Beiträge von Sir Emrys Vaughan

    Die Flagge hat ihren Reiz. Ich weiß nur nicht, ob es allein jener: <X ist oder noch mehr dahinter steckt. (Erneut: No offense, für das Original kannst du ja nichts.) ;)

    Hypnotisch! =O

    Vielleicht erklärt sich durch diese zweite Flagge der Versatz den Lennox dann übernommen hat. Der Verlauf der Version macht es halt uneindeutig. Aus gestalterischer Sicht kann ich aber sagen, dass es falsch war, vexillologisch tendenziell auch eher ungewöhnlich.

    Ja, stimmt wohl. Sieht generell etwas merkwürdig aus. Aber hat inzwischen schon eine gewisse Tradition, könnte man also auch beibehalten. :tea

    Handlung:

    Am Wahlabend, dem es zwar an Spannung, nicht aber an Analysen gefehlt hat, tritt Sir Emrys auf der Wahlparty von Labour auf die Bühne und spricht:

    My Friends,


    das Volk Albernias hat ein klares und unmissverständliches Urteil gesprochen. Es hat dieser Regierung – und der Labour Party – ein starkes Mandat erteilt, unser Königreich in eine neue Zeit des sozialen Fortschritts, der wirtschaftlichen Erneuerung und des nationalen Selbstvertrauens zu führen.


    Ich nehme diese Verantwortung mit Demut, Dankbarkeit und Entschlossenheit an.


    Diese Wahl war kein Sieg um des Sieges willen. Sie war eine Entscheidung über die Zukunft arbeitender Menschen, über Familien, die Sicherheit und Chancen erwarten, über junge Menschen, die bezahlbaren Wohnraum und faire Perspektiven suchen, und über Gemeinschaften, die von ihrer Regierung erwarten, dass sie gestaltet statt bloß verwaltet.


    In der neuen Legislaturperiode wird unsere Regierung damit beginnen, die weiteren Grundlagen eines modernen und gerechten Sozialstaates zu schaffen. Wir werden Arbeitnehmerrechte stärken, faire Standards im Arbeitsleben und in der sozialen Sicherung etablieren, in Wohnungsbau und Infrastruktur investieren und unsere Wirtschaft auf die technologischen und ökologischen Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte vorbereiten.


    Wir werden diesen Weg verantwortungsvoll, pragmatisch und im Interesse des gesamten Landes gehen. Wirtschaftliche Stärke und soziale Gerechtigkeit stehen nicht im Widerspruch zueinander – sie bedingen einander.


    Zugleich wird Albernia fest an der Seite seiner Freunde und Verbündeten stehen. Wir werden unsere internationalen Partnerschaften vertiefen, gemeinsame Sicherheit stärken und dafür sorgen, dass unser Land auch künftig verlässlich, offen und engagiert in der Welt auftritt.


    Eines möchte ich heute Abend jedoch ebenso deutlich sagen: Ein starkes Mandat darf niemals ein Anlass für Überheblichkeit sein. Meine Regierung wird für das gesamte Königreich regieren – auch für jene, die nicht Labour gewählt haben, und auch für jene, die das Vertrauen in die Politik verloren haben. Unser Ziel ist es nicht allein, Wahlen zu gewinnen, sondern Vertrauen in demokratische Regierung zurückzugewinnen.


    Die Arbeit beginnt jetzt.


    Thank you, and God save the Queen.

    Ich bin mir nicht sicher, ob der ursprüngliche Versatz bei der Teilung des Flaggentuchs eine Bewandtnis hatte. Sir Patrick Botherfield : Fällt dir dazu etwas ein? Sonst kann man das gerne wie vorgeschlagen anpassen. Allerdings präferiere ich 2:3 und nicht die größeren Sterne. :)


    Wegen der Farben muss ich später mal schauen, dass ich den Forenstyle auch anpasse, der bisher als Gold #d2992e und als Rot #670001 verwendet hat (wie bei der bisherigen Flagge).

