council Einsitz nehmen, bilden gemeinsam eine Fraktion. Sie wählen aus ihrer Mitte den Whip o Blaes and Greens, der die Geschäfte der Fraktion führt.
§ 13 Aufgenommen in den Club werden kann, wer von aufrechter royalistischer Gesinnung ist, die politischen Grundsättze des Clubs und insbesondere des BBG teilt und seine Bestrebungen mitzutragen bereit ist. Die Aufnahme erfolgt durch den Chairman auf Empfehlung wenigstens eines weiteren Vollmitglieds. Der Chairman kann die Zahl der notwendigen Empfehlungen erhöhen.
§ 14 Neu aufgenommene Mitglieder sind für eine vom Chairman zu bestimmende Zeit Probemitglieder während der sie weder Stimm- noch aktives oder passives Wahlrecht, aber Rederecht geniessen. Der Officer o Blae Thing überreicht in einer feierlichen Sitzung den neuen Vollmitgliedern die Stimmrechtskarte, nachdem sie sich auf das BBG verpflichtet haben.
§ 15 Wer gegen das Statut, die Interessen des Clubs oder das BBG verstösst, kann von der Geschäftsleitung ausgeschlossen werden. Der Betreffende kann die Entscheidung an die Mitgliederversammlung weiterziehen, die mit einfachem Mehr entscheidet.
§ 16 Die ehemaligen Mitglieder der Geschäftsleitung bilden den Ältestenrat. Sie können durch absolute Mehrheit weitere Mitglieder in den Rat kooptieren. Der Ältestenrat wacht über die Einhaltung des BBG. Revision der Satzung und Wahl des Chairman bedürfen seiner Zustimmung.
§ 17 Bei Uneinigkeiten in Clubangelegenheiten und der Auslegung der Satzung entscheidet der Ältestenrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder.
§ 18 Diese Satzung kann unter Zustimmung des Ältestenrates von der Mitgliederversammlung mit zwei Dritteln der Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder revidiert werden.
§ 19 Der Club kann unter Zustimmung des Ältestenrates von der Mitgliederversammlung mit drei Vierteln der Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder vertagt oder aufgelöst werden.
Gegeben zu Glenverdeen am 10. Tage des Juli im Jahre des Herrn 2012.
Die sehr ehrenwerten Herren Gründer verfügen hiermit, dass diese Satzung fest in Geltung zu setzen und allzeit zu befolgen sei und bezeugen dies mit ihrer eigenen Hand:
HRH Roderick MacSterling, The Heir Apparent
TMH Lloyd Tiddley, Baron of Auldermore PC, MA
TMH John J. North, Baron of Lorredeen MA