Das würde wieder die Interpretation als Kalendertage, nicht als Sitzungstage, nahelegen, sofern mindestens eine Sitzung stattfindet. Ist das beabsichtigt?
Beiträge von Sir Patrick Botherfield
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Und wenn du schon dabei bist, kannst du auch gleich auflösen.

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Die sind eigentlich schon überfällig, die Einberufung war am 1. Januar und die Amtszeit hat damit eigentlich am 1. Mai geendet.
In der Regel wird die Ausschreibung der Wahlen von den Spielern hinter der Regierung übernommen. Im Wahlsystem muss es natürlich jemand machen, der die Berechtigungen dazu hat, aber das kriegen wir dann schon rechtzeitig hin.
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Your Highness,
das House of Commons hat die folgende Bill beschlossen und ersucht um die Zustimmung des House of Lords:
Charter of the Conference of Nations Ratification Bill
Article 1:
Der Charta der Konferenz der Nationen in der Fassung, in der sie im Anhang dieses Gesetzes niedergelegt ist, wird zugestimmt.
Article 2:
Die Regierung wird ermächtigt, alle sich aus der Ratifizierung des Vertrages ergebenden Fragen zu regeln, sofern sie nicht die Privilegien des Parlamentes betreffen.
Annex: The Charter of the Conference of Nations
Charta der Konferenz der Nationen
vom 25. Juli 2024
Präambel
Gedenkend dem gemeinsamen Erbe der Menschheit und der daraus folgenden Verpflichtung, dies der Nachwelt zu erholten und nachfolgenden Generationen Werte und Weisheit zu vermitteln, in Verantwortung und in der Liebe dem Menschen gegenüber geleitet und inspiriert im Willen Recht von Unrecht zu trennen und die Welt und ihre Wunder und Schätze zu erhalten, geben sich die hier versammelten Nationen folgende Charta und begründen mit ihr die Konferenz der Nationen.
Abschnitt I - Mandat der Konferenz der Nationen
- Das Mandat der Konferenz der Nationen ist die Bewahrung von Kultur und Überlieferung als gemeinsamen Erbe der Menschheit. Dieses Mandat ist nur durch die Wahrung des Friedens und Rechtes zu gewährleisten.
- Getragen wird das Mandat durch die Kommunikation und das angemessene Verhalten aller Nationen der Menschheit. Auseinandersetzungen zwischen den Nationen sind angemessen, so sie im Rahmen einer von der Konferenz bestimmten Weise stattfinden.
Abschnitt II - Verfasstheit der Konferenz der Nationen
- Die Konferenz der Nationen tagt öffentlich in Eulenfurt, Eulenthal.
- Jede Nation, die durch ihre freie Entscheidung der Konferenz der Nationen beitritt, unterwirft sich damit ihren Regeln und dieser Charta. Der Eintritt erfolgt durch Ratifikation der Charta durch die legislativen Organe der beitretenden Nation, so die Nation von der in der Konferenz versammelten Nationen mehrheitlich als souverän anerkannt wird.
- Der Austritt erfolgt durch Erklärung des bevollmächtigten Vertreters einer Nation und beinhaltet das Erlöschen aller Verbindlichkeiten in einer Frist von 90 Tagen. Ferner kann eine Nation ausgeschlossen werden, so zwei Drittel der versammelten Nationen ihr die Souveränität aberkennen, oder ein berechtigter Vertreter der Konferenz mehr als 90 Tage ferngeblieben ist.
- Die Konferenz der Nationen besteht aus einer Vollversammlung, in welcher jede teilhabende Nation eine gleichwertige Stimme besitzt, sowie einem Sekretariat, das diese leitet und die Beschlüsse und Vereinbarungen pflegt und zur Einsicht bereithält.
- Die Konferenz der Nationen wird zu den Verfahren in der Vollversammlung eine eigene Satzung erlassen.
Abschnitt III - Verbindlichkeiten der Konferenz der Nationen
- Jenseits des Mandates der Konferenz der Nationen sind die einzelnen Nationen nur an die Bestimmungen der Beschlüsse und Organschaften gebunden, denen sie freiwillig zustimmen und beitreten.