    Die Maltesersterne habe ich aus der Flagge von Llyngwyn übernommen, mit etwas weniger Kontur. Das sind doch Sterne im Original? Unten links kann ich beim besten Willen nichts erkennen. Hat jemand eine Idee?

    Die Sterne/Kreuze scheinen mir zu passen. Und unten links sind wohl gekreuzte Schlüssel, so wie aus dem Wappen von Bremen oder aus dem Papstwappen.


    Den Text unten drunter kann ich auch nicht erkennen und mich auch nicht entsinnen.

    Nur zwei Löwen ist wiederum sehr Salbor?

    Salbor neuTM hat doch drei. ;)

    pmletter.jpg



    Aldenroth | 10th December, 2025


    Your Majesty,


    da die bisherige Amtsinhabern geruhte, von ihrem Amt zu demissionieren, schlägt Eure Regierung gemäß Art. 4 des Regional Government Act Mr Raphael Kagai für das Amt des Viceroy of Medea vor.


    I remain, with the sincerest loyalty and respect, Your Majesty's humble and devoted subject and servant,


    The Most Hon Emrys Vaughan, MP

    Prime Minister

    pmletter.jpg



    Aldenroth | 10th December 2025


    Your Majesty,


    nachdem Eure Majestät durch Royal Warrant geruhten, meine Person zum Premierminister Eurer Regierung zu ernennen und mit der Bildung einer neuen Regierung zu beauftragen, schlage ich in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Konventionen des Königreiches die folgenden Personen für Ämter in der Regierung Eurer Majestät vor und bitte um die Ernennung von:

      Mr William Henry Reed zum Chancellor of the Exchequer

      Sir Richard O'Leary GCTO zum Minister of Foreign Affairs and Defence

      The Hon Richard Hawthorne LL zum Minister of Home Affairs

    I remain, with the sincerest loyalty and respect, Your Majesty's humble and devoted subject and servant,


    The Most Hon Sir Emrys Vaughan, KD, MP
    Prime Minister

    Noch einmal überarbeitet in der Ziffer zur Berufung des Crown Steward and Dailiff of Dunny-on-the-Wold:

    II. Book AACL, Speaker and Crown Steward Reform


    1) Der AACL, II. Book, First Part, Chapter I, Nr. 17 wird wie folgt gefasst:

      17. Das House of Commons tagt unter dem Vorsitz des Speaker of the House, welcher durch das Haus gewählt wird und der Royal Approbation bedarf. Er wird im Falle der Abwesenheit durch den Clerk of the House vertreten, welcher durch das Haus gewählt wird. Während der Konstituierung, für den Fall der längerfristigen Vakanz des Amtes des Speakers sowie in den Fällen, in welchen das House of Commons nicht nur kurzfristig weder einen Speaker noch einen Clerk hat, obliegt die Sitzungsleitung einem vom König berufenen Royal Commissioner, welcher jedoch lediglich die notwendigen Maßnahmen zur Wahl eines neuen Speakers und zur Erhaltung der gesetzmäßigen Zusammensetzung vornehmen kann. Längerfristig ist eine Vakanz, wenn eine Wahl ohne Wahl eines Speakers beendet wurde oder mindestens 10 Tage kein Speaker mehr im Amt ist.


    2) Der AACL, II. Book, First Part, Chapter III, II. Title wird wie folgt gefasst:

      II. Title: Dismissial of Members of Parliament

      3. Ein Spieler kann maximal für zwei Wahlkreise gleichzeitig Mitglied des Parlaments sein. Ist ein Spieler für mehr als zwei Wahlkreise gewählt, muss er die Annahme der überzähligen Mandate ablehnen.

      4. Ein Mitglied des Parlaments ist für die Dauer einer Legislaturperiode gewählt. Es ist zur Teilnahme an den Sitzungen verpflichtet. Es darf nicht von seinem Amt zurücktreten.

