Beiträge von Sir Emrys Vaughan

    Das ist ... überraschend. Die Wahlbeteiligung scheint mir ja miserabel zu sein. Über die Ursachen mag man spekulieren, aber da sind einige konservative Wähler zu Hause geblieben...


    Ich danke meinen Wählern und dem Prime Minister für seine Glückwünsche. Ich nehme den (erneuten) Auftrag mit Demut an, der aber endgültig erst dann feststeht, wenn es Nachwahlen in den anderen Wahlkreisen gegeben hat.

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    Aldenroth | 3rd June, 2025

    Royal Assent Notification


    Your Majesty,


    als Clerk des House of Commons überbringe ich Euch untertänigst die folgende durch das House of Commons beschlossene Bill, welche zuvor bereits durch das House of Lords des gegenwärtigen Parlaments beschlossen wurde, und ersuche um die Erteilung des Royal Assent.


    I remain, with the sincerest loyalty and respect, Your Majesty's humble and devoted subject and servant,


    The Rt Hon Sir Emrys Vaughan KD, MP

    Clerk of the House of Commons

    Resignation and Expulsion from the House of Lords Bill

    Ein Gesetz, das den Rücktritt aus dem House of Lords vorsieht und unter bestimmten Umständen den Ausschluss von Mitgliedern des House of Lords ermöglicht.


    Es möge auf Geheiß der Königin erhabenster Majestät und mit dem Rat und Einverständnis der in diesem gegenwärtigen Parlament versammelten Lords und Gemeinen sowie durch dessen Vollmachten das Folgende verordnet werden:


    Only Article - Amendment to the Parliament Reform Act

    Nach Artikel 3 des Parliament Reform Act wird der folgende Artikel 3a eingefügt:

      Article 3a - Rücktritt und Ausschluss aus dem House of Lords

      1) Auf die Life Peerage kann verzichtet werden, wenn der Inhaber dies ausdrücklich und schriftlich niederlegt. In diesem Falle behält der Träger den Adelstitel, seine Peerage erlischt jedoch.

      2) Nimmt ein Peer während mehr als drei aufeinanderfolgenden Parlamenten an keiner Sitzung des House of Lords Teil, so stellt der Lord Chancellor mit Beginn der Eröffnung der ersten Sitzung des House of Lords anstelle der Ausstellung eines Leave of Absence fest, dass die Peerage des betroffenen Trägers einer

      a) Hereditiary Peerage zu Ruhen beginnt,

      b) Life Peerage erloschen ist,

      so als wäre auf die Peerage verzichtet worden.

      3) Die Feststellung, dass ein Peer während mehr als drei aufeinanderfolgenden Parlamenten an keiner Sitzung des House of Lords Teil genommen hat, wird anhand der Anwesenheitslisten des Hauses sowie der ausgestellten Leaves of Absence festgestellt.

      4) Die Zählung nach Section 2 beginnt erst mit der Auflösung des Parlaments, welches das Gesetz beschlossen hat, und soll auf kein früheres Parlament Anwendung finden. Ein Parlament wird bei der Zählung der aufeinanderfolgenden Parlamente nach Section 2 nicht berücksichtigt, das nach weniger als drei Monaten aufgelöst worden ist.

      5) Der Inhaber einer Peerage, die nach Art. 3a/2 erloschen ist oder ruht, kann beim König um die Restitution der Peerage ersuchen. Wird ein solches Ersuchen binnen einen Jahres nach der Feststellung des Ruhens einer Hereditiary Peerage oder des Erlöschens einer Life Peerage an den König gerichtet, so ist dem Ersuchen stattzugeben und die Peerage zu restituieren. Erfolgt das Ersuchen erst nach Ablauf der Jahresfrist, so ist es die freie Entscheidung des Königs, ob er dem Ersuchen stattgibt und die Peerage restituiert.

    Falls der Wunsch besteht, kann ich gerne auch wie inzwischen üblich die Ausschreibung im Forum und Wahleinrichtung im Bürgernetz übernehmen. Man sollte mir nur Bescheid geben, bisher habe ich .