- Zu diesem Zweck schafft die Konferenz der Nationen Organe und Unterorganisationen durch Beschluss in der Vollversammlung.
- Eine Änderung an dieser Charta ist nur mit Zweidrittelmehrheit aller souveränen Mitglieder möglich. Die Änderung an der Charta erfordert eine neue Ratifikation durch die versammelten Nationen.
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Your Highness,
das House of Commons hat die folgende Bill beschlossen und ersucht um die Zustimmung des House of Lords:
Pension Insurance Bill
Gesetz zur Verhinderung der Altersarmut
Es möge auf Geheiß der Königin erhabenster Majestät und mit dem Rat und Einverständnis der in diesem gegenwärtigen Parlament versammelten Lords und Gemeinen sowie durch dessen Vollmachten das Folgende verordnet werden:
Chapter I - Die gesetzliche Rentenversicherung
Article 1 Allgemeines
Der Pension Insurance Act regelt die Leistungen und Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherungen sowie deren Rechte und Pflichten sowie die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Personen. Ihre Aufgabe ist die Vermeidung von Altersarmut und die Sicherstellung, dass Menschen, die aufgrund ihres Alters aus dem Berufsleben ausscheiden, ein Leben in Würde führen können.
Article 2 Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
1) Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Albernian Company for the Management of the Pension Fund (ACMF).
2) Die ACMF steht unter der Dienst- und Rechtsaufsicht des Ministry for Home Affairs.
3) Die ACMF hat ihren Sitz in Aldenroth und wird von einem Direktor geleitet, der von Minister for Home Affairs ernannt und entlassen wird.
Article 3 Finanzierung
1) Die ACMF finanziert sich aus den Beiträgen der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und durch Zuschüsse aus der Staatskasse zur Defizitvermeidung.
2) Der Beitrag beträgt für
a. Einkünfte aus unselbständiger Arbeit 5% auf das Brutto-Einkommen, der zur Hälfte je vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen wird;
b. Brutto-Einkünfte aus selbständiger Arbeit 5% und
c. sonstigen Brutto-Einkünften 5%.
Article 4 Leistungsberechtigte
1) Leistungsberechtigt ist jeder Rentner.
2) Rentner im Sinne dieses Gesetzes ist jeder Mensch, der mindestens 65 Jahre alt ist und mindestens 40 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.
3) Jahre, in denen keine Beiträge gezahlt, jedoch unentgeltlich minderjährige Kinder erzogen oder pflegebedürftige Personen unentgeltlich gepflegt wurden, gelten als Beitragsjahre im Sinne des Articels 5 (1) dieses Gesetzes, sofern diese Leistungen auf dem Gebiet des Kingdom of Albernia, Medeas oder der Fawklands erbracht wurden.
4) Minderjährige Kinder im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
5) Pflegebedürftig im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, die auf Hilfe anderer Personen für ihre Lebensführung angewiesen sind.
6) Von der Erfüllung der Mindestbeitragsjahre kann abgesehen werden, wenn aufgrund schwerer körperlicher Belastung während der Arbeit eine Fortsetzung sowohl dieser als auch jeder anderen Tätigkeit nicht zumutbar ist und die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift (Invalidenrente).
7) Menschen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, deren beider Elternteile verstorben sind und die nicht anderweitig versorgt sind, haben Anspruch auf eine Mindestrente (Waisenrente).
8 ) Menschen, deren Ehepartner verstorben ist, das Rentenalter erreicht haben und nicht über ein Einkommen verfügen, das 1.200 Pound Precious übersteigt, erben die Hälfte des Rentenanspruchs ihres verstorbenen Ehepartners (Witwenrente).