      5. Ein Mitglied des Parlaments kann sein Amt nur durch Tod, den Verlust der Staatsbürgerschaft, den Entzug des Wählbarkeitsrechtes, die nachträgliche Änderung des Wahlergebnisses oder die Erklärung der Ungültigkeit der Wahl sowie durch die Berufung in ein Amt, welches mit der Verwaltung eines Kronbesitzes beauftragt ist, verlieren.

      6. Ein Mitglied des Parlaments wird durch den König in das Amt des Crown Steward and Bailiff of Dunny-on-the-Wold berufen und scheidet damit aus dem Parlament aus, wenn es darum ersucht. Ebenso erfolgt die Berufung, wenn das Mitglied länger als 14 Tage unentschuldigt sämtlichen angesetzten Sitzungen des Parlaments – also den jeweils auf der Tagesordnung stehenden Beratungen – fernbleibt. Die Berufung wird unmittelbar wirksam; ein Eid ist nicht erforderlich.


    3) Im II. Book, First Part, Chapter I, III. Title des AACL wird die bisherige Nr. 6 zur neuen Nr. 7.


    4) Die Artikel 8/4, 8/5 und 9 des House of Commons Election Act treten außer Kraft


    5) Art. 4/2 und 4/3 der Standing Orders of the House of Commons treten außer Kraft.

    Gibt es hierzu noch Meinungen?


    Ist das nicht der Fall und sofern innerhalb der nächsten sieben Tage kein Einspruch erheben wird, würde ich dann langsam mal zum Abschluss/zur Abstimmung über die Änderung des AACL kommen wollen.

    HoC-Speaker-Letter.png

    Aldenroth | November 28, 2025


    Motion of No Confidence


    Your Majesty,


    als Speaker des House of Commons habe ich Euch mitzuteilen, dass das Haus kein Vertrauen in Eure Regierung mehr hat.


    I remain, with the sincerest loyalty and respect, Your Majesty's humble and devoted subject and servant,


    The Most Hon Sir Emrys Vaughan KD, MP

    Speaker of the House of Commons

    Your Highness,


    das House of Commons hat die folgende Bill beschlossen und ersucht um die Zustimmung des House of Lords:


    Treaty Establishing A Nordanic Defence Community Bill

    Ein Gesetz über die Zustimmung zum Vertrag zur Gründung einer Nordanischen Verteidigungsgemeinschaft.


    Es möge auf Geheiß der Königin erhabenster Majestät und mit dem Rat und Einverständnis der in diesem gegenwärtigen Parlament versammelten Lords und Gemeinen sowie durch dessen Vollmachten das Folgende verordnet werden:


    Art. 1

    Dem Vertrag zur Gründung einer Nordanischen Verteidigungsgemeinschaft wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird im Anhang zu diesem Gesetz veröffentlicht.


    Art. 2

    Die Regierung Ihrer Majestät wird ermächtigt, alle sich aus der Ratifizierung der Übereinkommen ergebenden Fragen zu regeln, sofern sie nicht die traditionellen Privilegien des Parlamentes betreffen.


    Appendix I - Vertrag zur Gründung einer Nordanischen Verteidigungsgemeinschaft


    NDC.png



    TREATY ESTABLISHING A NORDANIC DEFENCE COMMUNITY

    Vertrag zur Gründung einer Nordanischen Verteidigungsgemeinschaft


    Die vertragsschließenden Parteien bekräftigen ihren Wunsch, mit allen Völkern und Regierungen in Frieden zu leben. Sie sind entschlossen, die Freiheit, das gemeinsame Erbe und die Zivilisation ihrer Völker, die auf den Grundsätzen der Demokratie, der Freiheit der Person und der Herrschaft des Rechts beruhen, zu gewährleisten. Sie sind entschlossen, ihre Bemühungen für die gemeinsame Verteidigung und für die Erhaltung des Friedens und der Sicherheit zu vereinigen. Sie vereinbaren daher diesen Vertrag:


    Artikel 1.

    Die vertragsschließenden Staaten gründen untereinander die Nordanische Verteidigungsgemeinschaft (“Nordanic Defence Community“), welche mit dem Inkrafttreten dieses Vertrages als eigenes Subjekt des Völkerrechtes besteht.