    Right Honourable Members of the House,


    das House of Lords hat die durch das House of Commons beschlossene Resignation and Expulsion from the House of Lords Bill abgeändert und in der folgenden Fassung beschlossen:

    Resignation and Expulsion from the House of Lords Bill

    Ein Gesetz, das den Rücktritt aus dem House of Lords vorsieht und unter bestimmten Umständen den Ausschluss von Mitgliedern des House of Lords ermöglicht.


    Es möge auf Geheiß der Königin erhabenster Majestät und mit dem Rat und Einverständnis der in diesem gegenwärtigen Parlament versammelten Lords und Gemeinen sowie durch dessen Vollmachten das Folgende verordnet werden:


    Only Article - Amendment to the Parliament Reform Act

    Nach Artikel 3 des Parliament Reform Act wird der folgende Artikel 3a eingefügt:

      Article 3a - Rücktritt und Ausschluss aus dem House of Lords

      1) Auf die Life Peerage kann verzichtet werden, wenn der Inhaber dies ausdrücklich und schriftlich niederlegt. In diesem Falle behält der Träger den Adelstitel, seine Peerage erlischt jedoch.

      2) Nimmt ein Peer während mehr als drei aufeinanderfolgenden Parlamenten an keiner Sitzung des House of Lords Teil, so stellt der Lord Chancellor mit Beginn der Eröffnung der ersten Sitzung des House of Lords anstelle der Ausstellung eines Leave of Absence fest, dass die Peerage des betroffenen Trägers einer

      a) Hereditiary Peerage zu Ruhen beginnt,

      b) Life Peerage erloschen ist,

      so als wäre auf die Peerage verzichtet worden.

      3) Die Feststellung, dass ein Peer während mehr als drei aufeinanderfolgenden Parlamenten an keiner Sitzung des House of Lords Teil genommen hat, wird anhand der Anwesenheitslisten des Hauses sowie der ausgestellten Leaves of Absence festgestellt.

      4) Die Zählung nach Section 2 beginnt erst mit der Auflösung des Parlaments, welches das Gesetz beschlossen hat, und soll auf kein früheres Parlament Anwendung finden. Ein Parlament wird bei der Zählung der aufeinanderfolgenden Parlamente nach Section 2 nicht berücksichtigt, das nach weniger als drei Monaten aufgelöst worden ist.

      5) Der Inhaber einer Peerage, die nach Art. 3a/2 erloschen ist oder ruht, kann beim König um die Restitution der Peerage ersuchen. Wird ein solches Ersuchen binnen einen Jahres nach der Feststellung des Ruhens einer Hereditiary Peerage oder des Erlöschens einer Life Peerage an den König gerichtet, so ist dem Ersuchen stattzugeben und die Peerage zu restituieren. Erfolgt das Ersuchen erst nach Ablauf der Jahresfrist, so ist es die freie Entscheidung des Königs, ob er dem Ersuchen stattgibt und die Peerage restituiert.

    Die Aussprache endet am 26. Mai, 14:30 Uhr.

    Right Honourable Members of the House,


    die Sehr Ehrenwerte Minister of Foreign and Empire Affairs hat um die Gelegenheit gebeten, sich mit einer Regierungserklärung die albernisch-vernische Zusammenarbeit in Nerica betreffend an dieses Haus zu wenden.


    Madam Minister, Sie haben das Wort. Es schließt sich eine Aussprache an, deren Dauer ich vorläufig auf 120 Stunden festsetze.

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    Aldenroth | May 13th, 2025


    Re: Concerning the General Council of the NAU


    Dear Prime Minister,


    ich danke Ihnen für Ihr Schreiben und Ihr Angebot, Her Majesty's Most Loyal Opposition aktiv in die außenpolitischen Beratungen der Nordantika-Union einzubinden.


    Die Kontinuität und Verlässlichkeit der albernischen Außenpolitik sind von höchster Bedeutung, und ich begrüße ausdrücklich die Möglichkeit, durch die neue Regelung des Generalrates der NAU einen weiteren Beitrag zur außenpolitischen Abstimmung zu leisten.