9) Wer eine private Altersvorsorge abgeschlossen hat, hat gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung für Zeiten, während denen er minderjährige Kinder erzogen (Articel 4 (3) und (4)) oder pflegebürftige Personen gepflegt (Articel 4 (4) und (5)) hat, nur dann rentenrechtliche Leistungsansprüche, wenn er während dieser Zeiten Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, es sei denn, er ist Bezieher einer Invaliden-, Witwen- oder Waisenrente und die Auszahlung aus der privaten Rentenverswicherung liegt unter 1.200 Pound Preciuos; in diesem Fall stockt die gesetzliche Rentenversicherung auf Antrag des Rentenbeziehers die Summe auf 1.200 Pound Precious auf.
Article 5 Leistung
1) Die monatliche Mindestrente beträgt 1.200 Pound Precious.
2) Für jedes Beitragsjahr erhöht sich die monatliche Mindestrente um 2% von 1.200 Pound Precious.
Chapter II - Die private Rentenversicherung
Article 6 Private Rentenversicherung
1) Jedem steht es frei, zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und einer privatrechtlichen Altersvorsorge zu entscheiden. Versicherte können ihre gewählte Form der privaten Altersvorsorge jederzeit abändern oder anpassen, um ihren individuellen Bedürfnissen und Lebenssituationen gerecht zu werden.
2) Beiträge zur privaten Altersvorsorge können bis zu 50%, maximal jedoch in Höhe von 2.400 Pound Precious jährlich, steuerlich geltend gemacht werden.
3) Die Anbieter von privaten Altersvorsorgeprodukten sind verpflichtet, den Versicherten umfassende und verständliche Informationen über die angebotenen Vorsorgeoptionen, deren Kosten, Renditepotenzial und Risiken zur Verfügung zu stellen. Die Regierung etabliert Mechanismen zur Überwachung und Sicherstellung der Qualität der angebotenen Vorsorgeprodukte und -dienstleistungen, um den Schutz der Versicherten zu gewährleisten.
4) Das Preis-Leistungs-Verhältnis der privaten Altersvorsorge muss mindestens dem der gesetzlichen Rentenversicherung gleichen.
Article 7 Kombinierung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung
1) Jedem steht es frei, zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung eine private Altersvorsorge abzuschließen.
2) Nachzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zum Zwecke des Erwerbs von Rentenansprüchen gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung sind möglich.
Chapter III - Aufbauphase der gesetzlichen Rentenversicherung
Article 8 - Defintion
Als Aufbauphase der gesetzlichen Rentenversicherung gilt jene Zeitspanne von 36 Jahren, die für den Aufbau der Geldreserven der gesetzlichen Rentenversicherung erforderlich ist.
Article 9 - Rücklagenfonds und Ausgabenfonds
Es werden zwei Fonds eingerichtet: der Rücklagendfonds und der Ausgabenfonds.
Article 10 - Rücklagenfonds
1) Der Rücklagenfonds ist der Fonds, der die Geldreserven der gesetzlichen Rentenversicherung enthält. Der Rücklagenfonds speist sich aus Zuschüssen aus Steuermitteln und Abgaben der Bank of Albernia in Höhe von 45,4 Mrd. Pound Precious für die ersten 36 Jahre ab Einrichtung des Ausgabenfonds. Die Rücklagen werden von der Bank of Albernia verwaltet und mit mindestens 5% jährlich verzinst.
2) Der Zuschuss aus Steuermitteln beträgt im ersten Jahr nach Einrichtung des Rücklagenfonds 147,6 Mrd. Pound Precious. Die folgenden jährlichen Zuschüsse aus Steuermitteln verringern sich um die im Vorjahr aus den bereits bestehenden Rücklagen erwirtschafteten Zinsgewinnen.
Article 11 - Ausgabenfonds
1) Der Ausgabenfonds speist sich aus den Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung.
2) Während der ersten 36 Jahre des Bestehens des Ausgabenfonds beträgt die maximale Rentenauszahlung pro rentenbezugsberechtigter Person monatlich 460 Pound Precious.
Article 12 - Einführungsphase
Die Auszahlungen aus dem Ausgabenfonds beginnen ab dem siebten Monat nach Inkrafttreten dieses Gesetzes.
