Beiträge von Sir Emrys Vaughan

    Mr Speaker,


    Ich danke HM Government für ihre Entscheidung, dass das Kingdom der Conference of Nations beitreten soll, und nutze diese Gelegenheit, die Position der Labour Party zur Ratifizierung der Charta der Conference of Nations darzulegen.


    Die wachsende Bedeutung dieser internationalen Plattform für Zusammenarbeit und Diplomatie kann nicht ignoriert werden. Mit der Mitgliedschaft der United States, des Dominion of Cranberra und der Republic of Bergen nimmt die Zahl der mit uns bereits in guter Freundschaft und Partnerschaft verbundenen Staaten in der Konferenz zu. Die Conference of Nations entwickelt durch die zunehmende Akzeptanz unter den Staaten der Welt eine echte Fähigkeit zur Förderung internationaler Partnerschaften und zur Lösung globaler Herausforderungen. Auch die Signalwirkung aus dem Ryal Realm o Glenverness und unseren anderen Partnern innerhalb der NAU unterstreicht den Wert einer koordinierten und geeinten Haltung in der Außenpolitik.


    Ein Beitritt Albernias zur Conference of Nations bietet Albernia große Chancen. Unsere Mitgliedschaft würde unsere Position auf der globalen Bühne stärken, den Dialog mit unseren Verbündeten intensivieren und die Prinzipien diplomatischer Zusammenarbeit unterstreichen, die uns als Nation auszeichnen.


    Es liegt in der Verantwortung dieses Parlaments, sicherzustellen, dass unsere Außenpolitik strategisch und kohärent bleibt. Daher unterstütze ich die Entscheidung, die notwendigen Schritte für einen Beitritt einzuleiten und freue mich auf eine konstruktive Debatte über die weiteren Implikationen. Die Labour Party ist bereit, gemeinsam mit der Regierung eine klare, langfristige Strategie zu entwickeln, die den Interessen Albernias gerecht wird.


    Thank you, Mr Speaker.

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    Aldenroth | April 14th, 2025


    Re: Concerning the Conference of Nations


    Dear Prime Minister,


    ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 6. April und die Möglichkeit, die Position der Labour Party in dieser wichtigen Angelegenheit darzulegen. Es ist in der Tat von zentraler Bedeutung, dass die Außenpolitik Albernias von Kontinuität und Verlässlichkeit geprägt bleibt, unabhängig von parteipolitischen Differenzen.


    Die Labour Party erkennt die wachsende Bedeutung der Conference of Nations als Plattform für internationale Zusammenarbeit und Diplomatie an. Die Mitgliedschaft unserer engen Verbündeten, wie der Vereinigten Staaten von Astor und der Republik Bergen, unterstreicht den Wert dieser Institution. Auch die Signale aus dem Ryal Realm o Glenverness, die Sie erwähnen, sind ein ermutigendes Zeichen für eine koordinierte Außenpolitik innerhalb der NAU.


    Nach sorgfältiger Prüfung der Charta der Conference of Nations und unter Berücksichtigung der langfristigen Interessen Albernias sehe ich keine gravierenden Einwände gegen eine Ratifizierung. Im Gegenteil, ein Beitritt könnte Albernia eine stärkere Stimme auf der internationalen Bühne verleihen und unsere Beziehungen zu unseren Partnern weiter festigen.


    Ich unterstütze daher die Einleitung eines Beitrittsverfahrens und stehe Ihnen und Ihrer Regierung für weitere Gespräche und Abstimmungen zur Verfügung, um eine gemeinsame und tragfähige Position zu entwickeln.


    Yours sincerely,


    Sir Emrys Vaughan KD, MP

    Leader, Labour Party

    Right Honourable Members,


    die Regierung Ihrer Majestät hat beantragt, dass das Haus die folgende Bill beschließe:


    Charter of the Conference of Nations Ratification Bill


    Article 1:

    Der Charta der Konferenz der Nationen in der Fassung, in der sie im Anhang dieses Gesetzes niedergelegt ist, wird zugestimmt.


    Article 2:

    Die Regierung wird ermächtigt, alle sich aus der Ratifizierung des Vertrages ergebenden Fragen zu regeln, sofern sie nicht die Privilegien des Parlamentes betreffen.