    Artikel 2.

    Die vertragschließenden Staaten verpflichten sich, ihre internen Konflikte auf friedliche Weise und durch Gespräche und Konsultationen, im Zweifelsfalle unter Einbindung eines oder mehrerer Vermittler, beizulegen und zu lösen und keine kriegerischen Handlungen gegeneinander vorzunehmen.


    Artikel 3.

    Um die Ziele dieses Vertrages nachhaltiger zu verwirklichen, werden die vertragschließenden Staaten einzeln und gemeinsam durch ständige, wirksame Selbsthilfe und gegenseitige Unterstützung die Kraft des einzelnen Staates und der Gesamtheit der Staaten, einem bewaffneten Angriff Widerstand zu leisten, aufrechterhalten und entwickeln.


    Artikel 4.

    Die vertragschließenden Staaten werden in Beratungen miteinander eintreten, wenn nach der Meinung eines von ihnen die Unversehrtheit des Gebietes, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit irgendeines der vertragschließenden Staaten bedroht ist.


    Artikel 5.

    Die vertragschließenden Staaten sind darüber einig, dass ein bewaffneter Angriff gegen einen oder mehrere von ihnen als ein Angriff gegen sie alle betrachtet werden wird. Infolgedessen kommen sie überein, dass im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jeder von ihnen in Ausübung des Rechts zur individuellen oder gemeinsamen Selbstverteidigung dem Vertragsstaat oder den Vertragsstaaten, die angegriffen werden, mit allen ihnen zu Gebote stehenden militärischen und sonstigen Mitteln Hilfe und Beistand leisten werden, um die Sicherheit des gemeinsamen Gebietes wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten.


    Artikel 6.

    Für den Fall, dass die vertragsschließenden Staaten nach den in diesem Vertragswerk genannten Bestimmungen es für erforderlich halten und beschließen, können die Bestimmungen des Artikels 5 auch auf solche Staaten angewendet werden, die sich in einem bewaffneten Konflikt gegen eine Macht befinden, die den Frieden und die Freiheit eines Volkes oder der gesamten Staatengemeinschaft gefährdet, sich jedoch nicht zur Geltung dieses Vertrages bekannt hat.


    Artikel 7.

    Jeder der vertragsschließenden Staaten erklärt hiermit, dass keine internationalen Verträge oder anderweitige Verbindlichkeiten, die zur Zeit zwischen ihm und einem anderen Vertragsstaat oder irgendeinem dritten Staat in Gültigkeit sind, in Widerspruch zu den Bestimmungen dieses Vertrages stehen, und verpflichtet sich, auch in Zukunft in keinerlei internationale Verbindlichkeit einzutreten und keinen Vertrag abzuschließen, welcher im Widerspruch zu diesem Vertrag steht und im Zweifelsfalle hierzu die anderen Vertragsstaaten konsultieren wird.


    Artikel 8.

    Die vertragschließenden Staaten errichten einen gemeinsamen Rat, in dem jeder von ihnen gleichwertig vertreten sein wird, und dessen Zweck die Erörterung aller Gegenstände, welche die Ausführung dieses Vertrages betreffen oder durch diesen bedingt werden, ist. Der Rat soll so organisiert sein, dass er jederzeit unverzüglich zu Beratungen zusammentreten kann.


    Artikel 9.

    Die vertragschließenden Staaten können auf Grund eines einstimmig getroffenen Übereinkommens jeden anderen Staat, der in der Lage ist, die Grundsätze dieses Vertrages zu fördern und zur Sicherheit des gemeinsamen Gebietes beizutragen, zum Beitritt zu diesem Vertrage einladen. Jeder auf diese Weise eingeladene Staat kann sich durch die Niederlegung seiner Beitrittserklärung bei der Regierung des Königreiches Albernia zur Geltung dieses Vertrages bekennen und ein Partner dieses Vertrages werden. Die Regierung des Königreiches Albernia wird jedem der vertragschließenden Staaten die Niederlegung einer solchen Beitrittserklärung mitteilen.