Tabelle 1: Aufbau des Grundkapitals der Gesetzlichen Rentenversicherung (alle Summen in Mrd. alb. Pfund; Treasury = Zuschuss aus Steuermitteln):
Jahr Treasury Bank of Albernia /
Auszahlung (ab 37. Jahr)
durch Ges. Rentenvers.Beitragszahlungen Verzinsung 5% p.a.
aus VorjahrGesamtbetrag Akkumulierter
Betrag01 147,60 45,40 0,00 0,00 193,00 193,00 02 137,95 45,40 0,00 9,65 193,00 386,00 03 128,30 45,40 0,00 19,30 193,00 579,00 04 118,65 45,40 0,00 28,95 193,00 772,00 05 109,00 45,40 0,00 38,60 193,00 965,00 06 99,35 45,40 0,00 48,25 193,00 1.158,00 07 89,70 45,40 0,00 57,90 193,00 1.351,00 08 80,05 45,40 0,00 67,55 193,00 1.544,00 09 70,40 45,40 0,00 77,20 193,00 1.737,00 10 60,75 45,40 0,00 86,85 193,00 1.930,00 11 51,10 45,40 0,00 96,50 193,00 2.123,00 12 41,45 45,40 0,00 106,15 193,00 2.316,00 13 31,80 45,40 0,00 115,80 193,00 2.509,00 14 22,15 45,40 0,00 125,45 193,00 2.702,00 15 12,50 45,40 0,00 135,10 193,00 2.895,00 16 2,85 45,40 0,00 144,35 193,00 3.088,00 17 0,00 45,40 0,00 154,40 199,80 3.287,80 18 0,00 45,40 0,00 164,39 209,79 3.497,59 19 0,00 45,40 0,00 174,88 220,28 3.717,87 20 0,00 45,40 0,00 185,89 231,29 3.949,16 21 0,00 45,40 0,00 197,45 242,85 4.192,02 22 0,00 45,40 0,00 209,60 255,00 4.447,02 23 0,00 45,40 0,00 222,35 267,75 4.714,77 24 0,00 45,40 0,00 235,74 281,14 4.995,91 25 0,00 45,40 0,00 249,79 295,19 5.291,11 26 0,00 45,40 0,00 264,56 309,96 5.601,06 27 0,00 45,40 0,00 280,05 325,45 5.926,51 28 0,00 45,40 0,00 296,32 341,73 6.268,23 29 0,00 45,40 0,00 313,41 358,81 6.627,04 30 0,00 45,40 0,00 331,35 376,75 7.003,79 31 0,00 45,40 0,00 350,18 395,59 7.399,38 32 0,00 45,40 0,00 369,97 414,37 7.814,75 33 0,00 45,40 0,00 390,74 436,14 8.250,89 34 0,00 45,40 0,00 412,54 457,94 8.708,83 35 0,00 45,40 0,00 435,44 480,84 9.189,67 36 0,00 45,40 0,00 459,48 504,88 9.694,55 37 0,00 - 468,2 83,00 484,72 99,52 9.827,95 38 0,00 - 468,2 83,00 491,39 106,19 9.934,15 39 0,00 - 468,2 83,00 496,70 111,51 10.045,65 40 0,00 - 468,2 83,00 502,28 117,08 10.162,73 Tabelle 2: Berechnung für eine sofort greifende Rentenauszahlung (unterstellt werden jährlich 15 Mio. Rentner (Formel: Monatsrente= (Beitragszahlung + Treasury) / (15 Mio * 12) )
Jahr Beitragszahlungen in Mrd. Pfund Treasury in Mrd. Pfund Monatsrente pro Rentner in Pfund 01 83,00 0,00 461,11 02 83,00 0,00 514,72 03 83,00 0,00 568,33 04 83,00 0,00 621,94 05 83,00 0,00 675,55 06 83,00 0,00 729,16 07 83,00 0,00 782,16 08 83,00 0,00 836,38 09 83,00 0,00 890,00 10 83,00 0,00 943,61 11 83,00 0,00 997,22 12 83,00 0,00 1.050,83 13 83,00 0,00 1.104,44 14 83,00 0,00 1.158,05 15 83,00 0,00 1.211,66 16 83,00 0,00 1.265,27 17 83,00 0,00 1.281,11 18 83,00 0,00 1.281,11 36 83,00 0,00 1.281,11 -
Letztendlich gibt es für Albernia doch nur eine Frist, die wirklich wichtig ist: Die bis spätestens Weihnachten.