    Annex: The Charter of the Conference of Nations

    Charta der Konferenz der Nationen

    vom 25. Juli 2024


    Präambel

    Gedenkend dem gemeinsamen Erbe der Menschheit und der daraus folgenden Verpflichtung, dies der Nachwelt zu erholten und nachfolgenden Generationen Werte und Weisheit zu vermitteln, in Verantwortung und in der Liebe dem Menschen gegenüber geleitet und inspiriert im Willen Recht von Unrecht zu trennen und die Welt und ihre Wunder und Schätze zu erhalten, geben sich die hier versammelten Nationen folgende Charta und begründen mit ihr die Konferenz der Nationen.


    Abschnitt I - Mandat der Konferenz der Nationen

    1. Das Mandat der Konferenz der Nationen ist die Bewahrung von Kultur und Überlieferung als gemeinsamen Erbe der Menschheit. Dieses Mandat ist nur durch die Wahrung des Friedens und Rechtes zu gewährleisten.
    2. Getragen wird das Mandat durch die Kommunikation und das angemessene Verhalten aller Nationen der Menschheit. Auseinandersetzungen zwischen den Nationen sind angemessen, so sie im Rahmen einer von der Konferenz bestimmten Weise stattfinden.


    Abschnitt II - Verfasstheit der Konferenz der Nationen

    1. Die Konferenz der Nationen tagt öffentlich in Eulenfurt, Eulenthal.
    2. Jede Nation, die durch ihre freie Entscheidung der Konferenz der Nationen beitritt, unterwirft sich damit ihren Regeln und dieser Charta. Der Eintritt erfolgt durch Ratifikation der Charta durch die legislativen Organe der beitretenden Nation, so die Nation von der in der Konferenz versammelten Nationen mehrheitlich als souverän anerkannt wird.
    3. Der Austritt erfolgt durch Erklärung des bevollmächtigten Vertreters einer Nation und beinhaltet das Erlöschen aller Verbindlichkeiten in einer Frist von 90 Tagen. Ferner kann eine Nation ausgeschlossen werden, so zwei Drittel der versammelten Nationen ihr die Souveränität aberkennen, oder ein berechtigter Vertreter der Konferenz mehr als 90 Tage ferngeblieben ist.
    4. Die Konferenz der Nationen besteht aus einer Vollversammlung, in welcher jede teilhabende Nation eine gleichwertige Stimme besitzt, sowie einem Sekretariat, das diese leitet und die Beschlüsse und Vereinbarungen pflegt und zur Einsicht bereithält.
    5. Die Konferenz der Nationen wird zu den Verfahren in der Vollversammlung eine eigene Satzung erlassen.


    Abschnitt III - Verbindlichkeiten der Konferenz der Nationen

    1. Jenseits des Mandates der Konferenz der Nationen sind die einzelnen Nationen nur an die Bestimmungen der Beschlüsse und Organschaften gebunden, denen sie freiwillig zustimmen und beitreten.
    2. Zu diesem Zweck schafft die Konferenz der Nationen Organe und Unterorganisationen durch Beschluss in der Vollversammlung.
    3. Eine Änderung an dieser Charta ist nur mit Zweidrittelmehrheit aller souveränen Mitglieder möglich. Die Änderung an der Charta erfordert eine neue Ratifikation durch die versammelten Nationen.

    Die Aussprache endet am 19. April, 18 Uhr.

    Your Ladyship,


    das House of Commons hat die folgende Bill beschlossen und ersucht um die Zustimmung des House of Lords:


    Resignation and Expulsion from the House of Lords Bill

    Ein Gesetz, das den Rücktritt aus dem House of Lords vorsieht und unter bestimmten Umständen den Ausschluss von Mitgliedern des House of Lords ermöglicht.


    Es möge auf Geheiß der Königin erhabenster Majestät und mit dem Rat und Einverständnis der in diesem gegenwärtigen Parlament versammelten Lords und Gemeinen sowie durch dessen Vollmachten das Folgende verordnet werden:


    Only Article - Amendment to the Parliament Reform Act

    Nach Artikel 3 des Parliament Reform Act wird der folgende Artikel 3a eingefügt:

      Article 3a - Rücktritt und Ausschluss aus dem House of Lords

      1) Auf die Life Peerage kann verzichtet werden, wenn der Inhaber dies ausdrücklich und schriftlich niederlegt. In diesem Falle behält der Träger den Adelstitel, seine Peerage erlischt jedoch.