    Es ist ein Zeichen demokratischer Reife unseres Kingdom, wenn grundlegende außenpolitische Entscheidungen parteiübergreifend beraten werden. Die Labour Party hat stets betont, dass eine konstruktive Zusammenarbeit im Sinne der nationalen Interessen unerlässlich ist, insbesondere in einer sich wandelnden internationalen Landschaft.


    Ich nehme daher Ihr Angebot an und bin bereit, als ständiger Gast an den nichtöffentlichen Beratungen der NAU teilzunehmen. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit Ihnen und unseren internationalen Partnern zur erfolgreichen Außenpolitik unseres Königreichs beizutragen.


    Yours sincerely,


    Sir Emrys Vaughan KD, MP

    Leader, Labour Party

    Mr Speaker,


    Ich danke HM Government für ihre Entscheidung, dass das Kingdom der Conference of Nations beitreten soll, und nutze diese Gelegenheit, die Position der Labour Party zur Ratifizierung der Charta der Conference of Nations darzulegen.


    Die wachsende Bedeutung dieser internationalen Plattform für Zusammenarbeit und Diplomatie kann nicht ignoriert werden. Mit der Mitgliedschaft der United States, des Dominion of Cranberra und der Republic of Bergen nimmt die Zahl der mit uns bereits in guter Freundschaft und Partnerschaft verbundenen Staaten in der Konferenz zu. Die Conference of Nations entwickelt durch die zunehmende Akzeptanz unter den Staaten der Welt eine echte Fähigkeit zur Förderung internationaler Partnerschaften und zur Lösung globaler Herausforderungen. Auch die Signalwirkung aus dem Ryal Realm o Glenverness und unseren anderen Partnern innerhalb der NAU unterstreicht den Wert einer koordinierten und geeinten Haltung in der Außenpolitik.


    Ein Beitritt Albernias zur Conference of Nations bietet Albernia große Chancen. Unsere Mitgliedschaft würde unsere Position auf der globalen Bühne stärken, den Dialog mit unseren Verbündeten intensivieren und die Prinzipien diplomatischer Zusammenarbeit unterstreichen, die uns als Nation auszeichnen.


    Es liegt in der Verantwortung dieses Parlaments, sicherzustellen, dass unsere Außenpolitik strategisch und kohärent bleibt. Daher unterstütze ich die Entscheidung, die notwendigen Schritte für einen Beitritt einzuleiten und freue mich auf eine konstruktive Debatte über die weiteren Implikationen. Die Labour Party ist bereit, gemeinsam mit der Regierung eine klare, langfristige Strategie zu entwickeln, die den Interessen Albernias gerecht wird.


    Thank you, Mr Speaker.

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    Aldenroth | April 14th, 2025


    Re: Concerning the Conference of Nations


    Dear Prime Minister,


    ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 6. April und die Möglichkeit, die Position der Labour Party in dieser wichtigen Angelegenheit darzulegen. Es ist in der Tat von zentraler Bedeutung, dass die Außenpolitik Albernias von Kontinuität und Verlässlichkeit geprägt bleibt, unabhängig von parteipolitischen Differenzen.


    Die Labour Party erkennt die wachsende Bedeutung der Conference of Nations als Plattform für internationale Zusammenarbeit und Diplomatie an. Die Mitgliedschaft unserer engen Verbündeten, wie der Vereinigten Staaten von Astor und der Republik Bergen, unterstreicht den Wert dieser Institution. Auch die Signale aus dem Ryal Realm o Glenverness, die Sie erwähnen, sind ein ermutigendes Zeichen für eine koordinierte Außenpolitik innerhalb der NAU.


    Nach sorgfältiger Prüfung der Charta der Conference of Nations und unter Berücksichtigung der langfristigen Interessen Albernias sehe ich keine gravierenden Einwände gegen eine Ratifizierung. Im Gegenteil, ein Beitritt könnte Albernia eine stärkere Stimme auf der internationalen Bühne verleihen und unsere Beziehungen zu unseren Partnern weiter festigen.


    Ich unterstütze daher die Einleitung eines Beitrittsverfahrens und stehe Ihnen und Ihrer Regierung für weitere Gespräche und Abstimmungen zur Verfügung, um eine gemeinsame und tragfähige Position zu entwickeln.