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Die zwei Minuten von "ich habe keine Schreibrechte" zu "jetzt hast du sie". Nach zwei Minuten nochmal schauen funktioniert auch in einer einzigen Internetcafésession (wenn das denn noch der Fall ist), vor allem, wenn man vorhat, die nächste knappe Woche danach nicht mehr vorbeizuschauen.
Dass wir den PM immer brauchen, ist ja genau mein Punkt. Das Ergebnis einer verpassten Frist - dass wir nämlich gar keinen PM mehr haben und letztes Mal auch nicht so schnell wieder einen bekommen haben - ist definitiv schlechter als wenn wir es dem PM erlauben, seinen Eid dann eben nach drei Wochen zu leisten und umzusetzen, was von der Regierung umgesetzt werden muss.
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Andererseits sollte die Eidesleistung ja doch irgendwie zeitnah erfolgen, oder nicht? Sonst müssten wir ganz auf eine solche verzichten.
Mein Problem bei der ganze Sache ist, dass die SimOff-Umstände nicht ausreichend berücksichtigt wurden / werden.
Merkst du was?

Die ganze Frist ist doch eine simoff-Geschichte. Rein simon gesehen würde niemand eine Woche lang warten. Es geht darum, wie lange warten wir simoff, bis das durch ist - inklusive der Lösung möglicher Schwierigkeiten wie eben Schreibrechten - und wann ist es bei aller Liebe zu spät. Wenn man so eine Frist setzt, dann muss man sie auch einhalten. Ich glaube, ich wäre empfänglicher für das Schreibrechte-Argument, wenn dadurch eine Verzögerung von mehreren Tagen entstanden wäre. Wir reden hier aber von zwei Minuten. Sehen wir die Frist eben simoff auf zwei Minuten länger ausgedehnt - das ändert nichts am Ergebnis.
Auf die Zukunft gerichtet, hätte ich kein Problem damit, die Frist einfach zu streichen. Ein Minister darf sein Amt eben erst ausüben, nachdem der Eid geleistet ist. Ob es zu lang dauert, ist dann einfach in der politischen Verantwortung des PM. Wenn er an jemandem festhalten will, der einfach nicht in die Pötte kommt, muss er halt dafür sorgen, dass die Arbeit anderweitig erledigt wird. Für den Fall des PM selbst müsste dann eben das Parlament tätig werden, wenn man ihn loswerden will.
Oder eben doch gleich die Eidesleistung ganz streichen.
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Rein praktisch gesehen, ernenn ihn doch einfach direkt noch einmal und die Sache ist erledigt. Gerade der Schatzkanzler hat ja keine großartigen Privilegien, bei denen eine Verzögerung um ein paar Tage gravierende Auswirkungen hätte. Wenn er knapp sieben Tage Zeit hat bis er wieder reinschaut, wird er auch einen Tag mehr haben, bis er nochmal ernannt ist und wieder darf.
Es wäre vielleicht etwas anderes, wenn es um den PM ginge, bei dem es nie vorgesehen war, dass es mal keinen geben könnte, und das zu praktischen Problemen führt.

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Auch von mir gute Besserung! Ich hoffe mal, dass du nicht tatsächlich noch mehrere Tage so richtig drinhängst.