      2) Nimmt ein Peer während mehr als drei aufeinanderfolgenden Parlamenten an keiner Sitzung des House of Lords Teil, so stellt der Lord Chancellor mit Beginn der Eröffnung der ersten Sitzung des House of Lords anstelle der Ausstellung eines Leave of Absence fest, dass die Peerage des betroffenen Trägers einer

      a) Hereditiary Peerage zu Ruhen beginnt,

      b) Life Peerage erloschen ist,

      so als wäre auf die Peerage verzichtet worden.

      3) Die Feststellung, dass ein Peer während mehr als drei aufeinanderfolgenden Parlamenten an keiner Sitzung des House of Lords Teil genommen hat, wird anhand der Anwesenheitslisten des Hauses sowie der ausgestellten Leaves of Absence festgestellt.

      4) Die Zählung nach Section 2 beginnt erst mit der Auflösung des Parlaments, welches das Gesetz beschlossen hat, und soll auf kein früheres Parlament Anwendung finden. Ein Parlament wird bei der Zählung der aufeinanderfolgenden Parlamente nach Section 2 nicht berücksichtigt, das nach weniger als drei Monaten aufgelöst worden ist.

    Your Ladyship,


    das House of Commons hat die folgende Bill beschlossen und ersucht um die Zustimmung des House of Lords:


    Nuclear Weapon Bill


    Ein Gesetz zur Änderung des Her Majesty’s Armed Forces Act.


    Es möge auf Geheiß der Königin erhabenster Majestät und mit dem Rat und Einverständnis der in diesem gegenwärtigen Parlament versammelten Lords und Gemeinen sowie durch dessen Vollmachten das Folgende verordnet werden:


    Art. 1

    Der Art. 11/3 des Her Majesty’s Armed Forces Act wird ersatzlos gestrichen.

    Right Honourable Members,


    die Regierung Ihrer Majestät hat beantragt, dass das Haus die folgende Bill beschließe:


    Public Enterprises Amendment Bill


    Ein Gesetz zur Änderung des Public Enterprises Act.


    Es möge auf Geheiß der Königin erhabenster Majestät und mit dem Rat und Einverständnis der in diesem gegenwärtigen Parlament versammelten Lords und Gemeinen sowie durch dessen Vollmachten das Folgende verordnet werden:


    Only Article

    Der Art. 2 des Public Enterprises Act wird wie folgt neu gefasst:

      Art. 2 - Public Monopoly

      1) Allein den Betrieben der Krone vorbehalten sind

      a) Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser

      b) Betrieb von Verkehrswegen, insbesondere des albernischen Straßen- und Eisenbahnnetzes

      2) Grundsätzlich der Krone vorbehalten, aber nach Genehmigung des Exchequers auch von privaten Unternehmen im Auftrag der Krone betreibbar, sind

      a) Abbau von Bodenschätzen

      b) Eisenbahnverkehrsunternehmen

      c) Post und Betrieb von Infrastruktur zur Telekommunikation

      3) Die Krone ist dazu verpflichtet, die Versorgung des Markts mit Gütern und Dienstleistungen, auf deren Produktion, Förderung oder Erbringung sie das Monopol hält, sicherzustellen.


    Die Aussprache endet am 14. April, 18 Uhr.

    Sie müssen sich damit arrangieren, wie andere Regierungen arbeiten - oder eben nicht -, das selbe gilt schließlich auch anders herum. Aber ich muss Sie korrigieren: Severanien nimmt Freistein in Geiselhaft, denn diese Problematik, die Sie haben, bestünde gar nicht, wenn dem nicht so wäre.


    Ich sehe in der jüngst formulierten Haltung Cranberras übrigens keinen Gleichklang mit Astor, aber vermutlich haben Sie gar kein Interesse daran, ihr Narrativ zu ändern.

    Zeigt umso mehr, wie viel amateurhafter eine seit 2004 oder 2005 in der Politik tätige Person hier gehandelt hat.