    Artikel 10.

    Dieser Vertrag ist zu ratifizieren; seine Abmachungen sind gemäß den Verfassungsvorschriften jedes Mitgliedstaates auszuführen. Die Ratifizierungsurkunden sind bei der Regierung des Königreiches Albernia zu hinterlegen, die die Regierung der anderen Signatarstaaten von jeder Hinterlegung in Kenntnis setzt. Der Vertrag tritt in Kraft, sobald alle Signatarstaaten ihre Ratifizierungsurkunden hinterlegt haben.


    Artikel 11.

    Nach fünfjähriger Gültigkeitsdauer des Vertrages kann jeder vertragschließende Staat aus dem Verhältnis ausscheiden, und zwar sechs Monate nach Erklärung seiner Kündigung gegenüber der Regierung des Königreiches Albernia, die den Regierungen der anderen vertragschließenden Staaten die Niederlegung jeder Kündigungserklärung mitteilen wird.


    Artikel 12.

    Dieser Vertrag, dessen albernischer Wortlaut maßgebend ist, wird in den Archiven der Regierung des Königreichs Albernia hinterlegt; diese übermittelt der Regierung jedes anderen vertragschließenden Staates eine beglaubigte Abschrift.


    Artikel 13.

    Sofern und soweit das Königreich Albernia nach den Bestimmungen des Artikels 11 aus diesem Vertrag ausscheiden sollte, so treten die Regierungen der anderen Signatarstaaten in alphabetischer Reihenfolge, beginnend mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Astor, in dessen Rechtsnachfolge als Verwahrstaat nach diesem Vertrag ein.


    Zu Urkund dessen haben die unterzeichneten Bevollmächtigten ihre Unterschrift unter diesen Vertrag gesetzt und ihn mit ihrem Siegel versehen.


    Für das

    KÖNIGREICH ALBERNIA


    frobisher-sign.png


    Severus M. Frobisher


    Für die

    VEREINIGTEN STAATEN VON ASTOR

    sigarroyo.png


    Tamara Arroyo


    Für das

    DOMINION CRANBERRA


    sig_culwick.png


    Alwin Culwick


    Für die

    KÖNIGLICHEN GEFILDE VON GLENVERNESS


    signgsh.png


    Grizel Strauss-Henderson


    Für die

    KONFÖDERATION VON OBRADOR


    1432-sig-inf-png


    Isabel N. Fernández


    Für die

    REPUBLIK ROLDEM


    sig_sbt.png

    Stuart B. Templeton



    Protokollnotizen

    Zu Artikel 5: Als ein bewaffneter Angriff auf einen oder mehrere der vertragschließenden Staaten gilt ein bewaffneter Angriff auf das Gebiet irgendeines dieser Staaten, auf die Besatzungen, die irgendein Vertragsstaat auf dem gemeinsamen Gebiet oder aufgrund einer internationalen Verbindlichkeit auf fremdem Gebiet unterhält, auf die der Gebietshoheit eines Vertragsstaates unterliegenden anderen Territorien oder auf die Schiffe und Flugzeuge irgendeines Vertragsstaates innerhalb dieses Gebietes.


    Zu Artikel 6: Im Falle, dass es die vertragsschließenden Staaten nach den in diesem Vertrag genannten Bestimmungen für erforderlich halten und zum Schluss kommen, dass der betroffene Staat die Organisation um Hilfe ersuchen würde, jedoch durch besondere Bedingungen hieran gehindert wird, kann eine solche Anwendung der Bestimmungen des Artikels 5 auch ohne die Bitte oder die Zustimmung des betroffenen Staates erfolgen.


    Zu den Artikeln 5 und 6: Das Königreich Albernia und die Vereinigten Staaten von Astor erklären mit Bezug auf den zwischen ihnen geschlossenen Albernian Astorian Alliance Treaty, dass der in Artikel 3 dieses Vertrages enthaltene gegenseitige Beistandspakt für die Dauer der Mitgliedschaft beider Parteien in der Nordanischen Verteidigungsgemeinschaft ausgesetzt ist, durch die Vereinbarungen aus diesem Vertrag ersetzt wird und somit die Bestimmungen in Artikel 7 dieses Vertrages vollumfänglich eingehalten werden.