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Mylords,
ich unterwerfe mich in aller Demut und Dankbarkeit den gnädigen Befehlen Ihrer Majestät. Es ist nun meine Pflicht, im Namen und an Stelle der Gemeinen des Königreiches Albernia, durch demütige Petition an Ihre Majestät, Anspruch auf all ihre althergebrachten und unbestrittenen Rechte und Privilegien zu erheben, insbesondere auf die Freiheit der Rede in den Debatten, die Freiheit von Haft in Einklang mit dem Gesetz und freien Zugang zu Ihrer Majestät, wann immer die Situation es erfordern sollte. Im Hinblick auf meine Person bitte ich, wenn mir unbeabsichtigter Weise in Ausübung meiner Pflichten ein Fehler unterlaufen sollte, dass dieser lediglich mir und nicht Ihrer Majestät loyalen Gemeinen zur Last gelegt werden soll.
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Mylords,
ich habe Euren Lordschaften zu melden, dass, in Befolgung des königlichen Befehls, Ihrer Majestät gehorsamste Gemeine, in Ausübung ihrer unbezweifelbaren Rechte und Privilegien, die Wahl eines Speakers durchgeführt haben und dass ihre Wahl auf mich gefallen ist. Ich stelle mich daher an der Schranke Eurer Lordschaften vor und bitte mit aller Bescheidenheit um die gnädige Bestätigung durch Ihre Majestät.
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Ich denke schon. Mit "den Verkehr darauf" meinst du auch die netzseitigen Sachen wie Stellwerke und so, oder? Für die tatsächlichen Fahrzeuge würde ich davon ausgehen, dass die Royal Railways nicht die einzigen, wenn auch wahrscheinlich die größten, sind.
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Winlish Railways könnte auch einfach ein Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Lizenz nach Art. 2/2 sein, das auf dem Netz der Royal Railways fährt.
RTR dagegen würde ich eher als Zuggattung ansehen, die ebenfalls auf dem Netz der Royal Railways fährt, aber theoretisch auch verschiedene Betreiber haben könnte. Es könnte aber auch wie du vorschlägst einfach nur eine Marke der Royal Railways ohne Beteiligung von privaten Betreibern sein.
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AACL und Praxis passen halt offensichtlich nicht hundertprozentig zusammen. Letztendlich ist es mir nicht so wichtig, an welcher Seite man schraubt, aber zusammenpassen wäre schon schön. Dass der Black Rod zuerst den Lord Chancellor vereidigt und der dann den Rest, könnte man ja auch einfach in den AACL schreiben, wenn wir das so beibehalten wollen.
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Eine bestimmte Reihenfolge einzuhalten finde ich jetzt etwas übertrieben, das würde die Zeremonie im Zweifelsfall ja nur noch länger verzögern, wenn sich jemand in der Mitte (oder am Anfang
) Zeit lässt. Falls nicht sogar auch im HoL Fristen gelten. Auf die Aufforderung zur Eidesleistung zu warten schadet allerdings in der Tat nicht.Die andere Frage, die sich aus dem Niedergeschriebenen ergibt, ist, warum eigentlich der Black Rod die Vereidigung vornimmt, wenn es doch eigentlich der Lord Chancellor tun soll. In diesem Fall würde es nämlich auch keine Verzögerung bedeuten, wenn der Lord Chancellor zuerst drankommt.
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Cumann Peile Chláirsigh Fhionáin
Finnian Harps Football Club
Trainer: Liam Mac Mathúna
Vereinsfarben: grün und weiß
Trikotfarben: grün (heim) / blau (auswärts)
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Handlung:
Vergisst zunächst vertieft ins Gespräch mit Sir Emrys für eine Weile die Zeit, beginnt sich aber irgendwann doch zu fragen, woran es wohl liegen mag, dass die Fortsetzung des offiziellen Teils auf sich warten lässt.
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Schade, aber viel Glück dann am alten Platz!
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Ja, wir sollten die Vorbereitung der nächsten Saison zeitnah beginnen. Wenn es keine Einwände gibt, würde ich das Anmeldeprozedere in allen teilnehmenden Ländern - zuzüglich Glenverness, das ja bereits in dieser Saison mit einem Verein vertreten war - zeitnah starten?
Ich glaube, das war der letzte Stand. Einwände kann ich nirgends sehen. Möglicherweise wäre es ja inzwischen zeitnah genug?