    Mir war Mrs Urosevic früher gar nicht aufgefallen.

    aber Astor und Albernia störte sich auch erst daran nach dem man bei den Verhandlungen Druck aufbauen wollte

    Severanien stört sich jetzt auch erst daran, dass es keine direkte Einladung zu Friedensverhandlungen bekommt, weil genau dieses Astor und Albernia sich um die Ausrichtung kümmern. Damals hatte man kein Problem damit, ohne Astor, Albernia und Cranberra weiter zu verhandeln und vollende Tatsachen zu schaffen, wenn man sich dort nicht gerührt hätte. :tea

    Im übrigen was will den Severanien von Freistein?

    1. Entwaffnung

    2. Demokratie

    In den sozialen Medien sieht man noch ganz andere Aktivitäten, auch wenn nicht klar ist, was sie bedeuten.

    noch nie habe ich von einem solch dilettantisches Vorgehen bei diplomatischen Verhandlungen zuvor gehört, wie dieses von Cranberras Persetter

    Dann haben sie ja einiges verpasst, insbesondere das Auftreten der aktuellen severanischen Außenministerin in Futuna. ;)

    Okay, Fakten: Ratelon hat Astor überfallen, Ratelon hat Cranberra überfallen. Das haben Gran Novara und Severanien mit Targa im Schlepptau zum Anlass genommen, um Heroth und Freistein zu überfallen, und Futuna hat die Westlichen Inseln handstreichartig eingenommen. Heroth wurde von Gran Novara mehr oder weniger annektiert, die Westlichen Inseln wurden von der Futunischen Hegemonie einverleibt, Freistein von Severanien besetzt. Astor und Cranberra haben im Gegenzug Roldem unterstützt, als es sich von Ratelon losgesagt hat. Salbor hat auch etwas gemacht, um sich von Ratelon loszusagen, auch wenn keiner so richtig weiß, wie sie eigentlich zur Unabhängigkeit gekommen sind.


    Fakten.

    Right Honourable Members of the House,


    der sehr ehrenwerte Abgeordnete von Fairnhain und Llyngwyn stellt die folgende Anfrage an den Prime Minister:

    Die Vereinigten Staaten von Astor haben ihren außenpolitischen Ansatz im Rahmen der geplanten Friedensgespräche zum Ratelon-Konflikt eindeutig formuliert. Diese Gespräche sollen ausschließlich mit Staaten geführt werden, die keine militärische Besetzung ratelonischer Gebiete aufrechterhalten und somit die Grundprinzipien des Völkerrechts respektieren.


    Der Konflikt in Ratelon hat nicht nur immense geopolitische Spannungen erzeugt, sondern stellt auch eine Belastung für die internationale Rechtsordnung dar. Um einen nachhaltigen Frieden zu sichern, ist es essenziell, dass die Gespräche auf einer Grundlage von Recht und Gerechtigkeit geführt werden. Die Position der Regierung Albernias in dieser Angelegenheit ist von zentraler Bedeutung für den Erfolg der anstehenden diplomatischen Bemühungen.


    Ich frage daher HM Government in Person des Prime Minister die folgenden Prime Minister's Questions:

    1. Wie steht die Regierung Ihrer Majestät zur Forderung der Vereinigten Staaten, jene Staaten von den Friedensgesprächen auszuschließen, die weiterhin Gebiete Ratelons völkerrechtswidrig besetzt halten?
    2. Plant die Regierung, diesen astorischen Vorstoß aktiv zu unterstützen, oder gibt es Bestrebungen, ein alternatives Format vorzuschlagen, das die Teilnahme besetzender Staaten ermöglicht?
    3. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Regierung, um sicherzustellen, dass die Prinzipien des Völkerrechts während der Friedensgespräche gewahrt bleiben?
    4. Wie beurteilt die Regierung die möglichen Auswirkungen einer Teilnahme der besetzenden Staaten – insbesondere im Hinblick auf die Chancen, eine dauerhafte und gerechte Friedenslösung zu erzielen?
    5. Inwieweit sieht die Regierung darin eine Verpflichtung, den astorischen Ansatz aktiv zu fördern, um das Vertrauen in internationale Prinzipien und multilaterale Diplomatie zu stärken?

    Die Anfrage ist innerhalb von 72 Stunden zu beantworten. Daran schließt sich eine Aussprache an, deren Dauer ich vorerst auf 120 Stunden festsetze.