    Diese Aussetzung berührt weder die übrigen Bestimmungen des Albernian Astorian Alliance Treaty noch die Gültigkeit des Vertrags an sich. Der Beistandspakt tritt mit Beendigung der Mitgliedschaft einer oder beider Parteien in der Nordanischen Verteidigungsgemeinschaft automatisch wieder in Kraft, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung bedarf.

    Albernia und Astor bekräftigen damit ihre fortbestehende enge Allianz und Freundschaft.


    Zu Artikel 8: Der Rat wird Hilfsorgane ins Leben rufen, insbesondere wird er eine Sicherheitskommission zur Empfehlung von Maßnahmen für die Ausführung der Artikel 3 bis 6 errichten.


    Zu Artikel 9: Das Königreich Albernia und die Königlichen Gefilde von Glenverness erklären, dass sie der Republik Bergen und der Republik Eldeyja als weiteren Mitgliedern der Nordantika-Union eine besondere Perspektive für einen Beitritt zur Nordanischen Verteidigungsgemeinschaft eröffnen möchten und hierzu Gespräche mit dem Ziel eines Übereinkommens nach Artikel 9 als sinnvoll erachten.

    Die übrigen vertragschließenden Staaten begrüßen diese Erklärung.

    pmletter.jpg



    Aldenroth | 20th November 2025


    Delegate to the North Antica Union


    Gemäß Art. 7 Sec. 3 lit. b des Instrument of Government Act entlasse ich The Right Hon Sir Severus Frobisher, GCTO, MP als bisherigen Vertreter, verbunden mit dem aufrichtigen Dank für seine Dienste für das Königreich, entlasse ebenso The Most Hon Sir Emrys Vaughan, KD, MP als Ständigen Gast im Generalrat der Nordantika-Union und ernenne The Most Hon Sir Emrys Vaughan, KD, MP zum neuen Vertreter des Königreichs in allen Räten der Nordantika-Union.


    The Most Hon Sir Emrys Vaughan KD, MP

    Prime Minister

    Ich grauliere Mr Frobisher und seine Mitstreiter zur Gründung eienr neuen Partei. Wenn sie sich tatsächlich zwischen den Linken und Konservativen ansiedelt, dann könnte sie im vergleich zu den Tories der letzten Jahre tatsächlich eine valide Option für künftige Koalitionen zu sein. Die Tories hingegen sind jetzt völlig verloren. Wenn man mich fragt, ist das mit dem aktuellen Personaltableau kein besonderer Verlust, aber aufgrund der historischen Bedeutung ein erwähnenswerter.


    In diesem Sinne: Good luck in your furture endeavours, Mr Frobisher!

    Handlung:

    Aufgrund von mutual assured budgeting-Gründen wird die folgende Antwort auf ungewöhnlichen Wegen über Medea nach Mollilo verbracht und dort den Behörden zur Weitergabe nach Andro übergeben:


    sig_5.png


    5 Penny Lane

    – The Prime Minister's Office –



    His Excellency

    Dimitri Walerjewitsch Petrakow

    Ministry of Foreign Affairs of the Soviet Federation Andro

    Koskow


    Aldenroth | 11th August, 2025


    Your request for legal and operational clarification of the Treaty Establishing a Nordic Defence Community


    Excellency,


    die Regierung des Königreichs Albernia hat Ihr Schreiben vom 11. August 12025 zur Kenntnis genommen und mit größter Sorgfalt geprüft. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse am „Treaty Establishing a Nordanic Defence Community“ (NDC).