    Yours sincerely,


    Sir Emrys Vaughan KD, MP

    Leader, Labour Party

    Right Honourable Members,


    die Regierung Ihrer Majestät hat beantragt, dass das Haus die folgende Bill beschließe:


    Charter of the Conference of Nations Ratification Bill


    Article 1:

    Der Charta der Konferenz der Nationen in der Fassung, in der sie im Anhang dieses Gesetzes niedergelegt ist, wird zugestimmt.


    Article 2:

    Die Regierung wird ermächtigt, alle sich aus der Ratifizierung des Vertrages ergebenden Fragen zu regeln, sofern sie nicht die Privilegien des Parlamentes betreffen.


    Annex: The Charter of the Conference of Nations

    Charta der Konferenz der Nationen

    vom 25. Juli 2024


    Präambel

    Gedenkend dem gemeinsamen Erbe der Menschheit und der daraus folgenden Verpflichtung, dies der Nachwelt zu erholten und nachfolgenden Generationen Werte und Weisheit zu vermitteln, in Verantwortung und in der Liebe dem Menschen gegenüber geleitet und inspiriert im Willen Recht von Unrecht zu trennen und die Welt und ihre Wunder und Schätze zu erhalten, geben sich die hier versammelten Nationen folgende Charta und begründen mit ihr die Konferenz der Nationen.


    Abschnitt I - Mandat der Konferenz der Nationen

    1. Das Mandat der Konferenz der Nationen ist die Bewahrung von Kultur und Überlieferung als gemeinsamen Erbe der Menschheit. Dieses Mandat ist nur durch die Wahrung des Friedens und Rechtes zu gewährleisten.
    2. Getragen wird das Mandat durch die Kommunikation und das angemessene Verhalten aller Nationen der Menschheit. Auseinandersetzungen zwischen den Nationen sind angemessen, so sie im Rahmen einer von der Konferenz bestimmten Weise stattfinden.


    Abschnitt II - Verfasstheit der Konferenz der Nationen

    1. Die Konferenz der Nationen tagt öffentlich in Eulenfurt, Eulenthal.
    2. Jede Nation, die durch ihre freie Entscheidung der Konferenz der Nationen beitritt, unterwirft sich damit ihren Regeln und dieser Charta. Der Eintritt erfolgt durch Ratifikation der Charta durch die legislativen Organe der beitretenden Nation, so die Nation von der in der Konferenz versammelten Nationen mehrheitlich als souverän anerkannt wird.
    3. Der Austritt erfolgt durch Erklärung des bevollmächtigten Vertreters einer Nation und beinhaltet das Erlöschen aller Verbindlichkeiten in einer Frist von 90 Tagen. Ferner kann eine Nation ausgeschlossen werden, so zwei Drittel der versammelten Nationen ihr die Souveränität aberkennen, oder ein berechtigter Vertreter der Konferenz mehr als 90 Tage ferngeblieben ist.
    4. Die Konferenz der Nationen besteht aus einer Vollversammlung, in welcher jede teilhabende Nation eine gleichwertige Stimme besitzt, sowie einem Sekretariat, das diese leitet und die Beschlüsse und Vereinbarungen pflegt und zur Einsicht bereithält.
    5. Die Konferenz der Nationen wird zu den Verfahren in der Vollversammlung eine eigene Satzung erlassen.


    Abschnitt III - Verbindlichkeiten der Konferenz der Nationen

    1. Jenseits des Mandates der Konferenz der Nationen sind die einzelnen Nationen nur an die Bestimmungen der Beschlüsse und Organschaften gebunden, denen sie freiwillig zustimmen und beitreten.
    2. Zu diesem Zweck schafft die Konferenz der Nationen Organe und Unterorganisationen durch Beschluss in der Vollversammlung.
    3. Eine Änderung an dieser Charta ist nur mit Zweidrittelmehrheit aller souveränen Mitglieder möglich. Die Änderung an der Charta erfordert eine neue Ratifikation durch die versammelten Nationen.

    Die Aussprache endet am 19. April, 18 Uhr.