    Wir möchten betonen, dass die Gründung der Nordanischen Verteidigungsgemeinschaft im Einklang mit dem Völkerrecht und den Grundsätzen der Charta der Konferenz der Nationen steht. Der Vertrag wurde als defensives Bündnis konzipiert und dient der Stärkung der kollektiven Selbstverteidigung der Mitgliedsstaaten. Er ist in keiner Weise auf Aggression oder Konfrontation ausgelegt.


    Der NDC-Vertrag ist ein souveränes Abkommen zwischen freien und unabhängigen Staaten. Die Auslegung und Anwendung seiner Bestimmungen ist ausschließlich den Vertragsstaaten vorbehalten. Dennoch möchten wir, um Ihr Anliegen zu entkräften, klarstellen, dass die von Ihnen genannten Artikel und Protokollnotizen keine Grundlage für eine exterritoriale militärische oder sonstige Maßnahme darstellen, die nicht mit dem Völkerrecht vereinbar ist.


    Die Anwendung von Artikel 6 ist auf extrem seltene, klar definierte Ausnahmefälle beschränkt. Die Bestimmung, die Sie als „gehindert sein“ bezeichnen, bezieht sich auf Situationen, in denen ein Staat offensichtlich von einer feindlichen Macht daran gehindert wird, eine Bitte um Hilfe zu äußern. Eine Intervention würde erst nach sorgfältiger Prüfung und einstimmiger Entscheidung der Mitgliedsstaaten erfolgen. Eine derartige Maßnahme wäre auf die Wiederherstellung des Friedens und der Sicherheit im betroffenen Gebiet ausgerichtet und würde sich streng an den Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und des Völkerrechts orientieren.


    Die Nordanische Verteidigungsgemeinschaft erkennt die Bedeutung von Transparenz an und wird im Rahmen der normalen diplomatischen Kanäle auch weiterhin Informationen über ihre Aktivitäten austauschen, insbesondere über größere Manöver und Truppenbewegungen, die für die überregionale Sicherheit von Belang sind.


    Ihre Forderungen nach „verbindlichen, schriftlichen Darlegungen“, „Übermittlung interner Regelungen“ und „rechtlichen Stellungnahmen“ innerhalb der von Ihnen gesetzten Fristen sind indes inakzeptabel. Derartige Forderungen stehen im Widerspruch zum Völkerrecht und sind als Einmischung in die inneren Angelegenheiten der NDC-Vertragsstaaten zu werten. Es steht Ihnen nicht zu, die souveränen Entscheidungen unabhängiger Staaten zu diktieren.


    Ihre Vorschläge für „verfahrens- und rechtsstaatliche Sicherungen“ sowie „vertrauensbildende Maßnahmen“ sind ebenfalls nicht verhandelbar. Wir werden keine externen Prüfverfahren oder Zustimmungsmechanismen für unsere Entscheidungsfindung etablieren. Die NDC ist keine Unterorganisation der Konferenz der Nationen und unterliegt nicht ihrer direkten Aufsicht.


    Die Regierung des Königreichs Albernia lehnt das von Ihnen unterbreitete Angebot für trilaterale Konsultationen ebenso ab. Es gibt keinen rechtlichen oder vertraglichen Grund, warum wir uns mit Ihnen über die Auslegung eines Vertrages, dem Sie nicht angehören, austauschen sollten.


    Das Königreich Albernia hat den „Treaty Establishing a Nordanic Defence Community“ in vollem Umfang unterzeichnet und wird in Kürze seine Ratifizierung gemäß den inländischen verfassungsrechtlichen Bestimmungen vornehmen. Mit diesem Akt werden wir die Grundlage für eine stabile und sichere Zukunft für unsere Region schaffen.


    Wir schätzen Ihre Bemühungen, einen Dialog zu suchen, möchten aber unmissverständlich klarstellen, dass wir keinerlei Ultimaten oder unzulässige Forderungen akzeptieren werden, die auf eine Schwächung der Nordanischen Verteidigungsgemeinschaft abzielen.


    Please accept, Your Excellency, the assurance of my highest consideration.


    sig_vaughan.png

    HER MAJESTY'S PRIME MINISTER


    sig_gov.png